GTI Performance - Motorschaden und keine Garantie :-(

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Und zwar hat unser GTI Performance einen kapitalen Motorschaden erlitten. Da das Fahrzeug erst ca. ein 3/4 Jahr alt ist und erst ca. 4600km herunter hat wurde es auch durch den VW-Partner auf Garantie angenommen und wir haben uns auch weiterhin kein Kopf gemacht.

Nun hat der "Freundliche" uns nach ca. einer Woche angerufen und die erfolgreiche Reparatur (kompletter Austausch Motor) mitgeteilt, allerdings mit der Mitteilung, dass es keine Garantie aufgrund von einer "Motorüberdrehung" ist. Im ausgelesenen Protokoll war nachzuvollziehen, dass der Motor bei über 8800 den Geist aufgegeben hat und als Ursache wurde uns ein Verschalten vom 6. Gang in den 3. Gang bei 151 km/h vorgeworfen.

Vom Hergang her kann der Schaltvorgang sowie die Geschwindigkeit hinkommen, aber wie kommen die über 8800 Umdrehungen zustande? Bei Youtube-Videos habe ich gesehen, dass er bei gesagter Geschwindigkeit im 3. Gang bei maximal ca. 6500 U/min hätte sein dürfen.

Mein Problem ist es jetzt natürlich das irgendwie nachzuweisen bzw. eine Erklärung zu finden, am besten so, dass es wirklich ein Garantiefall wird (was es meiner Meinung nach auch ist).

Die Rechnung beläuft sich auf ungefähr 8000,- €. Zusätzlich bin ich auch richtig über den VW-Partner sauer, da mein ursprünglicher Auftrag auf Garantie lautete und ich erst nach Fertigstellung vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Da wird wohl jemand die Freigabe von VW nicht abgewartet haben...

Morgen habe ich ein weiteres Gespräch beim "Freundlichen" und ich bräuchte jetzt ein paar Tipps bzw. Beweise.

Bitte um HILFE!!!!

MfG

Stefan

Beste Antwort im Thema

So, Ihr habt sicherlich alle drauf gewartet, vorab: Ich habe mich mit dem 🙂 geeinigt und den Schaden bezahlt!

Nun will ich aber erst über den bisherigen, meiner Meinung nach katastrophalen Beitragsverlauf reden. Erst mal vielen Dank für die vielen mentalen Unterstützer auf unserer / meiner Seite, die es nachvollziehen konnten, dass die Aussage des reparierenden 🙂, dass der Schaden keine Garantie ist, ein totaler "Schock" für mich war. Nicht jeder hat mal eben 8000 € rumzuliegen, die man so einfach "wegdrücken" kann. Zumal ich tatsächlich bis zu dieser Aussage und vor allem der Aussage meines Mitarbeiters überhaupt nicht an einen selbst verursachten Motorschaden geglaubt bzw. überhaupt nicht mal über sowas nachgedacht habe. Generell bin ich davon ausgegangen, dass ja mit neuen Fahrzeugen grundsätzlich innerhalb der Gewährleistungs- / Garantiezeiten keine großartigen Kosten auftreten können. Durch Unfall natürlich schon, aber da würde ja tatsächlich die Kasko-Versicherung einspringen, wo man mit der entsprechenden Selbstbeteiligung zu rechnen hat. Ich wurde durch diesen Vorgang eines Besseren belehrt, und ja, ich werde in Zukunft nun auch solche Vorfälle mit einplanen müssen.

