Golf 6 (u.a. 2.0 TDI) - rechtliche Lage Software-Updates
Hallo.
Um den Thread, der sich mit der technischen Seite der reinen Software-Problematik beschäftigt, nicht zu kontaminieren, eröffne ich hier eine neue Diskussion. Im Gegensatz zu technischen Fragen würde ich hier aber gern erfahren, wie die rechtliche Situation (tatsächlich) ist:
- Hat mein Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis?
- Hatte es jemals eine BE - trotz oder mit der Schummelsoftware
- Bin ich verpflichtet, das Software-Update machen zu lassen?
- Was passiert, wenn ich den VW-Brief ignoriere oder mich weigere?
- Wer haftet für Schäden, die (eventuell!) als Folgen des Updates auftreten?
- Wer ist in der Beweislast?
- Muss VW die Unschädlichkeit des Updates nachweisen?
- Oder muss ich beweisen, dass ein Fehler aufgrund des Updates aufgetreten ist?
Ich vermute, dass ich nicht der einzige bin, der sich diese Frage stellt, und hoffe auf ergiebige Diskussionen, gern immer mit Link zu einer Fundstelle - zum Nachlesen. Danke!
Beste Antwort im Thema
@3VWBesitzer:
Bitte nicht zwischendurch außer Acht lassen, daß in den streitgegenständlichen Verfahren stets Hersteller UND Verkäufer/Händler Beklagte waren bzw. sind. In vielen Fällen nur der Verkäufer/Händler.
Das geschah und geschieht nicht ohne rechtliche Gründe.
Eine detaillierte Analyse des bundesdeutschen Schadensrechts muß vorliegend als grundsätzlich unbehelflich abgelehnt werden.
Darüber gibt es genügend und vor allem sehr umfangreiche und umfassende Fachliteratur.
Die kriminelle Energie der Verantwortlichen des VW-Konzerns beim vorliegenden Betrug am Kunden und den Möglichkeiten, die zivilrechtlichen Folgen zu minimieren, habe ich bereits mehrfach dargestellt.
Vielleicht gelingt das Verständnis über die externe Quelle besser?
Diese Quelle weist nur einen geringen Teilausschnitt nach.
Der mag reichen.
Der VW-Konzern wollte alle EA 189 Kunden - vorsätzlich - betrügen.
VW will sich von den Rechtsfolgen dieses Betruges - so weit es geht - rechtlich freistellen.
Für den Kunden sind nur zivilrechtliche Ersatzansprüche von Interesse.
Dabei ist es für den Kunden gleichgültig, ob er seine Ansprüche vom Verkäufer/Händler und/oder Hersteller ersetzt bekommt.
Hauptsache, er bekommt sie ersetzt.
Klagegegner sollten daher immer beide sein.
Für den Kunden ist es irrelevant, ob die Verantwortlichen bei VW strafrechtlich verurteilt werden, denn das Strafrecht gibt dem Kunden keinen pekuniären oder sonstigen Ersatz.
VW klärte im Vorfeld ab, wie Ersatzansprüche von Kunden - trotz Pflichtverletzung durch VW - abgewendet werden können.
VW behauptet, mit dem sog. Update sei die Gefahr für Kunden tatsächlich abgewendet, die vorherige Rechtsgutverletzung bestehe nicht mehr, folgerichtig seien Schadensersatzansprüche durch Kunden ausgeschlossen. Folgeschäden könne es nicht geben. Ein merkantiler Minderwert verbleibe nicht, EA 189 KFZ seien als Gebrauchtwagen immer noch so viel oder so wenig Wert, wie vor dem Auffliegen des Betruges.
Die verbalen Auswüchse dieser Abwehr kann die geneigte Leserschaft in diesem Forum in den Beiträgen der konzerneigenen VW-Jubelperser nachlesen. Die bringen nie Neuigkeiten, sondern leiern gebetsmühlenartig herunter, daß kein Schaden entstanden sei, Schäden auch nicht entstehen könnten, usw.
Der Tenor dieser Agitation und Propaganda des VW-Konzerns wird von Müller und Co. ebenso propagiert.
"Das Update sei in Ordnung, Folgeschäden gäbe es keine. Wer das nicht einsehen will, soll klagen."
Zivilprozessual muß jeder Kunde jeden Schaden, den er geltend macht beweisen, weil VW diese Schäden bestreitet.
Nach stattgehabtem Update muß genau dieses Update für aufgetretene Schäden - allein oder zumindest weitestgehend - ursächlich sein.
Kulanterweise (d.h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) werden dem einen oder anderen Kunden nach dem Update kaputte AGR, kaputte INJ und vor der Zeit überfüllte DPF getauscht.
