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Golf VI darf offizell nicht auf einer Linken-Baustellen-2-Meter-Breiten-Spur fahren

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 10. Mai 2011 um 7:06

fyi

Moin

Ich habe gestern einen Bericht in WISO gesehen, über die wohl vermehrt in einigen Bundesländer gängige Paxis Autos in dieser Spur zu blitzen.

In einem Nebensatz wurde erwähnt, das der aktuelle Golf auch nicht auf dieser Spur fahren dürfte.

Ein Polizist erklärte, das von der "tatsächlichen Breite" ausgegangen wird, und das ist von Rückspiegel zu Rückspiegel.

Nach massiven Protesten wird darüber nachgedacht die Spurbreite auf 2,10 Meter zu verbreitern.

Gruß

Kali

edit:

http://www.zdf.de/.../Baustellen-Strafzettel-fuer-breite-Autos

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von abarthstilo

wo eine linke spur ist,ist doch auch eine rechte....

dann wird die befahren,und gut ist.

Du fährst Werktags selten Autobahn? :rolleyes:

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Zitat:

Original geschrieben von Edroxx

Frechheit ... wer kommt denn dann überhaupt noch durch ?

Opel Astra ? 2013mm ... zu breit

Volkswagen Golf ? 2048 ... zu breit

Ford Focus ? 2010mm ... zu breit

Interessant, da habe ich mit meinem G+ ja sogar ein weiteres Plus, der ist nämlich nur 1946mm breit.

am 10. Mai 2011 um 9:29

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI

Im Geltungsbereich der StVO ist jedoch die tatsächliche Breite (inkl. Spiegel) relevant.

Zeichen 264 verbieten die Verkehrsteilnahme für Fahrzeuge, deren Maße oder Gewichte einschließlich Ladung eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tatsächliche Grenze überschreitet.

Ich weiß ... siehe mein letzter Absatz.

Ich wollte auch nur darauf hinweisen, daß hier im alltäglichen Straßenverkehr eine Inkonsistenz bezüglich zweier miteinander untrennbar verknüpfter Rechtsverordnungen (StVZO und StVO) besteht.

Des weiteren ist für den Fahrzeughalter maßgeblich, was in der Zulassungsbescheinigung vermerkt wird ... und wenn dort die Breite ohne Spiegel angegeben ist, ist genau diese die für den Straßenverkehr zunächst relevante Abmessung.

Soll ein jeder Fahrzeugführer zunächst seinen Wagen mit einem kalibrierten Meßgerät ausmessen, bevor er am Straßenverkehr teilnimmt?

Oder soll man die ausstellende Behörde in die Verantwortung nehmen?

am 10. Mai 2011 um 9:39

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI

Zitat:

Original geschrieben von blubb0815

 

[...] da hält sich doch sowieso kaum jemand dran. ob nun mit spiegel oder ohne. außer s-klasse und co sind schmaler als 2m ;)

Hast du es immer noch nicht gerafft, dass dein Golf VI breiter als 2,00m ist?

na du hast aber eine nette ausdrucksweise - schon wieder nen motorschaden gehabt? :D

a) dass sich die schilder auf die gesamtbreite beziehen und der golf inkl. spiegel breiter als 2m ist, war mir schon vor diesem thread bewusst.

b) ich fahre entspannt mit tempomat auf der rechten spur :p

c) ich bezog mich auf JeanLuc69s bemerkung, dass wenn man die spiegel mit einbezieht nur noch polo und co auf diese spur dürfen. aber selbst wenn man die spiegel nicht mit einbezieht tummeln sich auf diesen spuren fahrzeuge, die zu breit sind. ergo: es juckt eh keinen - bis er sich mal das auto kaputt fährt. und hoffentlich bin ich dann nicht gerade rechts neben ihm ;)

Das war wohl damals beim IVer Golf der Grund für den kleinen rechten Außenspiegel. Mit diesem ist er nämlich exakt 2m breit :)

am 10. Mai 2011 um 10:35

Zitat:

Original geschrieben von N3M3S1S

Das war wohl damals beim IVer Golf der Grund für den kleinen rechten Außenspiegel. Mit diesem ist er nämlich exakt 2m breit :)

...und ich klappe immer den rechten ASpiegel ein, was ja nicht verboten ist!

Zitat:

Original geschrieben von tsi102009

...und ich klappe immer den rechten ASpiegel ein, was ja nicht verboten ist!

