GTI Lenkrad im Golf V Sportline
Hallo alle zusammen. Ich möchte gerne wissen, ob ich ein GTI oder R32 Lenkrad ohne Probleme in einen Golf v Sportline 2.0 FSI BJ 4/2005 bauen bzw einfach tauschen kann wobei der Airback vom normalen Sportline Lenkrad übernommen werden soll. Wie sieht es aus mit eintragen lassen oder brauchen die original VW Teile die an einen anderem Modell verbaut werden nicht eingetagen werden?
82 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Matchiste
Zitat:
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Original geschrieben von Ralph Golf5
Klare Ansage vom TÜV, wenn Original VW Teile dann ist keine Eintragung notwendig.----------------------------------------------------------------------
Exakt und nicht anders.
.....
Wenn dem so wäre, könnte man auf einem Golf V problemlos und ohne Eintragung eine Felge eines Polo 1 montieren und fahren, da es auch ein Originalteil ist !
Somit dürfte erkennbar sein, daß derartige Aussagen nicht korrekt sind !
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Wenn dem so wäre, könnte man auf einem Golf V problemlos und ohne Eintragung eine Felge eines Polo 1 montieren und fahren, da es auch ein Originalteil ist !
Somit dürfte erkennbar sein, daß derartige Aussagen nicht korrekt sind !
Er meint ORIGINAL TEILE von einem GOLF V also stimmt seine aussage!Die teile haben eine zulassung auf einen Golf V also kann man die auch an seinen Golf machen
Zitat:
Original geschrieben von Kai-1981
Er meint ORIGINAL TEILE von einem GOLF V also stimmt seine aussage!Die teile haben eine zulassung auf einen Golf V also kann man die auch an seinen Golf machen
Nicht korrekt !
Es gibt Teile, die nur an einem bestimmten Modell, z.B. GTI verwendet werden und auch NUR für den GTI eine Typprüfung und Typgenehmigung haben !
Baust Du solche Teile, auch wenn es Originalteile sind, an ein Fahrzeug, für welches diese Teile keine Zulassung besitzen, erlischt die BE !
=> Diese Teile müssen TÜV abgenommen und eingetragen werden !
Im übrigen sollte man folgendes beachten:
Nicht alles, was umbaubar ist (mechanisch / technisch passend) ist auch rechtlich unbedenklich.
Und nur weil etwas ein VW-Originalteil ist, darf man es trotzdem nicht einfach an jeden VW dranbasteln !
Ich habe gestern meinen TÜV gehabt.
Lenkrad braucht nicht eingetragen zu werden und genauso wie ich es sage.
Lenkrad ist mit original VW Nummer und brauch nicht eingetragen zu werden.
Ich wette jetzt kommt von irgendjemanden wieder ' der vom TÜV hat keine Ahnung .
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Matchiste
Ich habe gestern meinen TÜV gehabt.
Lenkrad braucht nicht eingetragen zu werden und genauso wie ich es sage.
Lenkrad ist mit original VW Nummer und brauch nicht eingetragen zu werden.
Ich wette jetzt kommt von irgendjemanden wieder ' der vom TÜV hat keine Ahnung .
Dat hat bloß NIX mit der ORIGINALTEILENR. zu tun, sondern mit der Typprüfung und Typgenehmigung !
Denn:
Auch die Felge eines Polo 1 hat eine Original VW-NR. aber keine Typprüfung und Typgenehmigung für nen Golf V !
Bei Montage am Golf V erlischt die BE !
Genauso hat eine Felge vom Touareg eine Original VW-ErsatzteileNr. , da diese aber keine Typprüfung und Typgenehmigung für nen Golf V hat, würde bei Montage am Golf V die BE erlöschen !
Also nochmal zum mitdenken:
Nicht die TeileNr. ist ausschlaggebend, sondern die Typprüfung und Typgenehmigung !
Zitat:
Original geschrieben von Matchiste
Ich habe gestern meinen TÜV gehabt.
.........
Wo wurde denn bei DIR die Plakette verklebt ?
GTI Lenkrad im Golf 5
Hallo zusammen. Um den Spuk ein Ende zu machen.
Habe mir das GTI Lenkrad beim freundlichen einbauen lassen und bin ohne irgend welche Papiere oder einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zum TÜV. Das Lenkrad wurde anstandslos eingetragen. Kosten 59 Euro. Dann habe ich den netten Prüfer gefragt, wie es sich mit anderen original Golf 5 Anbeiteilen verhält, zb vom R32 oder GTI, Front, Heck , Schweller usw. Seine Aussage war, diese Teile haben von VW eine Zulassung für den Golf 5. R32 und GTI sind aber Modelle und somit eintragungsfrei und zugelassen.
