Golf 7: Kapitale Motorschäden beim 1.2 TSi EA211

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo! In letzter Zeit treten gehäuft kapitale Motorschäden beim 1.2 TSI auf. 4 Schrauben vom Nockenwellenversteller lösen sich, wandern Richtung Zylinderkopf und blockieren so das Nockenwellenrad. Der Zahnriemen reißt und der Motor ist hin.

Hat es hier im Forum auch schon jemanden erwischt?

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Beste Antwort im Thema

Ich arbeite in einem größeren Autohaus der VW-Gruppe. Bei uns ist es das 3. Auto innerhalb 4 Wochen. 2x VW Golf aus 2014, 1x Seat Leon aus 2014. Kilometer 7000, 11000 und 19000. 1 Privatauto und 2 aus Autovermietungen. Es werden immer die Rumpfmotoren ersetzt, da die Kolben mit den Ventilen zusammengestoßen sind. Im aktuellen Fall ist außerdem massiv Öl ausgetreten, vermutlich ein Pleulschaden zusätzlich. Die Garantieabteilungen wollen immer Fotos vom Nockenwellenrad haben. Bisher war immer ein bestimmter Hersteller schadenverursachend. Diese sind auf den Teilen vermerkt, nennen werde ich ihn nicht öffentlich.
Ich möchte hier klarstellen, dass ich nicht für die Konkurrenz o.ä. arbeite, noch hier was schlechtreden will oder gar mit VW ne Rechnung offen habe. Ich möchte lediglich wissen, ob es auch andere Betroffene gibt.

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Meines Wissens nach hieß die interne Serviceaktion 15E7. Das müsste eigentlich, sofern geschehen, im Serviceheft auf den hinteren Seiten stehen oder du müsstest einen Aufkleber haben dort wo das Reserverad im Kofferraum ist.

Da Dir der Motor jedoch um die Ohren geflogen ist erübrigt sich die Suche

Zitat:

@BigBlockV10 schrieb am 17. September 2019 um 16:43:56 Uhr:


[...] Ich würde drauf bestehen, dass die 100% komplett übernehmen

Auf welcher Rechtsgrundlage? Erklär´mal.

VG Thommi

Mich würde an dieser Stelle ebenfalls interessieren auf welcher Rechtsgrundlage man volle Kostenübernahme verlangen möchte.

So leid es mir für Julia-N auch tut, und so blöd das für sie jetzt auch klingen mag (und ja, ich kann den Ärger gut verstehen), aber Motoren gehen ab und an auch einmal kaputt...

Ihr Wagen ist kurz vor Vollendung des 5. Jahres (EZ 10/14).
Damit ist er aus sämtlichen Garantien schon länger raus, insofern man diese nicht auf 5 Jahre verlängert hat.
Da der Wagen ebenfalls bei VW in der Wartung war, wurde die bekannte 15E7-Aktion mit Sicherheit auch durchgeführt, insofern der Wagen überhaupt davon betroffen war.

Auf welcher Grundlage verlangt man jetzt volle Kostenerstattung, obwohl der Hersteller bereits so Kulant ist, und 100% aufs Material und 70% auf die Arbeit übernimmt?
(Hat dieses schon mal irgendwer bei einem Handy-, Fernsehr-, oder Waschmaschinenhersteller versucht? Geschweige soviel Kulanz erfahren?)

Grüße

Zitat:

@Mirko.F schrieb am 17. September 2019 um 19:16:28 Uhr:



....

Damit ist er aus sämtlichen Garantien schon länger raus, insofern man diese nicht auf 5 Jahre verlängert hat.
Da der Wagen ebenfalls bei VW in der Wartung war, wurde die bekannte 15E7-Aktion mit Sicherheit auch durchgeführt, insofern der Wagen überhaupt davon betroffen war.

....

Sehe ich genauso! Jedoch ist’s schon ein verrückter Zufall, dass (sofern die 15E7 Maßnahme durchgeführt wurde) genau die gleiche Stelle für den Motorschaden verantwortlich ist.

