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Tuning und H-Kennzeichen?

Themenstarteram 17. April 2006 um 19:13

Hallo zusammen,

mich würde mal interessieren, ob es möglich ist, ein H-Kennzeichen auf einen getunten Käfer zu bekommen. Würde mir gerne einen Käfer aus den 70er Jahren für den Sommer zulegen, aber er sollte schon so um die 80PS haben, schön tief sein und "nett" klingen. Das ganze wie gesagt nur mit Sommer Kennzeichen bzw. am liebsten mit H-Kennzeichen.

Ist bei einem getunten Käfer überhaupt ein H-Kennzeichen möglich?

Besten Dank schon mal :)

el*Animal

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22 Antworten
am 17. April 2006 um 19:16

Re: Tuning und H-Kennzeichen?

 

Zitat:

Original geschrieben von el*Animal

Ist bei einem getunten Käfer überhaupt ein H-Kennzeichen möglich?

Hallo!

Les dir mal das hier durch... Hoffe es beantwortet deine Fragen.

klick

 

MfG

Themenstarteram 17. April 2006 um 19:46

Erstmal Danke :)

Aber "zeitgenössisch"? Ich mein, auch damals hat man schon Käfer tiefergelegt und mehr Leistung verbaut oder?

Also muss dieser "Umbau" vor mehr als 30 Jahren von statten gegangen sein oder reicht es wenn man "Tuning von damals" verwendet? Also sprich kein "Airride" oder sowas ;)

el*Animal

am 18. April 2006 um 0:32

Möglich ist auch hier fast alles. Wenn Du Dich grob an die Richtlinien hältst kann ir nix passieren. Selbst einer Tieferlegung per verstelbarer Vorderachse steht nicht viel im Wege, da es sie eben auch schon vor 20 Jahren gab. Schlechtesten Falls kann Dir passieren, daß Du die Versteller blockieren mußt, z.B. per Schweißpunkt, aber H Kennzeichen Fähig sind Umbauten wie z.B. 80PS, Tieferlegung, breite Räder auf zeitgenössichen Rädern allemal. Wenn Du konkret etwas Hilfe brauchst melde Dich per PN.

Gruß,

Kralle

am 18. April 2006 um 17:55

also ich eknn das so. du brauchst nur den richtigen prüfer und das passende kleingeld und du bekommst auf fast alles en h.

ich kenn einen der hat im 66er käfer nen 2,0l typ 4 mit porschelüfter und eigenbauauspuff drunter, 16 zoll füchse, 944er bremsanlage und vva und hatte halt den richtigen prüfer und den kleinen aufschlag bezahlt und hat en h- kennzeichen. also man sieht die rahmenbedingungen müssen nur stimmen

am 18. April 2006 um 18:03

Und genau solche Umbauten sind auch regulär mit H tüvbar, weil eben alle Bauteile bereits vor über 20 Jahren bekannt waren. So gibt es den 2,0 Lter Typ 4 mit Porschelüfter seit 1973, die 944er Bremse mindestens seit 1985, die VVA war auch schon in den 60ern bekannt und bei den Füchsen bin ich mir sicher, daß ich sie auch schon Mitte der 80er gesehen habe. Wer also lieber faul bei irgendwelchen krummen Prüfern Geld abliefert statt sich zu erkundigen soll dies tun.

Hier mal schauen:

http://www.dflvwclub.de/

Gruß,

Kralle

am 18. April 2006 um 18:22

also so einfach isses auch nich. also meines wissens nach, sind solche umbauten erlaubt die es nachweislich in nem max zeitraum von glaub 3 oder 5 jahren nach erstzulassung des fahrzeuges gemacht wurden. ich glaub so ist der begriff zeitgenössiges tuning definiert, aber bin mir wie gesagt nich 100%tig sicher.

so wurde z.b en typ mit porschegebläse glaub in den 80igern erstmals verbaut und somit bekommste auf 66er käfer z.b durch diesen umbau kein h- kennzeichen beim normalen tüff. gnauso kann die 944er bremse niemals in dem bestimmten zeitraum nach ez in nem 66er verbaut worden sein, weil es die erst viel später gab.

