GTI Lenkrad in Highline??

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Habe mir am Donnerstag den Gti angesehen und muß sagen das Lenkrad ist der Hammer, passt es in einen Highline ohne Mufu, passt der originale Airbag vom Highline in das GTI Lenkrad.???

Beste Antwort im Thema

Aus dem Golf V Forum!!!

Zitat:

Original geschrieben von He Bad


Ich hatte diesen Beitrag schon mal an anderer Stelle reingestellt:
Zum GTI-Lenkrad

Da ich ein Lenkrad mit roter Naht haben wollte, aber der Kollege im VW-Autohaus mit dem Heraussuchen der Teilenummer etwas überfordert war, habe ich diese über das Forum besorgt.
Daraufhin bekam ich vom Autohaus die Mitteilung, dass das GTI-Lenkrad nicht für den normalen Golf und den Golf Plus freigegeben sei.
Ich konnte das auch nicht glauben, da hier im Forum fast alle bestätigt haben, dass alles, auch der Airbag, 1:1 passt.
Also habe deshalb VW-Wolfsburg angeschrieben und diese Antwort bekommen:

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?...

Ich hatte mich damit abgefunden, bis ich durch Zufall mit ein paar Leute aus Wolfsburg ins Gespräch kam. Die hatten auf dem Parkplatz eines grossen Einkaufszentrums bei uns in der Nähe einen grossen mobilen Autoprüfstand aufgebaut.

Also diese Leute zum GTI-Lenkrad befragt, was beim Umbau eventuell zu beachten sei.
Von einer Freigabe habe ich dabei nichts erwähnt.
Sie sagten aber auch gleich, dass es für das GTI-Lenkrad nur eine Freigabe speziell nur für den GTI gäbe.
Eventuell könnte man sich aber auch eine Einzelabnahme von der DEKRA oder dem TÜV besorgen.
Darauf bin ich zu der örtlichen DEKRA-Hauptstelle gefahren und habe mit den Leuten, die speziell und Einzelabnahmen machen, gesprochen.

Was ist dabei rausgekommen:
Das GTI-Lenkrad hat für andere VW Modelle, wie normale Golfe, Tourane usw. keine Freigabe.
Das Lenkrad hat in der Verpackung, da es nur(!) für den GTI als Ersatzteil verkauft wird, keine beiliegenden schriftlichen Unterlage. (Ich glaube, er hat gesagt, die ABE und das Teilegutachten für das Lenkrad liegt nicht bei.)

Also macht die DEKRA dann auch keine Einzelabnahme!

Fast wörtlich:
"Es kann ja richtig sein, dass alle Teile, wie auch der Airbag, passen. Wer garantiert uns aber, dass es nicht doch minimale Unterschiede, wie z. B. Spannungsunterschiede bei der Stromversorgung des Airbags, gibt?

Nicht ohne Grund verweigert Volkswagen die Freigabe.Sollte Sie nun trotzdem das GTI-Lenkrad einbauen, erlischt auf jeden Fall die Allgemeine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und natürlich auch der Versicherungsschutz. Was das bei einem Unfall, vielleicht noch mit Toten, für Sie bedeutet,können Sie sich ja denken. Das Lenkrad muss dabei nicht die Unfallursache sein. Auch wenn keiner auf Anhieb bemerkt, dass Sie ein Gti-Lenkrad eingebaut haben, spätestens der Gutachter wird es garantiert bemerken."

Die DEKRA-Leute haben sich wirklich bemüht, eine für mich zufriedenstellende Lösung zu finden. Sie haben mit zwei VW-Autohäuser, VW-Wolfburg und mit ihrem
Hauptsitz in Stuttgart telefoniert.
Fast drei Stunden habe ich dort zugebracht und nichts positives ist dabei herausgekommen.
Wem das unglaubwürdig erscheint, kann per PN die Telefonnummern von mir bekommen und selbst nachfragen.

Mich verwundert es, dass es VW-Autohäuser gibt, die das GTI-Lenkrad, obwohl es schon bei der Bestellung im Computer ersichtlich ist, dass das Lenkrad für den normalen Golf keine VW-Freigabe hat, trotzden einbauen.

