GTI Performance - Motorschaden und keine Garantie :-(
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Und zwar hat unser GTI Performance einen kapitalen Motorschaden erlitten. Da das Fahrzeug erst ca. ein 3/4 Jahr alt ist und erst ca. 4600km herunter hat wurde es auch durch den VW-Partner auf Garantie angenommen und wir haben uns auch weiterhin kein Kopf gemacht.
Nun hat der "Freundliche" uns nach ca. einer Woche angerufen und die erfolgreiche Reparatur (kompletter Austausch Motor) mitgeteilt, allerdings mit der Mitteilung, dass es keine Garantie aufgrund von einer "Motorüberdrehung" ist. Im ausgelesenen Protokoll war nachzuvollziehen, dass der Motor bei über 8800 den Geist aufgegeben hat und als Ursache wurde uns ein Verschalten vom 6. Gang in den 3. Gang bei 151 km/h vorgeworfen.
Vom Hergang her kann der Schaltvorgang sowie die Geschwindigkeit hinkommen, aber wie kommen die über 8800 Umdrehungen zustande? Bei Youtube-Videos habe ich gesehen, dass er bei gesagter Geschwindigkeit im 3. Gang bei maximal ca. 6500 U/min hätte sein dürfen.
Mein Problem ist es jetzt natürlich das irgendwie nachzuweisen bzw. eine Erklärung zu finden, am besten so, dass es wirklich ein Garantiefall wird (was es meiner Meinung nach auch ist).
Die Rechnung beläuft sich auf ungefähr 8000,- €. Zusätzlich bin ich auch richtig über den VW-Partner sauer, da mein ursprünglicher Auftrag auf Garantie lautete und ich erst nach Fertigstellung vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Da wird wohl jemand die Freigabe von VW nicht abgewartet haben...
Morgen habe ich ein weiteres Gespräch beim "Freundlichen" und ich bräuchte jetzt ein paar Tipps bzw. Beweise.
Bitte um HILFE!!!!
MfG
Stefan
Beste Antwort im Thema
So, Ihr habt sicherlich alle drauf gewartet, vorab: Ich habe mich mit dem 🙂 geeinigt und den Schaden bezahlt!
Nun will ich aber erst über den bisherigen, meiner Meinung nach katastrophalen Beitragsverlauf reden. Erst mal vielen Dank für die vielen mentalen Unterstützer auf unserer / meiner Seite, die es nachvollziehen konnten, dass die Aussage des reparierenden 🙂, dass der Schaden keine Garantie ist, ein totaler "Schock" für mich war. Nicht jeder hat mal eben 8000 € rumzuliegen, die man so einfach "wegdrücken" kann. Zumal ich tatsächlich bis zu dieser Aussage und vor allem der Aussage meines Mitarbeiters überhaupt nicht an einen selbst verursachten Motorschaden geglaubt bzw. überhaupt nicht mal über sowas nachgedacht habe. Generell bin ich davon ausgegangen, dass ja mit neuen Fahrzeugen grundsätzlich innerhalb der Gewährleistungs- / Garantiezeiten keine großartigen Kosten auftreten können. Durch Unfall natürlich schon, aber da würde ja tatsächlich die Kasko-Versicherung einspringen, wo man mit der entsprechenden Selbstbeteiligung zu rechnen hat. Ich wurde durch diesen Vorgang eines Besseren belehrt, und ja, ich werde in Zukunft nun auch solche Vorfälle mit einplanen müssen.
