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Golf 6 (u.a. 2.0 TDI) - rechtliche Lage Software-Updates

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 24. Januar 2017 um 14:47

Hallo.

Um den Thread, der sich mit der technischen Seite der reinen Software-Problematik beschäftigt, nicht zu kontaminieren, eröffne ich hier eine neue Diskussion. Im Gegensatz zu technischen Fragen würde ich hier aber gern erfahren, wie die rechtliche Situation (tatsächlich) ist:

  • Hat mein Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis?
  • Hatte es jemals eine BE - trotz oder mit der Schummelsoftware
  • Bin ich verpflichtet, das Software-Update machen zu lassen?
  • Was passiert, wenn ich den VW-Brief ignoriere oder mich weigere?
  • Wer haftet für Schäden, die (eventuell!) als Folgen des Updates auftreten?
  • Wer ist in der Beweislast?
  • Muss VW die Unschädlichkeit des Updates nachweisen?
  • Oder muss ich beweisen, dass ein Fehler aufgrund des Updates aufgetreten ist?

Ich vermute, dass ich nicht der einzige bin, der sich diese Frage stellt, und hoffe auf ergiebige Diskussionen, gern immer mit Link zu einer Fundstelle - zum Nachlesen. Danke!

Beste Antwort im Thema

@3VWBesitzer:

Bitte nicht zwischendurch außer Acht lassen, daß in den streitgegenständlichen Verfahren stets Hersteller UND Verkäufer/Händler Beklagte waren bzw. sind. In vielen Fällen nur der Verkäufer/Händler.

Das geschah und geschieht nicht ohne rechtliche Gründe.

Eine detaillierte Analyse des bundesdeutschen Schadensrechts muß vorliegend als grundsätzlich unbehelflich abgelehnt werden.

Darüber gibt es genügend und vor allem sehr umfangreiche und umfassende Fachliteratur.

Die kriminelle Energie der Verantwortlichen des VW-Konzerns beim vorliegenden Betrug am Kunden und den Möglichkeiten, die zivilrechtlichen Folgen zu minimieren, habe ich bereits mehrfach dargestellt.

Vielleicht gelingt das Verständnis über die externe Quelle besser?

Diese Quelle weist nur einen geringen Teilausschnitt nach.

Der mag reichen.

Der VW-Konzern wollte alle EA 189 Kunden - vorsätzlich - betrügen.

VW will sich von den Rechtsfolgen dieses Betruges - so weit es geht - rechtlich freistellen.

Für den Kunden sind nur zivilrechtliche Ersatzansprüche von Interesse.

Dabei ist es für den Kunden gleichgültig, ob er seine Ansprüche vom Verkäufer/Händler und/oder Hersteller ersetzt bekommt.

Hauptsache, er bekommt sie ersetzt.

Klagegegner sollten daher immer beide sein.

Für den Kunden ist es irrelevant, ob die Verantwortlichen bei VW strafrechtlich verurteilt werden, denn das Strafrecht gibt dem Kunden keinen pekuniären oder sonstigen Ersatz.

VW klärte im Vorfeld ab, wie Ersatzansprüche von Kunden - trotz Pflichtverletzung durch VW - abgewendet werden können.

VW behauptet, mit dem sog. Update sei die Gefahr für Kunden tatsächlich abgewendet, die vorherige Rechtsgutverletzung bestehe nicht mehr, folgerichtig seien Schadensersatzansprüche durch Kunden ausgeschlossen. Folgeschäden könne es nicht geben. Ein merkantiler Minderwert verbleibe nicht, EA 189 KFZ seien als Gebrauchtwagen immer noch so viel oder so wenig Wert, wie vor dem Auffliegen des Betruges.

Die verbalen Auswüchse dieser Abwehr kann die geneigte Leserschaft in diesem Forum in den Beiträgen der konzerneigenen VW-Jubelperser nachlesen. Die bringen nie Neuigkeiten, sondern leiern gebetsmühlenartig herunter, daß kein Schaden entstanden sei, Schäden auch nicht entstehen könnten, usw.

