Golf 6 (u.a. 2.0 TDI) - rechtliche Lage Software-Updates
Hallo.
Um den Thread, der sich mit der technischen Seite der reinen Software-Problematik beschäftigt, nicht zu kontaminieren, eröffne ich hier eine neue Diskussion. Im Gegensatz zu technischen Fragen würde ich hier aber gern erfahren, wie die rechtliche Situation (tatsächlich) ist:
- Hat mein Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis?
- Hatte es jemals eine BE - trotz oder mit der Schummelsoftware
- Bin ich verpflichtet, das Software-Update machen zu lassen?
- Was passiert, wenn ich den VW-Brief ignoriere oder mich weigere?
- Wer haftet für Schäden, die (eventuell!) als Folgen des Updates auftreten?
- Wer ist in der Beweislast?
- Muss VW die Unschädlichkeit des Updates nachweisen?
- Oder muss ich beweisen, dass ein Fehler aufgrund des Updates aufgetreten ist?
Ich vermute, dass ich nicht der einzige bin, der sich diese Frage stellt, und hoffe auf ergiebige Diskussionen, gern immer mit Link zu einer Fundstelle - zum Nachlesen. Danke!
Beste Antwort im Thema
@3VWBesitzer:
Bitte nicht zwischendurch außer Acht lassen, daß in den streitgegenständlichen Verfahren stets Hersteller UND Verkäufer/Händler Beklagte waren bzw. sind. In vielen Fällen nur der Verkäufer/Händler.
Das geschah und geschieht nicht ohne rechtliche Gründe.
Eine detaillierte Analyse des bundesdeutschen Schadensrechts muß vorliegend als grundsätzlich unbehelflich abgelehnt werden.
Darüber gibt es genügend und vor allem sehr umfangreiche und umfassende Fachliteratur.
Die kriminelle Energie der Verantwortlichen des VW-Konzerns beim vorliegenden Betrug am Kunden und den Möglichkeiten, die zivilrechtlichen Folgen zu minimieren, habe ich bereits mehrfach dargestellt.
Vielleicht gelingt das Verständnis über die externe Quelle besser?
Diese Quelle weist nur einen geringen Teilausschnitt nach.
Der mag reichen.
Der VW-Konzern wollte alle EA 189 Kunden - vorsätzlich - betrügen.
VW will sich von den Rechtsfolgen dieses Betruges - so weit es geht - rechtlich freistellen.
Für den Kunden sind nur zivilrechtliche Ersatzansprüche von Interesse.
Dabei ist es für den Kunden gleichgültig, ob er seine Ansprüche vom Verkäufer/Händler und/oder Hersteller ersetzt bekommt.
Hauptsache, er bekommt sie ersetzt.
Klagegegner sollten daher immer beide sein.
Für den Kunden ist es irrelevant, ob die Verantwortlichen bei VW strafrechtlich verurteilt werden, denn das Strafrecht gibt dem Kunden keinen pekuniären oder sonstigen Ersatz.
VW klärte im Vorfeld ab, wie Ersatzansprüche von Kunden - trotz Pflichtverletzung durch VW - abgewendet werden können.
VW behauptet, mit dem sog. Update sei die Gefahr für Kunden tatsächlich abgewendet, die vorherige Rechtsgutverletzung bestehe nicht mehr, folgerichtig seien Schadensersatzansprüche durch Kunden ausgeschlossen. Folgeschäden könne es nicht geben. Ein merkantiler Minderwert verbleibe nicht, EA 189 KFZ seien als Gebrauchtwagen immer noch so viel oder so wenig Wert, wie vor dem Auffliegen des Betruges.
Die verbalen Auswüchse dieser Abwehr kann die geneigte Leserschaft in diesem Forum in den Beiträgen der konzerneigenen VW-Jubelperser nachlesen. Die bringen nie Neuigkeiten, sondern leiern gebetsmühlenartig herunter, daß kein Schaden entstanden sei, Schäden auch nicht entstehen könnten, usw.
Der Tenor dieser Agitation und Propaganda des VW-Konzerns wird von Müller und Co. ebenso propagiert.