Nun zu unseren / meinen Kritikern. Um es nochmal zu verdeutlichen: Ich bin bei Auftragsabgabe definitiv nicht von einem absichtlichen Motorschaden ausgegangen und wollte irgendwelche Garantieleistungen "erschleichen"! Ich musste mich hier auf die Aussage meines Mitarbeiters verlassen, und auch hier bin ich immer noch nicht von seiner kompletten Schuld vollkommen überzeugt. Es fehlt leider der Beweis (Thema Gang auslesbar?), wo ich übrigens seit Beitragsseite 11(!) immer noch auf eine eindeutige Aussage warte. An alle Kommentatoren die mich als Chef oder uns als "IT-Bude" mit irgendwelchen arbeitsrechtlichen, IT-technischen oder sonstigen Sachen kritisieren: Jungs, Ihr seit im falschen Forum! Wenn Ihr Frust ablassen wollt, dann macht das bitte woanders, aber nicht in einem technischen Forum, wo wirklich (auch mentale) Hilfe benötigt wird! Ich lade jeden von Euch mal zu uns ein, so dass Ihr Euch mal ein richtiges Bild von unserer "coolen" Truppe machen könnt. Gratis-Kaffe oder -Bier inklusive... ;-)
Nun zum Eigentlichen. Da ich langsam keinen Bock mehr auf Diskussionen hatte und auch gerade aufgrund der vielen Meinungen von Euch, dass es sich nur um einen Verschalter gehandelt haben kann, habe ich heute nochmal das Gespräch mit dem 🙂 gesucht und mich mit ihm geeinigt. Als Resultat kam heraus, dass der 🙂 uns wegen des "kommunikativen Defizites" zum Thema Kosten / Preis ein Paar Prozentpunkte gegeben hat und es nun eine Schlusssumme von (nur noch) 6884,06 € brutto gab, die ich ihm auch gleich heute vorab überwiesen habe. Das Auto hole ich nun Donnerstag (nach Zahlungseingang) komplett aufbereitet bei ihm ab.
Übrigens werde ich die Kosten komplett selber tragen, u. a. da ich ja dem Mitarbeiter eigentlich auch nichts nachweisen kann. Verbuchen werde ich es als Lehrgeld bzw. wie schon weit in vorherigen Kommentaren erwähnt, als Werbekosten verbuchen. ;-)
So, vertragt Euch wieder alle und hiermit: Beitragsende!
MfG
Stefan Reinhold
GF und Inhaber der COMPULAN GmbH
http://www.compulan.eu
http://www.facebook.com/COMPULAN.Panketal
PS: Ihr könnt mich ja zur Terminvereinbarung unter der Handynummer von dem Auftragsformular anrufen - zu finden unter den verschiebbaren XXXXXXXXX auf der rechten Seite! :-D
295 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von zameck
Sorry aber deine Argumentation mit der Herstellergarantie verstehe ich nicht ,denn die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers bei der er die Bedingungen diktieren darf . Darauf gibt es keinen Rechtsanspruch ! Damit steht der TE noch ungünstiger da als mit der Gewährleistung .
Richtig ist, dass die Garantie an sich freiwillig ist. Gibt der Hersteller aber eine Garantie, muss er sich natürlich an die vereinbarten Bedingungen und die gesetzlichen Regelungen halten. Und natürlich hat der Käufer auch einen Rechtsanspruch entsprechend der Garantiebedingungen. Die von mir beschriebenen Beweislastregeln im Rahmen einer Garantie stehen im Gesetz (§ 443 BGB). Diese sind zwar wiederum nur für Verbrauchsgüterkäufe zwingend, mir wäre aber nicht bewusst, dass VW die Garantiebedingungen für Gewerbetreibende/Nicht-Verbraucher da mit einer Beweislastumkehr gegenüber der gesetzlichen Regelung versehen hätte.
Zitat:
Hierzu auch noch das passende Zitat aus deinem Wikipedia Link :
"... Die Garantie ist jedoch üblicherweise ausgeschlossen, wenn die Ursache des Defekts beim Kunden liegt oder der Kunde versucht hat, selbst eine Reparatur durchzuführen. Für Form und Inhalt der Garantieerklärung gelten beim Verbrauchsgüterkauf besondere Bestimmungen."
