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H-Kennzeichen nach Umbau aberkannt ? historisch nicht korrekt ?

VW Käfer 1200
Themenstarteram 19. März 2015 um 8:05

moin Leute,

ich hab hier mal ne Frage an alle die ihren Käfer auch nach umpfangreichen Umbauten noch mit H-Kennzeichen bewegen und die, die sich im deutschen Behörden, Antrag und Bürokratiedschungel noch auskennen.

Mein Käfer Ez. 22.04.1974 hat über den Winter ne neue Vorderachse, verstellbar von CSP, innenbelüftete Scheiben vom Kerscher, bisschen breitere Schuhe (185/65/15 auf Standard Chrom Felge von Mangels 5,5 15 et 25) und Stahlflex-Bremsleitungen bekommen.

am 16.03.15 war ich dann beim TÜV, der Prüfer hatte erst Bedenken, konnte dann aber nach Vorlage sämtlicher Gutachten, Prüfberichte und was weiß ich noch erstmal beruhigt werden und hat dann auch grünes Licht für H gegeben.

Den von ihm erhaltenen TÜV Bericht musste ich dann mit noch einigen Unterlagen zur Bündelungsbehörde schicken um dort eine "Einzelbetriebserlaubnis nach § 19 StVZO auf Basis eines Gutachtens nach § 21 StVZO" zu beantragen.

Heute Morgen hat mich der Prüfer dann wieder angerufen und mir mitgeteilt, dass die Bündelungsbehörde das schon vom Vorbestitzer erwirkte H-Gutachten aberkennt, mit der Begründung, dass die zu den Umbauten gehörenden Gutachten alle nicht aus dem Zeitraum der Erstzulassung + max 10 Jahre stammen.

Das macht mich jetzt ein bisschen stutzig, da ja doch einige getunte Käfer ein H-Kennzeichen haben, und da ist oft ja sogar noch mehr Umgebaut.

Hat hier Jemand Erfahrung mit sowas ??

Oder noch besser, ältere Gutachten für Innenbel. Scheiben und VVA?

bin für jeden noch so kleinen Tipp dankbar, die ganze Bürokratie hier wird ja echt immer schlimmer :(:(

Grüße

flo

Beste Antwort im Thema
am 2. Juni 2015 um 9:14

Sind wir hier dann endlich fertig? Danke.

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am 19. März 2015 um 8:18

Wohnst du in Hessen ? Hier ist es leider so, das alle Gutachten nach Marburg geschickt werden,um da nochmal geprüft zu werden. Da prüft praktisch der Prüfer den Prüfer, typisch Deutsch eben.

Kostet natürlich auch wieder was :-(

Machen kann man da leider nichts.

Oder du meldest dein Wägelchen in einem anderen Bundesland an.

Mir wurde das H Kennzeichen verwehrt weil ich Recaros vom 1 er GTI drin hab. Die sind zwar zeitgenössich aber haben kein Recaro Typenschild. ( wie auch,sind ja vom Golf )

Eingetragen hat er sie aber trotzdem ????

Nur eben nicht als H

Mittlerweile pfeife ich auf das H.

Dieser Paragraphendschungel wird doch immer bescheuerter.

Und die Oldtimerverbände sind scheinbar auch nicht in der Lage, über effektivere Lobbyarbeit mal einiges von dem Unsinn zu begradigen (Beispiel Kurzzeitkennzeichen, 07er, Interpretationsspielräume beim H-Gutachten, usw.).

Wem das alles zu blöd ist, kann ja auf das H verzichten. Auswirkungen ? beim Käfer ca. 100 € mehr Kfz-Steuer, und keine Grüne Plakette. Dem Versicherer ist's zumeist wurscht, der versichert den Fzg-Wert auch ohne H, wenns Alter passt. Also eher keine große Sache.

Ehe ich da den Behördenbückling mache, würde ich drauf pfeifen, zumindest beim Käfer. Bei hubraumstärkeren Oldies wird das aber schon zum ernsten Thema. Aber wie heißts so schön: "Die Zahl derer, die mich .... können, mehrt sich von Tag zu Tag"

Dietmar

Themenstarteram 19. März 2015 um 8:50

jo komme aus Hessen,

hab auch grade nochmal mit der Behörde telefoniert und es scheint tatsächlich keine Möglichkeit zu geben :(

bescheuert finde ich nur dass wenn ich alles mit nem Mexico-Käfer gemacht hätte es keine Probleme gegeben hätte wenn er denn mindestens 30 jahre alt ist, dieser wäre dann "historisch erhaltenswert".