Der Tenor dieser Agitation und Propaganda des VW-Konzerns wird von Müller und Co. ebenso propagiert.

"Das Update sei in Ordnung, Folgeschäden gäbe es keine. Wer das nicht einsehen will, soll klagen."

Zivilprozessual muß jeder Kunde jeden Schaden, den er geltend macht beweisen, weil VW diese Schäden bestreitet.

Nach stattgehabtem Update muß genau dieses Update für aufgetretene Schäden - allein oder zumindest weitestgehend - ursächlich sein.

Kulanterweise (d.h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) werden dem einen oder anderen Kunden nach dem Update kaputte AGR, kaputte INJ und vor der Zeit überfüllte DPF getauscht.

VW meint, dadurch in der PR zu den "Guten" zu gehören, weil VW etwas für Kunden tut - ohne Rechtspflicht.

Schließlich sind das Verschleißteile, die sowieso defekt werden. Was sind wir lieb und nett.

Von VW geplante Obsoleszenz und deren zeitliche Verkürzung durch das Update wurde nur ganz am Anfang auf's rechtliche Tablett gebracht und ist inzwischen überhaupt kein Thema mehr.

Die vorbezeichnete Beweisführung ist für einen Kunden alleine wirtschaftlich kaum zu stemmen.

Das war VW vorher bekannt, das hatte VW eingeplant.

Der einzelne Kunde kann vom Verkäufer/Händler und VW wirtschaftlich totprozessiert werden.

VW verhindert durch sog. Kulanz in Einzelfällen, daß streitbaren Kunden mit entsprechend wirtschaftlichem Hintergrund doch der - allgemeingültige - Beweis gelingen könnte, daß das VW-Update ursächlich für Schäden ist.

Als "Rat der Götter" der Nachkriegszeit handelnd, wurden die von VW in die Politik "eingeschleusten Schläfer" des VW-Konzerns aktiviert.

Diese wehrten eine bereits ausformulierte Verabschiedung der gesetzlichen Einführung einer Sammelklage aller Kunden gegen VW (oder andere Täter) ab, mit der wirtschaftliche Parität im Kampf der Parteien (= umfassender Verbraucherschutz) hätte hergestellt werden können.

Automobilclus, die sich als unabhängig darstellten und Parität zugunsten ihrer Mitglieder hätten herstellen können, erwiesen sich als ganz und gar nicht unabhängig von den Konzernen der KFZ-Industrie.

Daß etliche Rechtschutzversicherer Deckungszusagen in der Sache verweigern, gibt nichts zu Lasten der Kunden her, weil es - seit jeher - Versicherer dieser Art gibt, die es als ihre vornehmste Aufgabe ansehen, alle - auch noch so berechtigten - Ansprüche auf Deckungszusage ihrer Versicherungsnehmer abzubügeln.

Macht euch den Spaß und recherchiert via Internet am Beispiel einer ablehnenden RSV, zu wem welche - scheinbar eigenständig auftretende - Rechtschutzversicherung (RSV) hinter den Kulissen tatsächlich gehört.

Die Verweigerer sind Kinder derselben Mutter. Die Mutter bestimmt die Vorgehensweise.

Den Faden wieder aufnehmend: Trotzdem folgten bisher viele Gerichte erster Instanz nicht den o.g. Darstellungen von VW und dessen Jubelpersern. Diese Urteilsbegründungen sind zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage, ob Verkäufer/Händler außen vor bleiben, sehr instruktiv und müssen hier im Forum nicht wiederholt bis zum Erbrechen zitiert werden.

Daß daraus keine Grundsatzentscheidungen höherer bis höchstrichterlicher Instanz werden, läßt sich verhindern, indem ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wird, der einem Totalanerkenntnis aller Ansprüche - inkl. Anwalts- und Gerichtskosten - entspricht, die dieser eine Kunde (gegen Verkäufer/Händler und/oder VW) geltend gemacht hat (Erlittene Nachteile des Verkäufers/Händlers gleicht der VW-Konzern intern aus).

