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Golf 6 (u.a. 2.0 TDI) - rechtliche Lage Software-Updates

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 24. Januar 2017 um 14:47

Hallo.

Um den Thread, der sich mit der technischen Seite der reinen Software-Problematik beschäftigt, nicht zu kontaminieren, eröffne ich hier eine neue Diskussion. Im Gegensatz zu technischen Fragen würde ich hier aber gern erfahren, wie die rechtliche Situation (tatsächlich) ist:

  • Hat mein Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis?
  • Hatte es jemals eine BE - trotz oder mit der Schummelsoftware
  • Bin ich verpflichtet, das Software-Update machen zu lassen?
  • Was passiert, wenn ich den VW-Brief ignoriere oder mich weigere?
  • Wer haftet für Schäden, die (eventuell!) als Folgen des Updates auftreten?
  • Wer ist in der Beweislast?
  • Muss VW die Unschädlichkeit des Updates nachweisen?
  • Oder muss ich beweisen, dass ein Fehler aufgrund des Updates aufgetreten ist?

Ich vermute, dass ich nicht der einzige bin, der sich diese Frage stellt, und hoffe auf ergiebige Diskussionen, gern immer mit Link zu einer Fundstelle - zum Nachlesen. Danke!

Beste Antwort im Thema

@3VWBesitzer:

Bitte nicht zwischendurch außer Acht lassen, daß in den streitgegenständlichen Verfahren stets Hersteller UND Verkäufer/Händler Beklagte waren bzw. sind. In vielen Fällen nur der Verkäufer/Händler.

Das geschah und geschieht nicht ohne rechtliche Gründe.

Eine detaillierte Analyse des bundesdeutschen Schadensrechts muß vorliegend als grundsätzlich unbehelflich abgelehnt werden.

Darüber gibt es genügend und vor allem sehr umfangreiche und umfassende Fachliteratur.

Die kriminelle Energie der Verantwortlichen des VW-Konzerns beim vorliegenden Betrug am Kunden und den Möglichkeiten, die zivilrechtlichen Folgen zu minimieren, habe ich bereits mehrfach dargestellt.

Vielleicht gelingt das Verständnis über die externe Quelle besser?

Diese Quelle weist nur einen geringen Teilausschnitt nach.

Der mag reichen.

Der VW-Konzern wollte alle EA 189 Kunden - vorsätzlich - betrügen.

VW will sich von den Rechtsfolgen dieses Betruges - so weit es geht - rechtlich freistellen.

Für den Kunden sind nur zivilrechtliche Ersatzansprüche von Interesse.

Dabei ist es für den Kunden gleichgültig, ob er seine Ansprüche vom Verkäufer/Händler und/oder Hersteller ersetzt bekommt.

Hauptsache, er bekommt sie ersetzt.

Klagegegner sollten daher immer beide sein.

Für den Kunden ist es irrelevant, ob die Verantwortlichen bei VW strafrechtlich verurteilt werden, denn das Strafrecht gibt dem Kunden keinen pekuniären oder sonstigen Ersatz.

VW klärte im Vorfeld ab, wie Ersatzansprüche von Kunden - trotz Pflichtverletzung durch VW - abgewendet werden können.

VW behauptet, mit dem sog. Update sei die Gefahr für Kunden tatsächlich abgewendet, die vorherige Rechtsgutverletzung bestehe nicht mehr, folgerichtig seien Schadensersatzansprüche durch Kunden ausgeschlossen. Folgeschäden könne es nicht geben. Ein merkantiler Minderwert verbleibe nicht, EA 189 KFZ seien als Gebrauchtwagen immer noch so viel oder so wenig Wert, wie vor dem Auffliegen des Betruges.

Die verbalen Auswüchse dieser Abwehr kann die geneigte Leserschaft in diesem Forum in den Beiträgen der konzerneigenen VW-Jubelperser nachlesen. Die bringen nie Neuigkeiten, sondern leiern gebetsmühlenartig herunter, daß kein Schaden entstanden sei, Schäden auch nicht entstehen könnten, usw.

Der Tenor dieser Agitation und Propaganda des VW-Konzerns wird von Müller und Co. ebenso propagiert.

"Das Update sei in Ordnung, Folgeschäden gäbe es keine. Wer das nicht einsehen will, soll klagen."

Zivilprozessual muß jeder Kunde jeden Schaden, den er geltend macht beweisen, weil VW diese Schäden bestreitet.