wenn ich falsch liege berichtige mich einer

am 18. April 2006 um 18:27

halt polizei:

hier:

http://www.flat4.de/kennz_h.htm

Zitat:

Zugelassene Umrüstungen

Für Umrüstungen stellt der Anforderungskatalog ebenfalls enge Randbedingungen auf. Zeitgenössische Umbauten und Umrüstungen, die in den ersten 10 Jahren seit Erstzulassung am Fahrzeug angebracht worden sind, werden toleriert. Diese Umbauten sind also mindestens 20 Jahre alt! Ebenso werden Umrüstungen, die die aktive Sicherheit verbessern oder die Umweltbelastung vermindern, wie z.B. Radialreifen, 12V- statt 6V-Bordnetz, Radio, zweikreisige Hydraulik- statt Seilzugbremsen oder Katalysatornachrüstung genehmigt. Sicherheitsgurte (besonders bei Fahrzeugen vor Baujahr 1961) oder eine Sicherheitslenksäule werden toleriert. Originale Scheibenbremsen können statt Trommelbremsen eingebaut werden, da sie bei späteren Modellen serienmäßig eingesetzt wurden.

Motor:

Fahrzeuge mit leistungsgesteigerten Motoren sind vom H-Kennzeichen praktisch ausgeschlossen. Selbst der Tausch eines 30 PS Motors gegen einen neueren 34 PS Motor liegt außerhalb der zugestandenen Toleranz der Motorleistung von 5%. Lediglich neuere VW-Boxermotoren der gleichen Baureihe mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung dürfen gegen Motoren älterer Baujahre getauscht werden.

Vergaser von gleicher Bauart und Funktion dürfen die Serienvergaser ersetzen. Damit wäre denkbar, den Solex-Einfachvergser durch einen Einfachvergaser mit größerem Durchmesser zu ersetzen.

Nicht serienmäßige Auspuffe werden abgelehnt, wenn das Geräusch- und Abgasverhalten damit verändert wird. Originalgetreue Abgasanlgen aus anderen Werkstoffen (Edelstahl) können montiert werden.

Räder/Reifen:

Reifen werden nur in den vom Werk freigegebenen Dimensionen, d.h. bis 195/60 R 15 (je nach Modell) akzeptiert. Alternativ dazu dürfen immer um zwei Größen abweichende Reifen montiert werden. Bei der Basisgröße 155 SR 15 würde demnach auch 175/70 SR 15 genehmigt. Typfremde Räder, wie die Felgen des Porsche 356 werden nicht zugelassen.

Fahrwerk:

Fahrzeuge mit Tieferlegung mit heutigen Verstellachsen (Vorderachse) können kein H-Kennzeichen erhalten, es sei denn, der Tieferlegungssatz wurde schon vor 20 Jahren legal angeboten. Härtere Federn oder Dämpfer sind hingegen erlaubt.

Sportlenkräder müssen ab Werk serienmäßig oder wenigstens als Option erhältlich gewesen sein. D.h. es kommt beim Käfer nur das Serienlenkrad des 1303 "Schwarz Gelber Renner" für Fahrzeuge diesen Typs in Frage. Holzlenkräder, wie das bekannte "Moto-Lita" sind außen vor.

Karosserie:

Der Stempel der Originalität wird meist verweigert, wenn nicht serienmäßige Interieurteile, wie z.B. Sportsitze oder Porsche Armaturen eingebaut oder auffällige Sitzbezüge montiert werden. GfK-Kotflügel werden toleriert, wenn ihre Abmessungen dem Original entsprechen, eine "Flip-Front" dagegen nicht. Änderungen an der Karosserie sind zugelassen, sofern es entsprechende Versionen im VW-Programm gab. Beispielsweise kann ein eingeschweißtes zeitgenössisches Faltdach genehmigt werden. Scharfkantige Anbauteile - auch zeitgenössische - sind außen vor!

Bei Fahrzeugen mit Winkern werden Zusatzblinker ebenfalls akzeptiert.

