Gurtsignal wegcodieren wie ??

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo, ich fahre am Fr. zur VW Werkstatt meine 1. Inspektion machen lassen und ich möchte gerne eine Anleitung f. das wegcodieren des Gurtsignals haben, der Werkstattmeister selbst weiß es nicht wie es geht. Aber er hat gesagt wenn ich Ihn eine Anleitung geben kann macht er das. Hat vielleicht einer so was oder kann es beschreiben?

Mit freundlichen Grüßen moinsen

60 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Carsten1978


Es ist in der Tat so. Bei Deaktivierung des Gurtwarners erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges! Siehe auch hier:
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

Jetzt fangt bitte nicht schon wieder mit dem Schmarrn bzw. Halbwissen an...Ich habe von VW mitgeteilt bekommen, dass die ABE keinesfalls erlischt!!! Mehr dazu

hier

Stefan

Zitat:

Original geschrieben von styleminister


Jetzt fangt bitte nicht schon wieder mit dem Schmarrn bzw. Halbwissen an...Ich habe von VW mitgeteilt bekommen, dass die ABE keinesfalls erlischt!!! Mehr dazu hier

Stefan

Hast du dir mal die Mühe gemacht, den Thread den ich verlinkt habe, durchzulesen? Diese Infos kommen vom KBA. Beim Touran ist es definitiv so, warum sollte es beim Golf 5 anders sein? Ich würde einem einfachen VW-CallCenter-Agent nicht alles glauben, der kann erzählen was er will, wenn der Tag lang ist.

Du hast eher auf einen Beitrag als auf einen Thread verlinkt...dachte sogar du willst uns verarschen, denn dein Link führt zu folgendem Beitrag:

Zitat:

Original geschrieben von dianos


Wie gehen eigentlich Landwirte, Jäger, Forstwirte etc mit dem Klingelton um ? Abseits der öffentlichen Straßen .

Kann auch im restlichen Thread keine konkrete Aussage vom KBA finden...vielleicht kannst du ja mal zitieren oder ordentlich verlinken!?

Ich könnte hier auf Aussagen von Polizisten, von Versicherungen und TÜV-Prüfern verlinken, die allesamt besagen, dass die ABE nicht erlischt - hab aber jetzt echt kein Bock nochmal ewig zu suchen. VW hat mir diese Version bestätigt.

Also warum sollte ich daran zweifeln? Mitarbeiter von Amtswegen halte ich aufgrund diverser Erfahrungen bestimmt nicht für kompetenter - fast schon im Gegenteil...

@styleminister

Deine Aussage bestätigt wieder, daß du nicht in der Lage bist, einen kompletten Thread durchzulesen oder wenigstens zu scrollen. Hier beginnt es bei Seite 1:

http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

Beiträge von w.boos und touranfaq bitte lesen! Anbei auch noch mal unten ein zitierter Auszug. Warum sollte es beim Golf 5 anders sein??? Der hat seine ABE auch nur mit Gurtwarner erhalten.

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq


...
Bekommt ein Auto seine ABE mit GW, dann ist der GW ein Teil der sicherheitsrelevanten Ausstattung. Da keine generelle GW-Pflicht besteht, ist der GW bei Fahrzeugen ohne GW ab Werk eben kein sicherheitsrelevantes Ausstattungsmerkmal. Das ist genau so bei Oldtimern. Es gibt Oldtimer ohne Gurte, aber mit einer gültigen ABE. Das heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass Du deine Gurte ausbauen darfst (da dein Fahrzeug eben seine ABE mit Gurten bekommen hat).

Beim Touran ist es aber eben nun mal so, dass er seine ABE mit GW erhalten hat. Darin sind wir uns hoffentlich alle einig. Also ist die Deaktivierung des GW eine Änderung (ist wohl auch klar), die zur Folge hat, dass man das Anschnallen vergessen kann, und das ist die zu erwartende Gefährdung.

Jetzt kommst Du sicher mit dem Argument "aber ich schnalle mich immer an". Glaube ich Dir auch.

Aber was ist, wenn dein Auto jemand anders fährt? Der sich eben nicht gewohneitsmäßig anschnallt? Für den ist durch den GW sichergestellt, dass er es tut. Ist der GW deaktiviert, stellt das für diese Person eine Gefahr dar.

Letztendlich kann man es drehen und wenden wie man will. Der Gesetzestext sagt sonnenklar aus, wie die Lage ist, und wer das nicht glaubt, kann sich gerne beim KBA erkundigen. Seltsamerweise hat das ausser w.boos noch niemand getan, wäre aber mal an der Zeit, damit wir zwei unabhängige Bestätigungen haben und damit das Thema nicht alle zwei Wochen neu durchgekaut werden muss... also, wer ruft an?

P.S.: Lest euch hier mal Beitrag Nr. 19 durch... so kann's dann nämlich auch gehen...

Wenn du eine konkrete Aussage hast, die das Gegenteil beweist, gerne her damit! Ich bin über den Gurtwarner in meinem Fahrzeug sicher auch nicht begeistert.

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Kann das nicht so übernommen werden von einer früheren Zulassung?

Denn mein Golf V ist schon so "alt", er hat noch KEINEN Gurtwarner.

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von Carsten1978


@styleminister
Deine Aussage bestätigt wieder, daß du nicht in der Lage bist, einen kompletten Thread durchzulesen oder wenigstens zu scrollen.

das sind aber Aussagen von User bzw deren Auslegungssache von Gesetzestexten oder ähnlichem.