Nach stattgehabtem Update muß genau dieses Update für aufgetretene Schäden - allein oder zumindest weitestgehend - ursächlich sein.

Kulanterweise (d.h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) werden dem einen oder anderen Kunden nach dem Update kaputte AGR, kaputte INJ und vor der Zeit überfüllte DPF getauscht.

VW meint, dadurch in der PR zu den "Guten" zu gehören, weil VW etwas für Kunden tut - ohne Rechtspflicht.

Schließlich sind das Verschleißteile, die sowieso defekt werden. Was sind wir lieb und nett.

Von VW geplante Obsoleszenz und deren zeitliche Verkürzung durch das Update wurde nur ganz am Anfang auf's rechtliche Tablett gebracht und ist inzwischen überhaupt kein Thema mehr.

Die vorbezeichnete Beweisführung ist für einen Kunden alleine wirtschaftlich kaum zu stemmen.

Das war VW vorher bekannt, das hatte VW eingeplant.

Der einzelne Kunde kann vom Verkäufer/Händler und VW wirtschaftlich totprozessiert werden.

VW verhindert durch sog. Kulanz in Einzelfällen, daß streitbaren Kunden mit entsprechend wirtschaftlichem Hintergrund doch der - allgemeingültige - Beweis gelingen könnte, daß das VW-Update ursächlich für Schäden ist.

Als "Rat der Götter" der Nachkriegszeit handelnd, wurden die von VW in die Politik "eingeschleusten Schläfer" des VW-Konzerns aktiviert.

Diese wehrten eine bereits ausformulierte Verabschiedung der gesetzlichen Einführung einer Sammelklage aller Kunden gegen VW (oder andere Täter) ab, mit der wirtschaftliche Parität im Kampf der Parteien (= umfassender Verbraucherschutz) hätte hergestellt werden können.

Automobilclus, die sich als unabhängig darstellten und Parität zugunsten ihrer Mitglieder hätten herstellen können, erwiesen sich als ganz und gar nicht unabhängig von den Konzernen der KFZ-Industrie.

Daß etliche Rechtschutzversicherer Deckungszusagen in der Sache verweigern, gibt nichts zu Lasten der Kunden her, weil es - seit jeher - Versicherer dieser Art gibt, die es als ihre vornehmste Aufgabe ansehen, alle - auch noch so berechtigten - Ansprüche auf Deckungszusage ihrer Versicherungsnehmer abzubügeln.

Macht euch den Spaß und recherchiert via Internet am Beispiel einer ablehnenden RSV, zu wem welche - scheinbar eigenständig auftretende - Rechtschutzversicherung (RSV) hinter den Kulissen tatsächlich gehört.

Die Verweigerer sind Kinder derselben Mutter. Die Mutter bestimmt die Vorgehensweise.

Den Faden wieder aufnehmend: Trotzdem folgten bisher viele Gerichte erster Instanz nicht den o.g. Darstellungen von VW und dessen Jubelpersern. Diese Urteilsbegründungen sind zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage, ob Verkäufer/Händler außen vor bleiben, sehr instruktiv und müssen hier im Forum nicht wiederholt bis zum Erbrechen zitiert werden.

Daß daraus keine Grundsatzentscheidungen höherer bis höchstrichterlicher Instanz werden, läßt sich verhindern, indem ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wird, der einem Totalanerkenntnis aller Ansprüche - inkl. Anwalts- und Gerichtskosten - entspricht, die dieser eine Kunde (gegen Verkäufer/Händler und/oder VW) geltend gemacht hat (Erlittene Nachteile des Verkäufers/Händlers gleicht der VW-Konzern intern aus).

Kunde bekommt alles, was er geltend gemacht hat, sein Rechtschutzbedürfnis ist weg.

VW verhindert, daß ein rechtssicherer "Flächenbrand" entsteht, der von allen Kunden angefacht werden kann.

Manchmal wird auf das Totalanerkenntnis noch "was draufgelegt".

Hauptsache, die Angelegenheit geht nicht gerichtlich in maßgebliche Instanzen.

Damit dieses Vorgehen möglichst wenig Nachahmer findet, wird Stillschweigen darüber, bei empfindlicher Strafe, vereinbart. Das ist alles der ganz grob skizzierte "Plan A" des VW-Konzerns.

Bloß verhindern, daß das alle betroffenen Kunden bekommen.