Der eigentlich ältere Käfer wird nun aber mit dem Stempel "historisch nicht erhaltenswert", das heißt es für mich wenn man ihm das H-Kennzeichens wegnimmt gestraft, und wenn ich dann seh was hier teilweise nen H-Kennzeichen bekommt und man selber macht sich die Arbeit alles möglichst historisch genau umzubauen, steckt jede Menge Zeit, Geld und was weiß ich noch in sein Auto, dann komm ich mir hier nur ungerecht behandelt vor.... :mad:

Kann Dich voll verstehen. Einfach gaga, sowas.

am 19. März 2015 um 8:54

gabs nicht mal ein schlupfloch...gerade für sicherheitseinrichtungen (wo die bremse ja dazugehört), dass H geht, obwohls nicht zeitgenössisch ist?

habs bei meinem 67er erst gar nicht mit nem H versucht...

Kumpel hatte mal Problems bei der regulären HU, weil er bei seinen 74er Käfer mit H-Kennzeichen andere Scheinwerfer (geänd. Reflektor/Streuscheibe, E-Prüfzeichen) eingebaut hat, inkl. Osram H7 Nightbreaker. Da gackerte der Prüfer auch rum von wegen "nicht zeitgenössisch" blablabla. Kumpel hat ihn dann überzeugt, dass es sich um eine, "die Fahrsicherheit verbessernde Änderung" handle. Damit sehe man nachts auch wirklich was. Klappte dann schließlich doch.

Scheinbar gibt's da wirklich einen Passus, wonach das zulässig (bzw. H-konform) ist.

Aber ob das auf die vVA und die innenbelüfteten BS anwendbar ist ? Keine Ahnung.

Hallo Flo das hat mein kumpel sehr gut geholfen.

Schau hier mal rein..Bericht von 1964

http://www.kaeferfriseure.de/.../...sa_rallye_kaefer_bericht_gf_64.pdf

NL groet Mark

Themenstarteram 19. März 2015 um 9:38

also so wie ich den "Prüfer des Prüfers" eben verstanden hab ist das Problem der Altersunterschied zwischen den Gutachten und der Ez. des Fahrzeugs. Kerscher hat die Bremse ab 1988 im Sortiment gehabt sind ja jetzt 27 Jahre. Für die VVA hatte ich neben dem Prüfbericht von CSP noch ein Gutachten von der Firma Tafel dabei aus 1993 sind auch 22 Jahre.

aus dem TÜV-Anforderungskatalog für das H-Kennzeichen bei Oldtimer-Fahrzeugen stammt folgendes Zitat:

"Grundsätzlich muss das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein (vgl.H-Kennzeichen).

Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten zehn Jahren der Zulassung erfolgt, d.h. sie

müssen mindestens 20 Jahre alt sein. (Ein Hot-Rod kann also nur dann ein H-Kennzeichen erhalten,

wenn der Umbau älter als 20 Jahre ist.)

Die Fahrzeuge und die Umbauten müssen der StVZO entsprechen. So sind z.B. scharfkantige

Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig.

Das Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. dh. die Hauptuntersuchung muss

bestanden werden und es muss mindestens die Zustandsnote 3 haben. (vgl.'Zustandsnoten)"

ich hab mich dann darauf verlassen dass alle Umbauten weil sie ja vor 20 Jahren so möglich gewesen wären ok sind. Aber passt denen wohl nicht, es Hätte alles schon vor 20 Jahren eingetragen werden müssen.

Dazu kommt jetzt noch dass der Käfer nicht Ez. 83 hat wodurch die Umbauten max 10 Jahre nach der Ez. erfolgten sondern Ez. 73. Der Prüfer von der Bündlungsbehörde verlangt jetzt also gutachten die vor 1983 oder 1983 erstellt wurden, da sonst die Umbauten "zu neu" sind und das Auto nicht mehr original oder historisch interessant ist.

Ich werde jetzt wohl oder übel wie bereits mehrfach hier geschrieben einen **** :D:D auf das H-Kennzeichen geben obwohl mich als Student selbst die 100 € ärgern dafür könnt ich immerhin fast 2 mal volltanken ;)

Kann man nicht auch das H-Gutachten in einem andern Bundesland machen und dann direkt so zulassen?

Oder wird das von dieser komischen Behörde in Hessen dann auch nochmal geprüft?

Ansonsten durchrechnen, was dich das Saisonkennzeichen von der Steuer her kostet und gut ists. Dürft nämlich bei nem kleinen Motor recht gleich bleiben.

am 19. März 2015 um 9:48

Die einzige Chance ist die Anmeldung des Wägelchens in einem Nicht Hessen Land, vielleicht kennst du jemand ?

Denn wenn er dann mal zugelassen war und alles eingetragen ist, dann ist due zulassung in Hessen wieder problemlos möglich. So gehts.