Ich habe mir auch den 19ten Beutrag im Fremdforum gegeben. Meiner Meinung nach will da jemand seine argumentation mit ner erfundenen Geschichte unterstreichen. Ich kenne das I-Net lange genug um solche Stories einzuschätzen.

Warum sollte VW mir gegenüber in einer solch heiklen Angelegenheit sonst falsche Angaben machen?

Stefan

Die ursprüngliche Frage dieses Threads lautete:

Gurtsignal wegcodieren wie ?? 😕

Deshalb nochmals die Antwort:

Wegen der ABE kann man das vergleichen mit dem Entfernen der hinteren mittleren Nackenstütze. Die gehört auch zum Fahrzeug, aber die ABE erlischt keineswegs wenn man sie entfernt weil sie einen stört. Oder wenn ich meinen Beifahrersitz ausbaue ist das auch gestattet.

Das ist der größte Quatsch, den ich seit langem lese, dass die ABE erlischt, wenn man den Gurtwarner deaktiviert.

Bevor man hier irgendwelchen wilden Müll schreibt, sollte man sich VORHER gründlich informieren!

Re: Gurtsignal wegcodieren wie ??

Zitat:

Original geschrieben von moinsen


Hallo, ich fahre am Fr. zur VW Werkstatt meine 1. Inspektion machen lassen und ich möchte gerne eine Anleitung f. das wegcodieren des Gurtsignals haben, der Werkstattmeister selbst weiß es nicht wie es geht. Aber er hat gesagt wenn ich Ihn eine Anleitung geben kann macht er das. Hat vielleicht einer so was oder kann es beschreiben?

Mit freundlichen Grüßen moinsen

Fahr einfach zu deinem 🙂 und lass es dir wegcodieren. Ich hab meinen 🙂 höflich gefragt und er hats kostenlos (da Dauerkunde 😉) wegcodiert.

''ohne Glockengeläut''

Zitat:

Original geschrieben von Carsten1978


Hast du dir mal die Mühe gemacht, den Thread den ich verlinkt habe, durchzulesen? Diese Infos kommen vom KBA. Beim Touran ist es definitiv so, warum sollte es beim Golf 5 anders sein? Ich würde einem einfachen VW-CallCenter-Agent nicht alles glauben, der kann erzählen was er will, wenn der Tag lang ist.

Hallo Leute,

auf Anfrage bei einer VW sehr nahestehenden Autozeitung

zum Thema ''Deaktivierung Gurtwarnton''

hab ich heute ein Antwortschreiben erhalten,

die aussagt, das die ABE

nicht

erlischt, sollte man den Warnton deaktivieren.

Somit wären die frei erfundenen Beiträge einiger User hier
nichtig.

Hier der Wortlaut des Schreibens:

Hallo Herr xxx,

die ABE erlischt nicht, wenn Sie den Gurtwarnton deaktivieren lassen,
da dieser nicht Bestandteil der Fahrzeugprüfung ist. Volkswagen erzählt seinen Händlern zwar etwas anderes,
eine Nachfrage beim Kraftfahrtbundesamt und bei der Dekra belegen jedoch die Richtigkeit unsere Angaben.

Viele Grüße aus Stuttgart,

xxx

Auf Wunsch geb ich auch den Autor bzw. dessen Redaktion per PN weiter.
Hoffe, dass nun alles geklärt ist und nicht wieder
einer mit ''Haftstrafe'' droht.

Gruss

PS: Immer anschnallen, auch ohne Warnton !

Zitat:

Original geschrieben von Carsten1978



Zitat:

Original geschrieben von faceman22


...erlischt die Betriebserlaubnis, wenn dieses Sicherheits-Merkmal deaktiviert wird...
Es ist in der Tat so. Bei Deaktivierung des Gurtwarners erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges! Siehe auch hier:

http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

Bevor du was schreibst, less doch erstmal bitte deine eigene Verlinkung durch.

Fakt ist: Der Gurtwarner darf Deaktiviert werden. Und die Betriebserlaubnis erlischt NICHT.

Da es Gesetzlich noch nicht Vorgeschreiben ist.

Da hat aber jemand ein historisches Dokument ausgegraben 😁
 
VW würde es sicher nicht schriftlich erlauben den GW zu deaktivieren, wenn dadurch die BE erlöschen würde.
 
 

Zitat:

Original geschrieben von faceman22


Da hat aber jemand ein historisches Dokument ausgegraben 😁
 
VW würde es sicher nicht schriftlich erlauben den GW zu deaktivieren, wenn dadurch die BE erlöschen würde.
 
 

Eben.

Hab den Thread über ein paar andere verlinkung gesehen und hab dann nicht aufs Datum geachten. Naja ein bisschen Historie kann nie schaden.

Zitat:

Original geschrieben von VW_Golf3GTI



Zitat:

Original geschrieben von faceman22


Da hat aber jemand ein historisches Dokument ausgegraben 😁

VW würde es sicher nicht schriftlich erlauben den GW zu deaktivieren, wenn dadurch die BE erlöschen würde.

Eben.
Hab den Thread über ein paar andere verlinkung gesehen und hab dann nicht aufs Datum geachten. Naja ein bisschen Historie kann nie schaden.

Genau . . . 😉

E.

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