Golf 6 (u.a. 2.0 TDI) - rechtliche Lage Software-Updates

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo.

Um den Thread, der sich mit der technischen Seite der reinen Software-Problematik beschäftigt, nicht zu kontaminieren, eröffne ich hier eine neue Diskussion. Im Gegensatz zu technischen Fragen würde ich hier aber gern erfahren, wie die rechtliche Situation (tatsächlich) ist:

  • Hat mein Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis?
  • Hatte es jemals eine BE - trotz oder mit der Schummelsoftware
  • Bin ich verpflichtet, das Software-Update machen zu lassen?
  • Was passiert, wenn ich den VW-Brief ignoriere oder mich weigere?
  • Wer haftet für Schäden, die (eventuell!) als Folgen des Updates auftreten?
  • Wer ist in der Beweislast?
  • Muss VW die Unschädlichkeit des Updates nachweisen?
  • Oder muss ich beweisen, dass ein Fehler aufgrund des Updates aufgetreten ist?

Ich vermute, dass ich nicht der einzige bin, der sich diese Frage stellt, und hoffe auf ergiebige Diskussionen, gern immer mit Link zu einer Fundstelle - zum Nachlesen. Danke!

Beste Antwort im Thema

@3VWBesitzer:
Bitte nicht zwischendurch außer Acht lassen, daß in den streitgegenständlichen Verfahren stets Hersteller UND Verkäufer/Händler Beklagte waren bzw. sind. In vielen Fällen nur der Verkäufer/Händler.
Das geschah und geschieht nicht ohne rechtliche Gründe.

Eine detaillierte Analyse des bundesdeutschen Schadensrechts muß vorliegend als grundsätzlich unbehelflich abgelehnt werden.
Darüber gibt es genügend und vor allem sehr umfangreiche und umfassende Fachliteratur.

Die kriminelle Energie der Verantwortlichen des VW-Konzerns beim vorliegenden Betrug am Kunden und den Möglichkeiten, die zivilrechtlichen Folgen zu minimieren, habe ich bereits mehrfach dargestellt.
Vielleicht gelingt das Verständnis über die externe Quelle besser?
Diese Quelle weist nur einen geringen Teilausschnitt nach.
Der mag reichen.

Der VW-Konzern wollte alle EA 189 Kunden - vorsätzlich - betrügen.
VW will sich von den Rechtsfolgen dieses Betruges - so weit es geht - rechtlich freistellen.
Für den Kunden sind nur zivilrechtliche Ersatzansprüche von Interesse.
Dabei ist es für den Kunden gleichgültig, ob er seine Ansprüche vom Verkäufer/Händler und/oder Hersteller ersetzt bekommt.
Hauptsache, er bekommt sie ersetzt.
Klagegegner sollten daher immer beide sein.
Für den Kunden ist es irrelevant, ob die Verantwortlichen bei VW strafrechtlich verurteilt werden, denn das Strafrecht gibt dem Kunden keinen pekuniären oder sonstigen Ersatz.

VW klärte im Vorfeld ab, wie Ersatzansprüche von Kunden - trotz Pflichtverletzung durch VW - abgewendet werden können.
VW behauptet, mit dem sog. Update sei die Gefahr für Kunden tatsächlich abgewendet, die vorherige Rechtsgutverletzung bestehe nicht mehr, folgerichtig seien Schadensersatzansprüche durch Kunden ausgeschlossen. Folgeschäden könne es nicht geben. Ein merkantiler Minderwert verbleibe nicht, EA 189 KFZ seien als Gebrauchtwagen immer noch so viel oder so wenig Wert, wie vor dem Auffliegen des Betruges.

Die verbalen Auswüchse dieser Abwehr kann die geneigte Leserschaft in diesem Forum in den Beiträgen der konzerneigenen VW-Jubelperser nachlesen. Die bringen nie Neuigkeiten, sondern leiern gebetsmühlenartig herunter, daß kein Schaden entstanden sei, Schäden auch nicht entstehen könnten, usw.

Der Tenor dieser Agitation und Propaganda des VW-Konzerns wird von Müller und Co. ebenso propagiert.
"Das Update sei in Ordnung, Folgeschäden gäbe es keine. Wer das nicht einsehen will, soll klagen."