Du bist einfach der fahrlässig 'umgedeuteten' 20 Jahres-Formulierung im TÜV Anforderungskatalog 1997 aufgesessen, die übrigens heute nicht mehr gilt. Auch die Formulierung 20 Jahre eingetragen, wurde aus Verwechslungsgründen nie mehr benutzt, die leider noch im Netz rumgeistert.

Die 20 Jahre eingetragen Änderungen galten beispielhaft im Katalog nur für ein genau 30 Jahre altes Auto, das dem TÜV vorgestellt wird.

Ein 40 Jahres altes Auto das dem TÜV vorgestellt wurde, musste demnach 30 Jahre alte Eintragungen haben um anerkannt zu werden und ff.

Es blieb immer - bis heute - die Prämisse:- innerhalb 10 Jahre nach EZ eingetragen und später so um 2007 wurde das gelockert auf, 'hätte innerhalb 10 Jahre nach EZ' erfolgen können.

Und Ende 2011 wurde das noch erweitert, das Teile die min. 30 Jahre eingetragen sind, auch H-konform sind.

-

Was dir zu deinem Problem allerdings fehlt, ist der Begriff "entspricht" . Prüfersache!

Denn eine verstellbare VA gab´es schon seit den 1960er Jahren am Puma serienmässig. Sie entspricht also der CSP-achse, die nur eine Neuerung ist, weil echte Pumaachsen ausverkauft sind.

Die 5,5J Felge von Mangels entspricht einer 5,5 J von VW oder anderen bis 1984 erhältlichen 5,5J felgen, z.B. der ATS. Denn Mangels gab es m.E. nach auch schon 1984.

Die innenbelüftete Bremsscheiben vorn, ja, die sind ein Problem, denn KERSCHER hatte bis 1984 nichts vergleichbares im Programm. Wenn man nicht gerade eine gelocht+geschlitzte Version zum TÜV verbaut, kann man auf die Serienoptik mit verbesserter Sicherheit verweisen. Klar, das ist Prüferabhängig. Auch hier käme dann die "entspricht" Regel zu tragen.

Die 185/60-15 sind dagegen kaum im 10 Jahreszeitraum möglich. Da passt die-falsche!!- 20 jahresregel, die dir aber obsolet ist, nicht nutzt. Damals hat man Serie, 175/70, 185/70 oder noch breiter (195- 225) gefahren.

Anbei die Oldtimer-Verordnung von Nov.2011

-

PS:- ich will nicht verschweigen das es damals Prüfer gab die selbst die "min 20 Jahre eingetragen-Regel" an einem fast 40 Jahre alten Auto per Godwill oder aus Unkenntniss angewendet haben. Nur damals gab es auch in Hessen keiner der das kontrollierte.

Heute hört man den Begriff "20 Jahre eingetragen" beim TÜV ect. gar nicht mehr. Die Jungs machten auch Schulungen mit.:)

Themenstarteram 19. März 2015 um 10:58

schonmal vielen Dank für die vielen und sehr kompetenten Antworten hier !!! :)

ich werde gleich zum Höhrer greifen und mit den hier von euch zusammengetragenen Informationen nochmal mit dem Zuständigen sprechen.

Das Gute ist dass ich tatsächlich die Vollscheibe verbaut hab ohne Löcher und ohne Schlitze und mit dem Artikel vom Mark lässt sich die Verwendung von VVA´s ja eindeutig belegen, ein Gutachten aus dieser Zeit habe ich leider noch nicht gefunden.

Sollte es trotzdem nicht klappen (und ich denke dass man sich weiter quer stellt) kann ich dennoch beruhigt sein, denn wie ich grade nach Woita´s Vorschlag tatsächlich nachrechnen konnte bringt bei einer Zulassung von März bis November das H-Kennzeichen keinen finanziellen Vorteil man kann lediglich in die Umweltzonen fahren :D und in den verbleibenden 4 Monaten steht der Krabbler ja sowieso in der Garage :)

Beim H geht´s jetzt nur noch um´s Prinzip :D

Update gibt´s sobald ich mehr weiß

grüße

flo

Ich hab mal eine auf der Zulassungsstelle zum Weinen gebracht weil ich ausgeflippt bin wegen einer ähnlichen Korintenk....er Geschichte :D:D

Habe aber komischerweise dennoch nicht die Zulassung bekommen damals:D

es gibt eine neue arbeitsanweisung zu §23 StVZO vom 9,9,2014 da ist von zeitgenössich die rede.

heisst:wenn es sowas damals schon gab und häufig gemacht wurde, dann ist ein umbau auch später zulässig.

und nicht H schädlich.

frag mal ob nach dieser neuesten anweissung gearbeitet wird.

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