Also haben wa beide recht, müssen mind. 20 jahre sein, aber eben auch nich mehr als 10 jahre jünger als der wagen

am 18. April 2006 um 18:52

Wen interessiert denn diese Liste, die widerspricht sich doch teilweise selbst. Es geht ja wohl mehr um die Praxis. Gutachten, nach denen Passatmotoren oder auch GTImotoren eingebaut werden dürfen gibt es auch schon ewig und werden ebenso anerkannt wie Umbauten auf Wasserboxer. Selbst Gewindefahrwerke für 1302 und 1303 sind H abnahmefähig weil eine Firma Schult 1982 sowas im Programm hatte. Wichtig bei dem Versuch mit ´nem umgebauten Auto das H zu ergattern ist immer, daß man entsprechende Belege (Prospekte, Gutachten, Briefkopien) beibringen kann.

Im übrigen wird es wohl recht bald einen neuen Anforderungskatalog geben weil sich der bestehende als totaler Humbug herauskristallisiert hat, zumindest wird an sowas gearbeitet. Grundsätzlich sind alle Umbauten mit H möglich sofern sie vor 20 Jahren schon existiert haben. Also egal ob 2,4 Liter Typ 4 oder GFK Zeugs. Aber letztendlich liegt es natürlich immer am Prüfer. Ich fahre mit sämtlichen Autos lieber 150km weiter zur Abnahme, wenn ich dort beim Tüv Leute antreffe, die Interesse und Spaß an ihrer Arbeit haben.

Wegen einer VVA und 195/50er Reifen würde ich mir keine grauen Haare wachsen lassen, dafür gibt es das H auf jeden fall regulär beim Tüv.

Gruß,

Kralle

am 18. April 2006 um 19:55

Ich bekomme demnächst einen 1303 von 75! er hat einen 1300er motor, trommeln vorne und hinten und 4,5er felgen mit 155ern! darf ich also ejtz 5cm tieferlegungsfedern, scheiben mit typ3 sätteln vorne, 19er rbz hinten, 5,5er felgen et26 mit 185er reifen und später nen 1776er mit 40er webern und ca 110ps verbauen? Bekomme das also alles aufs H zugelassen? eventuell acuch größere Motoren?

Kralle schreibt dass sogar ein gewinde eingetragen werdne kann! auch heutige gewinde von Memminger oder so? denn mit 5er federn steht er ja leider gottes gerade mal gerade....

Die Firma SCHULT hatte 1982 m.W. kein Gewindefahrwerk im Programm,sondern die schmaleren Federn mit einer Führungshülse für die 8Jx15 ET16 vorn,sonst gingen die Felgen gar nicht drauf.Allein die 7Jx15 ET16 kratzte ja fast schon am Federteller.Die ursprünglich eingebauten Federn vom GOLF wurden Monate später ausgetauscht gegen etwas härtere.

War auch nötig,denn man konnte kaum Lenken,wenn vorne im Kofferraum 30kg Gewicht lagen,so tief war er.Zu weiche Federn.

Was mit "...zuzahlen für H-kennzeichen..."gemeint wird,erinnert mich auch an ähnliche Eintragungen der 70/80er Jahre.Die flogen 2 Jahre später beim TÜV reihenweise auf-mit Stillegung,Beweissicherung und Anklage auf Urkundenfälschung.

Ich war damals auch geneigt so was zu machen,aber glücklicherweise hatte ich nie das Geld dafür.Für 2000DM zusätzlich bekam man ALLES eingetragen-über orig.TÜV-Prüfer.Ich wiederhole:ALLES!Kein Scherz.Ganze Prüfstellen wurden ausgetauscht als sie aufflogen!Die Eintragungen später für ungültig erklärt u.s.w. .

Zu dem H-kennzeichen.

Ich habe seit 3/05 eins,mit 8Jv+h 205/215/60 ,innenbel.Scheibenbremse,Kunststoffkotfl.,Typ4 Motor,Sportlenkrad,ect. .........alles 20Jahre eingetragen.

Themenstarteram 18. April 2006 um 20:52

Also... Erstmal ein ganz herzliches Dankeschön an alle! :)

Hätte ja nie gedacht, dass ich hier so Resonanz bekomme!