VW meint, dadurch in der PR zu den "Guten" zu gehören, weil VW etwas für Kunden tut - ohne Rechtspflicht.
Schließlich sind das Verschleißteile, die sowieso defekt werden. Was sind wir lieb und nett.
Von VW geplante Obsoleszenz und deren zeitliche Verkürzung durch das Update wurde nur ganz am Anfang auf's rechtliche Tablett gebracht und ist inzwischen überhaupt kein Thema mehr.
Die vorbezeichnete Beweisführung ist für einen Kunden alleine wirtschaftlich kaum zu stemmen.
Das war VW vorher bekannt, das hatte VW eingeplant.
Der einzelne Kunde kann vom Verkäufer/Händler und VW wirtschaftlich totprozessiert werden.
VW verhindert durch sog. Kulanz in Einzelfällen, daß streitbaren Kunden mit entsprechend wirtschaftlichem Hintergrund doch der - allgemeingültige - Beweis gelingen könnte, daß das VW-Update ursächlich für Schäden ist.
Als "Rat der Götter" der Nachkriegszeit handelnd, wurden die von VW in die Politik "eingeschleusten Schläfer" des VW-Konzerns aktiviert.
Diese wehrten eine bereits ausformulierte Verabschiedung der gesetzlichen Einführung einer Sammelklage aller Kunden gegen VW (oder andere Täter) ab, mit der wirtschaftliche Parität im Kampf der Parteien (= umfassender Verbraucherschutz) hätte hergestellt werden können.
Automobilclus, die sich als unabhängig darstellten und Parität zugunsten ihrer Mitglieder hätten herstellen können, erwiesen sich als ganz und gar nicht unabhängig von den Konzernen der KFZ-Industrie.
Daß etliche Rechtschutzversicherer Deckungszusagen in der Sache verweigern, gibt nichts zu Lasten der Kunden her, weil es - seit jeher - Versicherer dieser Art gibt, die es als ihre vornehmste Aufgabe ansehen, alle - auch noch so berechtigten - Ansprüche auf Deckungszusage ihrer Versicherungsnehmer abzubügeln.
Macht euch den Spaß und recherchiert via Internet am Beispiel einer ablehnenden RSV, zu wem welche - scheinbar eigenständig auftretende - Rechtschutzversicherung (RSV) hinter den Kulissen tatsächlich gehört.
Die Verweigerer sind Kinder derselben Mutter. Die Mutter bestimmt die Vorgehensweise.
Den Faden wieder aufnehmend: Trotzdem folgten bisher viele Gerichte erster Instanz nicht den o.g. Darstellungen von VW und dessen Jubelpersern. Diese Urteilsbegründungen sind zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage, ob Verkäufer/Händler außen vor bleiben, sehr instruktiv und müssen hier im Forum nicht wiederholt bis zum Erbrechen zitiert werden.
Daß daraus keine Grundsatzentscheidungen höherer bis höchstrichterlicher Instanz werden, läßt sich verhindern, indem ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wird, der einem Totalanerkenntnis aller Ansprüche - inkl. Anwalts- und Gerichtskosten - entspricht, die dieser eine Kunde (gegen Verkäufer/Händler und/oder VW) geltend gemacht hat (Erlittene Nachteile des Verkäufers/Händlers gleicht der VW-Konzern intern aus).
Kunde bekommt alles, was er geltend gemacht hat, sein Rechtschutzbedürfnis ist weg.
VW verhindert, daß ein rechtssicherer "Flächenbrand" entsteht, der von allen Kunden angefacht werden kann.
Manchmal wird auf das Totalanerkenntnis noch "was draufgelegt".
Hauptsache, die Angelegenheit geht nicht gerichtlich in maßgebliche Instanzen.
Damit dieses Vorgehen möglichst wenig Nachahmer findet, wird Stillschweigen darüber, bei empfindlicher Strafe, vereinbart. Das ist alles der ganz grob skizzierte "Plan A" des VW-Konzerns.
Bloß verhindern, daß das alle betroffenen Kunden bekommen.
So schlaglichtartig die gewählte Form der Darstellung ist, weil das Thema vor dem umfassenden Hintergrund nicht anders dargestellt werden kann, so deutlich sollte die Dimension geworden sein, mit der der VW-Konzern zu Lasten seiner Kunden agierte und agiert - im Rahmen einer bundesdeutschen Rechtsordnung, verabschiedet von einer bundesdeutschen Politik, die genau das zu Lasten der Verbraucher ermöglicht.
Daher Tenor aus dem VW-Konzern für deutsche Kunden:
Wir sind der VW-Konzern.
