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Handynutzung an roter Ampel - Bußgeld

Tesla Model S 002
Themenstarteram 17. Januar 2020 um 13:11

Hallo alle zusammen,

ich stand letztens an einer roten Ampel und habe mein runter gefallenes Handy (es hing am Ladekabel) aufgehoben.

Auf diesem lief youtub (sehr geringe Auflösung, ging eher um den Ton als Art Podcast).

Plötzlich klopfte es neben mir und die Polizei (diese den mir entgegen kommenden Verkehr laserte) hat Guten Tag gesagt und mich gebeten ran zu fahren.

1 Punkt und 100 EUR wegen Handynutzung am Steuer.

Ich bin absolut gegen die Handynutzung am Steuer, auch hier war ich der Meinung, dass ich nichts unrechtes tat.

Gibt es eine Definition beim Elektroauto, wann der Motor an ist?

 

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@hakael schrieb am 17. Januar 2020 um 14:11:39 Uhr:

Plötzlich klopfte es neben mir und die Polizei (diese den mir entgegen kommenden Verkehr laserte) hat Guten Tag gesagt und mich gebeten ran zu fahren.

Haha.........youtube läuft nur wegen dem Ton,, aber merkst nicht dass sich ein Polizist nähert...

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Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 19. Januar 2020 um 12:21:06 Uhr:

Zitat:

@Schubbie schrieb am 19. Januar 2020 um 12:14:51 Uhr:

Und wie soll der Polizist dieses unterscheiden?

Kann er nicht. Deshalb ist das Bußgeld welches dem TE auferlegt wurde falsch und ich denke und hoffe, dass er, wenn er Rechtsmittel einlegt, auch recht bekommt.

sehr verstiegene Logik.

Es ist wohl eher entscheidend, wie der erste Eindruck der Situation für den Polizisten war.

So wie das hier war, würde der TE höchstens Geld seinem Rechtsvertreter in den Rachen werfen, Aussichten vor Gericht gleich null.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 19. Januar 2020 um 12:24:37 Uhr:

Es ist wohl eher entscheidend, wie der erste Eindruck der Situation für den Polizisten war.

Genau. Der sogenannte Anscheinsbeweis.

Das ist das Problem. Das Problem des Gesetzgebers, des Vollziehenden, des mutmaßlich Erwischten, der Behörde, des Richters.

Wenn das Gesetz so ist, wie es ist und so bleibt, „gewinnt“ der, der glaubhafter ist. Oder es entwickelt sich eine Rechtssprechung.

Auf jeden Fall kann man, wenn wir dem TE Ehrlichkeit und Vollständigkeit der Informationen unterstellen, nicht zweifelsfrei nachsagen, dass er gegen ein Gesetz verstoßen hat.

So zumindest meine Auffassung (ohne Staatsexamen).

Zitat:

@Drahkke schrieb am 19. Januar 2020 um 12:26:49 Uhr:

Zitat:

@audijazzer schrieb am 19. Januar 2020 um 12:24:37 Uhr:

Es ist wohl eher entscheidend, wie der erste Eindruck der Situation für den Polizisten war.

Genau. Der sogenannte Anscheinsbeweis.

Und der ist unanfechtbar?

Wusste ich nicht.

Bleibt also nur wachsam nach Rennleitern Ausschau halten.

Zitat:

@weltleser schrieb am 19. Januar 2020 um 12:29:33 Uhr:

 

Auf jeden Fall kann man, wenn wir dem TE Ehrlichkeit und Vollständigkeit der Informationen unterstellen, nicht zweifelsfrei nachsagen, dass er gegen ein Gesetz verstoßen hat.

man kann sogar gegen ein Gesetz verstoßen, ohne es zu wissen oder vorsätzlich zu agieren.

Aber hier ist doch alles ziemlich eindeutig.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 19. Januar 2020 um 12:32:58 Uhr:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 19. Januar 2020 um 12:26:49 Uhr:

 

Genau. Der sogenannte Anscheinsbeweis.

Und der ist unanfechtbar?

Wusste ich nicht.