Freut mich aber, dass wenn ich dann auch mal in den Genuss eines luftgekühlten VWs komme, mich hier wohl aufgenommen fühlen kann :)

el*animal

am 18. April 2006 um 21:10

Hey flatfour,

bei dem Fahrwerk von Schult hab ich mich blöd ausgedrückt. Ich meinte damit auch kein Gewindefahrwerk im herkömmlichen Sinne. Tatsache ist aber, daß wegen dem Schultzeug von damals heute Gewindefahrwerke mit dem Verweis auf Schult mit H eingetragen werden können. Über die Firma ACS wurden m.W. aber schon recht früh Gewindefahrwerke vom Golf 1 in Käfer eingetragen.

An die Dinger in den 80ern erinnere ich mich auch noch sehr gut. Zwischen Münster und Aachen gab es damals doch die eine oder andere Anlaufstelle für seltsame Eintragungen. Bei uns, Erftkreis, fuhr einer rum mit 2,7 Liter 911er Motor, aber nicht sonderlich lange. Als der Karren dann stillgelegt war fuhr der Knabe mangels Kohle erstmal nur noch Mofa.

Aber egal jetzt. Zurück zum Thema. el*Animal, wenn konkret klar ist was Du bauen willst melde Dich bei mir wenn Du magst. Unterlagen über die von Dir angeführten Umbauten habe ich, und diese sind deutlich über 20 Jahre alt.

Gruß,

Kralle

@KRALLE_LV: eine Anekdote aus dem Jahre 1983.Mein Kollege hatte einen TÜV gefunden,der seiner Meinung nach "TOP" Prüfer hatte.Er selbst war 2x da,um einen Umbau einzutragen.

"Du,ich habe ihn gefragt mit mehr Leistung eintragen und so;ist nicht abgeneigt."

"Wo ist das?"fragte ich

"Lass uns zusammen hinfahren,dann kann er meine Vergaser auch gleich eintragen."

Wir dann dahin,ich mit meinem TYP4 (uneingetragen) Motor,er mit seinen 40er SOLEX (und Mängelkarte von der Polizei).

"Na,Jungs-was habt ihr für Probleme?"fragte uns der Prüfer sehr freundlich,und mein Herz klopfte:das isser,der macht das.Sonst hiess es fast immer,Ab vom Hof,zack,zack,so was gibt's hier nicht,ohne Gutachten!

Man muss wissen der WILLIBALD/KUMMETTAT verlangte damals bis zu 450DM für die Eintragung-je nach verbauten Teilen die man bei denen kaufte.Ich-alles allein gemacht wäre mit 450DM dabei----und mir fehlte der Ansauggeräuschdämpfer vom PORSCHE,kostete auch 26oDM.

Also,er ging zu unseren Autos,und auf dem Wege blieb er stehen,als er mich fragte was ich so eingetragen haben möchte.

"WaaaaS!" "Einen TYP4 mit 100PS!!???-Also Leute,hört mal.Eine Vergaseranlage von Weber oder so-kein Problem,aber 100PS!Das gibt es doch gar nicht.Nee,nee nicht im Käfer."

Wir redeten auf ihn ein,das es von VW doch Freigaben...

"Ne,nichts-jetzt iss Schluss-das glaube ich nicht."

Folge:mein Kollege fuhr wie ich zurück,ohne Eintragung der popeligen Vergaser(und Mängelkarte),da der beleidigte Prüfer gar nichts mehr machen wollte.

Kommentar vom Kollegen:Scheisse,den kann ich jetzt auch vergessen.

Und wie das LIED von Frau FRAU SCHMITT:.. wo kieg' jetzt ich die Eintragung her....

Und ich weiss -nach sovielen Jahren Ruhe mit TÜV- mit dem H-kennzeichen geht diese Sche.. wieder los!

am 19. April 2006 um 13:04

450DM nur? Wir haben Ende der 80er in Siegen 800DM liegen lassen.

Ich denke mal, daß jeder, der länger dabei ist , genügend Anekdoten und auch Kontakte und Erfahrungen mit Prüfern hat. Letztendlich hilft ohnehin nur die Fragewrei oder hat diverse Tüv-Stellen abzugrasen. Und was der eine nich will trägt der nächste mit Freude ein.

Gruß,

Kralle

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