H-Kennzeichen nach Umbau aberkannt ? historisch nicht korrekt ?

VW Käfer 1200

moin Leute,

ich hab hier mal ne Frage an alle die ihren Käfer auch nach umpfangreichen Umbauten noch mit H-Kennzeichen bewegen und die, die sich im deutschen Behörden, Antrag und Bürokratiedschungel noch auskennen.

Mein Käfer Ez. 22.04.1974 hat über den Winter ne neue Vorderachse, verstellbar von CSP, innenbelüftete Scheiben vom Kerscher, bisschen breitere Schuhe (185/65/15 auf Standard Chrom Felge von Mangels 5,5 15 et 25) und Stahlflex-Bremsleitungen bekommen.

am 16.03.15 war ich dann beim TÜV, der Prüfer hatte erst Bedenken, konnte dann aber nach Vorlage sämtlicher Gutachten, Prüfberichte und was weiß ich noch erstmal beruhigt werden und hat dann auch grünes Licht für H gegeben.

Den von ihm erhaltenen TÜV Bericht musste ich dann mit noch einigen Unterlagen zur Bündelungsbehörde schicken um dort eine "Einzelbetriebserlaubnis nach § 19 StVZO auf Basis eines Gutachtens nach § 21 StVZO" zu beantragen.

Heute Morgen hat mich der Prüfer dann wieder angerufen und mir mitgeteilt, dass die Bündelungsbehörde das schon vom Vorbestitzer erwirkte H-Gutachten aberkennt, mit der Begründung, dass die zu den Umbauten gehörenden Gutachten alle nicht aus dem Zeitraum der Erstzulassung + max 10 Jahre stammen.

Das macht mich jetzt ein bisschen stutzig, da ja doch einige getunte Käfer ein H-Kennzeichen haben, und da ist oft ja sogar noch mehr Umgebaut.
Hat hier Jemand Erfahrung mit sowas ??
Oder noch besser, ältere Gutachten für Innenbel. Scheiben und VVA?

bin für jeden noch so kleinen Tipp dankbar, die ganze Bürokratie hier wird ja echt immer schlimmer 🙁🙁

Grüße
flo

Beste Antwort im Thema

Sind wir hier dann endlich fertig? Danke.

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Was ist den mit extra sicherheit !!!!!!
Gab das nicht mal wenn z.b. Bremsen besser sind als orginal gab da nicht der regelung sichrheit geht fur orginalitait ??????? ( schlupfloch )
Sichrheidsgurte brauch ich normal nicht war bei mein 1302LS cabrio 1971 nicht verbaut.
Fahre doch auch kein gurtelreifen nur radial sage nur DEMOCRATIE....
Grrrrrrrrrrrrrrrr Koennte hier in D echt irre werden Pfffff..

NL groet Mark

Zitat:

@kyra55 schrieb am 19. März 2015 um 13:15:05 Uhr:


Ich hab mal eine auf der Zulassungsstelle zum Weinen gebracht weil ich ausgeflippt bin wegen einer ähnlichen Korintenk....er Geschichte 😁😁

Habe aber komischerweise dennoch nicht die Zulassung bekommen damals😁

Ich schon. Ein Auftritt à la Monika Gruber war allerdings erforderlich. Was soll das Theater denn? "Bündelungsbehörde"???? Was ist das denn? ZK für Autos oder was? Wegen einer besseren Bremsscheibe, die man man nicht sieht, wegen eine Achse, die von einem anderen Hersteller ist und die man ebenfalls nicht sieht? Und: Wieso Einzelbetriebserlaubnis? Wo reiten die Dich denn rein?

Der Jungprüfer damals hatte Angst etwas Falsches zu tun. Da hab ich in seinem Beisein die verantwortliche Person bei der Zulassungsstelle angerufen und ihm wurde höchstselbst die Ordnungsmäßigkeit des Unterfangens und Vorhabens mitgeteilt.

Je älter, desto schwieriger bis unmöglich ist es, Originalersatzteile zu bekommen. Wir sind hier nicht bei der Luftfahrt, wo auf jedem Teil die Zertifizierung draufgestempelt sein muss. Da sollte die "Bündelungsbehörde" schon mal die Kirche im Dorf lassen.

@murkspitter:- diese Anweisung gab es eigentlich schon seit 2007 - nur eben nicht einheitlich gehändelt.
Im Anhang gucke man sich zuerst an wer dafür ist, TÜV, DEKRA, KÜSS ect.
und dann unter Pkt. 1. steht sinngemäß das originale Nachbauten auch mit neueren Prüfzeugniss zulässig sind.
http://ing-scheidtweiler.de/...chtung_von_Oldtimern_nach_P23_StVZO.pdf
und z.b 3.2.6 könnte ein Hinweis für 185/65-15 sein.😉 Obwohl 185-70-15 es noch gibt.

Zitat:

Fahre doch auch kein gurtelreifen nur radial sage nur DEMOCRATIE....