Zivilprozessual muß jeder Kunde jeden Schaden, den er geltend macht beweisen, weil VW diese Schäden bestreitet.
Nach stattgehabtem Update muß genau dieses Update für aufgetretene Schäden - allein oder zumindest weitestgehend - ursächlich sein.
Kulanterweise (d.h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) werden dem einen oder anderen Kunden nach dem Update kaputte AGR, kaputte INJ und vor der Zeit überfüllte DPF getauscht.
VW meint, dadurch in der PR zu den "Guten" zu gehören, weil VW etwas für Kunden tut - ohne Rechtspflicht.
Schließlich sind das Verschleißteile, die sowieso defekt werden. Was sind wir lieb und nett.
Von VW geplante Obsoleszenz und deren zeitliche Verkürzung durch das Update wurde nur ganz am Anfang auf's rechtliche Tablett gebracht und ist inzwischen überhaupt kein Thema mehr.

Die vorbezeichnete Beweisführung ist für einen Kunden alleine wirtschaftlich kaum zu stemmen.
Das war VW vorher bekannt, das hatte VW eingeplant.
Der einzelne Kunde kann vom Verkäufer/Händler und VW wirtschaftlich totprozessiert werden.
VW verhindert durch sog. Kulanz in Einzelfällen, daß streitbaren Kunden mit entsprechend wirtschaftlichem Hintergrund doch der - allgemeingültige - Beweis gelingen könnte, daß das VW-Update ursächlich für Schäden ist.

Als "Rat der Götter" der Nachkriegszeit handelnd, wurden die von VW in die Politik "eingeschleusten Schläfer" des VW-Konzerns aktiviert.
Diese wehrten eine bereits ausformulierte Verabschiedung der gesetzlichen Einführung einer Sammelklage aller Kunden gegen VW (oder andere Täter) ab, mit der wirtschaftliche Parität im Kampf der Parteien (= umfassender Verbraucherschutz) hätte hergestellt werden können.

Automobilclus, die sich als unabhängig darstellten und Parität zugunsten ihrer Mitglieder hätten herstellen können, erwiesen sich als ganz und gar nicht unabhängig von den Konzernen der KFZ-Industrie.

Daß etliche Rechtschutzversicherer Deckungszusagen in der Sache verweigern, gibt nichts zu Lasten der Kunden her, weil es - seit jeher - Versicherer dieser Art gibt, die es als ihre vornehmste Aufgabe ansehen, alle - auch noch so berechtigten - Ansprüche auf Deckungszusage ihrer Versicherungsnehmer abzubügeln.

Macht euch den Spaß und recherchiert via Internet am Beispiel einer ablehnenden RSV, zu wem welche - scheinbar eigenständig auftretende - Rechtschutzversicherung (RSV) hinter den Kulissen tatsächlich gehört.
Die Verweigerer sind Kinder derselben Mutter. Die Mutter bestimmt die Vorgehensweise.

Den Faden wieder aufnehmend: Trotzdem folgten bisher viele Gerichte erster Instanz nicht den o.g. Darstellungen von VW und dessen Jubelpersern. Diese Urteilsbegründungen sind zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage, ob Verkäufer/Händler außen vor bleiben, sehr instruktiv und müssen hier im Forum nicht wiederholt bis zum Erbrechen zitiert werden.

Daß daraus keine Grundsatzentscheidungen höherer bis höchstrichterlicher Instanz werden, läßt sich verhindern, indem ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wird, der einem Totalanerkenntnis aller Ansprüche - inkl. Anwalts- und Gerichtskosten - entspricht, die dieser eine Kunde (gegen Verkäufer/Händler und/oder VW) geltend gemacht hat (Erlittene Nachteile des Verkäufers/Händlers gleicht der VW-Konzern intern aus).

Kunde bekommt alles, was er geltend gemacht hat, sein Rechtschutzbedürfnis ist weg.
VW verhindert, daß ein rechtssicherer "Flächenbrand" entsteht, der von allen Kunden angefacht werden kann.
Manchmal wird auf das Totalanerkenntnis noch "was draufgelegt".
Hauptsache, die Angelegenheit geht nicht gerichtlich in maßgebliche Instanzen.

Damit dieses Vorgehen möglichst wenig Nachahmer findet, wird Stillschweigen darüber, bei empfindlicher Strafe, vereinbart. Das ist alles der ganz grob skizzierte "Plan A" des VW-Konzerns.
Bloß verhindern, daß das alle betroffenen Kunden bekommen.

So schlaglichtartig die gewählte Form der Darstellung ist, weil das Thema vor dem umfassenden Hintergrund nicht anders dargestellt werden kann, so deutlich sollte die Dimension geworden sein, mit der der VW-Konzern zu Lasten seiner Kunden agierte und agiert - im Rahmen einer bundesdeutschen Rechtsordnung, verabschiedet von einer bundesdeutschen Politik, die genau das zu Lasten der Verbraucher ermöglicht.

