GTI Performance - Motorschaden und keine Garantie :-(

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Und zwar hat unser GTI Performance einen kapitalen Motorschaden erlitten. Da das Fahrzeug erst ca. ein 3/4 Jahr alt ist und erst ca. 4600km herunter hat wurde es auch durch den VW-Partner auf Garantie angenommen und wir haben uns auch weiterhin kein Kopf gemacht.

Nun hat der "Freundliche" uns nach ca. einer Woche angerufen und die erfolgreiche Reparatur (kompletter Austausch Motor) mitgeteilt, allerdings mit der Mitteilung, dass es keine Garantie aufgrund von einer "Motorüberdrehung" ist. Im ausgelesenen Protokoll war nachzuvollziehen, dass der Motor bei über 8800 den Geist aufgegeben hat und als Ursache wurde uns ein Verschalten vom 6. Gang in den 3. Gang bei 151 km/h vorgeworfen.

Vom Hergang her kann der Schaltvorgang sowie die Geschwindigkeit hinkommen, aber wie kommen die über 8800 Umdrehungen zustande? Bei Youtube-Videos habe ich gesehen, dass er bei gesagter Geschwindigkeit im 3. Gang bei maximal ca. 6500 U/min hätte sein dürfen.

Mein Problem ist es jetzt natürlich das irgendwie nachzuweisen bzw. eine Erklärung zu finden, am besten so, dass es wirklich ein Garantiefall wird (was es meiner Meinung nach auch ist).

Die Rechnung beläuft sich auf ungefähr 8000,- €. Zusätzlich bin ich auch richtig über den VW-Partner sauer, da mein ursprünglicher Auftrag auf Garantie lautete und ich erst nach Fertigstellung vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Da wird wohl jemand die Freigabe von VW nicht abgewartet haben...

Morgen habe ich ein weiteres Gespräch beim "Freundlichen" und ich bräuchte jetzt ein paar Tipps bzw. Beweise.

Bitte um HILFE!!!!

MfG

Stefan

Beste Antwort im Thema

So, Ihr habt sicherlich alle drauf gewartet, vorab: Ich habe mich mit dem 🙂 geeinigt und den Schaden bezahlt!

Nun will ich aber erst über den bisherigen, meiner Meinung nach katastrophalen Beitragsverlauf reden. Erst mal vielen Dank für die vielen mentalen Unterstützer auf unserer / meiner Seite, die es nachvollziehen konnten, dass die Aussage des reparierenden 🙂, dass der Schaden keine Garantie ist, ein totaler "Schock" für mich war. Nicht jeder hat mal eben 8000 € rumzuliegen, die man so einfach "wegdrücken" kann. Zumal ich tatsächlich bis zu dieser Aussage und vor allem der Aussage meines Mitarbeiters überhaupt nicht an einen selbst verursachten Motorschaden geglaubt bzw. überhaupt nicht mal über sowas nachgedacht habe. Generell bin ich davon ausgegangen, dass ja mit neuen Fahrzeugen grundsätzlich innerhalb der Gewährleistungs- / Garantiezeiten keine großartigen Kosten auftreten können. Durch Unfall natürlich schon, aber da würde ja tatsächlich die Kasko-Versicherung einspringen, wo man mit der entsprechenden Selbstbeteiligung zu rechnen hat. Ich wurde durch diesen Vorgang eines Besseren belehrt, und ja, ich werde in Zukunft nun auch solche Vorfälle mit einplanen müssen.