Wir dürfen Pflichten verletzen.
Wir dürfen betrügen.
Wir haben die Ermächtigungsgesetze der bundesdeutschen Rechtsordnung dafür (mit gestaltet).
Fliegen wir auf, gleichen wir nach unserem Gusto wirtschaftlich billig aus.
Wir behaupten, das sei rechtlich so in Ordnung.
Sollten Schadensersatzansprüche entstanden sein, sind diese jedenfalls erloschen.
Folgeschäden können gar nicht entstehen.
Hochgeschätzte Kunden, bitte betreibt den Aufwand und beweist das Gegenteil.
Wir haben uns schriftlich entschuldigt.
Damit ist alles Vertrauen hergestellt.
Thema ist für uns beendet.
Kauft gefälligst Karren aus dem VW-Konzern.
Klassische Vorgehensweise von Soziopathen.
Soziopathen sind in Konzernen gesuchte MitarbeiterInnen für Führungspositionen.
BWL ist mit Abstand der Lieblingsstudiengang bei Soziopathen.
Zugegeben, dicht gefolgt von den Rechtswissenschaften.
Vielleicht veräußert Piech seine Anteile am VW-Konzern an "die Chinesen"?
Vordergründig vermeiden Asiaten Gesichtsverluste, wie sie VW - en passant - fertiggebracht hat.
Bliebe abzuwarten, ob sich hernach genügend Anteile in chinesicher Hand vereinen, damit sich die Chinesen gegen den "Rat der Götter" durchsetzen könnten - wenn sie das - für Nicht-Chinesen - überhaupt wollten.
781 Antworten
Entweder das Scheckheft ist lückenlos oder nicht - da sind die Rechnungen schnuppe!
Wenn es sofort nach dem Update passiert ist, seid ihr doch sicher gleich wieder hin - also gibts auch keine Ausrede von wegen, das war schon voher. Dranbleiben und nerven, aber nicht ausfallend werden.
@tigerlady666 bitte tu dir selbst den gefallen und bleib hartnäckig! Diese Betrüger dürfen daran nicht einen einzigen Euro verdienen!
Penetrier alle möglichen Stellen so gut es nur geht. Nerv die Hotline, die kann dich nicht einfach abweisen und muss auf dich eingehen. Am besten versuchst du es jeden Tag aufs Neue. Und nerv den Händler!
Auch, wenn es nicht meine Art wäre und nicht der guten schule entspricht - manchmal hilft auch eine gehobene Stimme mit der Bitte nach dem Geschäftsführer..
Zitat:
"Merkwürdig" dass das Auto vor dem Update 1A lief, nie defekt war und als wir bei VW vom Hof fuhren, fing er an zu stinken wie Sau und ruckelte ohne Ende.
2,o TDI 110PS, BJ 2009, 150000km gelaufen
2,o TDI 110PS, BJ 2009, 100tkm gelaufen. Und genau deswegen gibbet bei mir kein update. Vabanque Spiele kann und möchte ich mir nicht leisten. Nicht auf meine Kosten, Zeit und Nerven.
VW könnte sich GANZ anders verhalten in solchen Fällen und wirkliche Kulanz zeigen. Machen sie aber nicht. Zahlen lieber ihrer Topetage fürstliche Abfindungen und Honorare.
Das Auto ist wirklich nicht schlecht, den Konzern kann man moralisch vergessen.
P990i, vielen Dank für Deine fachkundigen Rechtsauskünfte!
dreivwbesitzer:
Nein.
Im Vertretungsfall ist die Sache des Mandanten mit dessen emotionaler Eingebundenheit nicht diie emotional eigene Sache.
Derselbe Grund führt bei Anwälten/innen dazu, NIE eigene Sachen selbst zu vertreten.
Jedenfalls, wenn sie noch einigermaßen bei Trost sind, denn die Erfolgsaussichten werden immer emotional eingefärbt betrachtet bzw. herbeigewünscht.
Die nicht eigene Sache kann von anwaltlicher Vertretung realitätsbezogen analysiert und betrieben werden.
Manches Mal wird der eigene Anwalt - ob dieser scheinbar "schlechten" Vertretung - gefeuert.
Das ändert nichts an den bis dahin angefallenen Gebühren.
Daneben gibt es die Mietmäuler, die gegen opulenten Stundensatz jeden rechtlichen Schwachsinn schreiben, den der Mandant zu Papier gebracht haben will.
Aus rein witschaftlicher Not - denn Anwälte/innen gibt es wie Sand am Meer - entsteht dieses Vorgehen ebenfalls.
Gleichgültig aus welchem Grund, m.E. stellt das eine Form von Prostitution dar.
