Golf V 2.0 TDI Fass ohne Boden!! Hilfe!
Hallo, habe vor ca 2 Monaten einen Golf 2.0 TDI Sportline aus dem Jahr Sept.2004 mit 67 tkm gekauft. Der Wagen stammt von einem Gebrauchtwagenhändler in unserer nähe. Seit ich den Wagen habe, habe ich auch nur Ärger damit. Als erstes stellte ich schon beim Händler fest das er schlecht anspringt, worauf der Händler meinte das es beim 2.0 TDI normal sei. Darauf verglich ich es mal mit anderen 2.0lern und merkte das es nicht normal sei. Darauf machte ich zum ersten mal auf meine Garantie einen Werkstatt besuch worauf der Drehzahlgeber gewechselt wurde, was aber leider kein erfolg brachte, es kam mir anfangs so vor das er wieder besser ansprang, aber doch nicht! Neuerdings geht auch immer der Heckscheibenwischer beim Starten an!(Zauberei)?? Dann hat irgendwie der Lichtsensor vom Fahrtlicht (Comming/Leafing Home) ne macke, es geht bei strahlenden Sonnenschein auf einmal das Licht an? Der Schalter steht auf der 2ten Stufe!???? Dann wurde es ja die letzten Tage immer Wärmer, ich dachte mal ich probier mal die Klimaanlage aus, aber das war genauso ein Satz mit X! Ohne Funktion natürlich! Freitag hab ich mal wieder nen Thermin beim Freundlichen, mal sehen was das wieder bring! Aber habe öfters schon den Fehlerspeicher auslesen lassen, ohne welche Fehler drin??? Und die Werkstadt findet keinen Fehler für das anspringen"!
Was soll ich jetzt machen? Habe mich richtig auf den Wagen gefreut und jetzt die Große entäuschung! Hab schon gar kein Bock mehr auf ihn!
Beste Antwort im Thema
Auch wenn rechtliche Beratung in so einem Forum m.E. sehr problematisch ist, da oft mit "Halbwissen" und falschen "Fachbegriffen" gearbeitet wird und deswegen grundsätzlich immer mit Vorsicht zu betrachten sind... so sei hier trotdem nochmal für dich die Antwort von yeahralfi vom 13.05. in Erinnung gebracht :
Zitat:
Original geschrieben von yeahralfi
Hi, nur ein kruzer gutgemeinter Tip von einem ehemals VW- Fahrer und jetzt Markenfremden (Volvo-Fahrer...):Die Einschränkungen der Garantieleistungen auf irgendwelche Höchstsummen können dir vollkommen schnuppe sein. Was für dich zählt sind die Regelungen, die sich aus der gesetzlichen Gewährleistungspflicht des Händlers ergeben. Und da sieht´s nun mal ganz klar so aus, dass jeglicher Defekt an einem Gebrauchtwagen (sofern es sich nicht um ein offensichtliches Verschleissproblem handelt: Bremsbeläge, Reifen etc.) im ersten Jahr nach dem Kauf durch den Händler zu beseitigen ist - sofern der Käufer ein Privatkunde ist. In der Realität gilt das zwar nur für die ersten 6 Monate, da danach Beweislastumkehr eintritt (und du dann beweisen musst, dass der Fehler schon zum Verkaufszeitpunkt bestand). Aber solange hast du den Golf ja noch nicht.
Lass dir also vom Händler nix erzählen. Die kennen alle die gewerbliche Sachmängelhaftung und die Gewährleistungbestimmungen, einige schwarze Schafe erzählen dem Kunden aber immer gerne einen von der Gebrauchtwagengarantie. So versuchen diese, die Reparaturkosten auf die Versicherung und den Kunden abzuwälzen. Besteh auf die Beseitigung der Mängel, notfalls schriftlich mit angemesssener Fristsetzung. Wird diese Frist überschritten bzw. wird der Mangel auch drei Versuchen nicht beseitigt, hast du das Recht auf Kaufpreisminderung bzw. sogar Wandlung.
Mit diesem Vorgehen macht man sich beim (manchmal auch nicht so...)-Freundlichen nicht so beliebt. Aber bei Geld hört der Spass auf. Mir ist zumindest so nach langem Kampf gelungen, bei meinem Montags-Golf zu meinem Recht zu kommen.
