Golf gekauft und jetzt Unfallschaden bemerkt
Hi!
Habe mir vor 1 Monat einen Golf 5 GTI zugelegt. Das Auto war in einem wirklich gepflegten Zustand und bei äußerlicher Betrachtung waren keine Mängel, (außer einpaar kleine Kratzer - normale Gebrauchsspuren) zu sehen. Vor circa einer Woche fiel mir auf, das an der Front die Spaltmaße nicht hundertprozentig stimmen. Heute habe ich dann die Frontschürze abgebaut, um nachzugucken, ob ich durch lösen der Schrauben und leichtes verschieben des Trägers die Spaltmaße wieder perfekt machen kann.
Groß war dann der Schreck als alles unten war. Der Querträger ist komplett verzogen und wurde irgendwie wieder befestigt, alles keine originalen Schrauben, und einige Schrauben fehlen komplett. Der Hauptträger an der Fahrerseite ist verbogen, und wurde von der sichtbaren Seite neu lackiert, damit es nicht so auffällt. Außerdem wurden sämtliche Löcher neu gebohrt und Schrauben verbaut, damit das Ganze Außmaß an Pfusch irgendwie hält, und von Außen nicht zu sehen ist!😠
Im Vertrag hat der Verkäufer angegeben, dass das Auto unfallfrei ist, und auch nachdem ich heute mit ihm telefoniert habe, besteht er darauf von den Schäden nichts gewusst zu haben.
Ich bin grad voll am verzweifeln! Habe das Auto für 9500 Euro erworben, und mein Bruder, der Karosseriebauer ist hat gemeint, nachdem er sich das angeguckt hat, dass das Auto in diesem Zustand einen Wert von um die 5000 Euro hat.
Hat jemand schon Erfahrung mit sowas? Habe ich eine Chance das ganze vor Gericht zu klären und das Auto zurückzugeben, oder wenigstens einen Teil wieder zurückerstattet zu bekommen?
Wäre euch wirklich für hilfreiche Antworten sehr dankbar!
Beste Antwort im Thema
So, das Gerichtsverfahren ist jetzt endlich abgeschlossen. Hat sich jetzt alles ein gutes halbes Jahr gezogen. Behalte das Auto und habe jetzt 1.650 Euros als Entschädigung vom Verkäufer erstattet bekommen.
Es war so, dass der Händler vom Schaden wusste, und es dem Verkäufer, von dem ich das Auto erworben habe auch mitgeteilt hat. Der hat dann das Auto als Unfallwagen für 10.200 gekauft. Hat den Schaden oberflächlich repariert, und ich habe das Auto dann für 9.450 bei ihm gekauft. Der Kerl hat bis zum Schluss verneint, dass er davon wusste, aber es konnten Whatsapp Nachrichten sichergestellt werden, in denen er mit dem Händler geschrieben hat, welcher ihn ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass es ein Unfallwagen ist.
Ich bin auf jeden Fall mit dem Ergebniss zufrieden! Hatte schon etwas Angst, dass das ein Fehler war damit vor Gericht zu gehen, weil sich das alles im Laufe der Zeit als ziemlich kompliziert erwiesen hat, obwohl es am Anfang so eindeutig zu sein schien.
58 Antworten
Hi,
ich würde dir raten mal bei einem VW Händler anhand der Fahrgestellnummer die Historie des Autos zu prüfen... Wenn da mal ein Kostenvoranschlag oder ähnliches gemacht wurde wg dem Schaden taucht das da auf. Wenn da Infos vorhanden sind kann man anhand des Datums ja sehen ob des im Zeitraum des Vorbesitzers war oder ob der Händler davor seine Finger im Spiel hatte.
Wenn die ganzen Reps da außerhalb von VW gelaufen sind findest du natürlich nichts. Aber einen Versuch ist es Wert. Ausdrucken darf der 🙂 das nicht aber mit einem ANwalt im Rücken kriegste da evtl einen Auszug wenn das Offizieller wird.
Ok, das mit der Historie werde ich auf jeden Fall mal ausprobieren!
Werde morgen mal zum Amtsgericht fahren und dort einen Anwalt aufsuchen.
Zitat:
Original geschrieben von sawad
Werde morgen mal zum Amtsgericht fahren und dort einen Anwalt aufsuchen.
Ähm, da brauchst du eigentlich nicht zum Amtsgericht, sondern einfach
zum nächsten Anwalt in deiner Nähe der auf so etwas spezialisiert ist.