Kunde bekommt alles, was er geltend gemacht hat, sein Rechtschutzbedürfnis ist weg.

VW verhindert, daß ein rechtssicherer "Flächenbrand" entsteht, der von allen Kunden angefacht werden kann.

Manchmal wird auf das Totalanerkenntnis noch "was draufgelegt".

Hauptsache, die Angelegenheit geht nicht gerichtlich in maßgebliche Instanzen.

Damit dieses Vorgehen möglichst wenig Nachahmer findet, wird Stillschweigen darüber, bei empfindlicher Strafe, vereinbart. Das ist alles der ganz grob skizzierte "Plan A" des VW-Konzerns.

Bloß verhindern, daß das alle betroffenen Kunden bekommen.

So schlaglichtartig die gewählte Form der Darstellung ist, weil das Thema vor dem umfassenden Hintergrund nicht anders dargestellt werden kann, so deutlich sollte die Dimension geworden sein, mit der der VW-Konzern zu Lasten seiner Kunden agierte und agiert - im Rahmen einer bundesdeutschen Rechtsordnung, verabschiedet von einer bundesdeutschen Politik, die genau das zu Lasten der Verbraucher ermöglicht.

Daher Tenor aus dem VW-Konzern für deutsche Kunden:

Wir sind der VW-Konzern.

Wir dürfen Pflichten verletzen.

Wir dürfen betrügen.

Wir haben die Ermächtigungsgesetze der bundesdeutschen Rechtsordnung dafür (mit gestaltet).

Fliegen wir auf, gleichen wir nach unserem Gusto wirtschaftlich billig aus.

Wir behaupten, das sei rechtlich so in Ordnung.

Sollten Schadensersatzansprüche entstanden sein, sind diese jedenfalls erloschen.

Folgeschäden können gar nicht entstehen.

Hochgeschätzte Kunden, bitte betreibt den Aufwand und beweist das Gegenteil.

Wir haben uns schriftlich entschuldigt.

Damit ist alles Vertrauen hergestellt.

Thema ist für uns beendet.

Kauft gefälligst Karren aus dem VW-Konzern.

Klassische Vorgehensweise von Soziopathen.

Soziopathen sind in Konzernen gesuchte MitarbeiterInnen für Führungspositionen.

BWL ist mit Abstand der Lieblingsstudiengang bei Soziopathen.

Zugegeben, dicht gefolgt von den Rechtswissenschaften.

Vielleicht veräußert Piech seine Anteile am VW-Konzern an "die Chinesen"?

Vordergründig vermeiden Asiaten Gesichtsverluste, wie sie VW - en passant - fertiggebracht hat.

Bliebe abzuwarten, ob sich hernach genügend Anteile in chinesicher Hand vereinen, damit sich die Chinesen gegen den "Rat der Götter" durchsetzen könnten - wenn sie das - für Nicht-Chinesen - überhaupt wollten.

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Hotze und Heizölblitz, das sind doch wieder nur die üblichen Sandstreuer.

Sie hoffen auf einen opulenten Unwissensstand zu (pseudo-)rechtlichen Ausführungen bei den Lesern und Leserinnen.

Nur nicht verunsichern lassen.

Wenn das KFZ ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung zurückgenommen werden muß, braucht nicht expressis verbis Betrug oder vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung in einer Urteilsbegründung erwähnt zu werden.

Das ist "mit drin", ansonsten hätte Nutzungsentschädigung gezahlt werden müssen.

Nur die Urteilsformel, der Tenor, eines Urteils erwächst in Rechtskraft, nicht die Begründung.

@Collossus

Nichts! Die Technische Ausführung ist wirklich hervorragend, - mit der für sie ursprünglich vorgesehenen Software.

@heizoelblitz

Seh ich auch so. Die Probleme nach dem Update haben nichts mit mangelnder Qualität oder veralteter Technik zu tun, sondern liegen daran, dass das Zusammenspiel von Hard- und Software nicht mehr passt (und das längst nicht bei allen Fahrzeugen). Deshalb kann ich eine Aussage wie die von Hotze auch nicht so stehen lassen.

