GTI Spint VW ist Ratlos RÜCKGABE???
Hallo
Bin ja nun seit dem 23.02.05 stolzer Besitzer eines GTI´s nur leider macht der Geräusche die er besser nicht machen sollte.
20.03.2005
Motorkontrolllampe Leuchtet in sattem Gelb
Notdienst Angerufen
Er könnte da nix machen müsste in die Werkstadt zum Fehler Auslesen da aber Sonntag ist….
21.03.2005
Werkstadtbesuch
Fehlerlesen mit erfolg irgend eine Düse Verursacht zuviel Druck
Fehler gelöscht ???? (ein Selbstreparierendes Fahrzeug wahr meine Frage)
Auf der Fahrt nach Hause hmm klinkt wie Fehlzündungen….
Anruf in der Werkstadt noch mal rein kommen
29.03.05
Naja aus Zeitgründen nicht Eher geschafft
Unterhaltung mit Meister Lassen Sie das Auto da dauert ca. 2-3 Tage
Leihwagen??? Klar 30€ am Tag (Finger geht Richtung Stirn)
Leihwagen bezahlen obwohl Garantie und erst ein knappen Monat altes Auto für 25000€ ne nicht mit mir.
Abfahrt
30.03.05
Verkäufer rund machen
Einlenkung auf Vorführwagen zu 0€ aber warten bis einer Frei ist.
Na Ok dann warten wir mal……
30.03.05- 31.05.05
Immer wieder mal nerven gehen
Mittlerweile Raus bekommen das Geräusch kommt vom Auspuff.
31.05.05
Vorführwagen ist da
GTI in Werkstadt Polo unterm Arsch.
Auto wieder Abgeholt der meister Freud sich alles wieder OK laut Wolfsburg nur ein softwarefehler der Bekannt wahr…..
Heimfahrt da ist es schon wieder 1mal 2 mal 3 mal usw.
01.06.05
Früh gleich in die Werkstadt
Meister gegriffen och nöö sagt er
Na dann weis er auch nicht weiter müsse sich erst mal mit Wolfsburg in Verbindung setzen.
Nun meine Frage wann habe ich Anspruch auf Ersatz möchte diesen Fehlzündungsweltmeister nicht mehr länger Fahren ist immer bissel blöde wenn man mal Gas geben will puf puf.
Oder hat einer Ähnliche Erfahrungen gemacht???
51 Antworten
Ich glaube die dürfen den gleichen Fehler 4 mal versuchen zu reparieren. Dann kannst du wandeln.
gruß,
ric
Eine Chance hat der Händler noch nach der dritten Nachbesserung dürfte einer Wandlung nichts im Wege stehen.
Habe ich bisher hier noch nie gehört,daß der GTI Zündprobleme hat!
Normalerweise bekommt man ein gleichwertiges Fahrzeug als kostenlosen Leihwagen....
Gruß Martin
Zitat:
Original geschrieben von d5er
Eine Chance hat der Händler noch nach der dritten Nachbesserung dürfte einer Wandlung nichts im Wege stehen.
Habe ich bisher hier noch nie gehört,daß der GTI Zündprobleme hat!Normalerweise bekommt man ein gleichwertiges Fahrzeug als kostenlosen Leihwagen....
Gruß Martin
ja aber nur wenn du Unterwegs stehen bleibst wen du aus eigener kraft in die Werkstadt Fahren kannst nicht
Zitat:
Original geschrieben von ricS0282
Ich glaube die dürfen den gleichen Fehler 4 mal versuchen zu reparieren. Dann kannst du wandeln.
gruß,
ric
falsch...
du musst dich lediglich auf 2 nachbesserungsversuche einlassen... auf den dritten nicht mehr... dann kannste sofort ohne fristsetzung vom vertrag zurücktreten.. dabei spielt es keine rolle, ob es der gleiche fehler ist oder nicht... du hast ein anspruch auf ein mangelfreies auto... und wenn der händler 2 mal vergeblich repariert hat, dann kannst du zurücktreten...
dabei musst du darauf achten, dass der mangel nicht unwesentlich ist...