Schlußendlich war es das "böse" Gericht, ggfls. in "Verschwörung" mit dem Gegner, das dagegen entschieden hat.
Diese Vorgehensweise fällt nicht nur Kollegen auf, sondern ebenso bei Gericht.
Entsprechend ernst genommen werden die Ausführungen dieser Vertreter/innen der Zunft.
Nichtsdestotrotz verursachen sie Erwiderungsaufwand beim Gegner.
Kurz:
Ich kann deine Wut mehr als nur verstehen und absolut nachvollziehen.
Kanalisiere sie in die Richtung, nie im Leben nur noch eine Unterlegscheibe aus dem VW-Konzern zu erwerben, geschweige denn ein Fahrzeug.
Bei der fortschreitenden Marktkonzentration sowie den "stillen" Beteiligungen könnte das künftig recht schwierig werden.
Solange es nicht unmöglich wird ... ;-)
Deine rechtlichen Interessen lasse gegen VW/Händler vertreten.
Im Verlauf dieser Auseinandersetzung wird dir sicherlich klar werden, der VW-Konzern hat bei seinem Betrug am Kunden die für den Kunden ungünstige Rechtslage in Deutschland - von vornherein - berücksichtigt und einkalkuliert.
Hotze66:
Das sind nur bekannte Ablaufbeschreibungen, die - so oder ähnlich - zum Alltagsgeschehen gehören.
Jedenfalls wünsche ich dir, daß myright mit seinen Anwälten das Maximum für dich erreichen wird.
Ähnliche Themen
Zitat:
@P990i schrieb am 23. Februar 2017 um 08:00:23 Uhr:
dreivwbesitzer:
Nein.
Im Vertretungsfall ist die Sache des Mandanten mit dessen emotionaler Eingebundenheit nicht diie emotional eigene Sache.
Derselbe Grund führt bei Anwälten/innen dazu, NIE eigene Sachen selbst zu vertreten.
Jedenfalls, wenn sie noch einigermaßen bei Trost sind, denn die Erfolgsaussichten werden immer emotional eingefärbt betrachtet bzw. herbeigewünscht.Die nicht eigene Sache kann von anwaltlicher Vertretung realitätsbezogen analysiert und betrieben werden.
Kanalisiere sie in die Richtung, nie im Leben nur noch eine Unterlegscheibe aus dem VW-Konzern zu erwerben, geschweige denn ein Fahrzeug.
Bei der fortschreitenden Marktkonzentration sowie den "stillen" Beteiligungen könnte das künftig recht schwierig werden.
Solange es nicht unmöglich wird ... ;-)Deine rechtlichen Interessen lasse gegen VW/Händler vertreten.
Im Verlauf dieser Auseinandersetzung wird dir sicherlich klar werden, der VW-Konzern hat bei seinem Betrug am Kunden die für den Kunden ungünstige Rechtslage in Deutschland - von vornherein - berücksichtigt und einkalkuliert.m für dich erreichen wird.
Im ersten Absatz unterstreichts Du quasi die Bedeutung des limbischen Systems. Deshalb keine Eigenvertetung, damit nur die Großhirnrinde vor Gericht antritt.
Andererseits hat Peter Gauweiler stets selbst m.W. seine Euro/EZB-Klagen geführt. Hat sie aber auch verloren, m.W.
Da ich noch 3 VWs habe, brauch ich möglicherweise noch ein paar Ersatzteile incl. Unterlegscheibe .-(
Wegen Volljährigkeit Jüngste steht Neukauf an. Also dann aber auch kein Audi, Skoda, Seat...
Bleibt nur noch ein Astra-Kombi oder Turnier?, weil ich lege Wert auf große Stückzahlen wg. Ersatzteile.
Was ganz anderes:
Gestern kam mir im Bett so ein Gedanke, aber bitte nicht schimpfen, ich weiss, das man damit VW nur in die Hände spielen würde, weil man auf eigenes Rechtsrisiko den Dieselbetrug gängig macht.
Trotzem finde ich passt es hierher:
- TÜV verweigert in Zukunft Plakette, Prozesse laufen inzwischen bei alten BJ "scheisse"
- bei ebay gebrauchtes Motorsteuergerät kaufen.
-Zum Händler fahren, ein km davor anhalten und dieses einbauen, eigenes in Manteltasche stecken und drauf aufpassen wie auf eigenes Kind
- verfi..... Update aufspielen lassen, incl. Stempel :-)
-Vom Hof des inwischen Unfreundlichen fahren und danach wieder eigenes Steuergerät draufstecken, evtl. davor noch zum TÜV fahren? oder danach?