Zitat:

das Zusammenspiel von Hard- und Software nicht mehr passt (und das längst nicht bei allen Fahrzeugen)

Ich wage aber zu behaupten, dass es bei keinem Fahrzeug passt. Denn sonst hätte sowohl der Betrug als auch das damit verbundene Risiko keinen Sinn. Warum musste VW das AGR abschalten, wenn es auch so funktioniert hätte?

@creasot

Dann drücke ich mich anders aus:

... das veränderte Zusammenspiel von Hard- und Software führt bei einigen Fahrzeugen zu Problemen, bei anderen nicht. Diese Probleme haben aber nichts mit mangelnder Qualität oder veralteter Technik zu tun, sondern liegen an der "spontanen" Veränderung, die das Update verursacht. Jetzt ist es besser, oder?

Mal ein Beispiel: jemand rennt 100m in 10s. Plötzlich stellt sein Arzt fest, dass seine Beine minimal unterschiedlich lang sind und empfiehlt ihm, in einen Schuh ne Einlage zu legen, damit der minimale Unterschied ausgeglichen wird. Gesagt, getan - plötzlich 100m in 10,5s. Jetzt könnte es sein, dass der Läufer nach ein paar Versuchen wieder die 10s erreicht, weil sich sein Körper an die Einlage gewöhnt hat. Oder aber er bekommt Schmerzen an den verschiedensten Stellen, weil sich sein Körper nicht daran gewöhnen kann (weil die ursprüngliche Haltung einfach drin ist).

Man kann es drehen und wenden - das Update ist gar nicht unbedingt das Problem, sondern der Zustand, der davor herrschte. Daran ist aber nicht der Fzg-Halter bzw. -Nutzer schuld! Das liegt auf Seiten von VW - und genau darüber kann / sollte / darf / muss man klagen (im Sinne von seinen Unmut äußern).

am 23. März 2017 um 15:01

Im Gegensatz zum lebendigen und anpassungsfähigem Menschlichem Körper verfügt ein Motor nicht über diese Fähigkeit.

Doppel soviel Russ mit der neueren Software führt nicht dazu, dass ich das AGR vergrößert und sich an die neuen Herausforderungen anpasst.

am 23. März 2017 um 18:39

Zitat:

Ich hab dieses Gejammer auf hohem Niveau sowas von satt!

Stimmt, ganz hohes Niveau, diese Dieselmotorentechnik a la Volkswagen nach dem update.

https://www.youtube.com/watch?v=3QcL_D7CM4o

https://www.youtube.com/watch?v=BOV_eCI9zvQ

https://www.youtube.com/watch?v=tT_dzHxGXnw

https://www.youtube.com/watch?v=8Wk24n7D4Pc

https://www.youtube.com/watch?v=1-P9Ysy0-rQ

Wagen 2 und 4 stehen m. E. kurz vorm motortechnischen exitus letalis und geben ihre letzten Lebenszeichen von sich. RIP EA 189!

Wie ich bereits schrieb, gewöhnt sich eben auch nicht jeder Körper daran, aber das ist nicht ganz so wichtig.

Vielmehr benötigst du kein größeres AGR, da das alte mit den Belastungen theoretisch klar kommt. Aber aus Mangel bisheriger Beschäftigung klappt es praktisch leider nicht immer. Es gibt ja auch Fahrzeuge, die nach dem Update keine Probleme haben. Es scheint also durchaus auch zu funktionieren. Wenn wir sachlich diskutieren wollen, müssen wir alle Erfahrungen berücksichtigen.

am 23. März 2017 um 18:58

Zitat:

@Collossus schrieb am 23. März 2017 um 19:50:38 Uhr:

Es scheint also durchaus auch zu funktionieren.

Vorsicht! Es gibt bisland KEINE Langzeiterfahrungen mit dem update. Alles was bisher schief lief waren Schäden nach kurzer Zeit.