"Das Update sei in Ordnung, Folgeschäden gäbe es keine. Wer das nicht einsehen will, soll klagen."
Zivilprozessual muß jeder Kunde jeden Schaden, den er geltend macht beweisen, weil VW diese Schäden bestreitet.
Nach stattgehabtem Update muß genau dieses Update für aufgetretene Schäden - allein oder zumindest weitestgehend - ursächlich sein.
Kulanterweise (d.h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) werden dem einen oder anderen Kunden nach dem Update kaputte AGR, kaputte INJ und vor der Zeit überfüllte DPF getauscht.
VW meint, dadurch in der PR zu den "Guten" zu gehören, weil VW etwas für Kunden tut - ohne Rechtspflicht.
Schließlich sind das Verschleißteile, die sowieso defekt werden. Was sind wir lieb und nett.
Von VW geplante Obsoleszenz und deren zeitliche Verkürzung durch das Update wurde nur ganz am Anfang auf's rechtliche Tablett gebracht und ist inzwischen überhaupt kein Thema mehr.
Die vorbezeichnete Beweisführung ist für einen Kunden alleine wirtschaftlich kaum zu stemmen.
Das war VW vorher bekannt, das hatte VW eingeplant.
Der einzelne Kunde kann vom Verkäufer/Händler und VW wirtschaftlich totprozessiert werden.
VW verhindert durch sog. Kulanz in Einzelfällen, daß streitbaren Kunden mit entsprechend wirtschaftlichem Hintergrund doch der - allgemeingültige - Beweis gelingen könnte, daß das VW-Update ursächlich für Schäden ist.
Als "Rat der Götter" der Nachkriegszeit handelnd, wurden die von VW in die Politik "eingeschleusten Schläfer" des VW-Konzerns aktiviert.
Diese wehrten eine bereits ausformulierte Verabschiedung der gesetzlichen Einführung einer Sammelklage aller Kunden gegen VW (oder andere Täter) ab, mit der wirtschaftliche Parität im Kampf der Parteien (= umfassender Verbraucherschutz) hätte hergestellt werden können.
Automobilclus, die sich als unabhängig darstellten und Parität zugunsten ihrer Mitglieder hätten herstellen können, erwiesen sich als ganz und gar nicht unabhängig von den Konzernen der KFZ-Industrie.
Daß etliche Rechtschutzversicherer Deckungszusagen in der Sache verweigern, gibt nichts zu Lasten der Kunden her, weil es - seit jeher - Versicherer dieser Art gibt, die es als ihre vornehmste Aufgabe ansehen, alle - auch noch so berechtigten - Ansprüche auf Deckungszusage ihrer Versicherungsnehmer abzubügeln.
Macht euch den Spaß und recherchiert via Internet am Beispiel einer ablehnenden RSV, zu wem welche - scheinbar eigenständig auftretende - Rechtschutzversicherung (RSV) hinter den Kulissen tatsächlich gehört.
Die Verweigerer sind Kinder derselben Mutter. Die Mutter bestimmt die Vorgehensweise.
Den Faden wieder aufnehmend: Trotzdem folgten bisher viele Gerichte erster Instanz nicht den o.g. Darstellungen von VW und dessen Jubelpersern. Diese Urteilsbegründungen sind zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage, ob Verkäufer/Händler außen vor bleiben, sehr instruktiv und müssen hier im Forum nicht wiederholt bis zum Erbrechen zitiert werden.
Daß daraus keine Grundsatzentscheidungen höherer bis höchstrichterlicher Instanz werden, läßt sich verhindern, indem ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wird, der einem Totalanerkenntnis aller Ansprüche - inkl. Anwalts- und Gerichtskosten - entspricht, die dieser eine Kunde (gegen Verkäufer/Händler und/oder VW) geltend gemacht hat (Erlittene Nachteile des Verkäufers/Händlers gleicht der VW-Konzern intern aus).
Kunde bekommt alles, was er geltend gemacht hat, sein Rechtschutzbedürfnis ist weg.
