Hagelschaden bei VW in Emden
Hab gerade im Radio gehört, dass in Emden bis zu 30.000 Neuwagen durch Hagel bschädigt sind.
http://www.sueddeutsche.de/,tt5m1/wirtschaft/artikel/340/182773/
Beste Antwort im Thema
ICh komme aus dem Raum VS und habe schon 2 massive Hagelstürme hinter mir. Das erste Mal ist im Jahre 2003 mein damals 7 Monate alter Ford Focus vom Hagel beschädigt worden. Unerfahren wie ich war, habe ich meiner Versicherung blind vertraut und habe den Schaden wieder beim Ford Händler richten lassen. Die Dellen wurden heraus gedrückt. Die Freude am instand gesetzten Auto hiel nicht lange: Der Dellendrücker musste viele Verkleidungen abnehmen, um die Dellen heraus drücken zu können. Leider waren diese Verkleidungen später lose und haben sich oft gelöst (Kunstoffclips halt...). Ausserdem waren viele Teile der Innenverkleidung nicht mehr richtig eingepasst und einige Gummis (Fenster etc.) saßen nicht mehr richtig. Der Dachhimmel war nach einer gewissen Zeit auch lose, auch konnte ich feinste Risse in den Rückleuchten erkennen. Das ganze nagelneue Auto war nach 7 Monaten also zu einer Klapperkiste verkommen, meine Vertragswerkstatt warf nach der geschätzen 10 Reklamation das Handtuch und hat mir 500 Euro angeboten mit dem Hinweis, dass es unmöglich sei das Auto in den Neuzustand zu versetzen, ich müsse damit leben. Tja, auch ich hatte die Schnauze voll vom Reklamieren und nahm halt das Geld. 3 Monate später verkaufte ich den Focus (ca. 5200 Euro Wertverlust...) und kaufte mir einen Mazda MX-5. Was ich damals nicht wusste: Ich hatte die Möglichkeit eine Totalschadenabrechnung zu machen, bloß hatte mir das keiner gesagt...
Ein durch Hagel beschädigtes Auto würde ich nur unter bestimmten Bedingungen annehmen: Der Schaden muss genau dokumentiert sein, mit Fotos und Gutachten, dann kann man erst abschätzen ob die 950 Euro Wertminderung angemessen sind oder nicht. Aber einen Neuwaagen blind anzunehmen für 950 Euro Wertminderung und auf auf alle Rechte zu verzichten, das halte ich für grob fahrlässig. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Wer nichts zu verbergen hat, kann ja die Karten auf den Tisch legen.... tja...
544 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von odolix
Ganz einfach: Laut Kaufvertrag habe ich ein fabrikneues Fahrzeug bestellt. Das der Wagen diesen Zustand tatsächlich erfüllt, will der Händler mir aber nicht schriftlich bestätigen.Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Auf welcher "GRUNDLAGE" willst du die Abnahme des Wagens denn verweigern 😕Wie willst du damit durchkommen wenn der Wagen rein gar nix hat 😕
Naja, solltest die Kirche "in deinem Fall" im Dorf lassen und mal drüber nachdenken wie VW mal so auf die schnelle 30.000 Autos "KOMPLETT" prüfen muss/soll !?!?!?
Ich sehe keinen Mangel in deinem Fall, sorry...
Andere hier haben "ECHTE" Probleme finde ich...
Da fragt sich jeder normal denkende Mensch, warum er das wohl nicht machen will!
Ganz einfach:
Warum soll er dies denn machen wenn der Wagen nix hat ?
Schaue was Dir Stella82 geschrieben hat...
Diese Reaktion ist nicht wirklich normal, kann jetzt wohl jeder mit nem VW so denken wie du, oder was ?
Soll jetzt jeder Händler bei jedem Auto einen Brief auf vollkommene Schadenfreiheit aufsetzen und dies natürlich noch vom Notar beglaubigt und mit Gutachten, hier wird langsam mit Kanonenkugeln auf Spatzen geschossen !?