Wer erklärt sich zu einem vabanque- Spiel bereit, bei dem alle Risiken auf Seite des Käufers liegen und VW für nichts eine Garantie übernimmt? Hier gibt es für den Käufer nichts zu gewinnen, Sie können hier nur verlieren, in jedem Fall, egal wie es auch ausgeht hält Ihr Wagen nicht mehr so lange durch wie vorher (denn der DPF macht garantiert früher schlapp, und der ist nicht gerade billig).

 

@Hotze66

Ich hab ja auch nie behauptet, dass es keine Probleme gibt. Du verallgemeinerst aber vieles und das ist weder sinnvoll noch einer vernünftigen Diskussion zuträglich.

Was sind für dich Langzeiterfahrungen? 1000, 10000 oder 100000 km?

am 24. März 2017 um 10:10

Langzeit- oder auch Dauertests der Testredaktionen gehen meist über eine Distanz von 100.000 Km. Das macht dann oft über ein Jahr Testdauer aus. Nach diesen Distanzen kann man einmal anfangen und die Mängel, die nach einem update auftreten, aufzulisten. Ob dann der Partikelfilter schon dran ist, ist ungewiss. Gewiss ist er jedoch deutlich früher am Lebensdauerende mit update.

Ich gehe konform mit dir, dass das Update Auswirkungen haben wird - welche genau, vor allem die Langzeitauswirkungen, wird sich zeigen. Wir klammern jetzt mal diejenigen aus, die direkt durch Mängel betroffen sind - das ist absolut scheiße, da steht VW in der Pflicht Abhilfe zu schaffen und den Kunden nicht im Regen stehen zu lassen. Ich denke, in diesem Punkt sind wir uns einig.

Aber: wer soll nach z.B. 100Tkm den Beweis führen, dass irgendwelche Erscheinungen direkt auf das Update zurückzuführen sind? Oder den Gegenbeweis, dass nicht ... ? Das ist schlichtweg unmöglich.

Was DPF und dessen Regeneration betrifft: google mal danach und dann schau, wie oft oder nicht oft es bei anderen Herstellern passiert. Da ist VW auch nach dem Update weder am unteren noch am oberen Ende. Das soll die Sache nicht entschärfen, aber aufzeigen, dass die Fahrzeuge nicht plötzlich Steinzeitniveau haben.

am 31. März 2017 um 8:12

Zitat:

@P990i schrieb am 21. März 2017 um 09:58:24 Uhr:

@3VWBesitzer:

Bitte nicht zwischendurch außer Acht lassen, daß in den streitgegenständlichen Verfahren stets Hersteller UND Verkäufer/Händler Beklagte waren bzw. sind. In vielen Fällen nur der Verkäufer/Händler.

Das geschah und geschieht nicht ohne rechtliche Gründe.

Eine detaillierte Analyse des bundesdeutschen Schadensrechts muß vorliegend als grundsätzlich unbehelflich abgelehnt werden.

Darüber gibt es genügend und vor allem sehr umfangreiche und umfassende Fachliteratur.

Die kriminelle Energie der Verantwortlichen des VW-Konzerns beim vorliegenden Betrug am Kunden und den Möglichkeiten, die zivilrechtlichen Folgen zu minimieren, habe ich bereits mehrfach dargestellt.

Vielleicht gelingt das Verständnis über die externe Quelle besser?

Diese Quelle weist nur einen geringen Teilausschnitt nach.

Der mag reichen.

Der VW-Konzern wollte alle EA 189 Kunden - vorsätzlich - betrügen.

VW will sich von den Rechtsfolgen dieses Betruges - so weit es geht - rechtlich freistellen.

Für den Kunden sind nur zivilrechtliche Ersatzansprüche von Interesse.

Dabei ist es für den Kunden gleichgültig, ob er seine Ansprüche vom Verkäufer/Händler und/oder Hersteller ersetzt bekommt.

Hauptsache, er bekommt sie ersetzt.

Klagegegner sollten daher immer beide sein.