VW verhindert, daß ein rechtssicherer "Flächenbrand" entsteht, der von allen Kunden angefacht werden kann.
Manchmal wird auf das Totalanerkenntnis noch "was draufgelegt".
Hauptsache, die Angelegenheit geht nicht gerichtlich in maßgebliche Instanzen.
Damit dieses Vorgehen möglichst wenig Nachahmer findet, wird Stillschweigen darüber, bei empfindlicher Strafe, vereinbart. Das ist alles der ganz grob skizzierte "Plan A" des VW-Konzerns.
Bloß verhindern, daß das alle betroffenen Kunden bekommen.
So schlaglichtartig die gewählte Form der Darstellung ist, weil das Thema vor dem umfassenden Hintergrund nicht anders dargestellt werden kann, so deutlich sollte die Dimension geworden sein, mit der der VW-Konzern zu Lasten seiner Kunden agierte und agiert - im Rahmen einer bundesdeutschen Rechtsordnung, verabschiedet von einer bundesdeutschen Politik, die genau das zu Lasten der Verbraucher ermöglicht.
Daher Tenor aus dem VW-Konzern für deutsche Kunden:
Wir sind der VW-Konzern.
Wir dürfen Pflichten verletzen.
Wir dürfen betrügen.
Wir haben die Ermächtigungsgesetze der bundesdeutschen Rechtsordnung dafür (mit gestaltet).
Fliegen wir auf, gleichen wir nach unserem Gusto wirtschaftlich billig aus.
Wir behaupten, das sei rechtlich so in Ordnung.
Sollten Schadensersatzansprüche entstanden sein, sind diese jedenfalls erloschen.
Folgeschäden können gar nicht entstehen.
Hochgeschätzte Kunden, bitte betreibt den Aufwand und beweist das Gegenteil.
Wir haben uns schriftlich entschuldigt.
Damit ist alles Vertrauen hergestellt.
Thema ist für uns beendet.
Kauft gefälligst Karren aus dem VW-Konzern.
Klassische Vorgehensweise von Soziopathen.
Soziopathen sind in Konzernen gesuchte MitarbeiterInnen für Führungspositionen.
BWL ist mit Abstand der Lieblingsstudiengang bei Soziopathen.
Zugegeben, dicht gefolgt von den Rechtswissenschaften.
Vielleicht veräußert Piech seine Anteile am VW-Konzern an "die Chinesen"?
Vordergründig vermeiden Asiaten Gesichtsverluste, wie sie VW - en passant - fertiggebracht hat.
Bliebe abzuwarten, ob sich hernach genügend Anteile in chinesicher Hand vereinen, damit sich die Chinesen gegen den "Rat der Götter" durchsetzen könnten - wenn sie das - für Nicht-Chinesen - überhaupt wollten.
781 Antworten
Ich akzeptiere nicht dass, was man mir allerorten vorbetet, u.a. auch hier. Es geht nicht um alternative Fakten, sondern darum festzustellen, ob die "Legalisierung" überhaupt Bestand hat. Siehe aktuell dazu dort:
http://www.focus.de/.../...legal-adac-fordert-klarheit_id_7227912.html
Das mit Renfields, Matrix etc. ist nicht mein Ding, sorry.
Wichtigere Frage: Wo im Gesetz steht denn, dass bei Arglist bzw. Betrug kein Nutzungsersatz geschuldet wird? Dann muss man das doch nur in der Klage vortragen. Fertig. Und ich habe den Glauben an die Gerichte nicht verloren.
Du hast doch selbst Urteile zitiert, in denen der Nutzungsersatz als nicht geschuldet ausgeurteilt wurde.
Glaube weiter an die Gerichte. Das tun alle, die damit keine Erfahrungen haben.
Man trägt vor und bekommt Recht. Ja, sicher ... so sicher, wie die Erde eine Scheibe ist.
Im Übrigen drehst du dich logisch im Kreis.
Die Umrüstung wurde für Legal erklärt.
Das bleibt sie solange, bis - im Zweifel - höchstrichterlich entschieden wurde, dass dem nicht so ist.