Zitat:
Original geschrieben von odolix
Ganz einfach: Laut Kaufvertrag habe ich ein fabrikneues Fahrzeug bestellt. Das der Wagen diesen Zustand tatsächlich erfüllt, will der Händler mir aber nicht schriftlich bestätigen.Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Auf welcher "GRUNDLAGE" willst du die Abnahme des Wagens denn verweigern 😕Wie willst du damit durchkommen wenn der Wagen rein gar nix hat 😕
Naja, solltest die Kirche "in deinem Fall" im Dorf lassen und mal drüber nachdenken wie VW mal so auf die schnelle 30.000 Autos "KOMPLETT" prüfen muss/soll !?!?!?
Ich sehe keinen Mangel in deinem Fall, sorry...
Andere hier haben "ECHTE" Probleme finde ich...
Da fragt sich jeder normal denkende Mensch, warum er das wohl nicht machen will!
Wieso nimmst du den Wagen nicht und fährst anschließend sofort zum Gutachter?
Die Rechnung vom Gutachter musst du natürlich bezahlen, wenn dieser nichts findet. Aber hat sich dein AH den verpflichtet, das von dir gewünschte Schriftstück zu erstellen? Wenn du den Wagen nicht unverzüglich abnimmst, kann auch der freundliche das mit dir machen, was einige mit ihm vorhaben 😉
Ihr habt einen Vertrag, wieso soll er noch einen nachträgliches Zusatzdokument erstellen, wo nichts andere drinsteht 😕
Wenn ich der Chef in diesem Laden wäre, könntest du dir nach der Abnahme ein neues AH suchen. Man kann sich auch wirklich anstellen.
Beim A*di gabs letzte Woche Gammelfleisch im Angebot. Soll dir die Kassiererin jetzt auch eine schriftliche Bestätigung für die Haltbarkeit der gekauften Schnitzel geben 😕
ACHTUNG: Im letzten Absatz steckt ne menge ironie 😁
zu Golf5GTI/DSG und Wech,
Ihr schreibt, als ob Ihr bei VW arbeitet.
Eine Bescheinigung mit der Bezeichnung "Fabrikneu ohne Hagelschaden" kann man wohl erwarten, wenn man die Mitteilung bekommen hat, dass das Fahrzeug wegen dem Hagelschaden nicht ausgeliefert werden konnte!! Denn die Wahrscheinlichkeit, das ein Schaden entstanden ist ist sehr groß. Wenn der Händler wirklich davon überzeugt ist, dass es keinen Schaden gegeben hat, warum gibt es denn nicht dieses Stück Papier, was nur ein paar Cent und wenige Minuten Aufwand bedeutet. Dann wird er evtl. wieder einen zufriedenen Kunden haben!! Oder traut er der Aussage von VW und seine etwa nicht?
Die Bemerkung " Wenn ich Chef wäre, dann .....", sollte lauten " Wenn ich Kunde wäre, dann suche Dir ein neues Autohaus. Marktwirtschaft schon begriffen? Nur ein zufriedener Kunde ist ein angenehmer Kunde und kommt wieder und Kauft evtl. noch einmal ein Fahrzeug!
Da ich z.Z. vier verschiedene Automarken (VW , Seat, Honda und Kia) benutze, kann ich nur sagen, bei Honda wäre das so nicht abgelaufen!! Leider hat Honda kein vergleichbares Auto zum Sharan! Und ob man den Kauf eines Schnitzel mit dem Kauf eines 20-40.000 € teuren PKW vergleichen kann ist für mich auch fraglich, denn der PKW sollte ein längeres Haltbarkeitsdatum haben!
Zitat:
Original geschrieben von vw_kaputt
zu Golf5GTI/DSG und Wech,
Ihr schreibt, als ob Ihr bei VW arbeitet.