Da steht dich ganz klar wenn die Ursache des Defektes beim Kunden liegt ist die Garantie üblicherweise ausgeschlossen,was muss jetzt VW da Beweisen um keine Garantie zu geben bei dem eindeutigen Fehlerausdruck das andere Ursachen ausgeschlossen sind ? Überdreht durch verschalten ,Ursache des Defektes liegt beim Kunden ergo Garantie abgelehnt .
Wie schon gesagt wenn müsste der TE bewiesen das es kein Verschalter war und nicht umgekehrt .
Nein. Natürlich ist die Garantie bei Verschulden des Käufers ausgeschlossen. Das sagt aber halt noch nichts darüber aus, wer die Beweislast dafür trägt. Dies ist wie gesagt nach Gesetz der Garantiegeber (VW). Der Fehlerausdruck hilft da zunächst nicht. Schadensursache ist ein Überdrehen des Motors, ok. Aber was ist die Ursache für das Überdrehen? Verschalten liegt nahe, steht aber halt nicht im Fehlerbericht.
Dann ist die Frage, ob es andere Ursachen geben kann. Das kann ich nicht beurteilen. Hier wurde teilweise behauptet, es könne andere Ursachen geben (Keilriemen gerissen, zuviel Gas während des Schaltvorgangs), andere sagen, es kommen aus technischen Gründen keine anderen Ursachen in Betracht, weil man die angegebene Drehzahl nur mechanisch über das Getriebe erreichen kann.
Die Regelung kann doch auch gar nicht anders sein: Stell dir mal vor, der Hersteller könnte bei einem Motorschaden oder irgend einem anderen Defekt einfach nur behaupten, der Kunde sei nicht sachgerecht mit dem Fahrzeug umgegangen, und der Kunde müsste nun das Gegenteil beweisen, so wie du sagst. Wie soll der Kunde denn einen solchen Beweis erbringen? Die gesetzliche Regelung ist aus gutem Grund so, wie sie ist.
Und jetzt genug dazu von mir. 😉
Irgendwie drehen wir uns hier im Kreis . VW sagt der Motor wurde überdreht durch verschalten weil es unserer Erfahrung nach sonst keine andere Erklärung für das Überdrehen gibt und lehnen daher die Garantie ab weil eigenes Verschulden des TE .Anhand des Schadenbildes und der protokollierten Fehler können wir dies mit Bestimmtheit sagen und Leute die davon Ahnung haben können dies auch so bestätigen (z.B. Gutachter). Wenn der TE nun sagt kann nicht sein muss ein anderer Grund sein dann wird er ja wohl dafür Beweise bringen müssen z.B weil er gehört hat das es schon häufiger passiert ist und nicht umgekehrt . Ich verstehe jetzt nicht warum du auf VW so rumhackst und der Meinung bist die sind im Unrecht und müssten dem TE darstellen das es keine auf gar keinen Fall von anderen Ursachen kommen kann ? Mich beschleicht so da Gefühl du hast nicht viel Ahnung von der Materie und verstehst nicht die Zusammenhänge.
Ich hacke doch hier nicht auf unserem Lieblingshersteller rum. 😉 Ich habe nur erläutert, wer von zwei Parteien für eine bestimmte Tatsache die Beweislast trägt, und wollte klarmachen, dass dieser Beweis nicht allein bereits dadurch geführt ist, dass die hohe Drehzahl im Fehlerprotokoll steht und ein Verschalten wahrscheinlich ist.
Praktisch hast du natürlich Recht: Wenn VW sagt, es gibt keine anderen technischen Gründe als ein Verschalten und das im äußersten Fall vor Gericht so darlegt und unter Beweis stellt und das Gericht dies für nachvollziehbar hält, müsste wiederum der Kunde diesen Beweis erschüttern.
Und zu deinem letzten Satz: Richtig, wie gesagt, kann ich technisch nicht beurteilen, ob es andere Ursachen geben kann. Das hat aber mit der juristischen Bewertung zunächst mal nichts zu tun, die ist nämlich völlig unabhängig vom Einzelfall.
