Golf GTE KFZ Versicherung

VW Golf 8 (CD)

Hallo,

Bei den ersten im Forum dürfte der GTE ja schon produziert sein und dann hoffentlich zeitnah eintreffen.

Habt ihr euch schon Gedanken gemacht, wo ihr den Wagen versichert? Wie liegen die Preise ungefähr?

Muss man irgendwas besonderes beachten bezüglich Hybrid? Also Versicherung der Batterie oder von Folgeschäden, wenn man zum Beispiel in der Garage lädt und ein Kurzschluss entsteht?!

Bezüglich Leasing müsste man nur auf die GAP Deckung achten?!

Sonst noch Ideen?

Beste Antwort im Thema

Die Neupreisentschädigung Greift bei einem Totalschaden. Die GAP Deckung gleicht den Wertverlust nach einer erfolgten Unfallreparatur aus, denn deine Vollkasko nicht übernehmen würde.

Mir ist jemand in meine CKlasse hinten reingefahren. Schaden 4500 Euro, Wertverlust nach erfolgter Reparatur 400 Euro. In dem Fall hat den Wertverlust auch die gegnerische Versicherung bezahlt, wäre es meine Schuld gewesen und ich keine GAP Deckung, würde ich auf den 400 Euro Wertverlust sitzenbleiben, den die Leasinggesellschaft aber nach Vertragsende aber erstattet haben möchte.

Ich hoffe es ist verständlich ausgedrückt.

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Zitat:

@Jan0707 schrieb am 10. November 2020 um 22:07:50 Uhr:


Steht so in den AGB. Wenn du dich im Fall der Fälle mit der Leasing streiten willst... eigentlich sollte denen die SB egal sein.

Warum denn? Das ist beim Carsharing auch so: wenn man 300 selber zahlen muss, fährt man vorsichtiger, als wenn jeder Fehler kostenlos ist. Ich glaube, das ist die selbe Motivation hier

Zitat:

@bdiel25 schrieb am 10. November 2020 um 20:45:50 Uhr:



Zitat:

@Jan0707 schrieb am 10. November 2020 um 20:17:41 Uhr:


Naturlich mit GAP. Ist auch laut Leading AGB Pficht. AGB lauten Vollkasko SB 300 Teilkasko 150 und GAP

Muss man sich wirklich an die 300 150 Halten? Kann denen doch eigentlich egal sein, wie viel ich selber blechen muss..

Steht bei mir nicht im Vertrag. Lediglich vollkasko 300€, nichts jedoch zur teilkasko.
Ebenso nix zu gap

Zitat:

@mwyalchen schrieb am 10. November 2020 um 22:10:41 Uhr:



Zitat:

@Jan0707 schrieb am 10. November 2020 um 22:07:50 Uhr:


Steht so in den AGB. Wenn du dich im Fall der Fälle mit der Leasing streiten willst... eigentlich sollte denen die SB egal sein.

Warum denn? Das ist beim Carsharing auch so: wenn man 300 selber zahlen muss, fährt man vorsichtiger, als wenn jeder Fehler kostenlos ist. Ich glaube, das ist die selbe Motivation hier

Ist bei den handelsüblichen Vollkaskoversicherungen 300€ nicht ohnehin die kleinstmögliche Selbstbeteiligung?
Ich habe die Fragen hier im Forum eher so verstanden, ob die Selbstbeteiligung trotz AGB nicht höher gewählt werden kann, um die monatliche Rate zu drücken.

Genau so hatte ich dir frage auch verstanden.

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Zitat:

@piccolo88 schrieb am 10. November 2020 um 17:39:34 Uhr:


Das bedeutet aber doch gerade, dass du KEINEN Anspruch einer Gap hattest bzw benötigt hast?

Aber die Neuwertentschädigung greift auch nur bei Totalschaden?

Mit deiner Erklärung gibt es keinen Unterschied zur GAP?!

Nein, in meinem Beispiel ging es darum, dass ein möglicher Wertverlust durch Unfall o.Ä. normalerweise direkt zwischen Versicherung und Leasing geklärt werden sollte - so zumindest bei mir. In dem Fall braucht man keine extra Versicherung.

Nochmal zum Unterschied:
Die Neuwertentschädigung bedeutet, dass du innerhalb der ersten Zeit (z.B. 12 Monate) bei einem Totalschaden den vollen Kaufpreis erstattet bekommst. GAP bedeutet, dass du gegen die Differenz zwischen Restwert und offener Kreditsumme abgesichert bist und das Leasing bzw. die offene Summe damit abgegolten ist.

Die Neupreisentschädigung gestaltet sich beim Leasing etwas schwierig, als Beispiel hierzu: https://rsw.beck.de/.../...ng-bei-kaskoschaeden-mit-leasing-fahrzeugen
Grundsätzlich würde ich behaupten, dass die Neupreisentschädigung bei existierender GAP-Versicherung im Leasing nicht notwendig ist bzw. greift. Wie im Link jedoch erläutert, kann die Neupreisentschädigung auch im Leasing unter bestimmten Bedingungen Anwendung finden.

