Golf 6 (u.a. 2.0 TDI) - rechtliche Lage Software-Updates
Hallo.
Um den Thread, der sich mit der technischen Seite der reinen Software-Problematik beschäftigt, nicht zu kontaminieren, eröffne ich hier eine neue Diskussion. Im Gegensatz zu technischen Fragen würde ich hier aber gern erfahren, wie die rechtliche Situation (tatsächlich) ist:
- Hat mein Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis?
- Hatte es jemals eine BE - trotz oder mit der Schummelsoftware
- Bin ich verpflichtet, das Software-Update machen zu lassen?
- Was passiert, wenn ich den VW-Brief ignoriere oder mich weigere?
- Wer haftet für Schäden, die (eventuell!) als Folgen des Updates auftreten?
- Wer ist in der Beweislast?
- Muss VW die Unschädlichkeit des Updates nachweisen?
- Oder muss ich beweisen, dass ein Fehler aufgrund des Updates aufgetreten ist?
Ich vermute, dass ich nicht der einzige bin, der sich diese Frage stellt, und hoffe auf ergiebige Diskussionen, gern immer mit Link zu einer Fundstelle - zum Nachlesen. Danke!
Beste Antwort im Thema
@3VWBesitzer:
Bitte nicht zwischendurch außer Acht lassen, daß in den streitgegenständlichen Verfahren stets Hersteller UND Verkäufer/Händler Beklagte waren bzw. sind. In vielen Fällen nur der Verkäufer/Händler.
Das geschah und geschieht nicht ohne rechtliche Gründe.
Eine detaillierte Analyse des bundesdeutschen Schadensrechts muß vorliegend als grundsätzlich unbehelflich abgelehnt werden.
Darüber gibt es genügend und vor allem sehr umfangreiche und umfassende Fachliteratur.
Die kriminelle Energie der Verantwortlichen des VW-Konzerns beim vorliegenden Betrug am Kunden und den Möglichkeiten, die zivilrechtlichen Folgen zu minimieren, habe ich bereits mehrfach dargestellt.
Vielleicht gelingt das Verständnis über die externe Quelle besser?
Diese Quelle weist nur einen geringen Teilausschnitt nach.
Der mag reichen.
Der VW-Konzern wollte alle EA 189 Kunden - vorsätzlich - betrügen.
VW will sich von den Rechtsfolgen dieses Betruges - so weit es geht - rechtlich freistellen.
Für den Kunden sind nur zivilrechtliche Ersatzansprüche von Interesse.
Dabei ist es für den Kunden gleichgültig, ob er seine Ansprüche vom Verkäufer/Händler und/oder Hersteller ersetzt bekommt.
Hauptsache, er bekommt sie ersetzt.
Klagegegner sollten daher immer beide sein.
Für den Kunden ist es irrelevant, ob die Verantwortlichen bei VW strafrechtlich verurteilt werden, denn das Strafrecht gibt dem Kunden keinen pekuniären oder sonstigen Ersatz.
VW klärte im Vorfeld ab, wie Ersatzansprüche von Kunden - trotz Pflichtverletzung durch VW - abgewendet werden können.
VW behauptet, mit dem sog. Update sei die Gefahr für Kunden tatsächlich abgewendet, die vorherige Rechtsgutverletzung bestehe nicht mehr, folgerichtig seien Schadensersatzansprüche durch Kunden ausgeschlossen. Folgeschäden könne es nicht geben. Ein merkantiler Minderwert verbleibe nicht, EA 189 KFZ seien als Gebrauchtwagen immer noch so viel oder so wenig Wert, wie vor dem Auffliegen des Betruges.
Die verbalen Auswüchse dieser Abwehr kann die geneigte Leserschaft in diesem Forum in den Beiträgen der konzerneigenen VW-Jubelperser nachlesen. Die bringen nie Neuigkeiten, sondern leiern gebetsmühlenartig herunter, daß kein Schaden entstanden sei, Schäden auch nicht entstehen könnten, usw.
Der Tenor dieser Agitation und Propaganda des VW-Konzerns wird von Müller und Co. ebenso propagiert.
"Das Update sei in Ordnung, Folgeschäden gäbe es keine. Wer das nicht einsehen will, soll klagen."
Zivilprozessual muß jeder Kunde jeden Schaden, den er geltend macht beweisen, weil VW diese Schäden bestreitet.
Nach stattgehabtem Update muß genau dieses Update für aufgetretene Schäden - allein oder zumindest weitestgehend - ursächlich sein.