Einmach mal Gewährleistung googlen.
Gruß,
Ralf
Dieser sehr kompetenten Stellungnahme ist m.E. nach nichts hinzufügen.
Also nicht veräppeln lassen.
40 Antworten
Hallo,
es tut mir natürlich Leid für Dich das du soviele Probleme hast, aber einige kommen mir leider sehr bekannt vor.
Mein 2.0 TDI ist ebenfalls nen 2004 und war ca. 10x beim 🙂 bis der Fehler mit dem schlecht anspringen eher zufällig behoben wurde.
Bevor ich dich unnötig beunruhige was es sein könnte. Springt der Wagen nur schlecht an wenn der Motor ganz kalt ist, oder auch wenn er warm ist?
Beides! Wenn er kalt ist, kommt es mir so vor als ob er kein sprit bekommt, geht auch ab und zu wieder aus! Und wenn er warm ist dauert es bis er anspringt ca 3-4 sek.
Die Anhäufung der Fehler sind ja schon blöd... evtl. kannst Du mit Deinem Händler reden, dass Du das Auto mit geringem Verlust gegen einen anderen Gebrauchten eintauschst? Eher nicht, oder? Ich weiss nicht, wie die rechtliche Lage da ist, aber ich denke sofern die Mängel behoben werden ist deren Anzahl egal.
Es kostet Dich halt jedes Mal eine Fahrt zum Freundlichen, von daher kann ich schon gut verstehen, dass Du da sauer bist. Mach Dir aber jetzt auf jeden Fall mal so ne Liste in der Du die Probleme niederschreibst und ab welchem km, bzw Datum die Probleme aufgetaucht sind. Dann gibst Du Deinem Freundlichen die Liste in die Hand und bittest um Nachbesserung, dann sieht er auch, dass Du strategisch an die Sache rangehst und Dich nicht vertrösten lässt.
Solange aber die wichtigste Funktion, nämlich das Fortbewegen, nicht beeinflusst ist, ist doch alles halb so schlimm, oder? Also ich fänd jetzt Motor-/Getriebeprobleme schlimmer. Der Rest ist doch nur Peripherie und kann schnell gewechselt werden (auch wenn das mit der Klima beim derzeitigen Wetter echt hart ist!!)
Also lass Dir die Freude nicht nehmen...
kühlende Grüße
Das hab ich auch schon gedacht, einfach zurück geben! Aber weiss auch nicht ob das gehen würde! Ist halt blöd das sie den Fehler nicht finden! Freue mich ja auf das Tolle Auto, es ist so wie ich es haben wollte, mit Vollausstattung! Und das für 15700,. fand ich ein schnäppchen! Aber das die Freude nur so kurz hält hätte ich nicht gedacht!
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Beim meinem Altea mit dem gleichen Motor war es dasselbe.Dabei war es Zylinderkopf,durch ein Riss ist Kühlwasser in die Brennkammer gelangen.War damals auf Garantie behoben.Es ist ein Bekanntes Problem beim 2.0TDI,die spätere Baujahre haben modifizierten Zylinderkopf.Sprich dein Händler auf dieses Problemm ein
Abwarten und Tee trinken... lass es Deinen Freundlichen alles reparieren und dann sollte ja auch wieder Ruhe sein. Alles was JETZT kaputt geht, bleibt Dir in 10 Monaten finanziell erspart, wenn die Garantie weg ist.
Wie gesagt: Solange die Semmel rennt... 😉
Ich denke es gibt beim Gebrauchtwagenkauf auch dann nur eine Möglichkeit den Wagen zurück zu geben, wenn eine Reparatur mehrfach nicht erfolgreich war. Zur Not verkaufst Du den Wagen einfach privat und kaufst Du ein neues Wägelchen, oder?!?