Zitat:
Original geschrieben von la_corriente
Ich hacke doch hier nicht auf unserem Lieblingshersteller rum. 😉 Ich habe nur erläutert, wer von zwei Parteien für eine bestimmte Tatsache die Beweislast trägt, und wollte klarmachen, dass dieser Beweis nicht allein bereits dadurch geführt ist, dass die hohe Drehzahl im Fehlerprotokoll steht und ein Verschalten wahrscheinlich ist.Praktisch hast du natürlich Recht: Wenn VW sagt, es gibt keine anderen technischen Gründe als ein Verschalten und das im äußersten Fall vor Gericht so darlegt und unter Beweis stellt und das Gericht dies für nachvollziehbar hält, müsste wiederum der Kunde diesen Beweis erschüttern.
Doch das ist wahrscheinlich auf Grund von Erfahrungswerten und des Schadensbildes im Motors . Wenn die Ventile krumm sind so wie beschrieben kann man drauf schließen das der Motor mechanisch überdreht wurde ,das stellt auch ein Gutachter nach Demontage des Motors fest ohne den Fehlerausdruck zu haben. Deshalb ist ja VW auch erst nach der Demontage des Motors auf den Trichter mit der Überdrehung gekommen und hat als zusätzliche Absicherung sich dann noch den Fehlerspeicher auslesen lassen wo zur Bestätigung die Überdrehung auch drin steht .
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Zitat:
Original geschrieben von la_corriente
Nochmal: Es geht um die Herstellergarantie. Nicht um die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers. Das sind zwei Paar Schuhe. Und nur für letztere gibt es für Verbraucher den Wechsel der Beweislast nach sechs Monaten.
Genau. Bei Ersterem liegt die Beweislast von Anfang an genau bei dem, der etwas fordert. Und das ist nicht VW. BGB, 1. Semester.
So viel zum Thema "Wenn man keine Ahnung hat...".
Ach, b.duck. Ich habe es doch lang und breit erklärt. Aber extra für dich nochmal das Gesetz im Wortlaut, § 443 Abs. 2 BGB:
Zitat:
Soweit der Garantiegeber eine Garantie dafür übernommen hat, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.
Und genau dies ist die hier einschlägige Beweislastregel, die den von dir angeführten Grundsatz modifiziert. Lernt man in der Tat nicht im 1. Semester. Aber meist im 3.
Ich glaube ja, wie einige auch, dass der Mitarbeiter nur die halbe Wahrheit erzählt hat.
Der dachte sich sicher "so jetzt trete ich mal das Auto vom Chef" - selber fährt er vermutlich einen 15 Jahre alten Renault Twingo 😁
Ich habe mich jetzt mal zu dem Thema mit einem KFZ-Gutachter auseinander gesetzt. Der meinte, dass bei solch einer Gewalt eigentlich nicht nur der Motor hochdrehen / -gehen kann, sondern es weitere Schäden, z. B. an Kupplung, Antriebswellen (Verdrehen), Getriebe, usw. bis hin zu Reifenschäden (ähnlich wie Bremsplatten) geben müsste.
Auch der ausführende Mechaniker von dem Freundlichen hatte sich in der Richtung auch schon gewundert.
Aber gut, alles bloß "Gelaber"...
Feststeht, dass im Protokoll nur eine Motorüberdrehung (lesbar) steht. Wie die zustande gekommen ist, leider nicht?! :-(
Deswegen nochmals meine Frage: Kennt jemand die Auslesemöglichkeiten von VW bzw. ist in dem Protokoll vielleicht noch mehr "versteckt" (z. B. diese Hexadezimal-Werte), gerade in Richtung eingelegter Gang? Dieses "Ding" hat doch eine Schaltempfehlung, also müsste doch eine Gangermittlung möglich sein, oder?