So schlaglichtartig die gewählte Form der Darstellung ist, weil das Thema vor dem umfassenden Hintergrund nicht anders dargestellt werden kann, so deutlich sollte die Dimension geworden sein, mit der der VW-Konzern zu Lasten seiner Kunden agierte und agiert - im Rahmen einer bundesdeutschen Rechtsordnung, verabschiedet von einer bundesdeutschen Politik, die genau das zu Lasten der Verbraucher ermöglicht.

Daher Tenor aus dem VW-Konzern für deutsche Kunden:

Wir sind der VW-Konzern.

Wir dürfen Pflichten verletzen.

Wir dürfen betrügen.

Wir haben die Ermächtigungsgesetze der bundesdeutschen Rechtsordnung dafür (mit gestaltet).

Fliegen wir auf, gleichen wir nach unserem Gusto wirtschaftlich billig aus.

Wir behaupten, das sei rechtlich so in Ordnung.

Sollten Schadensersatzansprüche entstanden sein, sind diese jedenfalls erloschen.

Folgeschäden können gar nicht entstehen.

Hochgeschätzte Kunden, bitte betreibt den Aufwand und beweist das Gegenteil.

Wir haben uns schriftlich entschuldigt.

Damit ist alles Vertrauen hergestellt.

Thema ist für uns beendet.

Kauft gefälligst Karren aus dem VW-Konzern.

Klassische Vorgehensweise von Soziopathen.

Soziopathen sind in Konzernen gesuchte MitarbeiterInnen für Führungspositionen.

BWL ist mit Abstand der Lieblingsstudiengang bei Soziopathen.

Zugegeben, dicht gefolgt von den Rechtswissenschaften.

Vielleicht veräußert Piech seine Anteile am VW-Konzern an "die Chinesen"?

Vordergründig vermeiden Asiaten Gesichtsverluste, wie sie VW - en passant - fertiggebracht hat.

Bliebe abzuwarten, ob sich hernach genügend Anteile in chinesicher Hand vereinen, damit sich die Chinesen gegen den "Rat der Götter" durchsetzen könnten - wenn sie das - für Nicht-Chinesen - überhaupt wollten.

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am 17. März 2017 um 22:36

@Colossus: Die real erzielbaren Verkaufspreise liegen IMMER unter den Wunschvorstellungen der Verkäufer, da braucht man sich nur einmal die Autosendungen anzusehen, wie professionelle Käufer die Angebote runterhandeln.

Erstmal gnadenlos jeden Fehler auflisten, und dann alles runterrechnen vom Verkaufspreis. Die holen immer mindestens 10% raus, oft handeln sie noch weiter runter. So ist es auch in Wirklichkeit. Wenn jemand mit 7000€ inseriert, geht der Wagen vielleicht für 6 oder 5500€ real weg.

Ich kann nur meine Beobachtungen mitteilen, und bei mobile.de standen diese Golf 6 TDI 2.0 mit wenig Km bis vor zwei Jahren noch IMMER über 10K als Inserate drin. Und da waren die Wagen auch nicht mehr neu, hatten aber einen vorhersehbaren stabilen Wertverlust. Das ist nun Makulatur, de facto kauft Dir überhaupt niemand mehr solch ein Teil zum Listenpreis ab, da kannst Du ein halbes Jahr inserieren. Verkaufen geht nur mit deftigen Preisabschlägen, denn kein normal denkender Mensch kauft solche Problemautos, wenn sie nicht spottbillig sind.

Und bei myright bekomme ich einen Großteil meines evtl. Verlustes wieder, während alle anderen total in die Röhre schauen. Einen Prozess gegen VW kann ich nicht alleine durchziehen, so wie viele andere halt auch. Das weiss der Laden ja auch, und deshalb haben sie alles daran gesetzt, entsprechende Gesetzesvorhaben für Sammelklagen zu verhindern.

Wir haben bald ein Euro6 Auto :rolleyes:

https://automobilnews.eu/.../

Zitat:

@Rotkehle schrieb am 17. März 2017 um 23:52:36 Uhr:

https://automobilnews.eu/.../

Der Mist ist kostenlos yeahhh. Die haben mir KOSTENLOS mein Auto geschrottet, vielleicht sollte ich denen die Rechnung schicken?

@dreivwbesitzer

Ich denke auch, dass es schwierig wird, den Beweis zu führen. Ansonsten ist dein Ansatz natürlich richtig.