Kulanterweise (d.h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) werden dem einen oder anderen Kunden nach dem Update kaputte AGR, kaputte INJ und vor der Zeit überfüllte DPF getauscht.
VW meint, dadurch in der PR zu den "Guten" zu gehören, weil VW etwas für Kunden tut - ohne Rechtspflicht.
Schließlich sind das Verschleißteile, die sowieso defekt werden. Was sind wir lieb und nett.
Von VW geplante Obsoleszenz und deren zeitliche Verkürzung durch das Update wurde nur ganz am Anfang auf's rechtliche Tablett gebracht und ist inzwischen überhaupt kein Thema mehr.
Die vorbezeichnete Beweisführung ist für einen Kunden alleine wirtschaftlich kaum zu stemmen.
Das war VW vorher bekannt, das hatte VW eingeplant.
Der einzelne Kunde kann vom Verkäufer/Händler und VW wirtschaftlich totprozessiert werden.
VW verhindert durch sog. Kulanz in Einzelfällen, daß streitbaren Kunden mit entsprechend wirtschaftlichem Hintergrund doch der - allgemeingültige - Beweis gelingen könnte, daß das VW-Update ursächlich für Schäden ist.
Als "Rat der Götter" der Nachkriegszeit handelnd, wurden die von VW in die Politik "eingeschleusten Schläfer" des VW-Konzerns aktiviert.
Diese wehrten eine bereits ausformulierte Verabschiedung der gesetzlichen Einführung einer Sammelklage aller Kunden gegen VW (oder andere Täter) ab, mit der wirtschaftliche Parität im Kampf der Parteien (= umfassender Verbraucherschutz) hätte hergestellt werden können.
Automobilclus, die sich als unabhängig darstellten und Parität zugunsten ihrer Mitglieder hätten herstellen können, erwiesen sich als ganz und gar nicht unabhängig von den Konzernen der KFZ-Industrie.
Daß etliche Rechtschutzversicherer Deckungszusagen in der Sache verweigern, gibt nichts zu Lasten der Kunden her, weil es - seit jeher - Versicherer dieser Art gibt, die es als ihre vornehmste Aufgabe ansehen, alle - auch noch so berechtigten - Ansprüche auf Deckungszusage ihrer Versicherungsnehmer abzubügeln.
Macht euch den Spaß und recherchiert via Internet am Beispiel einer ablehnenden RSV, zu wem welche - scheinbar eigenständig auftretende - Rechtschutzversicherung (RSV) hinter den Kulissen tatsächlich gehört.
Die Verweigerer sind Kinder derselben Mutter. Die Mutter bestimmt die Vorgehensweise.
Den Faden wieder aufnehmend: Trotzdem folgten bisher viele Gerichte erster Instanz nicht den o.g. Darstellungen von VW und dessen Jubelpersern. Diese Urteilsbegründungen sind zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage, ob Verkäufer/Händler außen vor bleiben, sehr instruktiv und müssen hier im Forum nicht wiederholt bis zum Erbrechen zitiert werden.
Daß daraus keine Grundsatzentscheidungen höherer bis höchstrichterlicher Instanz werden, läßt sich verhindern, indem ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wird, der einem Totalanerkenntnis aller Ansprüche - inkl. Anwalts- und Gerichtskosten - entspricht, die dieser eine Kunde (gegen Verkäufer/Händler und/oder VW) geltend gemacht hat (Erlittene Nachteile des Verkäufers/Händlers gleicht der VW-Konzern intern aus).
Kunde bekommt alles, was er geltend gemacht hat, sein Rechtschutzbedürfnis ist weg.
VW verhindert, daß ein rechtssicherer "Flächenbrand" entsteht, der von allen Kunden angefacht werden kann.
Manchmal wird auf das Totalanerkenntnis noch "was draufgelegt".
Hauptsache, die Angelegenheit geht nicht gerichtlich in maßgebliche Instanzen.
Damit dieses Vorgehen möglichst wenig Nachahmer findet, wird Stillschweigen darüber, bei empfindlicher Strafe, vereinbart. Das ist alles der ganz grob skizzierte "Plan A" des VW-Konzerns.
Bloß verhindern, daß das alle betroffenen Kunden bekommen.
So schlaglichtartig die gewählte Form der Darstellung ist, weil das Thema vor dem umfassenden Hintergrund nicht anders dargestellt werden kann, so deutlich sollte die Dimension geworden sein, mit der der VW-Konzern zu Lasten seiner Kunden agierte und agiert - im Rahmen einer bundesdeutschen Rechtsordnung, verabschiedet von einer bundesdeutschen Politik, die genau das zu Lasten der Verbraucher ermöglicht.
