Golf gekauft und jetzt Unfallschaden bemerkt

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hi!

Habe mir vor 1 Monat einen Golf 5 GTI zugelegt. Das Auto war in einem wirklich gepflegten Zustand und bei äußerlicher Betrachtung waren keine Mängel, (außer einpaar kleine Kratzer - normale Gebrauchsspuren) zu sehen. Vor circa einer Woche fiel mir auf, das an der Front die Spaltmaße nicht hundertprozentig stimmen. Heute habe ich dann die Frontschürze abgebaut, um nachzugucken, ob ich durch lösen der Schrauben und leichtes verschieben des Trägers die Spaltmaße wieder perfekt machen kann.

Groß war dann der Schreck als alles unten war. Der Querträger ist komplett verzogen und wurde irgendwie wieder befestigt, alles keine originalen Schrauben, und einige Schrauben fehlen komplett. Der Hauptträger an der Fahrerseite ist verbogen, und wurde von der sichtbaren Seite neu lackiert, damit es nicht so auffällt. Außerdem wurden sämtliche Löcher neu gebohrt und Schrauben verbaut, damit das Ganze Außmaß an Pfusch irgendwie hält, und von Außen nicht zu sehen ist!😠
Im Vertrag hat der Verkäufer angegeben, dass das Auto unfallfrei ist, und auch nachdem ich heute mit ihm telefoniert habe, besteht er darauf von den Schäden nichts gewusst zu haben.

Ich bin grad voll am verzweifeln! Habe das Auto für 9500 Euro erworben, und mein Bruder, der Karosseriebauer ist hat gemeint, nachdem er sich das angeguckt hat, dass das Auto in diesem Zustand einen Wert von um die 5000 Euro hat.

Hat jemand schon Erfahrung mit sowas? Habe ich eine Chance das ganze vor Gericht zu klären und das Auto zurückzugeben, oder wenigstens einen Teil wieder zurückerstattet zu bekommen?

Wäre euch wirklich für hilfreiche Antworten sehr dankbar!

Beste Antwort im Thema

So, das Gerichtsverfahren ist jetzt endlich abgeschlossen. Hat sich jetzt alles ein gutes halbes Jahr gezogen. Behalte das Auto und habe jetzt 1.650 Euros als Entschädigung vom Verkäufer erstattet bekommen.

Es war so, dass der Händler vom Schaden wusste, und es dem Verkäufer, von dem ich das Auto erworben habe auch mitgeteilt hat. Der hat dann das Auto als Unfallwagen für 10.200 gekauft. Hat den Schaden oberflächlich repariert, und ich habe das Auto dann für 9.450 bei ihm gekauft. Der Kerl hat bis zum Schluss verneint, dass er davon wusste, aber es konnten Whatsapp Nachrichten sichergestellt werden, in denen er mit dem Händler geschrieben hat, welcher ihn ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass es ein Unfallwagen ist.

Ich bin auf jeden Fall mit dem Ergebniss zufrieden! Hatte schon etwas Angst, dass das ein Fehler war damit vor Gericht zu gehen, weil sich das alles im Laufe der Zeit als ziemlich kompliziert erwiesen hat, obwohl es am Anfang so eindeutig zu sein schien.

58 weitere Antworten
58 Antworten

Privater Verkäufer oder Händler?

Wie viele Vorbesitzer hatte der Wagen denn?

Ist der verkaeufer privat oder gewerblich ?
Und ich denke das ist ein fall fuer den anwalt.

Wow, wie vielte Hand denn?

Bei der Wertminderung wäre es ein Streitwert von 4.500€. Was würde dann ein Anwalt bekommen, bevor man Klage einreicht? Sollte man vorher abwägen.

Vielleicht hilft das etwas weiter? Absatz 15. "Weiterverkäufer" kann nicht alles wissen

Das wird ein Rechtsstreit ohne Ende zu beweisen, wer wirklich den Unfall verursacht hat, zumal es ggf. nicht in einer Werkstatt repariert wurde.