Meine beiden Autohäuser unt der Bosch-Car-Service haben eine Austausch jedenfalls kategorisch abgelehnt.

Bin mal gespannt was VW mir antwortet!

Gruß
NavMan

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Zitat:

Original geschrieben von call0174



Zitat:

Original geschrieben von VWTorben21


schaut mal hier http://www.ahw-shop.de/shop/lenkraeder.html

für welche fahrzeugtypen das lenkrad wohl zugelassen ist........warum bestätigt es vw denn nicht??

Da steht nirgens auch nur ein Hinweis, das es zugelassen ist, das Lenkrad zu tauschen. VW bestätigt dies nicht, weil das Lenkrad nicht in anderen Fahrzeugen getestet wurde, und der Test einige tausend Euro kostet.

hmm dann frag ich mich was im R-Line für ein lenkrad drin is....

der GTI is auch ein golf und kein über golf...es ist und bleibt ein golf mit etwas mehr ps.mehr nicht.
wenn man die R led´s verbaust fragst du ja auch nicht ob du es darft.die kommen ja vom R die prüfnummer könnte ja nur für den R sein....
welcher tüv mensch,polizist oder gutachter weiß das dieses lenkrad nich ab werk drin war???

Zitat:

Original geschrieben von darkfrire


das lenkrad wird übrigens auch im neuen polo git verbaut so wie im golf coupe

Und?

Zitat:

Original geschrieben von mika85


hmm dann frag ich mich was im R-Line für ein lenkrad drin is....

der GTI is auch ein golf und kein über golf...es ist und bleibt ein golf mit etwas mehr ps.mehr nicht.
wenn man die R led´s verbaust fragst du ja auch nicht ob du es darft.die kommen ja vom R die prüfnummer könnte ja nur für den R sein....
welcher tüv mensch,polizist oder gutachter weiß das dieses lenkrad nich ab werk drin war???

Aber er hat eine andere KBA Nummer!!!

Und nach dieser wird geprüft. Für diese Nummer wurde das Lenkrad geprüft, und von VW auch nur dafür freigegeben. Rückleuchten sind da etwas völlig anderes.

Ob ein Prüfer das nun merkt oder nicht steht nicht zur Debatte. Denn wenn sich eine Versicherung mit dem Lenkrad befassen muss, DANN ist das Geschrei groß, wenn die dann plötzlich sagt: Das Lenkrad ist nicht original, wir zahlen nicht... (Und eins ist sicher, die Gutachter kennen sich aus. Durfte das selber feststellen, bei meinem Cabrio. Altes Auto, aber der Gutachter wusste einiges, was Serie verbaut wurde, und was nur nachgerüstet sein konnte)

Mir persönlich ist völlig egal, wer was wie und warum einbauen will. Allerdings immer nur schreien, warum von VW keine Freigabe dafür zu bekommen ist, ist auch nicht die Lösung. Man könnte alles mit Einzelabnahme eingetragen bekommen, aber bezahlen will das keiner. Nur VW soll das bezahlen...

seitens vw NUR wegen der exklusivitaet der fahrzeige gti/gtd/scirocco usw.... nicht freigegeben....

ansonsten sind die doch alle gleich, ich denke da kraeht kein hahn nach, auch bei der versicherung nicht, auch wenn die andere naehte haben...

ist doch schon fast insider wissen 😉😁

Zitat:

Original geschrieben von call0174


Aber er hat eine andere KBA Nummer!!!

Und nach dieser wird geprüft. Für diese Nummer wurde das Lenkrad geprüft, und von VW auch nur dafür freigegeben. Rückleuchten sind da etwas völlig anderes.

Es wird immer eine gesamte Baureihe genehmigt. Ergo ist es völlig egal, ob man jetzt das GTD oder GTI Lenkrad einbaut, ein Golf ist und bleibt ein Golf. Wenn Du alle Aussattungskombinationen des GTI nur für den GTI genehmigen lassen möchtest, wäre man in 10 Jahren noch nicht fertig...