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vw . . . DAS auto . . .

sie haben nichts gelernt aus dem tsi steuerketten disaster . . .

bevor ich danach wieder einen "neuen" motor als hersteller an den start gebracht hätte nach dieser steuerketten blamage . . . hätte ich die neuen motor 100 000 km laufen lassen und beim geringsten verdacht auf irgend auch nur etwas hätte ich hier vor markteinführung nachgebessert . . .

aber warum auch . . . trifft ja nur uns kunden . . .

ein wunder nur das bei hyundai sowas nicht passiert und dort die ketten und was weiss ich nicht alles halten . . . es geht also doch und dazu noch zu einem wesentlich günstigeren preis . . .

Steuerkette?

rikki007, Du bist im falschen Forum. Schreib deine Lautatios wo anders.

Zitat:

@lufri1 schrieb am 17. September 2019 um 19:36:24 Uhr:


rikki007, Du bist im falschen Forum. Schreib deine Lautatios wo anders.

da schreibt ein wahrer vw geschädigter . . . ;-)

Zitat:

@FB2829 schrieb am 17. September 2019 um 19:34:51 Uhr:


Steuerkette?

der vorangegangene "erfolgsmotor" zu golf 6 zeiten meine ich . . .

und ich meine das man aus dem disaster rund um diesen damaligen "erfolgsmotor" scheinbar nichts gelernt hat . . .

Ich gebe @lufri1 Recht! Tanz doch bitte wenn schon im Golf 6 Forum rum.

Immer dieses Sch**ß VW hier und hätten sie mal das gemacht.. Diese Beiträge haben absolut keinen Mehrwert für in dem Fall User die das Thema wirklich interessiert weil sie betroffen sind.

Zitat:

@rikki007 schrieb am 17. September 2019 um 19:37:28 Uhr:



Zitat:

@lufri1 schrieb am 17. September 2019 um 19:36:24 Uhr:


rikki007, Du bist im falschen Forum. Schreib deine Lautatios wo anders.

da schreibt ein wahrer vw geschädigter . . . ;-)

Du bist einfach im falschen Forum. Brauchst aber deswegen nicht beleidigend werden.

@rikki007
Den „neuen“ Motor, wie du ihn nennst, gibt es bereits seit Einführung des Golf 7. Und dieses war im Jahre 2012.

Ich bin mir ziemlich sicher, das es in den letzten 7 Jahren einige Halter geschafft haben weit mehr als 100.000km zu fahren, ohne nennenswerte Probleme mit dem Motor. 😉

Und dem Verdacht auf Probleme wurde bspw mit der Aktion 15E7, und dem Ersatz des Nockenwellenverstellers, entgegengewirkt.

Gibt es deiner Meinung nach noch anderweitige grobe Probleme, die wir wissen müssten...? (Und nenne mir bitte nicht die Verkokung der Ventile, denn dieses ist ein Gesamtproblem aller Direkteinspritzer)

Und ich lehne mich jetzt weit aus dem Fenster und behaupte:
Auch andere Hersteller sind nicht frei von Fehlern! Denn auch hier ist der Kunde derjenige, der alle möglichen Konstellationen austestet und Fehler aufdeckt.

Was sagt denn deine VW-Werkstatt dazu? Die sollte die Aktion ja nachweislich (!!!) durchgeführt haben. Wenn nicht, würde ich denen gewaltig Druck machen.

Kann ich gerne sagen! Der wagen ist 5 Jahre jung und unter 100tkm. Ausserdem haben sich diese schrauben NICHT zu lösen!!!!!!!! Da gibt es nichts zu diskutieren!!!!!! Das ist ein Produktmangel! Die Sachlage ist ganz klar. Da ich Rechtschutz hsbe, würde ich klagen. Es ist ein Produktionsmangel bzw. Herstellungsmangel! Daher 10 Jahre ist der Hersteller haftbar. Zumal es bekannt ist, dass es öfter passiert. Da kann VW sich nicht herausreden

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