Nun zu unseren / meinen Kritikern. Um es nochmal zu verdeutlichen: Ich bin bei Auftragsabgabe definitiv nicht von einem absichtlichen Motorschaden ausgegangen und wollte irgendwelche Garantieleistungen "erschleichen"! Ich musste mich hier auf die Aussage meines Mitarbeiters verlassen, und auch hier bin ich immer noch nicht von seiner kompletten Schuld vollkommen überzeugt. Es fehlt leider der Beweis (Thema Gang auslesbar?), wo ich übrigens seit Beitragsseite 11(!) immer noch auf eine eindeutige Aussage warte. An alle Kommentatoren die mich als Chef oder uns als "IT-Bude" mit irgendwelchen arbeitsrechtlichen, IT-technischen oder sonstigen Sachen kritisieren: Jungs, Ihr seit im falschen Forum! Wenn Ihr Frust ablassen wollt, dann macht das bitte woanders, aber nicht in einem technischen Forum, wo wirklich (auch mentale) Hilfe benötigt wird! Ich lade jeden von Euch mal zu uns ein, so dass Ihr Euch mal ein richtiges Bild von unserer "coolen" Truppe machen könnt. Gratis-Kaffe oder -Bier inklusive... ;-)

Nun zum Eigentlichen. Da ich langsam keinen Bock mehr auf Diskussionen hatte und auch gerade aufgrund der vielen Meinungen von Euch, dass es sich nur um einen Verschalter gehandelt haben kann, habe ich heute nochmal das Gespräch mit dem 🙂 gesucht und mich mit ihm geeinigt. Als Resultat kam heraus, dass der 🙂 uns wegen des "kommunikativen Defizites" zum Thema Kosten / Preis ein Paar Prozentpunkte gegeben hat und es nun eine Schlusssumme von (nur noch) 6884,06 € brutto gab, die ich ihm auch gleich heute vorab überwiesen habe. Das Auto hole ich nun Donnerstag (nach Zahlungseingang) komplett aufbereitet bei ihm ab.

Übrigens werde ich die Kosten komplett selber tragen, u. a. da ich ja dem Mitarbeiter eigentlich auch nichts nachweisen kann. Verbuchen werde ich es als Lehrgeld bzw. wie schon weit in vorherigen Kommentaren erwähnt, als Werbekosten verbuchen. ;-)

So, vertragt Euch wieder alle und hiermit: Beitragsende!

MfG

Stefan Reinhold
GF und Inhaber der COMPULAN GmbH
http://www.compulan.eu
http://www.facebook.com/COMPULAN.Panketal

PS: Ihr könnt mich ja zur Terminvereinbarung unter der Handynummer von dem Auftragsformular anrufen - zu finden unter den verschiebbaren XXXXXXXXX auf der rechten Seite! :-D

295 weitere Antworten
295 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI


WELCHER Gang im Endeffekt eingelegt war, wird VW überhaupt nicht interessieren. Fakt ist, dass bei 8684U/min ein falscher Gang eingelegt gewesen sein MUSS und somit eine Fehlbedienung vorlag.

JETZT hab auch ICH es endlich verstanden!

Danke für die Erläuterung! 😁

Eigentlich ist auch wurscht, welcher Gang eingelegt war, die Überdrehung kann hier nachgewiesen werden. Es ist auch möglich, dass der Fahrer vor dem Einlegen des Gangs auf Pedal gedrückt hat, da greift die Begrenzung auch nicht. Da ist DSG mal wieder im Vorteil. Überdrehung tritt auch bei einem Riß eines Keilriemens auf(zugegeben bei nicht mal 5000km etwas unwahrscheinlich).
Nach den vorliegenden Fakten: Anwalt und Gutachter kannst dir dann wohl sparen.

Was mich dabei noch interessiert: wieviel kostet der "Spaß"?

Zitat:

Original geschrieben von ickeb


Was mich dabei noch interessiert: wieviel kostet der "Spaß"?

Siehe Eingangspost des TE:

Zitat:

Original geschrieben von Ruckelduckel


Die Rechnung beläuft sich auf ungefähr 8000,- €.

Muss man den Motorschaden eigentlich beim Verkauf des Autos angeben ?

Gruß
joe

Ähnliche Themen

Ist der Motor nach einmal kurz überdrehen gleich kaputt?

