Golf GTE KFZ Versicherung

VW Golf 8 (CD)

Hallo,

Bei den ersten im Forum dürfte der GTE ja schon produziert sein und dann hoffentlich zeitnah eintreffen.

Habt ihr euch schon Gedanken gemacht, wo ihr den Wagen versichert? Wie liegen die Preise ungefähr?

Muss man irgendwas besonderes beachten bezüglich Hybrid? Also Versicherung der Batterie oder von Folgeschäden, wenn man zum Beispiel in der Garage lädt und ein Kurzschluss entsteht?!

Bezüglich Leasing müsste man nur auf die GAP Deckung achten?!

Sonst noch Ideen?

Beste Antwort im Thema

Die Neupreisentschädigung Greift bei einem Totalschaden. Die GAP Deckung gleicht den Wertverlust nach einer erfolgten Unfallreparatur aus, denn deine Vollkasko nicht übernehmen würde.

Mir ist jemand in meine CKlasse hinten reingefahren. Schaden 4500 Euro, Wertverlust nach erfolgter Reparatur 400 Euro. In dem Fall hat den Wertverlust auch die gegnerische Versicherung bezahlt, wäre es meine Schuld gewesen und ich keine GAP Deckung, würde ich auf den 400 Euro Wertverlust sitzenbleiben, den die Leasinggesellschaft aber nach Vertragsende aber erstattet haben möchte.

Ich hoffe es ist verständlich ausgedrückt.

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Ich habe MEINE Vertragsunterlagen nochmal studiert - dort findet sich NICHTS zu GAP.
Ich muss lediglich eine Vollkasko mit 300€ Selbstbehalt abschließen, ansonsten gibt es keine weiteren Vorgaben

Ich frag mich immer, warum an der Stelle gespart wird.

Zitat:

@phchecker17 schrieb am 11. November 2020 um 09:40:31 Uhr:


Die Neupreisentschädigung gestaltet sich beim Leasing etwas schwierig, als Beispiel hierzu: https://rsw.beck.de/.../...ng-bei-kaskoschaeden-mit-leasing-fahrzeugen
Grundsätzlich würde ich behaupten, dass die Neupreisentschädigung bei existierender GAP-Versicherung im Leasing nicht notwendig ist bzw. greift. Wie im Link jedoch erläutert, kann die Neupreisentschädigung auch im Leasing unter bestimmten Bedingungen Anwendung finden.

Um nochmal auf den zitierten Teil einzugehen: Ja, in der Theorie braucht man keine GAP-Versicherung, wenn man Neupreisentschädigung hat ... in der Praxis ist das aber eben nicht so einfach und erst Recht nicht sicher (siehe Link). Das Problem ist einfach, dass man selbst nicht der Eigentümer des Fahrzeugs ist, sondern die Bank. Recht haben und Recht bekommen sind eben auch immer zwei paar Schuhe.
Ist es das wirklich wert, wegen 50-100€ im Jahr (HUK-Aufpreis für "normalen" Tarif) das Risiko einzugehen, sich da im Zweifel darum zu streiten? Wenn man stattdessen auch einfach mit der GAP das ganze direkt abhaken kann?

P.S. In meinen Leasing-Unternehmen steht auch nichts zur GAP.

Zitat:

@phchecker17 schrieb am 22. November 2020 um 16:15:33 Uhr:



Ist es das wirklich wert, wegen 50-100€ im Jahr (HUK-Aufpreis für "normalen" Tarif) das Risiko einzugehen, sich da im Zweifel darum zu streiten? Wenn man stattdessen auch einfach mit der GAP das ganze direkt abhaken kann?

P.S. In meinen Leasing-Unternehmen steht auch nichts zur GAP.

Bei HUK ist es eben auch nicht gap,sondern die Neupreisentschädigung, oder?
Wenn man googelt, ist das als GAP zu finden. Im Versicherungsvertrag aber steht gut zum Thema Neupreis beim Totalschaden. Für mich ist dieses Thema immer hoch nicht klar.
Habe HUK2 mit allen Optionen, scheint aber trotzdem kein GAP gut sein

https://www.huk24.de/start_selfservice.do?show=1&docid=269

Zitat:

Die Differenzkaskoversicherung in der Vollkasko für geleaste Pkw (GAP) ersetzt Ihnen bei Leasing die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Ablösewert des Leasingvertrags bei einem Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs. Im Basis-Tarif gibt es die Differenzkasko nicht.