Zitat:
Original geschrieben von Nunic
Beim meinem Altea mit dem gleichen Motor war es dasselbe.Dabei war es Zylinderkopf,durch ein Riss ist Kühlwasser in die Brennkammer gelangen.War damals auf Garantie behoben.Es ist ein Bekanntes Problem beim 2.0TDI,die spätere Baujahre haben modifizierten Zylinderkopf.Sprich dein Händler auf dieses Problemm ein
Ich glaube das Gleiche hat GrandPas gemeint... Ich hatte auch im Hinterkopf schon daran gedacht, aber das Problem sollte der Freundliche ja auf jeden Fall kennen!!
Zitat:
Original geschrieben von Heitzer22
Beides! Wenn er kalt ist, kommt es mir so vor als ob er kein sprit bekommt, geht auch ab und zu wieder aus! Und wenn er warm ist dauert es bis er anspringt ca 3-4 sek.
Mmmmh. Also bei mir war das Problem deutlich schlimmer wenn er kalt war. Ich hatte schon manchmal Sorgen ob die Batterie das überhaupt noch hinkriegt so schlecht ist er da angesprungen. Wenn er warm war, war das Problem wesentlich harmloser. Ausgegangen ist er allerdings nie. Insofern schwer zu beurteilen ob dein Problem das gleiche ist.
Der 🙂 hat lange gerätselt und insgesamt 3 Anlasser verbaut weil das Diagnosesystem jedesmal angeblich zu geringe Anlasserdrehzahl zeigte. Außer jedesmal mind. 3 Tage Werkstattaufenthalte und ne kostenlose Reinigung hat es leider nicht viel gebracht. Danach wurde ich vertröstet, dass ein Softwareproblem beim 4motion vorliegen würde und dies bei VW bekannt wäre, allerdings es momentan keine Besserung gäbe....
Aber des Rätsels Lösung war dies in meinem Fall auch nicht. Bei mir war es ein Riß im Zylinderkopf der erst ca. 30tkm später wegen eines anderen Problems diagnostiziert wurde. Ein bei den 2004 16V 2.0TDI leider kein so seltenes Problem. Es liegt ein Gußfehler vor, den VW später durch eine Änderung in Serie (glaube anderer Lieferant) behohebn hat. Durch den kleinen Riß kommen minimale Kühlmittelmengen in den Brennraum und verhindern die Selbstzündung beim starten. Ist der Motor warm dehnt sich der Kopf aus und schließt den Riß (je nach Länge) mehr oder weniger ganz, so daß das Problem dann nicht mehr bzw. weniger schlimm auftritt.
Seit ich einen neuen Zylinderkopf habe springt der Wagen problemlos sofort an.
Also nachdem ich denke das du eine Garantie von deinem Händler bekommen hast und VW dieses Problem auch bekannt ist und deswegen relativ kulant behebt denke ich brauchst du dir jetzt keine übertriebenen Sorgen machen.
Allerdings würde ich nicht locker lassen mit der Fehlersuche und auch nicht mit irgendwelchen Ausreden vertrösten lassen. Denn je älter den das sollte schon noch in der Garantiezeit geklärt werden.
Will dich aber auch nicht beunruhigen. Muss jetzt nicht dieser Worst-Case bei dir auch sein.
Das hat er (Freundliche VW) auch schon erwähnt, aber wenn es wirklich so wäre meint er das es nicht über Volkswagen kulanz läuft sonder nur über die Gebrauchtwagen Garantie vom Händler, und da steht drin das sie nur 3000€ leisten im Jahr, glaub nicht das die reichen werden! Aber wenn es doch so wäre mit dem Zylinderkopf, dann müsste doch das Wasser im Ausgleichbehälter schwarz werden oder weniger! Oder Wasser im Öl?
Wenn dein Nicht-VW-Verkäufer schon ne Inspektion gemacht hat ist eh nix mit Kulanz von VW.
Dafür brauchst Du VW-Checkheft.
Wenn VW-Checkheft, dann kommt erst die Kulanz von VW und der Rest über Garantieversicherung.
Der Händler muss das beheben. Du hast 1 Jahr Gewährleistung, die er meines Wissens nach auch nicht durch ne extra Garantie auf 3000,- brgrenen kann.
In den ersten 6 Monaten muss er beweisen, dass der Fehler noch nicht bei Kauf war...kann er eh nicht.
Lass das Auto zur Not bei VW checken, wenn die den Fehler net finden. Dann weißt Du was Sache ist.