Man kann natürlich auch einfach das R-Line Lenkrad einbauen. Aber wozu? Übrigens hat sich mein Kollege das GTD-Lenkrad bestellt. Und siehe da, es lag kein ominöser Zettel von VW bei, der angeblich die Tauglichkeit und Freigabe für den GTD beschreibt. Man sollte nicht immer alles glauben, was hier so geschrieben wird...Übrigens, was soll die Versicherung sagen? Meckert diese auch, wenn du andere original Felgen verbaut hast? Wohl kaum...

VG
Kai

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Zitat:

Original geschrieben von KK2404



Zitat:

Original geschrieben von call0174


Aber er hat eine andere KBA Nummer!!!

Und nach dieser wird geprüft. Für diese Nummer wurde das Lenkrad geprüft, und von VW auch nur dafür freigegeben. Rückleuchten sind da etwas völlig anderes.

Es wird immer eine gesamte Baureihe genehmigt. Ergo ist es völlig egal, ob man jetzt das GTD oder GTI Lenkrad einbaut, ein Golf ist und bleibt ein Golf. Wenn Du alle Aussattungskombinationen des GTI nur für den GTI genehmigen lassen möchtest, wäre man in 10 Jahren noch nicht fertig...

Man kann natürlich auch einfach das R-Line Lenkrad einbauen. Aber wozu? Übrigens hat sich mein Kollege das GTD-Lenkrad bestellt. Und siehe da, es lag kein ominöser Zettel von VW bei, der angeblich die Tauglichkeit und Freigabe für den GTD beschreibt. Man sollte nicht immer alles glauben, was hier so geschrieben wird...Übrigens, was soll die Versicherung sagen? Meckert diese auch, wenn du andere original Felgen verbaut hast? Wohl kaum...

VG
Kai

solange die felgen im fahrzeugschein stehen bzw eine abe o.ä haben sagt keiner was

Zitat:

Original geschrieben von mika85


solange die felgen im fahrzeugschein stehen bzw eine abe o.ä haben sagt keiner was

Nicht ganz, im Fahrzeugschein steht immer die kleinstmögliche Reifengröße für diese Motorkombination. Bei meinem Polo, den ich mit 205ern Sommerreifen auf 16 Zoll Sommerreifen geordert habe, steht im Fahrzeugschein beispielsweise nur 14 Zoll und mind.185er Reifen...

Bislang hat es keinen Polizisten gestört, warum auch? Es sind original VW Polo Räder, die ab Werk bestellt wurden.

VG
Kai

Zitat:

Original geschrieben von KK2404



Zitat:

Original geschrieben von call0174


Aber er hat eine andere KBA Nummer!!!

Und nach dieser wird geprüft. Für diese Nummer wurde das Lenkrad geprüft, und von VW auch nur dafür freigegeben. Rückleuchten sind da etwas völlig anderes.

Es wird immer eine gesamte Baureihe genehmigt. Ergo ist es völlig egal, ob man jetzt das GTD oder GTI Lenkrad einbaut, ein Golf ist und bleibt ein Golf. Wenn Du alle Aussattungskombinationen des GTI nur für den GTI genehmigen lassen möchtest, wäre man in 10 Jahren noch nicht fertig...

Nicht alle Teile werden immer für die gesamte Baureihe genehmigt. Daher ja auch die Unterschiede in der ABE des Fahrzeuges

Man kann natürlich auch einfach das R-Line Lenkrad einbauen. Aber wozu? Übrigens hat sich mein Kollege das GTD-Lenkrad bestellt. Und siehe da, es lag kein ominöser Zettel von VW bei, der angeblich die Tauglichkeit und Freigabe für den GTD beschreibt.

Da ist aber auch kein ominöser Zettel bei, der es erlaubt 😉

Zitat:

Original geschrieben von KK2404


Man sollte nicht immer alles glauben, was hier so geschrieben wird...

Ich? Glauben was hier oft geschrieben wird? Eher nicht 😉

Zitat:

Original geschrieben von KK2404


Übrigens, was soll die Versicherung sagen? Meckert diese auch, wenn du andere original Felgen verbaut hast? Wohl kaum...