@Hotze66

Natürlich hast du recht, dass der Wunschpreis immer über dem Verkaufspreis liegt. Ich hoffe allerdings, dass du dein Wissen über Auto-An- und -Verkauf nicht ausschließlich aus gestellten Fernsehsendungen beziehst.

Außerdem dürfte es rein von der Logik her klar sein, dass ausnahmslos alle Fahrzeuge, die vor 2 Jahren 10-12T€ wert waren, jetzt irgendwo zwischen 7 und 9T€ liegen. Da ist der Hersteller völlig nebensächlich.

Natürlich bekommst du bei myright eventuell Geld raus. Aber sobald irgendeine Klage in allen Instanzen erfolgreich war, unabhängig vom Klageführer, ist der Weg für alle Klagewilligen deutlich einfacher. Und während myright aufgrund der vielen Anhänger die große Kohle macht, holen die Eisernen, die es auf eigene Faust durchgezogen haben, für sich deutlich mehr raus.

Es geht um diese Zwiespältigkeit, einerseits den VW-Konzern zu verteufeln und andererseits einer großen Kanzlei das Geld in den Rachen zu werfen. Wahrscheinlich bin ich einfach zu dumm um zu verstehen, warum man den wahren Hintergrund von myright nicht sieht bzw. sehen möchte.

Dennoch viel Erfolg, jeder ist seines Glückes Schmied.

am 18. März 2017 um 12:14

Zitat:

@Micha112233 schrieb am 17. März 2017 um 22:23:33 Uhr:

M.E. stellt die Kostenfreiheit des Rückrufs das Problem dar. Welche Vertragsgrundlage liegt zw. Halter und Werkstatt vor?

Habe mich durchgewühlt und folgende juristische Analyse zum Thema gefunden, siehe Anhang.

Autohaus anscheinend außen vor, Hersteller in der Pflicht!

Jetzt muss die Analyse von P990I her!

Da muss man nicht unbedingt etwas analysieren, denn es steht sehr deutlich da, dass der Hersteller auch bei erfolgreicher Durchführung des Rückrufes (= Update) und der Beseitigung des RR-Grundes (= Software-Manipulation) sehr wohl für Schäden, welche im Zusammenhang mit der Aktion stehen, haftbar gemacht werden kann.

Die Werkstätten sind "nur" ausführendes Organ.

P990i hatte es ja schon mal ausführlich erläutert: man wird die Aktion bei VW im Vorfeld schon mehr als nur grob beleuchtet haben, was eventuelle Folgen angeht.

@3VWBesitzer:

Bitte nicht zwischendurch außer Acht lassen, daß in den streitgegenständlichen Verfahren stets Hersteller UND Verkäufer/Händler Beklagte waren bzw. sind. In vielen Fällen nur der Verkäufer/Händler.

Das geschah und geschieht nicht ohne rechtliche Gründe.

Eine detaillierte Analyse des bundesdeutschen Schadensrechts muß vorliegend als grundsätzlich unbehelflich abgelehnt werden.

Darüber gibt es genügend und vor allem sehr umfangreiche und umfassende Fachliteratur.

Die kriminelle Energie der Verantwortlichen des VW-Konzerns beim vorliegenden Betrug am Kunden und den Möglichkeiten, die zivilrechtlichen Folgen zu minimieren, habe ich bereits mehrfach dargestellt.

Vielleicht gelingt das Verständnis über die externe Quelle besser?

Diese Quelle weist nur einen geringen Teilausschnitt nach.

Der mag reichen.

Der VW-Konzern wollte alle EA 189 Kunden - vorsätzlich - betrügen.

VW will sich von den Rechtsfolgen dieses Betruges - so weit es geht - rechtlich freistellen.

Für den Kunden sind nur zivilrechtliche Ersatzansprüche von Interesse.

Dabei ist es für den Kunden gleichgültig, ob er seine Ansprüche vom Verkäufer/Händler und/oder Hersteller ersetzt bekommt.

Hauptsache, er bekommt sie ersetzt.

Klagegegner sollten daher immer beide sein.

Für den Kunden ist es irrelevant, ob die Verantwortlichen bei VW strafrechtlich verurteilt werden, denn das Strafrecht gibt dem Kunden keinen pekuniären oder sonstigen Ersatz.

