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Golf VI darf offizell nicht auf einer Linken-Baustellen-2-Meter-Breiten-Spur fahren

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 10. Mai 2011 um 7:06

fyi

Moin

Ich habe gestern einen Bericht in WISO gesehen, über die wohl vermehrt in einigen Bundesländer gängige Paxis Autos in dieser Spur zu blitzen.

In einem Nebensatz wurde erwähnt, das der aktuelle Golf auch nicht auf dieser Spur fahren dürfte.

Ein Polizist erklärte, das von der "tatsächlichen Breite" ausgegangen wird, und das ist von Rückspiegel zu Rückspiegel.

Nach massiven Protesten wird darüber nachgedacht die Spurbreite auf 2,10 Meter zu verbreitern.

Gruß

Kali

edit:

http://www.zdf.de/.../Baustellen-Strafzettel-fuer-breite-Autos

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von abarthstilo

wo eine linke spur ist,ist doch auch eine rechte....

dann wird die befahren,und gut ist.

Du fährst Werktags selten Autobahn? :rolleyes:

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126 Antworten

wo eine linke spur ist,ist doch auch eine rechte....

dann wird die befahren,und gut ist.

am 10. Mai 2011 um 7:27

Aber interessant finde ich es schon.

Kaum ein Fahrer eines Golf V oder VI wird daran denken, dass er in einer Autobahnbaustelle (mit 2 m Breiten-Begrenzung) nicht auf der linken Spur fahren darf.

In der Nähe meines Heimatdorfes gibt es eine schmale Strasse, die vor ein paar Jahren je Fahrspur auf 1,90 m Breite begrenzt wurde.

Mit meinem Mercedes W124 Coupé grinse ich mir auf der Strasse immer eins, da der Wagen genau 1,90 breit ist, inkl. Spiegel. Aber fast alle anderen Fahrzeuge auf dieser Str, dürfen eigentlich dort nicht fahren und machen es natürlich doch.

Gruß Jörg

Zitat:

Original geschrieben von abarthstilo

wo eine linke spur ist,ist doch auch eine rechte....

dann wird die befahren,und gut ist.

Du fährst Werktags selten Autobahn? :rolleyes:

Themenstarteram 10. Mai 2011 um 7:44

*doppelt*

Zitat:

Original geschrieben von Jörg E220 Coupé

Aber interessant finde ich es schon.

Kaum ein Fahrer eines Golf V oder VI wird daran denken, dass er in einer Autobahnbaustelle (mit 2 m Breiten-Begrenzung) nicht auf der linken Spur fahren darf.

In der Nähe meines Heimatdorfes gibt es eine schmale Strasse, die vor ein paar Jahren je Fahrspur auf 1,90 m Breite begrenzt wurde.

Mit meinem Mercedes W124 Coupé grinse ich mir auf der Strasse immer eins, da der Wagen genau 1,90 breit ist, inkl. Spiegel. Aber fast alle anderen Fahrzeuge auf dieser Str, dürfen eigentlich dort nicht fahren und machen es natürlich doch.

Gruß Jörg

der staat ist halt kreativ,wenn darum geht dem bürger

die kohle aus der tasche zu ziehen.

bis jetzt bin ich sogar mit einem meinem sprinter in die "2mtr zonen"

eingefahren,werde ich mir zukünftig dann wohl auch verkneifen.

am 10. Mai 2011 um 8:30

Ein Auszug aus der StVZO, §32

Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen:

Befestigungs- und Schutzeinrichtungen für Zollplomben,

Einrichtungen zur Sicherung der Plane und Schutzvorrichtungen hierfür,

vorstehende flexible Teile eines Spritzschutzsystems im Sinne der Richtlinie 91/226/EWG des Rates vom 27. März 1991 (ABl. EG Nr. L 103 S. 5),

lichttechnische Einrichtungen,

Ladebrücken in Fahrtstellung, Hubladebühnen und vergleichbare Einrichtungen in Fahrtstellung, sofern sie nicht mehr als 10 mm seitlich über das Fahrzeug hinausragen und die nach vorne oder nach hinten liegenden Ecken der Ladebrücken mit einem Radius von mindestens 5 mm abgerundet sind; die Kanten sind mit einem Radius von mindestens 2,5 mm abzurunden,

Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht,

Reifenschadenanzeiger,

Reifendruckanzeiger,

ausziehbare oder ausklappbare Stufen in Fahrtstellung und

die über dem Aufstandspunkt befindliche Ausbauchung der Reifenwände.