So oder so brauche ich einen Beweis! Entweder es rollt der Kopf vom Mitarbeiter oder halt der vom Freundlichen bzw. dann VW!
Danke und noch einen schönen Guten Morgen!
Stefan
Zitat:
Original geschrieben von Ruckelduckel
... Entweder es rollt der Kopf vom Mitarbeiter oder halt der vom Freundlichen bzw. dann VW!
😰
Frage an den TE:
Was hättest Du denn gemacht, wenn die Werkstatt mit Dir Rücksprache gehalten hätte?
Die Werkstatt hätte Dir vor der Reparatur gesagt, es würde 8000 Euro kosten?
Hättest Du dann das Auto verschrotten oder reparieren lassen?
(Hab nur 4 der 7 Seiten gelesen und darauf keine Antwort gefunden.)
OK, Vergleichsangebote wären noch Möglich gewesewn.
Aber viel billiger ist ein neuer Motor wohl kaum.
Roll doch mal raus mit Wahrheit: Hast Du Dich verschaltet oder nicht. 0% Leistung und 8800 Umdrehungen passen nicht zum Überdrehen durch den Motor, also zu viel Gas ohne Last. Der Motor muss also auf Drehzahl gebracht worden sein. Ob es der 2. oder 3. Gang war, ist eigentlich egal. Im Zweifel ist es Glück, wenn keine weiteren Teile kanputt gegangen sind oder gar ein Unfall passiert.
Zitat:
Original geschrieben von wienergolffahrer
Kann mir nicht vorstellen, dass man auf der Autobahn bei 151 km/h von der 5. in den 1. Gang schalten kann.
Den müsste man ja mit brachialer Gewalt reinhämmern! 151 km/h und in den 1. Gang schalten, da würde dir ja der Motor samt der Haube um die Ohren fliegen!
Du hast aber schon gelesen, begriffen und verstanden, dass der MA davon sprach, im 6.Gang (hinten!) gewesen zu sein und in den 5.Gang (vorn) geschaltet, den Schalthebel also "nur" nach vorn bewegt zu haben, um "eigentlich" in den 3. (ebenfalls vorn) schalten zu wollen,
ODER?
Momentan scheint es mir so, Du hast den Thread gar nicht von Anfang an gelesen, bist dann später hier eingestiegen und bringst nun Fragen auf, die irrelevant sind und/oder weiter oben längst beantwortet wurden - oder betreibst wohlfeiles Fremdmarken- und Kleinwagen-Bashing, wofür irgend jemand auch noch ein "Danke" verteilt, was ansich schon ein statement darstellt, nämlich über den, der sowas für danke-würdig hält...😰 🙄
@TE
Danke für den Hinweis auf diese Zeile mit der Kette von vermutlichen Hexadezimal-Werten,
die war mir auch aufgefallen und bis eben war ich tatsächlich der Meinung bereits geschrieben zu haben, dass von uns (vermuteten) Laien hier gar nicht mit Bestimmtheit behauptet bzw. ausgeschlossen werden kann, dass in dem angehängten Fehlerprotokoll nicht doch weitere Angaben (u.a. zum gewählten Gang) enthalten sind, die uns lediglich verborgen bleiben.
Im weiteren frage ich mich aber technisch (und letztlich als Motor-Laie), wie es zu der geloggten Drehzahl sonst hätte kommen können, was also ggf. tatsächlich eine Fehlschaltung ausschlösse und einen unmittelbaren, kausalen Zusammenhang von fehlerhafter Gangwahl und geloggter Drehzahl zumindest in Frage stellen würde?
Hier wurde ja von gerissenem Keilrippenriemen gesprochen (vermutlich vor dem Hintergrund schlagartig entfallender Last der durch diesen angetriebenen Nebenaggregate wie z.B. AC-Kompressor, LiMa etc.), nur: Ist das glaubhaft und technisch denkbar? Ich hätte daran zunächst so meine Zweifel.