Für den Kunden ist es irrelevant, ob die Verantwortlichen bei VW strafrechtlich verurteilt werden, denn das Strafrecht gibt dem Kunden keinen pekuniären oder sonstigen Ersatz.

VW klärte im Vorfeld ab, wie Ersatzansprüche von Kunden - trotz Pflichtverletzung durch VW - abgewendet werden können.

VW behauptet, mit dem sog. Update sei die Gefahr für Kunden tatsächlich abgewendet, die vorherige Rechtsgutverletzung bestehe nicht mehr, folgerichtig seien Schadensersatzansprüche durch Kunden ausgeschlossen. Folgeschäden könne es nicht geben. Ein merkantiler Minderwert verbleibe nicht, EA 189 KFZ seien als Gebrauchtwagen immer noch so viel oder so wenig Wert, wie vor dem Auffliegen des Betruges.

Die verbalen Auswüchse dieser Abwehr kann die geneigte Leserschaft in diesem Forum in den Beiträgen der konzerneigenen VW-Jubelperser nachlesen. Die bringen nie Neuigkeiten, sondern leiern gebetsmühlenartig herunter, daß kein Schaden entstanden sei, Schäden auch nicht entstehen könnten, usw.

Der Tenor dieser Agitation und Propaganda des VW-Konzerns wird von Müller und Co. ebenso propagiert.

"Das Update sei in Ordnung, Folgeschäden gäbe es keine. Wer das nicht einsehen will, soll klagen."

Zivilprozessual muß jeder Kunde jeden Schaden, den er geltend macht beweisen, weil VW diese Schäden bestreitet.

Nach stattgehabtem Update muß genau dieses Update für aufgetretene Schäden - allein oder zumindest weitestgehend - ursächlich sein.

Kulanterweise (d.h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) werden dem einen oder anderen Kunden nach dem Update kaputte AGR, kaputte INJ und vor der Zeit überfüllte DPF getauscht.

VW meint, dadurch in der PR zu den "Guten" zu gehören, weil VW etwas für Kunden tut - ohne Rechtspflicht.

Schließlich sind das Verschleißteile, die sowieso defekt werden. Was sind wir lieb und nett.

Von VW geplante Obsoleszenz und deren zeitliche Verkürzung durch das Update wurde nur ganz am Anfang auf's rechtliche Tablett gebracht und ist inzwischen überhaupt kein Thema mehr.

Die vorbezeichnete Beweisführung ist für einen Kunden alleine wirtschaftlich kaum zu stemmen.

Das war VW vorher bekannt, das hatte VW eingeplant.

Der einzelne Kunde kann vom Verkäufer/Händler und VW wirtschaftlich totprozessiert werden.

VW verhindert durch sog. Kulanz in Einzelfällen, daß streitbaren Kunden mit entsprechend wirtschaftlichem Hintergrund doch der - allgemeingültige - Beweis gelingen könnte, daß das VW-Update ursächlich für Schäden ist.

Als "Rat der Götter" der Nachkriegszeit handelnd, wurden die von VW in die Politik "eingeschleusten Schläfer" des VW-Konzerns aktiviert.

Diese wehrten eine bereits ausformulierte Verabschiedung der gesetzlichen Einführung einer Sammelklage aller Kunden gegen VW (oder andere Täter) ab, mit der wirtschaftliche Parität im Kampf der Parteien (= umfassender Verbraucherschutz) hätte hergestellt werden können.

Automobilclus, die sich als unabhängig darstellten und Parität zugunsten ihrer Mitglieder hätten herstellen können, erwiesen sich als ganz und gar nicht unabhängig von den Konzernen der KFZ-Industrie.

Daß etliche Rechtschutzversicherer Deckungszusagen in der Sache verweigern, gibt nichts zu Lasten der Kunden her, weil es - seit jeher - Versicherer dieser Art gibt, die es als ihre vornehmste Aufgabe ansehen, alle - auch noch so berechtigten - Ansprüche auf Deckungszusage ihrer Versicherungsnehmer abzubügeln.