Also in kurz:
Neupreisentschädigung = Geld zurück bei Totalschaden
GAP-Versicherung = Leasing beendet bei Totalschaden

Zitat:

@phchecker17 schrieb am 11. November 2020 um 09:40:31 Uhr:



Zitat:

@piccolo88 schrieb am 10. November 2020 um 17:39:34 Uhr:


Das bedeutet aber doch gerade, dass du KEINEN Anspruch einer Gap hattest bzw benötigt hast?

Aber die Neuwertentschädigung greift auch nur bei Totalschaden?

Mit deiner Erklärung gibt es keinen Unterschied zur GAP?!

Grundsätzlich würde ich behaupten, dass die Neupreisentschädigung bei existierender GAP-Versicherung im Leasing nicht notwendig ist bzw. greift.

Danke dir. Das "Problem" das ich habe ist folgendes:
Die Neupreisentschädigung ist bei der Cosmos direkt selbst im günstigsten Tarif immer dabei - die GAP kostet extra.
Bei einem reinen Kilometer-Leasing ist mir der Restwert sowas von egal.

Beudetet doch:
a) Habe ich einen Totalschaden, dann greift die Neupreisentschädigung. Somit brauche ich kein GAP
b) Habe ich einen Unfall der über die VW Werkstatt reguliert wird, dann interessiert mich der Wertverlust nicht, da es ein reines Kilometer-Leasing ist. Auch hier brauch ich die GAP nicht.

Also wenn brauch ich die GAP denn bei einem Kilometerleasing?

Ist der Unfall dein Verschulden trägst du den Wertverlust auch bei KM Leasing.

Und eine normale Vollkasko gleicht dir den Wertverlust nicht aus, die repariert nur. Also brauchst du die GAP

Danke!
Bedeutet:
Bei leasing auf jedenfall gap mit dazu nehmen!

Zitat:

@Jan0707 schrieb am 11. November 2020 um 13:47:30 Uhr:


Und eine normale Vollkasko gleicht dir den Wertverlust nicht aus, die repariert nur. Also brauchst du die GAP

Ja, aber was ist ein Beispiel vom Wertverlust im Fall einer Reparatur?
Bei km-Leasing wird der Wertverlust gar nicht berechnet, man zahlt nur für die visuellen Schaden, wie Kratzer, Flecken usw. Kann der Leasinggeber einen Worwurf über den Wertverlust machen, wenn die Scheibe gebrochen war und ersetzt wurde?

Also ich kann nur von Mercedes Leasing sprechen. Trotz KM Leasing wird dort der Wertverlust bei einer Reparatur berechnet und muss bezahlt werden, wenn es die Versicherung nicht übernimmt. Der Golf wird unser erster geleaste bei VW. Haben bis jetzt bei be immer finanziert.

Zitat:

@Jan0707 schrieb am 11. November 2020 um 15:55:28 Uhr:


Also ich kann nur von Mercedes Leasing sprechen. Trotz KM Leasing wird dort der Wertverlust bei einer Reparatur berechnet und muss bezahlt werden, wenn es die Versicherung nicht übernimmt. Der Golf wird unser erster geleaste bei VW. Haben bis jetzt bei be immer finanziert.

Ok, danke für dein Feedback.

D.h., dass sie einfach für jede Reparatur den Verlust berechnen? Egal ob es visuell sichtbar ist oder nicht?

Zitat:

@mwyalchen schrieb am 11. November 2020 um 15:52:21 Uhr:



Zitat:

@Jan0707 schrieb am 11. November 2020 um 13:47:30 Uhr:


Und eine normale Vollkasko gleicht dir den Wertverlust nicht aus, die repariert nur. Also brauchst du die GAP

Ja, aber was ist ein Beispiel vom Wertverlust im Fall einer Reparatur?

Golf 7 eines Bekannten wurde bei Tempo 70 gegen den Bordstein gedrückt -> Frontachse und co kaputt -> 13.000€ Schaden -> Wertminderung um 800€ nach Reparatur.

Und was genau braucht man nun für eure genannten Fälle? Bzw. welche Versicherung hat den Fall mit drin?

Zitat:

@Pseudoephedrin schrieb am 11. November 2020 um 16:15:30 Uhr:



Zitat:

@mwyalchen schrieb am 11. November 2020 um 15:52:21 Uhr:


Ja, aber was ist ein Beispiel vom Wertverlust im Fall einer Reparatur?

Golf 7 eines Bekannten wurde bei Tempo 70 gegen den Bordstein gedrückt -> Frontachse und co kaputt -> 13.000€ Schaden -> Wertminderung um 800€ nach Reparatur.

Beim VW Leasing? Das wäre dann blöd. Beim KM-Leasing erwartet man eigentlich was anderes.
Ich muss mir mal meinen Vertrag anschauen.

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