Nun zu unseren / meinen Kritikern. Um es nochmal zu verdeutlichen: Ich bin bei Auftragsabgabe definitiv nicht von einem absichtlichen Motorschaden ausgegangen und wollte irgendwelche Garantieleistungen "erschleichen"! Ich musste mich hier auf die Aussage meines Mitarbeiters verlassen, und auch hier bin ich immer noch nicht von seiner kompletten Schuld vollkommen überzeugt. Es fehlt leider der Beweis (Thema Gang auslesbar?), wo ich übrigens seit Beitragsseite 11(!) immer noch auf eine eindeutige Aussage warte. An alle Kommentatoren die mich als Chef oder uns als "IT-Bude" mit irgendwelchen arbeitsrechtlichen, IT-technischen oder sonstigen Sachen kritisieren: Jungs, Ihr seit im falschen Forum! Wenn Ihr Frust ablassen wollt, dann macht das bitte woanders, aber nicht in einem technischen Forum, wo wirklich (auch mentale) Hilfe benötigt wird! Ich lade jeden von Euch mal zu uns ein, so dass Ihr Euch mal ein richtiges Bild von unserer "coolen" Truppe machen könnt. Gratis-Kaffe oder -Bier inklusive... ;-)

Nun zum Eigentlichen. Da ich langsam keinen Bock mehr auf Diskussionen hatte und auch gerade aufgrund der vielen Meinungen von Euch, dass es sich nur um einen Verschalter gehandelt haben kann, habe ich heute nochmal das Gespräch mit dem 🙂 gesucht und mich mit ihm geeinigt. Als Resultat kam heraus, dass der 🙂 uns wegen des "kommunikativen Defizites" zum Thema Kosten / Preis ein Paar Prozentpunkte gegeben hat und es nun eine Schlusssumme von (nur noch) 6884,06 € brutto gab, die ich ihm auch gleich heute vorab überwiesen habe. Das Auto hole ich nun Donnerstag (nach Zahlungseingang) komplett aufbereitet bei ihm ab.

Übrigens werde ich die Kosten komplett selber tragen, u. a. da ich ja dem Mitarbeiter eigentlich auch nichts nachweisen kann. Verbuchen werde ich es als Lehrgeld bzw. wie schon weit in vorherigen Kommentaren erwähnt, als Werbekosten verbuchen. ;-)

So, vertragt Euch wieder alle und hiermit: Beitragsende!

MfG

Stefan Reinhold
GF und Inhaber der COMPULAN GmbH
http://www.compulan.eu
http://www.facebook.com/COMPULAN.Panketal

PS: Ihr könnt mich ja zur Terminvereinbarung unter der Handynummer von dem Auftragsformular anrufen - zu finden unter den verschiebbaren XXXXXXXXX auf der rechten Seite! :-D

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Zitat:

Original geschrieben von rovofri


Würde man echt meinen....aaaaaaber es kann ja noch andere Ursachen für ein Überdrehen geben.....hab schon öfter davon gehört....gäääähn.

Deine Tastatur klemmt. 🙄

Und der Edit-Button scheint auch kaputt zu sein. 😉

Wie meinst du das?Was ist ein Edit-Button?Hab keinen Quali also erklär mir das mal.

Zitat:

Original geschrieben von rovofri


8000 Umdrehungen geht nur mechanisch übers Getriebe,nix da elektronisches Gaspedal usw.
Den kleinen Gang kann man sehr wohl einlegen,da gibts keine Sperre.
Riss des Keilriemens?Erklärung bitte!

sehe ich auch so.

mein tipp:

schnelles zurückschalten von 5 auf 4, in der hektik 2 erwischt.

kann mal wer nachrechnen😁`?

Zitat:

Original geschrieben von la_corriente


Wenn es in der Tat so ist, dass es Ursachen für die Überdrehung geben kann, die nicht auf eine Fehlbedienung zurückgehen, bleibt es aber dabei, dass die Werkstatt/VW beweisen muss, dass kein Garantiefall vorliegt. Auch wenn diese unwahrscheinlich sein sollten.

Klar. In Deutschland muss ja immer derjenige, von dem etwas gefordert wird, aufwendig beweisen, dass da kein Anspruch besteht. Und der, der einfach irgendetwas fordert, muss gar nichts beweisen. 😁

NICHT!

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@Stefan: Danke für die Daten.

Angaben:
- 151 km/h und 8.684 U/min
- Normierter Lastwert: 0,0 %

Das bedeutet doch, hier wurde kein Gas gegeben.
Wie bekommt man die Drehzahl so hoch?
In dem man den falschen Gang einlegt.
Gibt es noch eine andere Möglichkeit bzw. Fehlfunktion, wie man die Drehzahl so hoch bringt, ohne Gas zu geben?