Bis dahin kann sie so illegal sein, wie sie will - sie wurde für Legal erklärt.
Viel Spaß bei der diesbezüglichen Beweisführung, die du dir als Otto Normalverbraucher gar nicht leisten kannst.
Außerdem dauert das Jahre. Unter Ausnutzung aller prozessualen Verzögerungstaktiken sehr viele Jahre bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung. Du kannst nicht erzwingen, daß bereits das Gericht erster Instanz zum EuGH vorlegt.
"Renfield's", "Matrix" sind lediglich sprachliche "Symbole" dafür, dass die Realität anders aussieht, als du sie dir vorstellst bzw. sie dir eingeredet werden soll. Ist eine Frage der eigenen Abstraktions- und Kritikfähigkeit.
Ich habe Erfahrung aus dem Widerrufsjoker und nach langen Jahren mit viel Geduld (das meiste hat mein Anwalt gemacht) viel erreicht.
Mit einer RSV im Rücken sehe ich anders Sachverständigengutachten gelassen entgegen.
Die Umrüstung wurde nicht für legal "erklärt" (vom KBA), sondern für ok befinden (vom KBA). In der Tat kann sich das KBA geirrt haben und in der Tat ist es - momentan - allen Klägern im Einzelfall überlassen, das zu erschüttern. Und zu dieser Beweisführung ist mir jedes zulässige Mittel recht - seien es Hinweise aus Untersuchungen, aus den Medien oder sonstwo her. Ich muss nur den Richter überzeugen. Von einem rechtskräftigen Urteil gehe auch ich nicht aus, aber eine solide Basis für ordentliche Vergleichsangebote sind möglich. Und dorthin will ich letzten Endes.
Die Umrüstung wurde vom KBA sogar verbindlich angeordnet!
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Ja, das ist doch alles bekannt und wird nicht besser, wenn es ständig wiederholt wird. So könnte man zumindest auch ständig wiederholen, dass die vom KBA angeordnete Umrüstung den Fehler der unrechtmäßig erteilen Typenzulassung nicht heilen kann. Aber darauf wollen oder können viele Leute nicht eingehen. Warum?
Alpha, für Legal erklärt und für O.K. befunden stellt rechtlich keinen Unterschied dar.
Spätestens mit der Genehmigung der Umrüstung wurde die BE für Serienfahrzeuge - zumindest - incidenter miterteilt - für die umgerüsteten Serienfahrzeuge EA 189.
Beachte bitte die einfach logische Zeitleiste.
Lediglich für die nicht umgerüsteten Serienfahrzeuge EA 189 gilt etwas anderes.
Im Übrigen verweise ich auf meine obigen Ausführungen in diesem Thread und den anderen Threads.
Frag' deine RSV, ob sie dir eine Begutachtung deines Fahrzeugs unter realen Straßenverkehrsnutzungsbedingungen, bzgl. des begutachtungsrelevanten Zeitraumes bezahlt.
So eine Begutachtung übersteigt ganz schnell den Wert deines Fahrzeuges.
Schau einfach in deine Versicherungsbedingungen und suche dir bei diesen Bedingungen nicht nur die (Halb-)Sätze heraus, die dir passen, sondern lies diese Bedingungen in ihrem rechtlichen Gesamtzusammenhang.
Du schmeißt in deinen Posts Zivilrecht und öffentliches Recht munter durcheinander.
Du bist anwaltlich vertreten.
Frag' deinen Anwalt.
Der wird anfangen, dir gegenüber auf Stundenbasis abzurechnen.
Heizölblitz, das haben Umrüstungen so an sich.
Deswegen haben sie eine andere rechtliche Qualität, als die sog. Updates.
In den Köpfen der Leute existiert dieser Unterschied nicht, vor allem nicht der stattgehabte Wechsel, hin zum öffentlichen Recht.
Die denken immer noch alles als freiwilliges "Update" ohne rechtliche Konsequenzen.
Versuche gerne, diesen Unterschied in die Gehirne von Leuten zu transportieren, die diesen rechtlichen Unterschied partout nicht wahrnehmen, geschweige denn akzeptieren wollen.