Für mich klingt das so, als wäre es unzulässig, die Breite inkl. der Spiegel als Maß für die Benutzung von Fahrspuren anzusetzen.

Allerdings existiert auch § 41 Abs. 2 Nr. 6 Zeichen 264 der StVO (Verbot für Fahrzeuge, die breiter sind als im Verkehrszeichen angegeben) ... dort wird durch mehrere Urteile bestätigt, daß hier die tatsächliche Breite und nicht die in der Zulassungsbescheinigung angegebene Breite berücksichtigt wird.

Dann dürfen in AB-Baustellen demnächst nur noch Corsa, Polo & Co. überholen ...

am 10. Mai 2011 um 8:55

Frechheit ... wer kommt denn dann überhaupt noch durch ?

 

Opel Astra ? 2013mm ... zu breit

Volkswagen Golf ? 2048 ... zu breit

Ford Focus ? 2010mm ... zu breit

 

Wie wäre ein neues Schild ? "Zufaher ab Kompaktklasse gesperrt" ?! Kein Wunder wenn man die Normen seit ~1945 nicht mehr verändert hat :rolleyes: ...

am 10. Mai 2011 um 8:57

Zitat:

Original geschrieben von JeanLuc69

Dann dürfen in AB-Baustellen demnächst nur noch Corsa, Polo & Co. überholen ...

da hält sich doch sowieso kaum jemand dran. ob nun mit spiegel oder ohne. außer s-klasse und co sind schmaler als 2m ;)

Zitat:

Original geschrieben von JeanLuc69

 

Dann dürfen in AB-Baustellen demnächst nur noch Corsa, Polo & Co. überholen ...

Das sind doch immer die Auto´s, die sich nicht am LKW vorbeitrauen während ich hinterendran mit einem wesentlich größeren Auto gerne durch würde...

am 10. Mai 2011 um 9:00

Auf der A31 oder A2 habe ich rund um Ostern 2011 -und der Grund könnte dieses Thema sein- eine Baustelle mit einem Schild für die linke Spur "2,10m" durchfahren. Also, da tut sich 'was im Staate...

OH

am 10. Mai 2011 um 9:00

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Zitat:

Original geschrieben von JeanLuc69

 

 

Dann dürfen in AB-Baustellen demnächst nur noch Corsa, Polo & Co. überholen ...

Das sind doch immer die Auto´s, die sich nicht am LKW vorbeitrauen während ich hinterendran mit einem wesentlich größeren Auto gerne durch würde...

!!!!

 

Die dann aber auch nicht auf die rechte Spur wechseln hast du vergessen ;) !!!

 

Auch immer wieder schön bei Vans zu beobachten (nicht den Schuhen !) ...

In Autotests wird übrigens auch nur die Fahrzeugbreite ohne Rückspiegel berücksichtigt.

@JeanLuc69

Du zitierst die StVZO und die misst in der Tat die Fahrzeugbreite OHNE Spiegel.

Im Geltungsbereich der StVO ist jedoch die tatsächliche Breite (inkl. Spiegel) relevant.

Zeichen 264 verbieten die Verkehrsteilnahme für Fahrzeuge, deren Maße oder Gewichte einschließlich Ladung eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tatsächliche Grenze überschreitet.

Zitat:

Original geschrieben von blubb0815

 

[...] da hält sich doch sowieso kaum jemand dran. ob nun mit spiegel oder ohne. außer s-klasse und co sind schmaler als 2m ;)

Hast du es immer noch nicht gerafft, dass dein Golf VI breiter als 2,00m ist?

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