Äpfel mit Birnen und so. Nachrüstlenkräder müssen auch abgenommen werden. Und man glaubt gar nicht, was sich Versicherungen alles einfallen lassen, um

nicht

zahlen zu müssen. Da muss man heute selber um sein Geld kämpfen. Und ja, ich kenne Fälle, da hat die Versicherung z.B. nicht bezahlt, weil an einem Unfallwagen nicht zugelassene Rücklichter verbaut waren. Der vorausfahrende hat 70% Mitschuld bekommen. Sauber 😉

Zitat:

Original geschrieben von KK2404


Nicht ganz, im Fahrzeugschein steht immer die kleinstmögliche Reifengröße für diese Motorkombination. Bei meinem Polo, den ich mit 205ern Sommerreifen auf 16 Zoll Sommerreifen geordert habe, steht im Fahrzeugschein beispielsweise nur 14 Zoll und mind.185er Reifen...

 

Bislang hat es keinen Polizisten gestört, warum auch? Es sind original VW Polo Räder, die ab Werk bestellt wurden.

 

VG

Kai

Alle Nichtserienräder müssen eingetragen werden, wenn sie keine ABE besitzen. Alle VW Originalfelgen für den Typ sind in der COC Bescheinigung erfasst. Wird etwas anderes Verbaut, ist eine Prüfung dafür Notwendig. Egal, ob Prüfer es abnehmen muss, oder es eine ABE dafür gibt. Jede technische Veränderung lässt die Fahrzeug-ABE erlöschen!!!

ich glaube nicht das wenn man das GTD usw lenkrad nachrüstet das die versicherung nicht zahlt.

angenommen man holt sich die R türverkleidungen...is ja auch nix anderes.... zahlt dann die versicherung auch nicht?die verkleidung ist ja nicht für den HL oder TL....
in meinen augen quatsch,zumal der R-line auch das lenkrad hat!

Vergleicht doch nicht immer Äpfel mit Birnen...

Türverkleidung ist kein sicherheitsrelevantes Teil.

das sicherheitsrelevante teil am lenkrad is der airbag 😉

zwar nicht ganz hinter der türverkleidung aber quasi sitz auch ein seitenairbag.

das lenkrad wird u.ab auch im r-line verbaut...und r-line is nur eine zusatz option...

Zitat:

Original geschrieben von call0174


Da ist aber auch kein ominöser Zettel bei, der es erlaubt 😉

Manchmal ist es einfach nur schwachsinnig, was hier einige Leute schreiben. Dieser ominöse Zettel liegt nicht beim Lenkrad bei, ebenso weist einen der Händler nicht darauf hin, dass das Lenkrad nur beim GTD verbaut werden darf.

Zitat:

Original geschrieben von call0174


Äpfel mit Birnen und so. Nachrüstlenkräder müssen auch abgenommen werden. Und man glaubt gar nicht, was sich Versicherungen alles einfallen lassen, um nicht zahlen zu müssen. Da muss man heute selber um sein Geld kämpfen. Und ja, ich kenne Fälle, da hat die Versicherung z.B. nicht bezahlt, weil an einem Unfallwagen nicht zugelassene Rücklichter verbaut waren. Der vorausfahrende hat 70% Mitschuld bekommen. Sauber 😉

Richtig, nicht ZUGELASSENE Rücklichter. Die Lenkräder alle Gölfe sind aber ab Werk zugelassen.

VG
Kai

Zitat:

Original geschrieben von mika85


das sicherheitsrelevante teil am lenkrad is der airbag 😉

zwar nicht ganz hinter der türverkleidung aber quasi sitz auch ein seitenairbag.

das lenkrad wird u.ab auch im r-line verbaut...und r-line is nur eine zusatz option...

Auch das Lenkrad ist ein sicherheitsrelevantes Teil! Und der Seitenairbag berührt beim öffnen die Seitenverkleidung nicht (sollten sie jedenfalls nicht)

Zitat:

Original geschrieben von KK2404



Zitat:

Original geschrieben von call0174


Da ist aber auch kein ominöser Zettel bei, der es erlaubt 😉
Manchmal ist es einfach nur schwachsinnig, was hier einige Leute schreiben. Dieser ominöse Zettel liegt nicht beim Lenkrad bei, ebenso weist einen der Händler nicht darauf hin, dass das Lenkrad nur beim GTD verbaut werden darf.