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edit: achtung... viele händler sind so schlau in ihren agbs 3 nachbesserungsversuche anzugeben... das gesetz ist in dem falle aber nicht abdingbar... du musst dich nur auf 2 einlassen... was der händler in seinen agbs diesbezüglich angibt, kann er sich dann in die haare schmieren... in dem punkt sind die agbs dann unwirksam
Ja, du kannst nach 2 erfolglosen Reparaturversuchen der Werkstatt vom Kaufvertrag zurücktreten. Deine bisher gefahrenen Kilometer werden dann über einen Schlüssel berechnet + abgezogen, den Rest des investierten Geldes bekommst du wieder.
Solch ein Rücktritt vom Kaufvertrag -früher Wandlung- beschleunigt sich ungemein, wenn man sich bereit erklärt wieder ein Auto/das gleiche Auto des Herstellers zu bestellen. Komisch! 😁
Würde ich aber an deiner Stelle so machen. Der GTI ist ein tolles Auto und dieser Fehler eigentlich untypisch. Die Chance, das er wieder auftritt, ist somit gering.
Zitat:
Original geschrieben von bugatti1712
falsch...
du musst dich lediglich auf 2 nachbesserungsversuche einlassen... auf den dritten nicht mehr... dann kannste sofort ohne fristsetzung vom vertrag zurücktreten.. dabei spielt es keine rolle, ob es der gleiche fehler ist oder nicht... du hast ein anspruch auf ein mangelfreies auto... und wenn der händler 2 mal vergeblich repariert hat, dann kannst du zurücktreten...
dabei musst du darauf achten, dass der mangel nicht unwesentlich ist...
Ah.. ok, danke. Wieder was dazugelernt.
gruß,
ric
Fehler und Wandlung hin oder her:
Lass Dich nicht beim Thema Leihwagen verar****. Leihwagen kostenlos oder Streß machen. Geht leider manchmal nicht anders.
Gruß
also gut da ich ein Guter Kunde binn gebe ich VW noch ein Versuch und dann weg den Fehlzündungsweltmeister.
oh muss dann gleich mal mein Prifil Ändern *fg*
Zitat:
Original geschrieben von bugatti1712
edit: achtung... viele händler sind so schlau in ihren agbs 3 nachbesserungsversuche anzugeben... das gesetz ist in dem falle aber nicht abdingbar... du musst dich nur auf 2 einlassen... was der händler in seinen agbs diesbezüglich angibt, kann er sich dann in die haare schmieren... in dem punkt sind die agbs dann unwirksam
Im Gesetz steht aber nirgends etwas von maximal zwei Nachbesserungsversuchen. Dort steht 'zumutbar', keine konkrete Zahl.
In der Regel sagt man drei Nachbesserungen bei technisch komplexen Sachen, bei Autos scheint man sich dann auf zwei geeinigt zu haben.
Zitat:
Original geschrieben von skyphab
Im Gesetz steht aber nirgends etwas von maximal zwei Nachbesserungsversuchen. Dort steht 'zumutbar', keine konkrete Zahl.
In der Regel sagt man drei Nachbesserungen bei technisch komplexen Sachen, bei Autos scheint man sich dann auf zwei geeinigt zu haben.
Es sind garantiert nur zwei Nachbesserungen zumutbar. Glaub mir, ich habe das ganze gerade hinter mir. Und bei mir war es nur das geklapper von der Klima
Zitat:
Original geschrieben von shorty11
Es sind garantiert nur zwei Nachbesserungen zumutbar. Glaub mir, ich habe das ganze gerade hinter mir. Und bei mir war es nur das geklapper von der Klima
Ich glaube dir das ja, aber die konkrete Zahl ist nicht gesetzlich geregelt und im Zweifelsfalle musst du sie dir erstreiten.