NL groet Mark

Der ist gut, Mark😁
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kann es sogar sein, dass ich hier den falschen Antrag hab ?
ich sollte nämlich einen Antrag auf Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 19 StVZO auf Basis eines Gutachtens nach § 21 StVZO ihr erzählt hier aber alle was von § 23 😕

Das Argument mit kaum beschaffbaren Teilen ist bei vielen Fahrzeugen sicher ein Problem. Aber doch nicht bei einem Käfer aus den 70ern. Dafür bekommt man noch fast alles, vor allem Technik- und Verschleißteile, völlig problemlos in verschiedenen Qualitäten. Vermutlich wäre es die einfachste Lösung, einfach die richtigen Teile zu besorgen und schon ist das H wieder da.

Lass mich lügen🙂 § 21 ist ein Einzelbegutachtung für deine An-und Umbauten. §19 ist die Erteilung das alles andere auch ok ist, als TÜV gemeinhin bekannt, und § 23 geht als Oldtimerzulassung durch.
Wenn alles nicht so wäre, hättest du ja auch keine Ablehnung als kulturhistorisches Fahrzeug bekommen.
Dann wäre es eingetragen worden, fertig.

naja Bremse und Achse wieder raus und die Alte wieder rein würde zwar sogar ziemlich flott gehen aber wenn das H jetzt erstmal weg ist hab ich der Behörde Geld bezahlt, dass sie mir das H aberkennen um dann wieder alles umzubauen ne nicht ganz billige Bremse im Keller liegen zu haben und dann mit dem nun wieder originalen Käfer zum TÜV zu eimern, dass man mir da wieder natürlich gegen Gebühr bestätigt, dass mein Auto jetzt doch plötzlich wieder "erhaltenswert" ist. Hört sich irgendwie nicht so toll an 😁 Dass man nicht jeden Umbau so einfach ein H-Kennzeichen verpasst find ich ja selber gut aber wie bereits vorher gesagt, wenn ich hier sehe welche "originalen" Oldtimer hier mit H rumfahren und die dann vergleiche dann hat das meines Erachtens nach wenig mit einer subjektiven und Kompetenten Begutachtung sondern mehr mit Willkür zu tun 😉

@flatfour, hast natürlich recht schon wenn ich hier auf den TÜV Bericht guck erübrigen sich meine Bedenken nur nach dem heutigen Krieg mit den Behörden hab ich´s vor lauter Papier grade tatsächlich übersehen 😕

Zitat:

@flatfour schrieb am 19. März 2015 um 17:45:48 Uhr:


@murkspitter:- diese Anweisung gab es eigentlich schon seit 2007 - nur eben nicht einheitlich gehändelt.
Im Anhang gucke man sich zuerst an wer dafür ist, TÜV, DEKRA, KÜSS ect.
und dann unter Pkt. 1. steht sinngemäß das originale Nachbauten auch mit neueren Prüfzeugniss zulässig sind.
http://ing-scheidtweiler.de/...chtung_von_Oldtimern_nach_P23_StVZO.pdf
und z.b 3.2.6 könnte ein Hinweis für 185/65-15 sein.😉 Obwohl 185-70-15 es noch gibt.

weisse schrift auf weissem grund.

also ich kann dazu nix sagen weil ich bei deinem link nur 5 leere seiten sehe.

Du musst den Acrobat reader aktualisieren. Hier, auf'm anderen PC den ich selten nutze, sehe ich auch nur leere Seiten.

Gibt keine Aktualisierungen bei mir ,trotzdem nur fünf Blätter in weiss.....

welchen Browser verwendest du denn ?

Feuerfuchs...

ok ich benutze eigentlich chrome aber meine "feuerfuchs" 😁 hat´s grade auch normal angezeigt 😕

zurück zum H-Kennzeichen
die Bündelungsbehörde erkennt den Artikel aus der Guten Fahrt leider nicht an da es sich um einen Ralley-Umbau handelt, und beharrt weiterhin darauf dass ich mit einem Gutachten belegen soll, dass man den Käfer in den Jahren 74-84 auf VVA legal umbauen konnte.

Mit den Felgen scheint jetzt alles ok zu sein da argumentiere ich mit dem Punkt: Nachbauten in Historischer Optik sind im Rhamen der technischen Vorraussetzung zulässig.

zur Bremse kann ich noch keine neueren Info´s geben, hier ist mein Argument erhöhte Sicherheit, bei kaum ersichtlicher optischer Änderung. Sowas abzulehnen da weiß ich garnicht was ich von halten soll.

grüße
flo

Das ist doch echt Schei....
Dann muss ich ja meine Pläne auch noch mal überdenken ,
wollte meinem 83er Mex mit H auf noch ne Tieferlegungsachse ,
breite Socken und Später mal ein 1600er motor verpassen !

Aber wenn das solch Ärger gibt mit dem H ,
iss ja Blöd !
Mein Mex ist total Nackig was eintragung anbelangt ,
der Brief ist Aalglatt , nur Werksdaten drin , sonst Nix !

Wenn ich das so lese , Shit !

Gruß Dirk

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