Golf 7: Kapitale Motorschäden beim 1.2 TSi EA211

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo! In letzter Zeit treten gehäuft kapitale Motorschäden beim 1.2 TSI auf. 4 Schrauben vom Nockenwellenversteller lösen sich, wandern Richtung Zylinderkopf und blockieren so das Nockenwellenrad. Der Zahnriemen reißt und der Motor ist hin.

Hat es hier im Forum auch schon jemanden erwischt?

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Ich arbeite in einem größeren Autohaus der VW-Gruppe. Bei uns ist es das 3. Auto innerhalb 4 Wochen. 2x VW Golf aus 2014, 1x Seat Leon aus 2014. Kilometer 7000, 11000 und 19000. 1 Privatauto und 2 aus Autovermietungen. Es werden immer die Rumpfmotoren ersetzt, da die Kolben mit den Ventilen zusammengestoßen sind. Im aktuellen Fall ist außerdem massiv Öl ausgetreten, vermutlich ein Pleulschaden zusätzlich. Die Garantieabteilungen wollen immer Fotos vom Nockenwellenrad haben. Bisher war immer ein bestimmter Hersteller schadenverursachend. Diese sind auf den Teilen vermerkt, nennen werde ich ihn nicht öffentlich.
Ich möchte hier klarstellen, dass ich nicht für die Konkurrenz o.ä. arbeite, noch hier was schlechtreden will oder gar mit VW ne Rechnung offen habe. Ich möchte lediglich wissen, ob es auch andere Betroffene gibt.

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Als Tipp: Sollten sie nicht 100% nach der Werkstattanfrage übernehmen, dann schreib nochmal einen direkten Brief an Seat Deutschland. Das hilft dann meistens nochmal weiter. 😉

du kannst auch gern den Hinweis der Werkstatt mitgeben, dass sie das an das TaskForce Team von VW weiterleiten sollen. Dann wird der Schadensfall auf jenden Fall direkt ans Motorenwerk + Entwicklung weitergeleitet. (Ich bin mir nicht sicher, ob das sonst automatisch passiert)

Zitat:

@Christian He schrieb am 11. Juni 2016 um 22:10:24 Uhr:


Ballex: Besser kann man es nicht ausdrücken.

volle Zustimmung!

Zitat:

@huck25 schrieb am 12. Juni 2016 um 09:39:51 Uhr:


Leider gehöre ich auch zu diesen steuerkettengeschädigten Fahrern, deshalb bin ich da nach wie vor auch bei der neuen TSI Generation skeptisch. Aber nach 3 Jahren und 30.000 km kann ich bis jetzt nichts negatives über den neuen TSI sagen. Hoffe mal, dass das so bleibt.

...das kann ich dir, bezüglich Steuerkettenproblemen, sogar fest zu sagen.

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Bei dem seat müsste man den index vom nwv wissen. Gab da eine rückrufaktion. Index an oder q?

Vermute index q. Es fehlt mini 1 schraube. Ergo flattert das zahnrad am versteller und bricht. Gibt es eine tpi zu.

Zitat:

@Ka-2016 schrieb am 10. Juni 2016 um 14:23:45 Uhr:


Seat Leon April 2014, 30 Tkm

Bei mir ist gestern das Nockenwellenzahnrad gebrochen. Ein kapitaler Motorschaden ist nach 2 Jahren und 2 Monaten entstanden. Das darf doch nicht passieren!

Kann man auf eine Kulanzregelung hoffen?
Für diese Material- oder Konstruktionsfehler müsste evtl. auch die Produkthaftung einspringen?

Gibt es noch mehr solche Fälle?
Gruß Kathrin

Tatsächlich hat sich mind. die Schraube rechts in der Mitte des Nockenwellenverstellers offenbar rausgedreht. Ich verstehe immer noch nicht, warum mein Polo (Fabrikation Okt. 2014) nicht vom Rückruf betroffen ist, da ich den gleichen Nockenwellenversteller habe, aber ev. bzw. hoffentlich besser gesicherte Schrauben...
Gibt es eigentlich bei der Wartung eine vorgeschriebene Sichtkontrolle dieser Schrauben?

die Frage, die ich mir stelle, ist: Warum braucht dieser Motor einen Nockenwellenversteller? Abgesehen von der Kette fand ich den alten EA111 besser und intelligenter konstruiert. Der hatte einfach nix, was nicht unbedingt gebraucht wird. Was bringt denn beim EA211 die Mehrventiltechnik und der Nockenwellenversteller ?
Liegt die Maximalleistung eher an ? Nein.
Liegt das Drehmoment eher an? Lächerliche 100 Umdrehungen liegts früher an. Also quasi nein.
Fühlt sich der Motor stärker an? Im ganz unteren Drehzahlbereich zwischen Standgas und ca. 1200UPM fühlt der EA211 sich eher sogar schwächer an.

Wozu also diese "Technik" ? Nur um Paar Zehntel L Sprit zu sparen ?

Ja, um Sprit zu sparen und gleichzeitig um noch mehr Sprit zu sparen, da man keine größere Abgasnachbehandlung braucht die bekanntlich auch Sprit und Agilität kostet.

Wobei ich EA211 schon wesentlich besser finde. Alleine die kleineren Turbolader erhöhen zusammen mit dem Krümmer für ein besseres Ansprechverhalten, was sich nicht in den techn. Daten ablesen lässt. Zudem man gerade bei höherer Last die Verbrauchssenkung durch geringere Anfettung auch deutlich merkt. Da reden wir übrigens deutlich von mehr als nur ein paar Zehnteln!