In allen Tarifen außer dem Basis-Tarif ist die GAP enthalten 🙂 Steht auch bei mir in den Versicherungsunterlagen von meinem bisherigen Leasing.

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Zitat:

@phchecker17 schrieb am 22. November 2020 um 18:22:14 Uhr:


In allen Tarifen außer dem Basis-Tarif ist die GAP enthalten 🙂 Steht auch bei mir in den Versicherungsunterlagen von meinem bisherigen Leasing.

Eben! Da steht ja “bei einem Totalschaden“!

In der oben beschriebenen Situation, wenn deine Reparatur (auch von dritter Person) bezahlt wird und der Leasinggeber einen Wertverlust vorwirft, zahlst du selber.

Soweit ich verstanden hab.

Meinst du jetzt den merkantilen Wertverlust bei Nicht -Totalschaden? Dafür gibt es meines Wissens keine Deckung durch die eigene Kaskoversicherung.

Zitat:

@2fat4u schrieb am 22. November 2020 um 20:48:55 Uhr:


Meinst du jetzt den merkantilen Wertverlust bei Nicht -Totalschaden? Dafür gibt es meines Wissens keine Deckung durch die eigene Kaskoversicherung.

Ja, dass meine ich. Hab nicht selber ausgedacht, hier oben wurde es behauptet, dass die Neupreisentschädigung beim Totalschaden nicht gleich der GAP sei.
Als Beispiel war eine 11 Tsd Reparatur (von Kasko übernommen), die zu 800€ Wertverlust bei Abgabe geführt hatte.

Ich bin aber auch der Meinung, dass was besseres als GAP von huk (und anderen) nicht existiert.

Daran ändert aber weder die GAP noch die Neupreisentschädigung was^^

Den Wertverlust trägt man selbst.

Wurde wir gerade nochmal vom Freund bestätigt, der 1200€ Wertminderung hatte seinem G7 nach 13000€ Schaden hatte.

Und es gibt jetzt echt keinen Versicherer, der diesen Fall mit abdeckt? Habe ich das richtig verstanden?

So ist es ... das ist auch unabhängig davon, ob die Karre geleast, finanziert oder bar auf Tatze bezahlt wurde. Das Risiko hast du also immer!

Zitat:

@pass-masters schrieb am 23. November 2020 um 08:56:17 Uhr:


So ist es ... das ist auch unabhängig davon, ob die Karre geleast, finanziert oder bar auf Tatze bezahlt wurde. Das Risiko hast du also immer!

Interessant. Das Risiko war mir bis zu diesem Thread hier tatsächlich völlig unbekannt.
Ich ging davon aus, dass ich mit Vollkasko + GAP ein Rundum-Sorglos-Paket bekomme.

Ich denke ich werde dann zur CosmosDirect gehen. Da kommt bei mir irgendwas mit 630€ raus bei 15 tkm, SF3 und alle Fahrer ab 23.
Klingt fair und ich habe bislang keine günstigere gefunden.

Zitat:

@rinimix schrieb am 23. November 2020 um 08:16:38 Uhr:


Und es gibt jetzt echt keinen Versicherer, der diesen Fall mit abdeckt? Habe ich das richtig verstanden?

Wenn du einen unverschuldeten Unfall hast, dann bekommst du die Wertminderung von der gegnerischen Versicherung.

Zitat:

@Pseudoephedrin schrieb am 23. November 2020 um 07:15:52 Uhr:


Den Wertverlust trägt man selbst.

Nicht pauschalisieren

Siehe oben

Hey, hole meinen GTE morgen ab und habe vor ein paar Tagen meiner Daten etc. Bei der Huk24 bekommen und mit der E-Tin die ich bekommen habe zur Zulassung gegangen. Meine Frage ist jetzt, ob mein Auto jetzt morgen automatisch versichert ist, oder ich noch etwas machen muss?

Der EVB, den du zur Zulassung benötigst, ist genau das, was er bedeutet, nämlich ein elektronischer Versicherungsbescheid. Machen musst du nach Zulassung also nichts mehr, abgeschlossen hast du ja alles davor bereits 🙂

Wie @aLpi82 schon sagte: der Fall, dass man auf dem Wertverlust sitzen bleibt, gilt nur für die Kasko. In dem Moment, wo jemand anderes die Schuld trägt, übernimmt dessen Versicherung auch den Wertverlust. Man hat es also selbst "unter Kontrolle" 🙂

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