Mit Verlaub, deinem Rechtsverständnis erscheint das - trotzdem - nicht förderlich zu sein.
Du hättest zu einer der Kanzleien gehen sollen, die um die 25.000 Betroffene vertreten.
Allerdings, deren Besprechungszeiten zahlst du nach Stundensätzen, denn Zeit ist Geld.
Zitat:
@P990i schrieb am 9. Juni 2017 um 10:14:01 Uhr:
Die denken immer noch alles als freiwilliges "Update" ohne rechtliche Konsequenzen.
Versuche gerne, diesen Unterschied in die Gehirne von Leuten zu transportieren, die diesen rechtlichen Unterschied partout nicht wahrnehmen, geschweige denn akzeptieren wollen.
Das stimmt nicht ganz. Viele (wenn nicht die meisten) haben spätestens in 2015 (wo es gleich zwei große Anlasse dazu gab) kapiert, dass die Regierung einer Bananenrepublik mit Rechtsnihilismus bestens vertraut ist und die Gesetzgebung nicht mal für eine unverbindliche Rahmenrichtlinie hält. Die Hoffnung (insofern man sie überhaupt noch machen kann) besteht darin, dass sich im gesetzesfreien Chaos namens Deutschland eine kleine Nische für VW-Updateverweigerer findet, wo sie so lange aussitzen können, bis ihre Autos natürlichen Todes sterben.
Können wir bitte wieder etwas konkreter werden? Wer eine Klage bisher wegen der Zahlung eines Nutzungsersatzes für gefahrene km scheute, sollte sich einmal dieses Urteil anschauen:
LG Zwickau, 12.05.2017 - 7 O 370/16:Zitat:
6. Der Kläger schuldet der Beklagten für die Nutzung des mangelhaften Pkw ŠKODA Octavia Combi keinen Wertersatz.
Nach dem unbestrittenen Vortrag des Klägers handelte es sich bei dem Erwerb des streitgegenständlichen Fahrzeugs um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 I BGB. Nach Art. 229 § 32 I EGBGB gilt für den im Jahr 2010 geschlossenen Kaufvertrag die Vorschrift des § 474 BGB in ihrer bis zum 12.06.2014 geltenden Fassung. Bei richtlinienkonformer Auslegung dieser Vorschrift ist § 439 IV BGB – auf den § 474 II BGB a.F. verweist – dahin gehend anzuwenden, dass bei einer Ersatzlieferung i. S. des § 439 I Fall 2 BGB ein Anspruch des Verkäufers auf Wertersatz für Nutzungen gegenüber dem Käufer nicht besteht (BGH, Urt. v. 26.11.2008 – VIII ZR 200/05, NJW 2009, 427 Rn. 13 ff.; LG Regensburg, Urt. v. 04.01.2017 – 7 O 967/16, juris).
Damit aber hat der Kläger den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen des Fahrzeugs nicht zu ersetzen.
Creasot, die Hoffnung stirbt immer zuletzt.
Die ganze Unternehmung soll den Autoabsatz in D ankurbeln.
Zitat:
@P990i schrieb am 9. Juni 2017 um 13:55:48 Uhr:
Die ganze Unternehmung soll den Autoabsatz in D ankurbeln.
Da passt genau die Idee aus Bayern, eine Prämie für Wechsel von Euro 5 auf Euro 6 einzuführen.
Einfach die ca. 1.500,00 € übernehmen, die für die Pipi-Wasser-Mischung-Umrüstung der EA 189 EURO 5 auf EURO 6 erforderlich sind und den Niedersachsen in Rechnung stellen (Länderfinanzausgleich kürzen) ;-)
P990i, ich hoffte, Du äußerst Dich noch zum LG Zwickau...
Lecks in Kraftstoffleitungen nach Umrüstung:
http://www.automobilwoche.de/.../...wagen-weitet-diesel-umruestung-aus
Aber klar - die Umrüstung hat keinerlei Nachteile oder unerwünschten Nebenwirkungen. 🙄