Bleibt also nur wachsam nach Rennleitern Ausschau halten.

ne, überhaupt erst keine Anscheinsbeweise erzeugen, die man hinterher schlecht widerlegen oder schönreden kann.

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 19. Januar 2020 um 12:23:33 Uhr:

also der te hat ein handy in der hand auf welchem youtube läuft, das ist schon eine benutzung, ganz klar, gegenteil iszt nicht zu beweisen.

also ticket rechtens, auch wenn du das anders siehst.

wäre youtube nicht am laufen und display aus, könnte man diskutieren, so aber nicht, auch wenn dir das nicht passt

Da nur kurze Blicke beim Führen eines Kraftfahrzeugs auf ein Handy erlaubt sind, selbst wenn man das Handy nicht in der Hand hält, wird es schon schwierig der Buße zu entgehen, wenn der an der Ampel der Polizist beobachtet, dass das Handy mit laufendem Youtube-Video mit Display nach oben auf dem Beifahrersitz liegt. Schließlich könnte der Fahrer länger als zwei Sekunden an der Ampel auf das Handy schauen.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 19. Januar 2020 um 12:23:53 Uhr:

@verkehrshindernis

Dabei besteht aber immer noch die Gefahr, daß der TE aus der Sache nichts lernt und den gleichen Fehler erneut macht.

Welchen Fehler?

Es scheint wirklich problematisch zu sein, zu unterscheiden, was man für gut oder schlecht hält und was richtig oder falsch ist.

Themenstarteram 19. Januar 2020 um 11:43

Eine sehr beherzte Diskussion, vielen Dank. Ich werde den Kram bezahlen und noch intensiver darauf achten, was mit dem Handy passiert und eine Halterung kaufen(auch wenn dir oft schrecklich aussehen mit viel Kabelsalat).

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 19. Januar 2020 um 12:23:33 Uhr:

 

also ticket rechtens, auch wenn du das anders siehst.

wäre youtube nicht am laufen und display aus, könnte man diskutieren, so aber nicht, auch wenn dir das nicht passt

Was macht es an einer roten Ampel für einen Unterschied, ob das Handy, welches ich in die Hand nehme, ein Youtube-Video abspielt oder nicht? Wird das „in die Hand nehmen“ dadurch gefährlich? Erkläre mir das doch bitte.

Schade, aber eventuell aus persönlicher Perspektive rational.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 19. Januar 2020 um 12:37:58 Uhr:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 19. Januar 2020 um 12:23:53 Uhr:

@verkehrshindernis

Dabei besteht aber immer noch die Gefahr, daß der TE aus der Sache nichts lernt und den gleichen Fehler erneut macht.

Welchen Fehler?

Jenen, welcher den TE in die Situation gebracht hat, über die wir hier diskutieren.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 19. Januar 2020 um 12:48:07 Uhr:

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 19. Januar 2020 um 12:23:33 Uhr:

also ticket rechtens, auch wenn du das anders siehst.

wäre youtube nicht am laufen und display aus, könnte man diskutieren, so aber nicht, auch wenn dir das nicht passt

Was macht es an einer roten Ampel für einen Unterschied, ob das Handy, welches ich in die Hand nehme, ein Youtube-Video abspielt oder nicht? Wird das „in die Hand nehmen“ dadurch gefährlich? Erkläre mir das doch bitte.

Der Ablenkungs-Effekt erhöht sich deutlich.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 19. Januar 2020 um 12:48:07 Uhr:

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 19. Januar 2020 um 12:23:33 Uhr:

 

also ticket rechtens, auch wenn du das anders siehst.

wäre youtube nicht am laufen und display aus, könnte man diskutieren, so aber nicht, auch wenn dir das nicht passt

Was macht es an einer roten Ampel für einen Unterschied, ob das Handy, welches ich in die Hand nehme, ein Youtube-Video abspielt oder nicht? Wird das „in die Hand nehmen“ dadurch gefährlich? Erkläre mir das doch bitte.

ich gebs auf, bei manchen ist hopfen und malz verloren

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