GTI zerlegt
Hallo zusammen,
Jetzt war er die ganze Zeit so fehlerfrei gelaufen aber gestern auf der AB regnete es plötzlich richtig heftig und hinter einer Kurve bildete die Betonfahrbahn einen See.
Nun ja, als ESP hilft halt nur begrenzt.
Witterungsbedingt war ich natürlich nicht schnell (ca. 100km/h) und somit blieb es bei verbogenem Blech als er mal vorne, mal hinten in die Planken einschlug. Aber passiert ist sonst nix.
Und das ist ja die Hauptsache.
Nun ja, schade um das schöne Auto aber nun steht er in der Werkstatt und wartet auf die Fachleute.
Dazu ne Frage:
Der Schaden beläuft sich auf ca 8 - 10T€ (und glaubt mir, es schaut nach kaum etwas aus). Der Wagen ist noch keine 6 Monate alt.
In welchem Fall bekommt man denn einen Neuwagen von der Versicherung erstattet?
Ist das nur bei einem Totalschaden?
Denn diese Antwort gibt das Versicherungspapier nicht her.
Danke und Gruß
Andreas
73 Antworten
Re: GTI zerlegt
Zitat:
Original geschrieben von AndyFAQ
In welchem Fall bekommt man denn einen Neuwagen von der Versicherung erstattet?
Ist das nur bei einem Totalschaden?
hi andy - tut mir leid von deinem unfall zu hören. aber glücklicherweise ist dir nichts passiert!!!
zu deiner frage: ich denke einen neuwagen wirst du sicherlich nur bei einem TOTALSCHADEN bekommen und auch nur dann, wenn das auto wirklich noch beinahe "NEU" war. ich kann dir natürlich nichts 100%iges sagen, denn ich bin bei der kravag und in deren versicherungsbedingungen steht kein wort davon, dass man - unter welchen umständen auch immer - einen "neuen" bekommt.
da dein auto aber beinahe schon 6 monate ist, könnte diese dauer schon zum problem werden (es sei denn in deinen versicherungsbedingungen / im vertrag ist etwas anderes geregelt). denn selbst im falle, dass man von einem dritten geschädigt wird, hat man auch nur dann einen anspruch auf schadensersatz in höhe des neuwagenpreises, wenn das eigene auto erhebliche beschädigungen erlitten hat und ferner eine laufleistung von maximal 1000km aufweist bei einer zulassungsdauer von höchstens einem monat. da kann ich mir nicht vorstellen, dass die versicherer bei einer kasko-versicherung unter im vergleich dazu erleichterten bedingungen eine "neuen" bezahlen würden. und dann ist es noch so, dass dein schaden bei weitem nicht so hoch ist, wie der neuwagenpreis - also wieso sollten die das tun? die versicherungen versuchen doch stets alles, dass sie ihre einstandspflicht irgendwie zu kippen bringen...
frag aber mal bei deiner versicherung, ie können dir genaueres sagen. grüßles
ps: andererseits - die reparatur wird bestimmt nicht so lange dauern, wie wenn du schon wieder auf einen neuen warten müßtest! obwohl: dann könntest du dir endlich deinen lang ersehnten dsg-traum erfüllen! 😉
@ bugatti1712: palandt § 249 rn. 22 ff. geblättert, oder? 😉
aber das bezieht sich doch nur auf den schadensersatzanspruch gegen einen anderen, der dir das fahrzeug beschädigt hat. gilt das dann auch für die einstandspflicht deiner versicherung, wenn du dir dein eigenes fahrzeug beschädigt hast? weiß ich leider nicht!
grüßles
Zitat:
Original geschrieben von AndyFAQ
BTW: Falls ich etwas spät antworte, ich baue gerade wegen Umzug meinen Rechner ab und adios DSL und hallo ISDN.
Leider! I hate Glasfaser.Andreas
dsl ist kein glasfaserkabel?
Auch von mir herzliches Beileid, jedoch hätte ich auch analog zu bugatti argumentiert und gehe bei 16tkm nicht mehr vom Neupreis aus. Was für Reifen waren bei dir montiert?
Zitat:
Original geschrieben von ThaFUBU
dsl ist kein glasfaserkabel?
Nope zumindest auf der letzten Meile altbewährtes Kupferkabel.
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Mensch Andreas!
Versuch halt einen guten Preis für den verunfallten GTI mit einem Aufkäufer zu vereinbaren und lass dir den Schaden gemäß Gutachten aber ohne MwSt. von deiner Versicherung ersetzen.
Mit ein bisschen Glück geht die Rechnung auf!
Neuwertentschädigung gibt`s bis 6 Monate bei einigen Versicherern sogar bis 12 Monate -aber leider nur bei einem Totalschaden (Zeitwert geringer als Reparaturkosten).
Aber das ist wohl bei dir nicht der Fall...
Kopf hoch und Grüße
Matthias
@ bugatti1712
....und das alles weiss ich nicht, weil ich versicherungsfachmann bin, sondern angehender anwalt...von daher kannst du mir vertrauen und brauchst nicht hin und her zu telefonieren....
gerade als "angehender" anwalt sollte man darauf hinweisen, dass man nur über Grundwissen und nicht über Spezialkenntnisse verfügt. Der Rat eines "echten" Fachmanns ist daher trotzdem zu empfehlen..
@andyfaq
trotz einiger differenzen zwischen uns - das wichtigste ist das Du ok bist.