War heute zur Vorstellung des Skoda Kodiak bei meinem Händler.
Hab ihn mal wegen dem Abgas Update angesprochen.
Antwort: Sie sind verplichtet dazu, es durchführen zu lassen.
Das ist Lüge.
Das hat mir dann gereicht.
Gleich zu Hause das Formular von myRight ausgefüllt.
Klage auf Wertverlust gestellt, nicht auf Erstattung des vollen Kaufpreises.
Erstattung des vollen Kaufpreises finde ich ungerecht gegenüber VW. Bin mit meinen Fahrzeugen aus dem Konzern schließlich sehr zufrieden.
Aber wenn VW Mist baut und glaubt, die Kunden in D mit einer Flasche Öl zu beschwichtigen, dann haben sie sich gewaltig geschnitten.
Probleme mit AGR Ventilen und Injektoren nach dem Update häufen sich!
Und dann noch die Händler, die beim Ankauf jammern: Ist doch ein Schummeldiesel, die lassen sich nicht verkaufen.
Die Klage kann ich jedem ans Herz legen, da kostenlos. Mann tritt ledilich 35% der Endschädigungssumme am myRight ab, wenn sie Erfolg hat.
Zitat:
Und dann noch die Händler, die beim Ankauf jammern: Ist doch ein Schummeldiesel, die lassen sich nicht verkaufen.
Das wird Dir aber kein VW-Händler schriftlich geben, oder? Andernfalls würde ja VW bestätigen, dass der Wagen DURCH die Schummelei weniger wert ist, als er es eigentlich wäre...
Zitat:
@pichocki schrieb am 4. März 2017 um 19:26:42 Uhr:
Zitat:
Und dann noch die Händler, die beim Ankauf jammern: Ist doch ein Schummeldiesel, die lassen sich nicht verkaufen.
Das wird Dir aber kein VW-Händler schriftlich geben, oder? Andernfalls würde ja VW bestätigen, dass der Wagen DURCH die Schummelei weniger wert ist, als er es eigentlich wäre...
Nee, das sagt er zu Dir, wenn Du einen in Zahlung geben willst😛
Zitat:
Hab ihn mal wegen dem Abgas Update angesprochen.
Antwort: Sie sind verplichtet dazu, es durchführen zu lassen.
Das ist Lüge.
Laut KBA ist die Durchführung der Maßnahme verbindlich!
Dann sollte das irgendwer dem Endverbraucher unmissverständlich mitteilen. Warum wird das nicht getan?
Ist es dem Kunden zuzumuten, dass er in einer derart wichtigen Angelegenheit relevante Details erfragen muss? Ich meine: nein!
Der Endverbraucher und das KBA sind momentan in keinem direkten Kontakt, was das Update angeht. Und VW (der Konzern) ist natürlich daran gelegen, dass möglichst viele das Update machen - deswegen die Mär vom Zwang. Die Werkstätten und Händler sind derzeit die dummen, da sie von beiden Seiten die Prügel abbekommen.
Zitat:
@7746frank schrieb am 4. März 2017 um 18:57:57 Uhr:
War heute zur Vorstellung des Skoda Kodiak bei meinem Händler.Hab ihn mal wegen dem Abgas Update angesprochen.
Antwort: Sie sind verplichtet dazu, es durchführen zu lassen.
Das ist Lüge.Das hat mir dann gereicht.
Gleich zu Hause das Formular von myRight ausgefüllt.
Klage auf Wertverlust gestellt, nicht auf Erstattung des vollen Kaufpreises.
Erstattung des vollen Kaufpreises finde ich ungerecht gegenüber VW. Bin mit meinen Fahrzeugen aus dem Konzern schließlich sehr zufrieden.Aber wenn VW Mist baut und glaubt, die Kunden in D mit einer Flasche Öl zu beschwichtigen, dann haben sie sich gewaltig geschnitten.
Probleme mit AGR Ventilen und Injektoren nach dem Update häufen sich!
Und dann noch die Händler, die beim Ankauf jammern: Ist doch ein Schummeldiesel, die lassen sich nicht verkaufen.Die Klage kann ich jedem ans Herz legen, da kostenlos. Mann tritt ledilich 35% der Endschädigungssumme am myRight ab, wenn sie Erfolg hat.
Kann man das auch noch machen, wenn man das Update schon drauf hat? Wir haben nur Probleme seitdem.
Wenn das Update drauf ist, kannst du den Klageweg nicht mehr einschlagen. Du hast schließlich billigend die von VW vorgeschlagene Lösung des ursprünglichen Problems in Kauf genommen. Klingt hart, ist aber leider so.