Eine Bescheinigung mit der Bezeichnung "Fabrikneu ohne Hagelschaden" kann man wohl erwarten, wenn man die Mitteilung bekommen hat, dass das Fahrzeug wegen dem Hagelschaden nicht ausgeliefert werden konnte!! Denn die Wahrscheinlichkeit, das ein Schaden entstanden ist ist sehr groß. Wenn der Händler wirklich davon überzeugt ist, dass es keinen Schaden gegeben hat, warum gibt es denn nicht dieses Stück Papier, was nur ein paar Cent und wenige Minuten Aufwand bedeutet. Dann wird er evtl. wieder einen zufriedenen Kunden haben!! Oder traut er der Aussage von VW und seine etwa nicht?
Die Bemerkung " Wenn ich Chef wäre, dann .....", sollte lauten " Wenn ich Kunde wäre, dann suche Dir ein neues Autohaus. Marktwirtschaft schon begriffen? Nur ein zufriedener Kunde ist ein angenehmer Kunde und kommt wieder und Kauft evtl. noch einmal ein Fahrzeug!
Da ich z.Z. vier verschiedene Automarken (VW , Seat, Honda und Kia) benutze, kann ich nur sagen, bei Honda wäre das so nicht abgelaufen!! Leider hat Honda kein vergleichbares Auto zum Sharan! Und ob man den Kauf eines Schnitzel mit dem Kauf eines 20-40.000 € teuren PKW vergleichen kann ist für mich auch fraglich, denn der PKW sollte ein längeres Haltbarkeitsdatum haben!
Du hast meine Intention verstanden. Danke!
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Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Auf welcher "GRUNDLAGE" willst du die Abnahme des Wagens denn verweigern 😕Wie willst du damit durchkommen wenn der Wagen rein gar nix hat 😕
Naja, solltest die Kirche "in deinem Fall" im Dorf lassen und mal drüber nachdenken wie VW mal so auf die schnelle 30.000 Autos "KOMPLETT" prüfen muss/soll !?!?!?
Ich sehe keinen Mangel in deinem Fall, sorry...
Andere hier haben "ECHTE" Probleme finde ich...
...auf Besuch aus dem Passat-Forum hier...
Wir sollten vergangene Woche unser Auto abholen. Abholungszeremonie lief erstmal nach dem Schema "is ja rein gar nix".
Innerhalb von 2 Minuten waren zwei Restbeulen auf dem Dach, kurz darauf eine weitere am Fensterrahmen ausgemacht. Einen Tag später entdeckten wir noch eine Beule an einer Chromleiste. Und da der Wagen 7 Wochen auf Halde bei VW stand und 10 Tage beim Händler, heisst das wohl, dass dies die unreparablen Überreste vom Hagelschaden sind.
Und damit ist für uns der Wagen preislich höchstens noch ein Vorführwagen mit Vorschäden. Und da steht für uns jetzt zur Zeit "die Kirche im Dorf". Der Wagen steht übrigens immer noch beim Händler.
P.S.: In den letzten Wochen habe ich hier und in anderen VW-Foren oft gelesen: "VW muss sich jetzt um 30.000 verbeulte Autos kümmern. UM 30.000!!! STELLT EUCH MAL VOR, IHR MÜSSTET DAS MACHEN!!!! Also swingt hier mal alle ein bisschen locker aus der Hüfte, Ihr kleinen Schieter! 30.000!!!!!! Mensch!"
...das ist mir sowas von egal. Ich hab nicht den Anspruch, wie ein Karnickel mit mehreren 10.000 Mitarbeitern jeden Tag eine Menge Autos zu produzieren. VW schon.
Oder wie Onkel Ben schon zu Peter Parker meinte: "Mit grosser Macht kommt auch grosse Verantwortung". (Wer den Film errät, ist gut 🙂.)
Zitat:
Original geschrieben von vw_kaputt
Hallo gangi_1,
wie wurde Dir dein Fahrzeug angekündigt - mit repariertem oder ohne Hagelschaden?
Eigentlich nur mit den Worten: "Er ist da, Sie können ihn abholen."
Wurde eine Entschädigung angeboten? Wenn ja, ist das ein deutlicher Hinweis auf einen Schaden.
Die Händler müssen übrigens sowohl nach Anordnung von VW als auch juristisch einen Schaden ungefragt offenbaren (auch wenn sie nicht wissen, welcher es ist, weil auch sie von VW betrogen werden).