Daher Tenor aus dem VW-Konzern für deutsche Kunden:
Wir sind der VW-Konzern.
Wir dürfen Pflichten verletzen.
Wir dürfen betrügen.
Wir haben die Ermächtigungsgesetze der bundesdeutschen Rechtsordnung dafür (mit gestaltet).
Fliegen wir auf, gleichen wir nach unserem Gusto wirtschaftlich billig aus.
Wir behaupten, das sei rechtlich so in Ordnung.
Sollten Schadensersatzansprüche entstanden sein, sind diese jedenfalls erloschen.
Folgeschäden können gar nicht entstehen.
Hochgeschätzte Kunden, bitte betreibt den Aufwand und beweist das Gegenteil.
Wir haben uns schriftlich entschuldigt.
Damit ist alles Vertrauen hergestellt.
Thema ist für uns beendet.
Kauft gefälligst Karren aus dem VW-Konzern.
Klassische Vorgehensweise von Soziopathen.
Soziopathen sind in Konzernen gesuchte MitarbeiterInnen für Führungspositionen.
BWL ist mit Abstand der Lieblingsstudiengang bei Soziopathen.
Zugegeben, dicht gefolgt von den Rechtswissenschaften.
Vielleicht veräußert Piech seine Anteile am VW-Konzern an "die Chinesen"?
Vordergründig vermeiden Asiaten Gesichtsverluste, wie sie VW - en passant - fertiggebracht hat.
Bliebe abzuwarten, ob sich hernach genügend Anteile in chinesicher Hand vereinen, damit sich die Chinesen gegen den "Rat der Götter" durchsetzen könnten - wenn sie das - für Nicht-Chinesen - überhaupt wollten.
781 Antworten
Zitat:
@Hotze66 schrieb am 21. Februar 2017 um 22:18:44 Uhr:
Zitat:
Ein Grundsatzurteil wird es im Abgasskandal nicht geben. Leider!
Das wird es sehr wohl geben! Zum vergleichen gehören immer zwei. Und die Anwälte Hausfeld myright.de werden sich in ihrem Musterklagen wohl kaum vergleichen. Wenn dort die oberste Instanz erreicht ist, ist schluss mit lustig für VW/Audi.
Warum sollten die sich nicht vergleichen? Den Anwälten geht es in erster Linie ums Geld und nicht ums Recht. Die bekommen (soweit ich mich erinnere) 30% von der Summe, die VW ihren Mandanten zahlt. Ob das nun durch ein Gerichtsurteil oder einen Vergleich stattfindet, spielt keine Rolle.
Wenn ich der Anwalt wäre und VW bietet bspw. 500 Euro pro Kunde in einem Vergleich, dann wären das (500 Euro * 20000 Kunden / 100 * 30) 3.000.000 Euro Provision. Würdest du diese Summe riskieren nur um ein Grundsatzurteil zu erstreiten? Ich nicht!
Edit:
Sogar auf der Webseite von denen steht: Wir geben unser Bestes, damit Sie eine außergerichtliche Zahlung vom VW-Konzern bekommen.
Alf, du mußt zwischen den gesetzlichen Gebühren für anwaltliche Tätigkeiten und den demgegenüber individualrechtlichen myright-Vereinbarungen mit Anwälten unterscheiden.
Bei den gesetzlichen Gebühren fällt eine separate Vergleichsgebühr an.
Die bisherigen "Vergleiche" mit VW-Händlern bzw. VW selbst entsprachen Totalanerkenntnissen zugunsten der Kläger.
Damit zahlt "VW" den klägerischen Anwalt vollständig (möglicherweise sogar dessen Stundensätze).
Der Kläger bekommt seinen vollen Kaufpreis gegen Rückgabe des KFZ - ohne Nutzungsentgelt zahlen zu müssen.
Ziel jeder forensischen Auseinandersetzung ist und bleibt, für den Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Das ist mit einem Totalanerkenntnis erreicht.
Zugleich findet kein weiterer Rechtszug statt.
Die Anwälte von myright können "auf diesen Zug" aufspringen, sofern ihnen vertraglich keine gebundene Marschrichtung vorgegeben wurde bzw. wird.
Sauerei ist und bleibt, daß VW das Rechtssystem zu Lasten der Kunden mißbraucht, die von VW zuvor betrogen wurden.