Der Händler weist auch nicht darauf hin, das sicherheitsrelevate Teile nur von Fachkräften verbaut werden dürfen. Moment, macht er ja doch. Nämlich in seinen AGB! Dem Händler ist egal, wer was wo verbaut. Durch seine AGB ist er aus der Haftung raus.

Zitat:

Original geschrieben von KK2404



Zitat:

Original geschrieben von call0174


Äpfel mit Birnen und so. Nachrüstlenkräder müssen auch abgenommen werden. Und man glaubt gar nicht, was sich Versicherungen alles einfallen lassen, um nicht zahlen zu müssen. Da muss man heute selber um sein Geld kämpfen. Und ja, ich kenne Fälle, da hat die Versicherung z.B. nicht bezahlt, weil an einem Unfallwagen nicht zugelassene Rücklichter verbaut waren. Der vorausfahrende hat 70% Mitschuld bekommen. Sauber 😉
Richtig, nicht ZUGELASSENE Rücklichter. Die Lenkräder alle Gölfe sind aber ab Werk zugelassen.

VG
Kai

Lenkräder sind nicht für alle Modelle geprüft und freigegeben. Versteht das doch endlich.

Für den Golf VI gibt es auch US Rückleuchten, die sind für deutsche Golf VI auch nicht zugelassen. Nur um den Vergleich mal wieder herzustellen. Und die sind original von VW.

Am Ende ist es mir persönlich auch völlig egal, was ihr mit euren Autos macht. Baut ein, was ihr wollt. Das R-Line Lenkrad hat im übrigen auch schon wieder eine andere Teilenummer als die von GTI/GTD, schon wegen der Farben.

Wichtig ist mir nur, auf diese Gefahren hinzuweisen. Und oft bestätigt es sich irgendwann, das ich doch nicht ganz unrecht hatte 😉

Zitat:

Original geschrieben von call0174


Lenkräder sind nicht für alle Modelle geprüft und freigegeben. Versteht das doch endlich.
Für den Golf VI gibt es auch US Rückleuchten, die sind für deutsche Golf VI auch nicht zugelassen. Nur um den Vergleich mal wieder herzustellen. Und die sind original von VW.

Am Ende ist es mir persönlich auch völlig egal, was ihr mit euren Autos macht. Baut ein, was ihr wollt. Das R-Line Lenkrad hat im übrigen auch schon wieder eine andere Teilenummer als die von GTI/GTD, schon wegen der Farben.

Wichtig ist mir nur, auf diese Gefahren hinzuweisen. Und oft bestätigt es sich irgendwann, das ich doch nicht ganz unrecht hatte 😉

Es ist völlig klar, dass die US-Leuchte nicht für den Deutschen Markt freigegeben ist. Wenn ein Auto eine allg.Prüfung erhält, werden sicherlich keine ausländischen Teile freigegeben...

In erster Linie haben die Lenkräder alle verschiedene Teilenummern, weil sie verschiedene Nahtfarben haben.

Übrigens schreibt das hier der Tüv-Nord: Was muss man abnehmen lassen?

Da steht nichts von "sicherheitsrelevanten Teilen" oder so. Für mich ist der Fall damit klar. Wenn das Lenkrad für ein Verbau ab Werk bereits freigegeben wurde, muss ich es nicht extra für mein Fahrzeug abnehmen lassen, wenn hier keine anderen Gründe entgegensprechen (andere Teile verbaut, die Funktion behindern, anderer Serienstand oder sonstwas).

VG
Kai

dann müsste vw NUR für den HL mit R-Line das lenkrad abnehmen lassen???

Zitat:

Original geschrieben von mika85


dann müsste vw NUR für den HL mit R-Line das lenkrad abnehmen lassen???

Wenn der Airbag des Lenkrades nicht für das neue Lenkrad passt, wohl schon... Wenn es allerdings so passt und der Airbag somit nicht anders ist (und keine andere Teilenummer oder sonstige Veränderungen hat), müsste es ohne Abnahme gehen.

VG
Kai

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