Macht euch den Spaß und recherchiert via Internet am Beispiel einer ablehnenden RSV, zu wem welche - scheinbar eigenständig auftretende - Rechtschutzversicherung (RSV) hinter den Kulissen tatsächlich gehört.

Die Verweigerer sind Kinder derselben Mutter. Die Mutter bestimmt die Vorgehensweise.

Den Faden wieder aufnehmend: Trotzdem folgten bisher viele Gerichte erster Instanz nicht den o.g. Darstellungen von VW und dessen Jubelpersern. Diese Urteilsbegründungen sind zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage, ob Verkäufer/Händler außen vor bleiben, sehr instruktiv und müssen hier im Forum nicht wiederholt bis zum Erbrechen zitiert werden.

Daß daraus keine Grundsatzentscheidungen höherer bis höchstrichterlicher Instanz werden, läßt sich verhindern, indem ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wird, der einem Totalanerkenntnis aller Ansprüche - inkl. Anwalts- und Gerichtskosten - entspricht, die dieser eine Kunde (gegen Verkäufer/Händler und/oder VW) geltend gemacht hat (Erlittene Nachteile des Verkäufers/Händlers gleicht der VW-Konzern intern aus).

Kunde bekommt alles, was er geltend gemacht hat, sein Rechtschutzbedürfnis ist weg.

VW verhindert, daß ein rechtssicherer "Flächenbrand" entsteht, der von allen Kunden angefacht werden kann.

Manchmal wird auf das Totalanerkenntnis noch "was draufgelegt".

Hauptsache, die Angelegenheit geht nicht gerichtlich in maßgebliche Instanzen.

Damit dieses Vorgehen möglichst wenig Nachahmer findet, wird Stillschweigen darüber, bei empfindlicher Strafe, vereinbart. Das ist alles der ganz grob skizzierte "Plan A" des VW-Konzerns.

Bloß verhindern, daß das alle betroffenen Kunden bekommen.

So schlaglichtartig die gewählte Form der Darstellung ist, weil das Thema vor dem umfassenden Hintergrund nicht anders dargestellt werden kann, so deutlich sollte die Dimension geworden sein, mit der der VW-Konzern zu Lasten seiner Kunden agierte und agiert - im Rahmen einer bundesdeutschen Rechtsordnung, verabschiedet von einer bundesdeutschen Politik, die genau das zu Lasten der Verbraucher ermöglicht.

Daher Tenor aus dem VW-Konzern für deutsche Kunden:

Wir sind der VW-Konzern.

Wir dürfen Pflichten verletzen.

Wir dürfen betrügen.

Wir haben die Ermächtigungsgesetze der bundesdeutschen Rechtsordnung dafür (mit gestaltet).

Fliegen wir auf, gleichen wir nach unserem Gusto wirtschaftlich billig aus.

Wir behaupten, das sei rechtlich so in Ordnung.

Sollten Schadensersatzansprüche entstanden sein, sind diese jedenfalls erloschen.

Folgeschäden können gar nicht entstehen.

Hochgeschätzte Kunden, bitte betreibt den Aufwand und beweist das Gegenteil.

Wir haben uns schriftlich entschuldigt.

Damit ist alles Vertrauen hergestellt.

Thema ist für uns beendet.

Kauft gefälligst Karren aus dem VW-Konzern.

Klassische Vorgehensweise von Soziopathen.

Soziopathen sind in Konzernen gesuchte MitarbeiterInnen für Führungspositionen.

BWL ist mit Abstand der Lieblingsstudiengang bei Soziopathen.

Zugegeben, dicht gefolgt von den Rechtswissenschaften.

Vielleicht veräußert Piech seine Anteile am VW-Konzern an "die Chinesen"?

Vordergründig vermeiden Asiaten Gesichtsverluste, wie sie VW - en passant - fertiggebracht hat.

Bliebe abzuwarten, ob sich hernach genügend Anteile in chinesicher Hand vereinen, damit sich die Chinesen gegen den "Rat der Götter" durchsetzen könnten - wenn sie das - für Nicht-Chinesen - überhaupt wollten.