Denke, dass Du gerade bei dieser Laufleistung den Neuwert wohl nicht ersetzt bekommst.
du bekommst nur einen nuewagen wenn dein wagen unter 4wochen oder weniger als 1000km hat so war es bei meiner schwester die bekam einen neuwagen ;-)
wünsche dir aber tortzdem gute fahrt ;-)
Zitat:
Original geschrieben von lolo25
@ bugatti1712
....und das alles weiss ich nicht, weil ich versicherungsfachmann bin, sondern angehender anwalt...von daher kannst du mir vertrauen und brauchst nicht hin und her zu telefonieren....
gerade als "angehender" anwalt sollte man darauf hinweisen, dass man nur über Grundwissen und nicht über Spezialkenntnisse verfügt. Der Rat eines "echten" Fachmanns ist daher trotzdem zu empfehlen..
nö... muss ich nicht... ich bin materiell fitter als manch ein praktiker... ohne hier unnötig auf die kacke hauen zu wollen oder zu müssen... habe schon vielen langjährigen praktikern was vormachen können... und im schadensersatzrecht bin ich fit... und ich verfüge nicht nur über grundwissen - denn dann wäre ich nicht angehender anwalt, sondern student im grundstudium - sondern schon über ausreichend wissen, um meine aussage unterschreiben zu dürfen...
nimm das jetzt alles nicht zu persönlich... nur erzähle ich hier nicht irgend ein zeug, wenn ich davon keine ahnung habe... wenn mich jemand was fragt, das mir unbekanntes terrain ist (z.b. markenrecht, gesellschaftsrecht...), dann verweise ich auf nen anwalt, der sich auf dieses gebiet spezialisiert hat... aber geht es um kaufrecht oder schadensersatzrecht, so wird mir bei manch einem praktiker schlecht, wenn er den mund aufmacht...
silverback: also ich muss gestehen, hab nicht mal nen palandt... 🙁 das scheiss teil ist mir mit rund 70 euro einfach zu teuer, wenn man bedenkt, dass sich ständig was in der gesetzeslage ändert... um ehrlich zu sein, hab ich diese rechtslage im kopf... schadensersatzrecht muss man im schlaf kennen... ob du den wagen beschädigt hast oder ein anderer spielt dabei keine rolle
Zitat:
Original geschrieben von bugatti1712
um ehrlich zu sein, hab ich diese rechtslage im kopf...
respekt!!! das sind ja schon feinheiten!!!
grüßles
ps: palandt kostet leider sogar 100 € 🙁
ja ja richtig... bei ebay wird das teil um die 70 gehandelt...und das für die altauflage... naja als praktiker kommt man dann nicht drumrum 100 € zu investieren, da der palandt ja schon pflichkommentierung ist... und das wissen die wohl auch vom verlag... daher wohl die preise 🙁
@ bugatti1712: Respekt, Respekt, wenn man Dir zuhört, muss man sich um den akademischen Nachwuchs (zumindest in Deutschland) ja gar keine Sorgen mehr machen. Aber lass Dir von einem Praktiker mit 10-jähriger Berufserfahrung (sprich Rechtsanwalt) eines sagen: Die "Rechtslage" im Schadenersatzrecht - sei es vertraglicher oder ausservertraglicher Art - hat wohl niemand im Kopf, wozu gäbe es dann noch (Praktier-)Kommentare?
Zu Sache: Es gibt zwischen selbstverursachtem Schaden (sog. Eigenschaden) und nicht selbstverursachtem Schaden sehr wohl Unterschiede, aber das lernst Du sicherlich noch in Deiner Karriere in der Praxis.
Grüsse von Karli
@Karli
...das meinte ich ja...Wozu Kommentare, wenn man alles im Kopf haben kann.
Egal wie fit, der Blick in den Kommentar ist immer hilfreich. Selbst bei Spezialist bugatti haben sich Ungenauigkeiten eingeschlichen.
verkauf ihn als Unfall für 18 000.- und lass dir 9000 für die Reperatur von der VS geben
dann leg noch 5000 drauf und kauf dir einen R32
@karli: na dann könntest du mir sicherlich das ganze kommentieren, dass in einem solchen falle unterschiede gemacht werden... klar gibt es unterschiede zwischen selbst- und fremdverursachtem schaden... aber es geht um einen schaden der sich bis 1000 km und bis zu einer laufzeit von 1 monat ereignet... und da willst du mir jetzt sagen, dass es unterschiede zwischen einem vollkaskofall und einer beschädigung durch dritter gibt... na dann bin ich auf die kommentierung echt gespannt... bei mir sind es 2 jahre her, dass ich das repitiorium besucht habe... und genau da wurde das thema auch durchgekaut...
aber solltest du mir das belegen können, so muss ich mir eben einen fehler eingestehen...
und gewisse sachen kann man denke ich mal schon im kopf haben... oder willst du mir jetzt unterstellen, dass ich das ganze zeug nachgeschlagen habe... falls ja, mir wurscht... muss mich hier nicht beweisen... nur als theoretiker befasst man sich mit bestimmten themen häufiger als ein praktiker... von daher ist einem zuzumuten einiges im kopf gespeichert zu haben....
hallo bugatti,
scheinst ja recht fit zu sein im SE-recht. ich selbst mache nur patent- und markenrecht und frage in solchen sachen immer einen kollegen.
aber mal ehrlich, ein guter jurist zu sein heisst nicht alles zu wissen, sondern zu wissen, wo es steht. sonst könnte man ja auch das telefonbuch auswendig lernen. und das machen doch nur die medizinstudenten im 1. semester als übung.
und BTW, 2 jahre sind in diesem gebiet, dass von zahlreichen grundsartentschiedungen lebt, eine welt. aber das weisst du wohl auch. sich also immer selbst kontrollieren.
@threadersteller:
hat sich schonwas getan?
gruß shodan
p.s. den palandt kann man auch ausleihen bzw- die paar seiten fotokopieren.