VW klärte im Vorfeld ab, wie Ersatzansprüche von Kunden - trotz Pflichtverletzung durch VW - abgewendet werden können.

VW behauptet, mit dem sog. Update sei die Gefahr für Kunden tatsächlich abgewendet, die vorherige Rechtsgutverletzung bestehe nicht mehr, folgerichtig seien Schadensersatzansprüche durch Kunden ausgeschlossen. Folgeschäden könne es nicht geben. Ein merkantiler Minderwert verbleibe nicht, EA 189 KFZ seien als Gebrauchtwagen immer noch so viel oder so wenig Wert, wie vor dem Auffliegen des Betruges.

Die verbalen Auswüchse dieser Abwehr kann die geneigte Leserschaft in diesem Forum in den Beiträgen der konzerneigenen VW-Jubelperser nachlesen. Die bringen nie Neuigkeiten, sondern leiern gebetsmühlenartig herunter, daß kein Schaden entstanden sei, Schäden auch nicht entstehen könnten, usw.

Der Tenor dieser Agitation und Propaganda des VW-Konzerns wird von Müller und Co. ebenso propagiert.

"Das Update sei in Ordnung, Folgeschäden gäbe es keine. Wer das nicht einsehen will, soll klagen."

Zivilprozessual muß jeder Kunde jeden Schaden, den er geltend macht beweisen, weil VW diese Schäden bestreitet.

Nach stattgehabtem Update muß genau dieses Update für aufgetretene Schäden - allein oder zumindest weitestgehend - ursächlich sein.

Kulanterweise (d.h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) werden dem einen oder anderen Kunden nach dem Update kaputte AGR, kaputte INJ und vor der Zeit überfüllte DPF getauscht.

VW meint, dadurch in der PR zu den "Guten" zu gehören, weil VW etwas für Kunden tut - ohne Rechtspflicht.

Schließlich sind das Verschleißteile, die sowieso defekt werden. Was sind wir lieb und nett.

Von VW geplante Obsoleszenz und deren zeitliche Verkürzung durch das Update wurde nur ganz am Anfang auf's rechtliche Tablett gebracht und ist inzwischen überhaupt kein Thema mehr.

Die vorbezeichnete Beweisführung ist für einen Kunden alleine wirtschaftlich kaum zu stemmen.

Das war VW vorher bekannt, das hatte VW eingeplant.

Der einzelne Kunde kann vom Verkäufer/Händler und VW wirtschaftlich totprozessiert werden.

VW verhindert durch sog. Kulanz in Einzelfällen, daß streitbaren Kunden mit entsprechend wirtschaftlichem Hintergrund doch der - allgemeingültige - Beweis gelingen könnte, daß das VW-Update ursächlich für Schäden ist.

Als "Rat der Götter" der Nachkriegszeit handelnd, wurden die von VW in die Politik "eingeschleusten Schläfer" des VW-Konzerns aktiviert.

Diese wehrten eine bereits ausformulierte Verabschiedung der gesetzlichen Einführung einer Sammelklage aller Kunden gegen VW (oder andere Täter) ab, mit der wirtschaftliche Parität im Kampf der Parteien (= umfassender Verbraucherschutz) hätte hergestellt werden können.

Automobilclus, die sich als unabhängig darstellten und Parität zugunsten ihrer Mitglieder hätten herstellen können, erwiesen sich als ganz und gar nicht unabhängig von den Konzernen der KFZ-Industrie.

Daß etliche Rechtschutzversicherer Deckungszusagen in der Sache verweigern, gibt nichts zu Lasten der Kunden her, weil es - seit jeher - Versicherer dieser Art gibt, die es als ihre vornehmste Aufgabe ansehen, alle - auch noch so berechtigten - Ansprüche auf Deckungszusage ihrer Versicherungsnehmer abzubügeln.

Macht euch den Spaß und recherchiert via Internet am Beispiel einer ablehnenden RSV, zu wem welche - scheinbar eigenständig auftretende - Rechtschutzversicherung (RSV) hinter den Kulissen tatsächlich gehört.

Die Verweigerer sind Kinder derselben Mutter. Die Mutter bestimmt die Vorgehensweise.

Den Faden wieder aufnehmend: Trotzdem folgten bisher viele Gerichte erster Instanz nicht den o.g. Darstellungen von VW und dessen Jubelpersern. Diese Urteilsbegründungen sind zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage, ob Verkäufer/Händler außen vor bleiben, sehr instruktiv und müssen hier im Forum nicht wiederholt bis zum Erbrechen zitiert werden.