Unterlässt dies ein Händler, macht er sich wegen arglistiger Täuschung und Betrugs haft- und strafbar!
Zitat:
Original geschrieben von NurPorsche
Wurde eine Entschädigung angeboten? Wenn ja, ist das ein deutlicher Hinweis auf einen Schaden.
Die Entschädigung wurde einige Tage später, nach der nicht erfolgten Übergabe, telefonisch als "ganz aktuelle Entwicklung der Dinge" angeboten.
Ist für mich eindeutig Trickserei und Hintergehung des Kunden. Darauf kann man unterschiedlich reagieren, beispielsweise eine Meldung an VW, Anwalt einschalten oder anderes.
Übrigens: Spiderman (google ist Dein Freund!)
Spiderman ist richtig, und...
im Gegensatz zu anderen "tapferen" Ankündigungen/Drohungen hier ist der RA bereits eingeschaltet.
Der kann Dir dann sagen, welche Optionen Du hast. Die Erfüllung zu erzwingen wird kaum möglich sein, aber selbstverständlich kannst Du vom Vertrag zurücktreten (wenn der Händler in Verzug ist, wovon ich ausgehe). Schadenersatz (Ersatzwagen) ist auch möglich.
Wegen der höhrern Gewalt können die Schadenersatzansprüche auch reduziert sein, aber das weiß der Anwalt besser.
Und Du kannst natürlich auch verhandeln, ob Du den Wagen zu einem deutlich reduzierten Preis abnimmst - wenn Du das willst.
Ich habe aus der Sache eines gelernt: einem Autohändler nicht mehr zu vertrauen, gleich, ob es um Neu- oder Gebrauchtwagen geht.
Hi odolix,
nimm zur Abnahme doch einen Gutachter mit.
Ich denke, dass diese 100 Euro gut investiert sind.
Denn Du hast dann Ruhe, wenn Du eventuell nach 2 Jahren einen Unfall hast und ein Gutachter dann feststellen würde, dass der Wagen schon einen Vorschaden hatte.
Der hätte dann auch in der Zeit eintreten können, in der Du das Fahrzeug hattest!
Und schon gehen die Diskussionen los......
Lieber jetzt wasserdicht machen !
Außerdem sehe ich es auch so, dass VW unter diesen besonderen Umständen den Kunden, deren Fahrzeug nicht beschädigt war eine entsprechende Bescheinigung erteilen sollte!
Außergewöhnliche Umstände, erfordern außergewöhnliche Maßnahmen!
Kostet doch nichts!
Schafft vertrauen!
Hällt die Kunden auch zukünftig bei VW
und sorgt somit auch für volle Auftragsbücher und Arbeitsplätze!
Hallo,
kurzer Zwischenbericht meines Variants:
Vor knapp 14 Tagen war er endlich im Autohaus angekommen und ich hätte ihn gleich abholen können. Keine Beulen, keine Kratzer also keinen sichtbaren Hagelschaden somit keine Minderung und gut...
Aber nach meiner Nachfrage, ob er fabrikneu sei - also keinen Hagelschaden hat - wollte der Händler erst bei VW nachfragen. Nun kam prompt die Antwort er sei doch ein Hagelschaden und ich bekomme den üblichen Nachlass. Natürlich muss ich dies auch unterschreiben, somit bin ich verpflichtet bei einem Weiterverkauf den Schaden anzugeben.
Am liebsten würde ich das Auto nun doch nicht abnehmen und dafür einen wirklich neuen bestellen. Aber bis der Neue da wäre, bräuchte ich einen Ersatzwagen.
Bis jetzt konnte hier im Forum noch niemand die Frage beantworten, ob man die Kosten für einen Ersatzfahrzeug ersetzt bekommt ???
terraVW
Das ist ja eine echte Unverschämtheit!
Ich glaube man sollte zusätzlich die Fahrzeughistorie aus der EDV von VW für sein Fahrzeug anfordern, wenn die nix schriftlich bestätigen wollen.