Es gibt nur zwei Gänge in denen man den Motor bei dieser Geschwindigkeit auf diese Drehzahl bringt.

Theoretisch sind 151 km/h im 1. Gang 16.838 U/min und im 2. Gang 9.324 U/min.

Laut Protokoll war für den Motor bei 8.684 U/min schluss.

Sollte er wirklich nach vorne geschaltet haben, hat er statt den 3. Gang (6563 U/min) eben den 1. erwischt. 🙁

VG myinfo

Kann mir nicht vorstellen, dass man auf der Autobahn bei 151 km/h von der 5. in den 1. Gang schalten kann.
Den müsste man ja mit brachialer Gewalt reinhämmern! 151 km/h und in den 1. Gang schalten, da würde dir ja der Motor samt der Haube um die Ohren fliegen!

Zitat:

Original geschrieben von b.duck


Klar. In Deutschland muss ja immer derjenige, von dem etwas gefordert wird, aufwendig beweisen, dass da kein Anspruch besteht. Und der, der einfach irgendetwas fordert, muss gar nichts beweisen. 😁

NICHT!

Oh je. Wir sprechen hier darüber, ob der eingetretene Schaden von der Herstellergarantie erfasst ist. Bei einer Garantie muss der Käufer darlegen und beweisen, dass es eine Garantieerklärung gab und dass der eingetretene Schaden grundsätzlich von der Garantieerklärung erfasst ist. Das ist bei einem Motorschaden der Fall. Der Hersteller/Verkäufer muss hingegen beweisen, dass der Sachmangel aufgetreten ist, weil der Käufer den gekauften Gegenstand nicht sachgerecht behandelt hat.

Wenn man keine Ahnung hat....

Zitat:

Original geschrieben von myinfo


- Normierter Lastwert: 0,0 %

Das bedeutet doch, hier wurde kein Gas gegeben.

Danke, hilfreiche Info!

richtig. ich schätze mal, das der TE aus dem magischen 1. halben jahr bei der gesetzlichen gewährleistung schon raus ist.😁

btw.: nach den zahlen käme meine theorie 5>2statt 4 ja hin, wenn man noch den kupplungsschlupf bei der gewaltaktion einbezieht🙄

Zitat:

Original geschrieben von wienergolffahrer


Kann mir nicht vorstellen, dass man auf der Autobahn bei 151 km/h von der 5. in den 1. Gang schalten kann.
Den müsste man ja mit brachialer Gewalt reinhämmern! 151 km/h und in den 1. Gang schalten, da würde dir ja der Motor samt der Haube um die Ohren fliegen!

Vermutlich fliegt da eher das Getriebe auseinander, bevor man die Chance hat die Kupplung loszulassen und der Motor schaden nimmt. Zunächst dreht ja mal der Getriebeeingangsteil, also "hinter" der bis dahin noch offenen Kupplung, mit dieser Drehzahl, oder nicht?

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus


richtig. ich schätze mal, das der TE aus dem magischen 1. halben jahr bei der gesetzlichen gewährleistung schon raus ist.😁

btw.: nach den zahlen käme meine theorie 5>2statt 4 ja hin, wenn man noch den kupplungsschlupf bei der gewaltaktion einbezieht🙄

Auf dem Bild des TE vom Wagen ist eine braune TÜV Plakette (für das Jahr 2016) zu sehen ,das heißt das der Wagen maximal Erstzulassung 31.12.2013 sein kann und damit nach Gesetz mehr als 6 Monate seit Kauf um sind und die Beweislastumkehr gilt . Das bedeutet der Verbraucher muss beweisen das der Motorschaden nicht durch eine Fehlbedienung von ihm entstanden ist und nicht VW ! Also quasi für ihn unmöglich .

Abgesehen davon das er kein Verbraucher/Privatperson sondern ein Gewerbetreibender ist bzw. der Wagen als Firmenwagen läuft und dabei die Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen werden kann .

Das zum Thema wer keine Ahnung hat ....