Zum Amtsgericht kommt du früh genug 🙂!
Gruß
Black
Zitat:
Original geschrieben von mgor
Das spielt gar keine Rolle, ob vom Händler oder von Privat gekauft. Unfallschaden verschwiegen, arglistische Täuschung = Anfechtung Kaufvertrag, Rückabwicklung, Schadenersatz...
Na na so schnell schießen die Preußen nicht , denn Arglist bedeutet wissentlich den Bums verschwiegen , was ja zu beweisen wäre . Der Verkäufer kann aber sehr schnell das evtl. Gegenteil beweisen, denn wenn man ihm an die Karre fahren will legt er den Kaufvertrag des Fahrzeugs vor , wo steht "unfallfrei" , im übrigen guckt Euch mal die Formulierungen der Standard Kaufverträge im Netz an (Autobild pp.) Die sind für den Verkäufer juristisch wasserdicht , denn da steht unter Unfallschäden "soweit ihm bekannt" oder "dass das Fahrzeug während des Betriebs beim Verkäufer unfallfrei betrieben worden ist ......" also ich laß mir beim Verkauf als 3. Halter eines Autos für die Unehrlichkeit meiner Vorgänger nicht mehr ans Bein pinkeln. Der Verkäufer dürfte aus der Nummer schnell raus sein , sofern der Schaden nicht von ihm herrührt
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Ich finde die Idee mit der Zulassungsstelle kann man ruhig mal ausprobieren. Ich wuerd' vorher mal dort anrufen und mit dem PKW dort vorbeifahren.
Wenn du beim ADAC bist, würde ich einfach mal da anrufen, die haben auch ein paar Juristen, die gerne weiterhelfen.
Würde an deiner Stelle auch beim adac anrufen, habe den Service auch schon in Anspruch genommen und war sehr zufrieden.
Viele Grüße
Herzlichen Dank für die vielen Tipps! Ich werde morgen einfach überall mal durchtelefonieren und alles ausprobieren was ihr vorgeschlagen habt.
Ist das mit dem ADAC-Anwalt dann kostenlos, oder wie läuft das da? Ich meine, weil ich ja leider keine Rechtschutzversicherung habe, was in diesem Fall ziemlich blöd ist.
Zitat:
Original geschrieben von Sokrates2
Na na so schnell schießen die Preußen nicht , denn Arglist bedeutet wissentlich den Bums verschwiegen , was ja zu beweisen wäre . Der Verkäufer kann aber sehr schnell das evtl. Gegenteil beweisen, denn wenn man ihm an die Karre fahren will legt er den Kaufvertrag des Fahrzeugs vor , wo steht "unfallfrei" , im übrigen guckt Euch mal die Formulierungen der Standard Kaufverträge im Netz an (Autobild pp.) Die sind für den Verkäufer juristisch wasserdicht , denn da steht unter Unfallschäden "soweit ihm bekannt" oder "dass das Fahrzeug während des Betriebs beim Verkäufer unfallfrei betrieben worden ist ......" also ich laß mir beim Verkauf als 3. Halter eines Autos für die Unehrlichkeit meiner Vorgänger nicht mehr ans Bein pinkeln. Der Verkäufer dürfte aus der Nummer schnell raus sein , sofern der Schaden nicht von ihm herrührt
Das stimmt so nicht. (Überhaupt nicht)! Der Ansprechpartner ist hier der Vertragspartner und die Eigenschaft des Kaufgegenstandes sichert der Verkäufer zu. Wenn der Kaufgegenstand als Unfallfrei verkauft wird und diese Eigenschaft zugesichert wurde, dann ist die Floskel (soweit ihm bekannt) für den Arsch.
Denn: die Rückabwicklung des letzten Kaufvertrages geht gegen den letzten Verkäufer, weil der ja Vertragspartner war. Sollte der letzte Verkäufer auch gelinkt worden sein, dann kann er sich dann wiederum an den vorletzten Verkäufer wenden, dazu hat er drei Jahre nach Bekanntwerden des Mangels Zeit.
Es könnte ja sonst jedes verunfallte Fahrzeug durch jemanden verkauft werden, der vom Unfall (wirklich) nichts wusste. Damit wäre der Rechtsschutzgedanke der Sachmangelhaftung ausgehebelt.
Nach deiner Auffassung wäre es so:
Du kaufst einen Fernseher, der geht kaputt oder ist direkt kaputt, wenn du ihn aus der Verpackung nimmst... Und der Verkäufer sagt bei Reklamation: "er habe nicht gewusst, dass der TV defekt ist. "
Wäre schön sinnlos, oder?