Daher Tenor aus dem VW-Konzern für deutsche Kunden:
Wir sind der VW-Konzern.
Wir dürfen Pflichten verletzen.
Wir dürfen betrügen.
Wir haben die Ermächtigungsgesetze der bundesdeutschen Rechtsordnung dafür (mit gestaltet).
Fliegen wir auf, gleichen wir nach unserem Gusto wirtschaftlich billig aus.
Wir behaupten, das sei rechtlich so in Ordnung.
Sollten Schadensersatzansprüche entstanden sein, sind diese jedenfalls erloschen.
Folgeschäden können gar nicht entstehen.
Hochgeschätzte Kunden, bitte betreibt den Aufwand und beweist das Gegenteil.
Wir haben uns schriftlich entschuldigt.
Damit ist alles Vertrauen hergestellt.
Thema ist für uns beendet.
Kauft gefälligst Karren aus dem VW-Konzern.

Klassische Vorgehensweise von Soziopathen.
Soziopathen sind in Konzernen gesuchte MitarbeiterInnen für Führungspositionen.
BWL ist mit Abstand der Lieblingsstudiengang bei Soziopathen.
Zugegeben, dicht gefolgt von den Rechtswissenschaften.

Vielleicht veräußert Piech seine Anteile am VW-Konzern an "die Chinesen"?
Vordergründig vermeiden Asiaten Gesichtsverluste, wie sie VW - en passant - fertiggebracht hat.
Bliebe abzuwarten, ob sich hernach genügend Anteile in chinesicher Hand vereinen, damit sich die Chinesen gegen den "Rat der Götter" durchsetzen könnten - wenn sie das - für Nicht-Chinesen - überhaupt wollten.

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Danke! Siehe auch LG Hildesheim, 17.01.2017 - 3 O 139/16:

Zitat:

Schon dieses Gewinnstreben um den Preis der bewussten Täuschung und Benachteiligung von Kunden gibt dem Handeln der Beklagten das Gepräge der Sittenwidrigkeit und lässt das teilweise in den Medien verharmlosend als „Schummelei“ bezeichnete Vorgehen weder als „Kavaliersdelikt“ noch als „lässliche Sünde“ erscheinen. Hinzu tritt, dass die Beklagte durch die Manipulation der Motorsteuerungssoftware einen Teil des Motors beeinflusst hat, den ein technischer Laie keinesfalls und selbst ein Fachmann nur mit Mühe durchschaut, sodass die Entdeckung der Manipulation mehr oder weniger vom Zufall abhing und die Beklagte darauf hoffen konnte, niemals erwischt zu werden. Ein solches die Verbraucher täuschendes Verhalten, das – wie unten noch darzulegen sein wird – den Tatbestand des Betrugs erfüllt, ist auch bei Anwendung eines durchschnittlichen, nicht übermäßig strengen Maßstabs als sittenwidrig anzusehen und ebenso verwerflich wie in der Vergangenheit etwa die Beimischung von Glykol in Wein oder von Pferdefleisch in Lasagne. Das Verhalten der Beklagten wiegt umso schwerer, als es sich beim Kauf eines Pkw für viele Verbraucher um eine wirtschaftliche Entscheidung von erheblichem Gewicht mit oft deutlichen finanziellen Belastungen handelt, die durch das unredliche Verhalten der Beklagten nachteilig beeinflusst worden ist. Die Beklagte hat die Ahnungslosigkeit der Verbraucher bewusst zu ihrem eigenen Vorteil ausgenutzt.

😁

Daimler kommt damit warscheinlich einem Verfahren zuvor und möchte einen Dieselskandal vermeiden.

http://www.t-online.de/.../...ft-drei-millionen-fahrzeuge-zurueck.html

Zitat:

@Hotze66 schrieb am 18. Juli 2017 um 18:33:12 Uhr:


Daimler kommt damit warscheinlich einem Verfahren zuvor und möchte einen Dieselskandal vermeiden.

http://www.t-online.de/.../...ft-drei-millionen-fahrzeuge-zurueck.html

Bin gespannt, wie Daimler mit seinen Kunden in dieser Sache umgeht. Ich hoffe, dass man aus den Fehlern lernt, die VW gemacht hat!

Das wird genauso laufen, jeder Cent zählt! Es sei denn, Daimler hat zwischenzeitlich umfirmiert in gemeinnützige e.V.