Hast du die Special Edition des Spiegelpakets? Wenn ich den Schalter auf anklappen drehe, klappen beide weg ;) Oder gibts da einen Trick? Sag jetzt nicht Fenster aufmachen und den Fahreraußenspiegel manuell wieder ausklappen ;)

vg, Johannes

am 10. Mai 2011 um 11:10

Den Beifahrerspiegel, doch! Muss aber immer meine Frau machen:D:D

PS Habe kein Spiegelpaket...

Zitat:

Original geschrieben von tsi102009

Den Beifahrerspiegel, doch! Muss aber immer meine Frau machen:D:D

PS Habe kein Spiegelpaket...

Ich kenn da nen Trick, vor der Baustelle kurz den nächsten LKW anvisieren und "klack" und nach der Baustelle bei nem anderen LKW kurz irgendwie zwischen dem Hänger einhaken und kurz vom Gas ... :D, sollte man aber nicht mit lackierten Außenspiegeln machen :p

am 10. Mai 2011 um 11:29

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Ich kenn da nen Trick, vor der Baustelle kurz den nächsten LKW anvisieren und "klack" und nach der Baustelle bei nem anderen LKW kurz irgendwie zwischen dem Hänger einhaken und kurz vom Gas ... :D, sollte man aber nicht mit lackierten Außenspiegeln machen :p

So, Du, Otti und Johannes, Ihr drei solltet Euch mal zusammentun und ein paar Gimmicks erfinden. Der eine tüftelts aus (Johannes), der andere setzt´s um (Otti) und Du schreibst die jeweiligen Handbücher mit speziellen Tipps.....:D:D:D

Ihr würdet steinreich werden - und ich bekomm als erster die separat voneinander bis zu 200 km/h in der Baustelle klappbaren Aussenspiegel....:D:D:D

Hab gerade mal nachgeschaut, der Golf Variant ist schmaler als die Limousine.

Limousine 2048mm mit Spiegel

Variant 2003mm mit Spiegel.

Wegen 3mm fahr ich mit Sicherheit nicht rechts.

Also in dem Fernsehbeitrag heißt es, dass die Landesregierung reagiert hat und bei neuen Baustellen 2,1 m gelten.

Zitat:

Original geschrieben von JeanLuc69

 

Ich wollte auch nur darauf hinweisen, daß hier im alltäglichen Straßenverkehr eine Inkonsistenz bezüglich zweier miteinander untrennbar verknüpfter Rechtsverordnungen (StVZO und StVO) besteht.

Als Jurist kann ich Dir nur sagen, es gibt da keine "Inkonsistenz".

Zitat:

Des weiteren ist für den Fahrzeughalter maßgeblich, was in der Zulassungsbescheinigung vermerkt wird ... und wenn dort die Breite ohne Spiegel angegeben ist, ist genau diese die für den Straßenverkehr zunächst relevante Abmessung.

Nein nicht die Zulassungsbescheinigung ist hier maßgeblich, sondern die tatsächliche Breite.

Zitat:

Soll ein jeder Fahrzeugführer zunächst seinen Wagen mit einem kalibrierten Meßgerät ausmessen, bevor er am Straßenverkehr teilnimmt?

Im Zweifel: ja, genau das.

Zitat:

Oder soll man die ausstellende Behörde in die Verantwortung nehmen?

:D Das kannst du gerne versuchen, damit wirst Du aber baden gehen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI

Zitat:

 

Hast du es immer noch nicht gerafft, dass dein Golf VI breiter als 2,00m ist?

Bist da so sicher?

Ich habe gerade den Golf VI Plus nachgemessen und der ist MIT Spiegel definitiv 196 cm breit und ich kann mir nicht vorstellen ,dass der einfache Golf VI breiter ist !

Zitat:

Original geschrieben von Nedla

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI

 

Hast du es immer noch nicht gerafft, dass dein Golf VI breiter als 2,00m ist?

Bist da so sicher?

Ich habe gerade den Golf VI Plus nachgemessen und der ist MIT Spiegel definitiv 196 cm breit und ich kann mir nicht vorstellen ,dass der einfache Golf VI breiter ist !

Hallo zusammen,

laut Konfigurator

Golf VI 1786 mm ohne und 2048 mm mit AS

Golf VI + 1759 mm ohne und 1946 mm mit AS.

diese Angaben sind auch in der Bedienungsanleitung nachzulesen.

Gruß

Nedla hat recht.

Der Golf Plus ist nur

Breite inkl. Außenspiegel 1946 mm

Das kommt wahrscheinlich davon weil er noch auf dem Golf 5 basiert.

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