Daß daraus keine Grundsatzentscheidungen höherer bis höchstrichterlicher Instanz werden, läßt sich verhindern, indem ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wird, der einem Totalanerkenntnis aller Ansprüche - inkl. Anwalts- und Gerichtskosten - entspricht, die dieser eine Kunde (gegen Verkäufer/Händler und/oder VW) geltend gemacht hat (Erlittene Nachteile des Verkäufers/Händlers gleicht der VW-Konzern intern aus).

Kunde bekommt alles, was er geltend gemacht hat, sein Rechtschutzbedürfnis ist weg.

VW verhindert, daß ein rechtssicherer "Flächenbrand" entsteht, der von allen Kunden angefacht werden kann.

Manchmal wird auf das Totalanerkenntnis noch "was draufgelegt".

Hauptsache, die Angelegenheit geht nicht gerichtlich in maßgebliche Instanzen.

Damit dieses Vorgehen möglichst wenig Nachahmer findet, wird Stillschweigen darüber, bei empfindlicher Strafe, vereinbart. Das ist alles der ganz grob skizzierte "Plan A" des VW-Konzerns.

Bloß verhindern, daß das alle betroffenen Kunden bekommen.

So schlaglichtartig die gewählte Form der Darstellung ist, weil das Thema vor dem umfassenden Hintergrund nicht anders dargestellt werden kann, so deutlich sollte die Dimension geworden sein, mit der der VW-Konzern zu Lasten seiner Kunden agierte und agiert - im Rahmen einer bundesdeutschen Rechtsordnung, verabschiedet von einer bundesdeutschen Politik, die genau das zu Lasten der Verbraucher ermöglicht.

Daher Tenor aus dem VW-Konzern für deutsche Kunden:

Wir sind der VW-Konzern.

Wir dürfen Pflichten verletzen.

Wir dürfen betrügen.

Wir haben die Ermächtigungsgesetze der bundesdeutschen Rechtsordnung dafür (mit gestaltet).

Fliegen wir auf, gleichen wir nach unserem Gusto wirtschaftlich billig aus.

Wir behaupten, das sei rechtlich so in Ordnung.

Sollten Schadensersatzansprüche entstanden sein, sind diese jedenfalls erloschen.

Folgeschäden können gar nicht entstehen.

Hochgeschätzte Kunden, bitte betreibt den Aufwand und beweist das Gegenteil.

Wir haben uns schriftlich entschuldigt.

Damit ist alles Vertrauen hergestellt.

Thema ist für uns beendet.

Kauft gefälligst Karren aus dem VW-Konzern.

Klassische Vorgehensweise von Soziopathen.

Soziopathen sind in Konzernen gesuchte MitarbeiterInnen für Führungspositionen.

BWL ist mit Abstand der Lieblingsstudiengang bei Soziopathen.

Zugegeben, dicht gefolgt von den Rechtswissenschaften.

Vielleicht veräußert Piech seine Anteile am VW-Konzern an "die Chinesen"?

Vordergründig vermeiden Asiaten Gesichtsverluste, wie sie VW - en passant - fertiggebracht hat.

Bliebe abzuwarten, ob sich hernach genügend Anteile in chinesicher Hand vereinen, damit sich die Chinesen gegen den "Rat der Götter" durchsetzen könnten - wenn sie das - für Nicht-Chinesen - überhaupt wollten.

Brillant!

Dazu möchte ich auf noch ein Aspekt hinweisen, das VW bei der Betrugsplanung mit kalkuliert hat. Nämlich dass Kunden in DACH-Ländern brav zu Werkstätten fahren und ihre Autos freiwillig kaputt machen lassen. An den darauffolgenden Reparaturen wird der Konzern nochmals gut verdienen.

Einmal hat VW seine Kunden vorsätzlich betrogen. Nun lassen sich diese Kunden vorsätzlich und absichtlich zum zweiten Mal betrügen. Sonst kann ich zahlreiche Beschwerden (in Foren über Erfahrungen nach Update) leider nicht erklären, sorry. Aber das wusste VW schon vor 10 Jahren, als er auf seine geniale Idee kam.