Ähnliche Themen

Das war ein privater Verkäufer, und das Auto ist aus dritter Hand.
Das sind auch meine Bedenken, ob sich das überhaupt lohnen würde den Rechtsstreit zu beginnen...
Der Vorverkäufer war ein Händler. Mit dem habe ich auch schon versucht zu telefonieren, aber als ich erwähnt habe, dass das Auto einen Unfallschaden hat, hat der nur noch rumgeschrien und dann einfach aufgelegt.

Zitat:

Original geschrieben von sawad


[...] aber als ich erwähnt habe, dass das Auto einen Unfallschaden hat, hat der nur noch rumgeschrien und dann einfach aufgelegt.

Schlechtes Gewissen?

Grüße, Martin

Ziemlich komplexer Fall , dürfte nur ein Anwalt helfen, eine Rechtsschutz hat ja heute jeder und von einer Klage sind wir ja noch weit entfernt. Kann sein, dass der Verkäufer nichts von dem Crash wußte , kann sein, kann auch nicht sein , aber beweis das mal. Der Händler vielleicht wußte der auch nichts von dem Unfall , vielleicht ist der Unfall vom ersten Besitzer , beweis das Alles mal , aber wer jetzt was zu erstatten hat oder zurück zu nehmen hat , da muß ein Anwalt helfen und letztendlich wenn der Schuldner nichts hat , dann leider auch Pech gehabt. Dürfte recht lange dauern die Geschichte

Hatte gestern auch bei der Polizei angerufen, da ich zuerst nicht wusste, was ich machen soll. Die haben mir gesagt ich soll zur Zulassungsstelle, und da den Sachverhalt vorlegen, und einen Check bei den Versicherungen beantragen. Die Zulassungsstelle wird dann prüfen, ob bei einer Versicherung ein Unfall vorliegt, und somit wüsste ich dann genau wann und bei welchem Halter der Unfall war. Geht das so einfach? Habe sowas noch nie gehört. Dürfen die die Daten einfach so rausgeben trotz Datenschutz?

Ein Tipp laß mal die Kirche im Dorf , die Polizei hat damit nichts zu tun, die müssen Gangster und Ganoven jagen und haben damit genug zu tun, bevor Du Dich in Halbwissen verzettelst , gehe zu einem Anwalt und lasse Dich beraten , wer , was unter welchen Umständen zu erstatten hat . Die Zulassungsbehörde wird keine auskünfte geben

Hi,

ich kann mir auch nicht Vorstellen das die Zulassungsstelle da irgentwas veranlasst. Das ist auch gar nicht deren Aufgabe. Das kann evtl. ein Gericht veranlassen bei einem Verfahren.

Ist auch völlig egal,dein Ansprechpartner ist dein Verkäufer. Ganz egal ob der das wußte oder nicht. Wenn der wiederum vom Vorverkäufer Betrogen wurde muß er sich an den wenden.

Wenn der Verkäufer unfallfreiheit garantiert kann er auch als Privater unter unständen von dir belangt werden. Bist du im ADAC oder hast eine Rechtsschutz Versicherung? Zumindest eine Erstberatung solltest du mal in Erwägung ziehen.

Gruß Tobias

Das spielt gar keine Rolle, ob vom Händler oder von Privat gekauft. Unfallschaden verschwiegen, arglistische Täuschung = Anfechtung Kaufvertrag, Rückabwicklung, Schadenersatz...

Danke für die Tips! Bin beim ADAC versichert, eine Rechtschutzversicherung habe ich leider nicht. Werde dann wohl morgen zum Anwalt gehen und mich da beraten lassen. Ist mein erster Fall, und ich habe mit Anwaltssachen und so halt null Ahnung. Aber irgendwann ist immer das erste Mal... Ich bin nur froh wenn ich das Auto irgendwie wieder loswerden kann ohne viel Geld zu verlieren.

Zitat:

Original geschrieben von mgor


Das spielt gar keine Rolle, ob vom Händler oder von Privat gekauft. Unfallschaden verschwiegen, arglistische Täuschung = Anfechtung Kaufvertrag, Rückabwicklung, Schadenersatz...

Ja, das ist die Theorie.

mit Rechtschutz kannst es durchsetzen

Deine Antwort
Ähnliche Themen