Diese exzellente Ausarbeitung wäre nach RVG mindestens 250 Euro wert ;-)

Meine Tochter hat von mir jedenfalss für kürzere Schriftsätze Vergleichbares erhalten.

Hättest Du den VW-Konzern dahingehend beraten, wären jetzt nach RVG 20% von 10Mrd fällig, oder? :D;):D

Schön, dass wir Dich noch im thread haben uind Du nicht in die VW-Rechtsabteilung eingetreten bist.

Könnte ich mit meiner Tochter als Rechsvertretung VW nicht bis zum BGH verklagen?

Sie ist in absehbarer Zeit Volljuristin.

Zu den Soziopathen: Unter Berufspolitikern findet man auch erstsunlich viele

 

Vielzuviel der Ehre, weil neben geringem rechtlichen Gehalt die Polemik über die politisch-wirtschaftlichen Verhältnisse enthalten ist.

Mit 250€ kommst du in die Nähe relevanter Stundensätze.

Dem VW-Konzern hätte meine - ruferhaltende - Beratung ganz sicher pekuniär nicht gefallen.

Dabei wäre das - frei ausgehandelte - Beratungshonorar trotzdem der vernachlässigbarste Posten gewesen.

Deine Tochter nimmt sich ihren Schönfelder, sucht sich die Hausnummer (grübel) 78 der ZPO und wird feststellen, daß es mit den AnwältenInnen beim BGH seine eigene Bewandnis hat.

Sie werden vom BMJ vorgeschlagen und in geheimer Wahl bestimmt.

Mit ihrer BGH-Zulassung verlieren sie automatisch ihre bisherige Zulassung vor den Instanzgerichten.

Gewöhnlich wirst du über die 2. Instanz nicht hinauskommen.

VW einigt sich vorher außergerichtlich.

Borderline Psychopathen.

In der Politik ist diese Spezies weit verbreitet.

Das schließt kumulative Soziopathie nicht aus.

am 1. April 2017 um 23:46

Das nächste Urteil gegen VW:

http://www.focus.de/.../...r-bekommt-kaufpreis-zurueck_id_6870818.html

"Der Kläger argumentierte, dass eine Nachbesserung durch eine andere Software und oder ein Strömungsgitter nicht möglich sei, da eine Reduzierung der NOx-Werte zwangsläufig auch zu einer Erhöhung der CO-2 Werte des Fahrzeugs führen würde.

Des Weiteren hätten Tests an nachgebesserten Fahrzeugen ergeben, dass der Kraftstoffverbrauch um bis zu 8 Prozent steige und es zu Leistungsverlusten komme. Auch leuchte die Warnleuchte des Dieselpartikelfilters häufig unvermittelt beim Ausrollen des Fahrzeugs auf.

Darüber hinaus habe eine Nachbesserung zur Folge, dass Verschleißteile wie zum Beispiel Dichtungen weit früher als vorgesehen gewechselt werden müssten und die Lebensdauer des Motors insgesamt verringert sei, argumentierte der Kläger. Allein hierdurch entstünden ihm Zusatzkosten in Höhe von 3000 bis 4000 Euro.

Schließlich sei der Marktwert des Fahrzeugs in einer Größenordnung von zehn bis 20 Prozent negativ beeinflusst."

Hier wurde also mit den negativen Folgen des updats argumentiert, mit dem daraus resultierenden Wertverlust und mit arglistiger Täuschung, die durch das update nicht geheilt werden könne.

Das Gericht ist der Argumentation gefolgt.

Nutzungsersatz schulde der Klägerr für das Fahrzeug nicht, da sein Wagen schon bei Beginn der Nutzung den Kaufpreis nicht wert gewesen sei. (!!!)

Genauso sieht es aus, die Kunden wurden vorsätzlich betrogen und nachträglich übervorteilt und für dumm verkauft. Wer nicht dagegen vorgeht und das alles ohne Konsequenzen für VW/ Audi/ Skoda/ Seat in Kauf nimmt, ist ein Schaf.

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