@ hurz100
Siehst das die ne zulassung auf den Golf V haben komisch das mir das der TÜV Kerl heute auch so gesagt hat!
Zitat:
Original geschrieben von Kai-1981
@ hurz100
Siehst das die ne zulassung auf den Golf V haben komisch das mir das der TÜV Kerl heute auch so gesagt hat!
Man peilt Ihr es nicht ?
Klar haben die Teile ne Zulassung !
Die Zulassung ist aber NICHT von einer ORIGINALTEILENR. abhängig, sondern von einer TYPPRÜFUNG und TYPGENEHMIGUNG !
Begründung:
Denn:
Auch die Felge eines Polo 1 hat eine Original VW-NR. aber keine Typprüfung und Typgenehmigung für nen Golf V !
Bei Montage am Golf V erlischt die BE !
Genauso hat eine Felge vom Touareg eine Original VW-ErsatzteileNr. , da diese aber keine Typprüfung und Typgenehmigung für nen Golf V hat, würde bei Montage am Golf V die BE erlöschen !
Also nochmal zum mitdenken:
Nicht die TeileNr. ist ausschlaggebend, sondern die Typprüfung und Typgenehmigung !
Weiterhin kannst Du z.B. nicht einfach ne Bremsanlage vom 1.4 er an nen GTI schrauben !
Die Bremsenteile können 1000 mal ne OriginalteileNr. haben, damit wäre das trotzdem nicht zulässig, und in solch einem Fall auch nicht eintragungsfähig !
Fahrwerksteile u. Bremsbauteile sind aber was anderes wie Schürzen oder Schweller!Auch das Lenkrad ist so zulässig da es von der Bauform fast identisch ist usw. So hat es auch der TÜV gesagt und ne Felge vom GOLF 1 Passt ja wohl auch kaum und außerdem entfällt das schon da es nicht teile sind die auf GOLF V also ab 1K zugelassen und geprüft sind
Zitat:
Original geschrieben von Kai-1981
Fahrwerksteile u. Bremsbauteile sind aber was anderes wie Schürzen oder Schweller!Auch das Lenkrad ist so zulässig da es von der Bauform fast identisch ist usw. So hat es auch der TÜV gesagt und ne Felge vom GOLF 1 Passt ja wohl auch kaum und außerdem entfällt das schon da es nicht teile sind die auf GOLF V also ab 1K zugelassen und geprüft sind
Wo ist der Unterschied?
Es wurde immer gepostet, daß Teile, welche eine ORIGINALTEILENR. haben zulässig seien !
DAS IST DEFINITIV FALSCH !
Zulässig sind NUR Teile, die eine Typprüfung und Typgenehmigung haben !
Das war bislang meine Aussage, nix anderes !!
Und im Zweifelsfall ist es besser, sich darüber als erstes Gedanken zu machen, als hinterher dumm auszuschauen !
Hier ist aber die rede von Lenkrad usw. also Optische aufwertung und das sind alles teile wie auch zb. die GTI Pedale die man nicht eintragen muß usw. das man sicherheitstechnik wie Bremse und fahrwerk eintragen muß ist doch wohl jeden klar
Zitat:
Original geschrieben von Kai-1981
Hier ist aber die rede von Lenkrad usw. also Optische aufwertung und das sind alles teile wie auch zb. die GTI Pedale die man nicht eintragen muß usw. das man sicherheitstechnik wie Bremse und fahrwerk eintragen muß ist doch wohl jeden klar
Das bezüglich dem Lenkrad ist nur bedingt richtig.
Gilt nur, sofern der original bereits im Fahrzeug vorhandene Airbag weiterverwendet werden kann.
Ist ein anderes Airbagmodul zu verwenden, ist das eine Änderung des Airbagsystems, welche TÜV Eintragungspflichtig ist und dem Hersteller anzuzeigen ist .
Und das hat dann weder mit der TeileNr. , noch mit einer Typgenehmigung zu tun, sondern mit haftungsrechtlichen Problemen.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Das bezüglich dem Lenkrad ist nur bedingt richtig.
Gilt nur, sofern der original bereits im Fahrzeug vorhandene Airbag weiterverwendet werden kann.
Ist ein anderes Airbagmodul zu verwenden, ist das eine Änderung des Airbagsystems, welche TÜV Eintragungspflichtig ist und dem Hersteller anzuzeigen ist .
Ich mag den Mann :-)