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... oder eben gerade nicht, weil man weiß, dass verärgerte Kunden von heute morgen keinen VW, ähm Mercedes, mehr kaufen.
Wenn der Vertrieb bei MB schlau(er) ist, wird er sich um seine Kunden kümmern. Was nützt es, heute bis zum letzten zu sparen, wenn in Zukunft keiner mehr die Marke kaufen will, weil unzufrieden mit dem Schummeldiesel.

Zitat:

weil unzufrieden mit dem Schummeldiesel.

Nicht mit dem Schummeldiesel selbst, sondern damit, wie der Hersteller mit seinen Kunden umgeht.

Creasot, sowohl als auch.
Es ist ein Unding, seine Kunden auf ganzer Front EA 189 zu betrügen.
Es ist die Krönung, die Folgenseite dieses Betruges auf die betrogenen Kunden abzuwälzen.
Kollateralschaden ist inzwischen der eingetretene, allgemeine Vertrauensverlust bei Autoherstellern Made in Germany (oder welche Hersteller Kunden damit verbinden).

Kurz gefragt:

Hat jemand Erfahrung damit, ab wann die Frist von 18 Monaten läuft?

Habe 2x mit der Hotline telefoniert, der eine sagte mir, das Update für mein Fahrzeug wäre im April 2016 erschienen, aber ich würde schon jetzt keinen TÜV mehr bekommen (made my day).

Der zweite meinte, die Frist würde erst mit erhält des zweiten Schreibens beginnen.

Da scheint also selbst intern keiner einen Plan zu haben, was da wie zu handhaben ist.

Hat jemand ausführliche und belastbare Informationen?

Der Erste hat Müll erzählt.

Zitat:

@PheenoxX schrieb am 19. Juli 2017 um 12:10:21 Uhr:


Kurz gefragt:

Hat jemand Erfahrung damit, ab wann die Frist von 18 Monaten läuft?

Habe 2x mit der Hotline telefoniert, der eine sagte mir, das Update für mein Fahrzeug wäre im April 2016 erschienen, aber ich würde schon jetzt keinen TÜV mehr bekommen (made my day).

Der zweite meinte, die Frist würde erst mit erhält des zweiten Schreibens beginnen.

Da scheint also selbst intern keiner einen Plan zu haben, was da wie zu handhaben ist.

Hat jemand ausführliche und belastbare Informationen?

Nachtrag:

Die dritte Person auf der Hotline (diesmal eine Frau) sprach davon, dass das Auto beim nächsten TÜV ohne Update eingezogen wird!
Ich kann echt nur noch über diesen Arschkrampenverein lachen!

Zitat:

@PheenoxX schrieb am 19. Juli 2017 um 12:10:21 Uhr:


... Hat jemand Erfahrung damit, ab wann die Frist von 18 Monaten läuft? (...)
Hat jemand ausführliche und belastbare Informationen?

Im Zweifel "rückwärts" vorgehen und bei einer Prüforganisation nachfragen. Diese haben vielleicht schon die Daten. 😉

VG myinfo

Wieso steht in diesen Schreiben vom VW "Verbraucherschutz" eigentlich nicht klipp und klar das Datum drin, bis wann das Update gemacht sein muss? (selbst wenn es dafür bisher noch keine Regelungen gibt - aber irgend woher müssen die 18 Monate ja kommen - oder sind die frei erfunden?)

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 19. Juli 2017 um 16:25:53 Uhr:


[...] irgend woher müssen die 18 Monate ja kommen - oder sind die frei erfunden?

http://www.kfz-betrieb.vogel.de/vw-dieselkunden-drohen-moeglicherweise-probleme-bei-der-hu-a-579055/

Aus diesem Link:

[...] Ist ihr Fahrzeug vom angeordneten Rückruf betroffen, haben sie 18 Monate Zeit, es in die Werkstatt zu bringen. [...]

[...] Die ersten Benachrichtigungen waren Ende Januar 2016 für den VW Amarok rausgegangen. Die Frist von 18 Monaten endet damit im Juli dieses Jahres. Für alle anderen Fahrzeugmodelle, deren Halter später informiert wurden, würden auch spätere Stichtage gelten, erklärt ein Dekra-Sprecher. [...]

Beste Grüße vom Sven

Ja wann genau?
Ich hätte gerne einen exakten Stichtag für mein Fahrzeug. Naja eventuell schreib ich mal die Dekra oder den TÜV an.

Die werden das im Zweifel auch erst wissen, wenn es wirklich soweit ist. Vielleicht sieht eine VW Werkstatt, seit wann das Update für deinen Wagen im System verfügbar ist. Oder beim KBA mal in der Datenbank suchen, wann der Rückruf für den Golf raus ist.

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