Zitat:

@sego schrieb am 22. August 2016 um 17:14:56 Uhr:


die Frage, die ich mir stelle, ist: Warum braucht dieser Motor einen Nockenwellenversteller? Abgesehen von der Kette fand ich den alten EA111 besser und intelligenter konstruiert. Der hatte einfach nix, was nicht unbedingt gebraucht wird. Was bringt denn beim EA211 die Mehrventiltechnik und der Nockenwellenversteller ?
Liegt die Maximalleistung eher an ? Nein.
Liegt das Drehmoment eher an? Lächerliche 100 Umdrehungen liegts früher an. Also quasi nein.
Fühlt sich der Motor stärker an? Im ganz unteren Drehzahlbereich zwischen Standgas und ca. 1200UPM fühlt der EA211 sich eher sogar schwächer an.

Wozu also diese "Technik" ? Nur um Paar Zehntel L Sprit zu sparen ?

Beim 1,2TSI EA111 hat man versucht Herstellungskosten zu sparen. Mit der gleichen Literleistung von ca 87PS hatte der alte 1,4TSI (122PS) bereits einen Nockenwellenversteller und 16 Ventile.

Der 1,2TSI EA211 geht schlichtweg schneller zur Sache (Drehmoment liegt früher an und wird schneller aufgebaut) und man kann mit dem Nockenwellenversteller sicher auch ein paar zehntel Sprit sparen.

Der 1,4TSI EA211 mit 122/125PS hat immer noch ca die gleiche Literleistung, wie der neue 1,2TSI und besitzt aus dem gleichen Grund ebenfalls (immer noch) einen Nockenwellenversteller.

Der 1,4TSI EA211 mit 140/150PS hat 2 Nockenwellenversteller und das wurde garantiert weniger zum Spritsparen gemacht, als vielmehr dazu, die Ansprechzeiten des etwas größeren TL im Rahmen zu halten und der größere TL ist nun mal wegen der größeren Leistung notwendig.

Ich fahre auch ein Golf 7 1.2 TSI 03/2014 Grad 17.000 km
War diese Wochenende bei Inspektion und würde mir auch gesagt das ich unbedingt zur VW fahren sollte wegen fehler meldung bei NockenwelleSteuerung.
Jetzt meine Frage ist ob die Garantie das übernehmt oder nicht und wenn nicht wieviel werde mir dem Spaß kosten?

Die bessern den Konstruktionsfehler nach, falls es noch nicht geschehen ist.
Was sagt diese Seite? http://www.volkswagen.de/.../abfrage_feldmassnahmen.html

Hallo zusammen,
wir kommen gerade aus dem Urlaub und hatten genau das oben beschriebene Problem (Golf VII Variant 3/2014 35000 Km). Bei uns haben sich 2 Schrauben des Nockenwellenstellers gelöst und das Strinrad stand bereits schräg.
Der Zahnriehmen war noch auf dem Striinrad. Allerdings haben wir auf ca. 1 1/2 Km fast das komplette Motoröl verloren. Wir bemerkten die Ölspur beim Aussteigen am Urlaubsort. Eine Ortsansässige Werkstatt hat uns das Auto zu VW geschleppt und die haben den Schaden behoben.
Die Reparaturkosten übernimmt zum Glück VW (3. Jahr Garantieverlängerung). Die Abschleppkosten ca. 300 € müssen wir allerdings selbst übernehmen.
Wir hatten Glück im Unglück ein paar Kilometer weiter wäre der Zahnriemen vom Zahnrad gesprungen und wir hätten einen viel größeren Motorschaden gehabt.
Die Hilfe allerdings von VW über die Hotline war sehr verbesserungswürdig.
Schade das VW anscheinen seine Kunden über solche Probleme nicht informiert.

Die Schleppkosten sollte der Händler über die Mobilitätsgarantie (wenn vorhanden)abrechnen können.Vlt. nicht die gesamten 300€ aber ein Teil davon.

Zitat:

Die Reparaturkosten übernimmt zum Glück VW (3. Jahr Garantieverlängerung)

Die Bemerkung ist an sich aufschlußreich !

Es ist also " Glück" ( Dankbarkeit ist angesagt ) wenn man etwas repariert bekommt was eigentlich bei einem ordentlich konstruierten Auto gar nicht sein dürfte.

Das zeigt wie deutsche Verbraucher bei den Produkten ihrer Autoindustrie ticken. Ist ja auch kein Wunder denn unser Gesetzgeber hat dafür gesorgt ( keine Sammelklagen ) daß hier ja keine Augenhöhe bei Ansprüchen zwischen Wirtschaft und Verbraucher entsteht. Nur eher laxe auslegbare Garantieansprüche sollen für die sogenannte " Gerechtigkeit" sorgen.

Natürlich hat das amerikanische Rechtssystem auch seine Schwächen und Übertreibungen mit den Sammelklagen.
Aber wer für TTIP ist sollte konsequenterweise auch für die Sammelklagen sein. Sonst ist die Rechtlosigkeit der Verbraucher noch größer wie sie eh schon ist .

Davon habe ich aber in der Diskussion der Befürworter deutscherseits noch nie was gehört .

... war nur eine gedankliche Abschweifung zum Thema an sich weil ich auch bereits in das Ofenrohr geschaut habe ...

Ist es aber in diesem hier diskutierten speziellen Fall mit der fehlerhaften Schraube, deren Verwendungszeitraum ja begrenzt ist/war nicht so, dass VW aufgrund der Kenntnis über den zeitlich begrenzen Serienfehler sich überwiegend kulant verhält? So war zumindest jetzt mein Eindruck in diesem Thread!?

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