Weder Dummheit, noch Unwissenheit schützt vor Strafe. Und Unwissenheit schützt auch nicht vor Verpflichtungen aus Rechtsgeschäften.
Zum Adac Anwalt: also du rufst an und gibst dein Anliegen an in dem Fall Verbraucherschutz. Dann wirst du weitergeleitet und gefragt ob du adac Mitglied bist. Ein netter Mensch ist dann auf der anderen Seite der Leitung und möchte das du deine aktuelle Situation darlegst.
Anschließend sagt er dir wie deine Rechtslage aussieht und welche schritte du als nächstes gehen solltest ( das ganze ist kostenlos).
@mgor
Ich denke da bist Du auf dem Holzweg , die zugesicherte Eigenschaft , die mit jedem Standardkaufvertrag im Web zugesichert wird , ist die die Unfallfreiheit , solange ich das Auto hatte , nicht mehr , gucken hier
http://www.mobile.de/magazin/_pdf/kaufvertrag.pdf
Ich denke die Verträge bei mobile pp. sind juristisch wasserdicht
ODER soll jetzt der private Verkäufer aus 3. hand bei jedem Auto , dass er verkauft ein Gutachten anfertigen lassen , ob nicht zufällig der erste Besitzer einen Unfall hatte und diesen verheimlicht hat , damit man ihm später nicht ans Bein pinkelt .
Aer des TS bemüht ja einen RA , ich denke in 3 - 6 Monaten dürfte Klarheit herrschen
Threaderöffner
Solltest Du rechtschutzversichert sein, nimm diese Versicherung in Anspruch und schau mal, was passiert.
Zitat:
Original geschrieben von Sokrates2
http://www.mobile.de/magazin/_pdf/kaufvertrag.pdfIch denke die Verträge bei mobile pp. sind juristisch wasserdicht
@Sokrates2
Auch auf einem mobile, motor-talk, autobild Kaufvertrag kann man grundsätzlich draufschreiben, was man möchte, schließlich gibt es in unserem Land eine Vertragsfreiheit.
ob das rechtswirksam ist oder nicht, wird im Streitfall ein Gericht entscheiden. Das hat es aber bereits:
http://www.schaefer-lang.de/...t-keine-Beschaffenheitsvereinbarung.htm
wenn du jetzt keine Lust hast, alles zu lesen oder es ggf. nicht verstehst, hier der wichtige Teil der Begründung:
Zitat:
Die Beklagte wolle also mit der Verwendung des gegenständlichen Passus weder dafür haften, dass das Fahrzeug unfallfrei ist, noch sei die Erklärung dahingehend auszulegen, dass das Fahrzeug möglicherweise nicht unfallfrei sei.
Dennoch sei eine wie hier vorliegende sogenannte Wissenserklärung keineswegs ohne rechtliche Bedeutung. Die rechtliche Tragweite liege nämlich nach Ansicht des BGH darin, dass die Beklagte auf die richtige und vollständige Wiedergabe der Angaben des Vorbesitzers hafte.
Auch wenn eine Beschaffenheitsvereinbarung nicht vorliege, sei die Kaufsache allerdings erst dann frei von Sachmängeln im Sinne des § 434 I 2 BGB, wenn sie
- sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eigne oder
- sich für die gewöhnliche Verwendung eigne und eine Beschaffenheit aufweise, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Genauso liege der Fall hier:
Das Fahrzeug weise vorliegend eben nicht eine Beschaffenheit auf, die bei einem Gebrauchtwagen üblich sei und die der Käufer erwarten könne.
Auch der Käufer eines Gebrauchtfahrzeugs könne gem. § 434 I 2 Nr. 2 BGB erwarten, dass das Kaufobjekt jedenfalls keinen Vorschaden erlitten hat, der über die Bagatellgrenze hinausgehe.
Hab grade beim ADAC angerufen. Das einzige was mir da gesagt wurde war, dass ich einen Gutachter fragen soll, ob er ungefähr die Zeitspanne festlegen kann in der der Unfall stattgefunden hat.
Das ist doch absolut egal. Du hast das Auto von deinem Verkäufer erhalten. Mit dem hast du den Kaufvertrag. DIESER Verkäufer hat den von dir gezahlten Verkaufspreis erhalten, DEIN Verkäufer ist dein Ansprechpartner, wenn es um Vertragsangelegenheiten geht.
Das kann doch nicht so schwer sein, das zu verstehen.