ZK und Klima sind halt auch recht teure Sachen.
Viel Erfolg.
Zitat:
Original geschrieben von Heitzer22
Das hat er (Freundliche VW) auch schon erwähnt, aber wenn es wirklich so wäre meint er das es nicht über Volkswagen kulanz läuft sonder nur über die Gebrauchtwagen Garantie vom Händler, und da steht drin das sie nur 3000€ leisten im Jahr, glaub nicht das die reichen werden! Aber wenn es doch so wäre mit dem Zylinderkopf, dann müsste doch das Wasser im Ausgleichbehälter schwarz werden oder weniger! Oder Wasser im Öl?
Also bei mir ging es auf Kulanz insofern weiß ich nicht was es gekostet hat. Mein Wagen besitzt auch die Neuwagenanschlussgarantie, die aber für diesen Schaden nicht in Anspruch genommen wurde.
Mein 🙂 hat anhand der Motornummer ermittelt ob mein Fahrzeug unter die betroffenen BJ gefallen ist und dann den Schaden auf Kulanz repariert.
In meinem Fall hat sich das Wasser im Ausgleichsbehälter nicht verfärbt und im Öl war auch kein Wasser.
Kühlmittel wird natürlich verbraucht, aber gerade die erste Zeit war das sowenig das ich nie etwas nachfüllen musste. Das Problem mit dem schlecht anspringen hatte der Wagen wie gesagt 30tkm. Erst gegen Ende wurde der Kühlmittelverbrauch so groß, dass die MFA Anzeige mich aufforderte das Kühlmittel aufzufüllen. Und als nach 2tkm dann eine erneute Aufforderung kam, bin ich dann auch zum 🙂 gefahren um den Grund für den Kühlmittelverlust zu ermitteln. Da kam dann erst der Riß zum Vorschein.....
Kann, muss aber nicht. Hier läuft das Wasser scheinbar direkt in den Brennraum und daher kannst Du höchstens einen Kühlwasserverlust feststellen.
Gruß
milliway42
Hi, nur ein kruzer gutgemeinter Tip von einem ehemals VW- Fahrer und jetzt Markenfremden (Volvo-Fahrer...):
Die Einschränkungen der Garantieleistungen auf irgendwelche Höchstsummen können dir vollkommen schnuppe sein. Was für dich zählt sind die Regelungen, die sich aus der gesetzlichen Gewährleistungspflicht des Händlers ergeben. Und da sieht´s nun mal ganz klar so aus, dass jeglicher Defekt an einem Gebrauchtwagen (sofern es sich nicht um ein offensichtliches Verschleissproblem handelt: Bremsbeläge, Reifen etc.) im ersten Jahr nach dem Kauf durch den Händler zu beseitigen ist - sofern der Käufer ein Privatkunde ist. In der Realität gilt das zwar nur für die ersten 6 Monate, da danach Beweislastumkehr eintritt (und du dann beweisen musst, dass der Fehler schon zum Verkaufszeitpunkt bestand). Aber solange hast du den Golf ja noch nicht.
Lass dir also vom Händler nix erzählen. Die kennen alle die gewerbliche Sachmängelhaftung und die Gewährleistungbestimmungen, einige schwarze Schafe erzählen dem Kunden aber immer gerne einen von der Gebrauchtwagengarantie. So versuchen diese, die Reparaturkosten auf die Versicherung und den Kunden abzuwälzen. Besteh auf die Beseitigung der Mängel, notfalls schriftlich mit angemesssener Fristsetzung. Wird diese Frist überschritten bzw. wird der Mangel auch drei Versuchen nicht beseitigt, hast du das Recht auf Kaufpreisminderung bzw. sogar Wandlung.
Mit diesem Vorgehen macht man sich beim (manchmal auch nicht so...)-Freundlichen nicht so beliebt. Aber bei Geld hört der Spass auf. Mir ist zumindest so nach langem Kampf gelungen, bei meinem Montags-Golf zu meinem Recht zu kommen.
Einmach mal Gewährleistung googlen.
Gruß,
Ralf
Habe festgestellt das er auch schwarz Russt beim schlechten Anspringen, oder auch wenn ich ihn mal richtig durchtrete!