Zitat:

Original geschrieben von ickeb


Eigentlich ist auch wurscht, welcher Gang eingelegt war, die Überdrehung kann hier nachgewiesen werden. Es ist auch möglich, dass der Fahrer vor dem Einlegen des Gangs auf Pedal gedrückt hat, da greift die Begrenzung auch nicht. Da ist DSG mal wieder im Vorteil. Überdrehung tritt auch bei einem Riß eines Keilriemens auf(zugegeben bei nicht mal 5000km etwas unwahrscheinlich).

Wenn es in der Tat so ist, dass es Ursachen für die Überdrehung geben kann, die nicht auf eine Fehlbedienung zurückgehen, bleibt es aber dabei, dass die Werkstatt/VW beweisen muss, dass kein Garantiefall vorliegt. Auch wenn diese unwahrscheinlich sein sollten.

Die Sachlage drängt mir den Gedanken auf daß dein Mitarbeiter zu feige ist nen Fehler zu zugeben.....kann sein,muss aber nicht.
Würde mich mal interessieren ob deine Kollegen mit ihren eigenen Autos auch so heizen oder ob ihnen die dann doch zu schade sind????(bei 150 zurückschalten?Mit 230 PS notwendig?)

Zitat:

Original geschrieben von rovofri


Die Sachlage drängt mir den Gedanken auf daß dein Mitarbeiter zu feige ist nen Fehler zu zugeben.....kann sein,muss aber nicht.
Würde mich mal interessieren ob deine Kollegen mit ihren eigenen Autos auch so heizen oder ob ihnen die dann doch zu schade sind????(bei 150 zurückschalten?Mit 230 PS notwendig?)

Klar. Im 2. Gang gibt es dann noch mal richtig Schub....

Naja ich würde ja mal versuchen mit dem Autohaus zu reden, ob man sich bei den Kosten nicht irgendwie einigen kann. Da nun mal Fehler von Seiten VW und dem Autohaus gemacht wurden, sollte sich wenigstens beim Arbeitslohn was machen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von la_corriente



[.....]
Wenn es in der Tat so ist, dass es Ursachen für die Überdrehung geben kann, die nicht auf eine Fehlbedienung zurückgehen, bleibt es aber dabei, dass die Werkstatt/VW beweisen muss, dass kein Garantiefall vorliegt. Auch wenn diese unwahrscheinlich sein sollten.

Welche "Ursachen" könnten das deiner Meinung nach denn sein? 😕

Tja, da hat wohl einer den GTI zuviel gejagt........XD, Eigenverschulden halt !

Zitat:

Original geschrieben von Big-Teddy


Tja, da hat wohl einer den GTI zuviel gejagt........XD, Eigenverschulden halt !

Ist das jetzt die "artgerechte" Bewegung des GTI's, von dem im Verbrauchsfred geschrieben wird??😰

aber mal im ernst, (wurde hier schon geschrieben, glaube ich) wie kann es sein, dass der Fahrer bei der hohen Geschwindigkeit einen kleinen Gang einlegen kann? Bei meinem Micra ging es nicht. Gibt es beim Golf keine "Sperre"? (ich habe DSG)

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI


Welche "Ursachen" könnten das deiner Meinung nach denn sein? 😕

Beitrag ganz gelesen? Riss des Keilriemens wurde genannt. Außerdem dass der Drehzahlbegrenzer während des Schaltvorgangs nicht greift. Theoretisch wäre also auch ein fehlerhaftes Gaspedal bzw. eine fehlerhafte Motorsteuerung denkbar. Alles halt sehr theoretisch. Aber solange die tatsächlich gefahrenen Gänge nicht ausgelesen werden, kann man andere Ursachen jedenfalls nicht ausschließen.

Würde man echt meinen....aaaaaaber es kann ja noch andere Ursachen für ein Überdrehen geben.....hab schon öfter davon gehört....gäääähn.

8000 Umdrehungen geht nur mechanisch übers Getriebe,nix da elektronisches Gaspedal usw.
Den kleinen Gang kann man sehr wohl einlegen,da gibts keine Sperre.
Riss des Keilriemens?Erklärung bitte!

Ähnliche Themen