In dieser ganzen Geschichte steht jeder für sich selbst und vertritt eigene Interesse. Niemand wird sich für EA189-Käufer einsetzen, außer ihnen selbst. Eigene Interessen verfolgen und an sich denken würde in diesem Fall bedeuten: Auto nicht verkaufen (denn das ist jetzt nur mit einem großen Verlust möglich) und kein Update aufspielen lassen. Einfach weiter fahren. Hätten das alle oder - nach den ersten negativen Erfahrungen - viele VW-Halter gemacht, hätten wir heute eine ganz andere Situation und nicht gerade zugunsten von VW. Zumindest für die Kunden, die nicht vorhatten, ihre Autos zu verkaufen, hätte der ganze Skandal keine Bedeutung.

am 22. März 2017 um 20:27

@P990i: Vielen Dank für Deine, wie immer sehr sachkundige, Zusammenfassung der Lage.

Eines darf ich korrigieren: Der VW Konzern wollte nicht nur vorsätzlich betrügen, er hat den Betrug ausgeführt. Millionenfach.

Aktuell hat gerade wieder ein Tiguan Besitzer das Recht auf Rückgabe und kostenfreie Wandlung gegen eine neues Modell im Prozess gegen VW gewonnen. Der Wagen ist von 2014, TDI mit 177 PS. Er muss nichteinmal eine Nutzungsentschädigung bezahlen. Das Gericht sah den Betrug als erwiesen an. Sicher wird die Gegenseite in Revision gehen, und warscheinlich kommt wieder ein Vergleich zu gunsten des Käufers dabei heraus.

http://www.focus.de/.../...n-nagelneuen-tiguan-liefern_id_6820768.html

Ich kann nur jedem raten, sein Recht anwaltlich einzufordern, das ist noch bis 2018 möglich. Ob mit Sammelklage oder als Einzelkämpfer. Die Chancen stehen m. E. zunehmend besser für den geprellten Kunden. Das Software update sollte man tunlichst meiden.

Bei mir gab es aktuell mit dem neuen Tüv null Probleme, die Werkstatt sagte, den Tüv interessiert das update nicht, das ist nicht mit im Prüfumfang drin und nur Sache von VW alleine. Es wurde also nur geprüft, ob der Motor schadhaft ist im Sinne von nicht einwandfreier Funktion. Abgastests gibts ja aktuell keine.

Niemand sollte sich durch die Drohungen von VW, Audi, Seat etc. unter Druck setzen lassen.

@hotze:

3 Dinge sind hier im Urteil aber wichtig:

1. Es wurde (gerade noch) in der Garantiezeit bemängelt/anwaltlich angezeigt.

2. Damals war noch kein Softwareupdate verfügbar bei dem Ablauf der vom Anwalt gesetzten Frist.

3. Von Betrug/arglistiger Täuschung steht kein Wort in der Urteilsbegründung.

am 23. März 2017 um 9:47

Definition Betrug:

"Hierzu verbietet sie Handlungen, bei dem der Täter in der Absicht, sich oder einem Dritten einen objektiv rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, einen Dritten durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so täuscht, dass dieser irrtumsbedingt über sein Vermögen verfügt, was bei ihm oder einem Dritten zu einem Vermögensschaden führt."

Quelle: Wikipedia

VW hat sich einen Vermögensvorteil durch Vortäuschung falscher Tatsachen verschafft. Hätte sie die Autos ohne Typgenehmigung angeboten, wären sie unverkäuflich gewesen. Diese veralteten Schlurren wurden nur deshalb gekauft, weil VW den Kunden Sand in die Augen gestreut hat.

Zitat:

@Hotze66 schrieb am 23. März 2017 um 10:47:41 Uhr:

Diese veralteten Schlurren wurden nur deshalb gekauft, weil VW den Kunden Sand in die Augen gestreut hat.

Veraltet? Wo denn? VW hat bei der Software getrickst, ja. Die Fahrzeuge sind nach dem Update auf dem Niveau anderer Hersteller. Nicht besser, nicht schlechter (gewisse Toleranzen eingerechnet).

Ha, ha....

@heizoelblitz

Sehr nützlicher Beitrag! *augenroll*

Dann erklär doch bitte mir und allen geneigten Usern, was an den Fahrzeugen bitte alles alt, scheiße und vermurkst ist. Ich bin gespannt. Ich hab dieses Gejammer auf hohem Niveau sowas von satt! Niemand ist gezwungen ein Fahrzeug dieser oder jener Marke zu fahren.

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