Nochmal: Es geht um die Herstellergarantie. Nicht um die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers. Das sind zwei Paar Schuhe. Und nur für letztere gibt es für Verbraucher den Wechsel der Beweislast nach sechs Monaten.

http://de.wikipedia.org/.../Garantie?...

Und dass VW Gewerbetreibenden keine Garantie auf die Fahrzeuge gibt, wäre mir auch neu.

PS: Erstzulassung des Fahrzeugs war am 3.9.2013, steht auf dem Auftragsschreiben.

Mal eine Frage.....steht in der Bedienungsanleitung, das man bei 150 nicht in den 3 Gang schalten darf?? 😕😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von la_corriente


Nochmal: Es geht um die Herstellergarantie. Nicht um die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers. Das sind zwei Paar Schuhe. Und nur für letztere gibt es für Verbraucher den Wechsel der Beweislast nach sechs Monaten.

Sorry aber deine Argumentation mit der Herstellergarantie verstehe ich nicht ,denn die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers bei der er die Bedingungen diktieren darf . Darauf gibt es keinen Rechtsanspruch ! Damit steht der TE noch ungünstiger da als mit der Gewährleistung .

Ich habe lediglich geschrieben das bei Gewerbetreibende die Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen werden kann ,aber nicht das dies VW auch macht !

Hierzu auch noch das passende Zitat aus deinem Wikipedia Link :

"Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht übernommene freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Wird eine solche Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben, so ist § 443 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) anwendbar. Die Garantiezusage bezieht sich häufig auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum „garantiert“ wird. Die Garantie ist jedoch üblicherweise ausgeschlossen, wenn die Ursache des Defekts beim Kunden liegt oder der Kunde versucht hat, selbst eine Reparatur durchzuführen. Für Form und Inhalt der Garantieerklärung gelten beim Verbrauchsgüterkauf besondere Bestimmungen."

Da steht dich ganz klar wenn die Ursache des Defektes beim Kunden liegt ist die Garantie üblicherweise ausgeschlossen,was muss jetzt VW da Beweisen um keine Garantie zu geben bei dem eindeutigen Fehlerausdruck ? Überdreht durch verschalten ,Ursache des Defektes liegt beim Kunden ergo Garantie abgelehnt .

Wie schon gesagt wenn müsste der TE bewiesen das es kein Verschalter war und nicht umgekehrt .

8800 U/min bei 150 km/h entspricht 1760 U/min bei 30 km/h, also sehr realistisch.
Wenn bei 150 km/h die Kupplung zugeht, ist jede Menge kinetische Energie da, den Motor im wahrsten Sinne hochzudrehen, auch ohne Gas geben. Natürlich gibt es da keinen Begrenzer, wie sollte das auch gemacht werden?

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus


richtig. ich schätze mal, das der TE aus dem magischen 1. halben jahr bei der gesetzlichen gewährleistung schon raus ist.😁

btw.: nach den zahlen käme meine theorie 5>2statt 4 ja hin, wenn man noch den kupplungsschlupf bei der gewaltaktion einbezieht🙄

Hi,

EZ 03.09.13 laut Anhang 😉 und die Info des MA lautet:

Zitat:

Original geschrieben von Ruckelduckel


... Meinen Mitarbeiter habe ich jetzt nochmals konfrontiert damit und er schwört mir immer noch hoch und heilig, dass er nicht wirklich was Falsches gemacht hat. Rein rechnerisch müsste man bei dieser Geschwindigkeit in den zweiten Gang geschaltet haben, aber das kann er lt. seiner Aussage 100%ig ausschließen, da er nach "oben" geschaltet hat. ...

Dann bleibt nur der 1. Gang oder seine Beschreibung stimmt nicht. 🙁

Im 3. wäre der Schaden nicht passiert und der 2. liegt "unten".

Aber egal ob 1. oder 2., die Fehlermeldung ist doch eindeutig: max. Motordrehzahl überschritten.

Und wie soll das sonst gehen, ohne Gas zu geben?
Oder anders formuliert, was muss kaputt gehen, dass dies von alleine passieren könnte?

VG myinfo

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