Das verschuldete die Politik, die u.a. die dringend gebotene Einführung einer - bereits umfassend rechtlich ausgearbeiteten und -formulierten, - umfassenden Sammelklagenmöglichkeit zur Herstellung der Waffengleichheit im Keim erstickt hat.
Zitat:
@P990i schrieb am 22. Februar 2017 um 11:15:40 Uhr:
Die bisherigen "Vergleiche" mit VW-Händlern bzw. VW selbst entsprachen Totalanerkenntnissen zugunsten der Kläger.
Damit zahlt "VW" den klägerischen Anwalt vollständig (möglicherweise sogar dessen Stundensätze).
Der Kläger bekommt seinen vollen Kaufpreis gegen Rückgabe des KFZ - ohne Nutzungsentgelt zahlen zu müssen.
Ist das gesichert?
Ich dachte immer, der "Vergleich" sieht in etwa so aus: VW zahlt dem Kunden die Summe X, wobei X<Kaufpreis, (und nimmt entweder das Fahrzeug zurück oder mindert die Summe X um den Betrag Y und der Kunde behält das Fahrzeug) ... und der Kunde hält dafür die Klappe und ist zufrieden. Oder liegt die Wahrheit irgendwo dazwischen?
Der Kunde unterzeichnet die Vereinbarung, Stillschweigen zu bewahren, weil es sich so verhält, wie vorbeschrieben.
Netter, aber untauglicher Versuch ...
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Zitat:
@Naphtabomber schrieb am 21. Februar 2017 um 15:54:39 Uhr:
Ich denke auch, daß VW auf gar keinen Fall ein Grundsatzurteil möchte, sie werden das mit allen Mitteln verhindern, vermutlich dann mit einem Vergleich.
Ich denke, irgendwann kommt ein Kläger, der so einen Hass auf VW entwickelt hat, dass er keinen Vergleich macht und aus Prinzip bis zum OLG oder BGH klagt. Bei der Masse an Geschädigten ist es doch nur eine Frage der Zeit, oder?
dreivwbesitzer, darin liegt ein einfach logischer Denkfehler.
VW/Händler vergleicht sich nur im Rahmen eines Totalanerkenntnisses, wenn durch das Gericht verdeutlicht wurde, - zumindest weitgehend, - zugunsten des Klägers und dabei abstrakte Rechtsfragen gegen den/die Beklagten zu entscheiden. Insbesondere aus letzteren könnten alle anderen Kläger "Honig" ziehen.
Dem Kläger stünde danach der weitere Rechtszug nicht mehr offen, gleichgültig, welchen Haß er gegen VW/Händler hegen mag.
Er bekommt mehr, als ihm das Gericht rechtlich zusprechen dürfte.
Geht ein Mandant auf einen derart "über"begünstigenden Vergleich nicht ein, wird der eigene Anwalt das Mandat niederlegen.
Derart querulatorische Mandanten haben hernach maximale Schwierigkeiten, erneute anwaltliche Vertretung zu finden - immerhin besteht Anwaltszwang, d.h. der Kläger selbst ist nicht postulationsfähig.
Trotzdem besteht für Anwälte/innen kein Kontrahierungszwang, also kein Zwang, vertreten zu müssen.
Manche nennen das "zum Vergleich geprügelt werden".
Aus meiner Sicht kein Problem, solange VW/Händler diese Prügel zu ihren Lasten beziehen.
Haß und Rache können und sollten anwaltlich aus der Sache herausgehalten werden.
So nachdem nun das tolle Update unsere Injektoren pulverisiert hat, bekomme ich heute auf meine Kappe Neue. Sitze hier seit 3 Tagen ohne Auto.
Was ist denn nun wenn die tolle Schummelsoftware meine teuren Injektoren wieder zerschießt?
Kann man da irgendwie vorbeugen?
@P990i
Danke für die Erklärung. Es geht also wirklich nach dem Motto "Du bekommst alles was du willst, aber sag es bloß niemandem." von statten. Und ich dachte immer man bietet dem Kunden in nem Vergleich irgendwas an und der sagt dann "Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach."
Was hat man euch denn bezüglich der defekten Injektoren im Zusammenhang mit dem Update erzählt?
Würdest du mal ein paar Daten deines Fahrzeuges posten? Baujahr und Laufleistung z.B.
Ansonsten wäre eine Verschwiegenheitsklausel so überflüssig wie ein Kropf.
Weiterhin, warum sollte ein Kläger einem Vergleich - wie du ihn beschreibst - zustimmen?
"Spatz in der Hand" bekommt er immer - auch und gerade nach deutschem Recht.
Das stellt eine Art Spatzenzucht dar.
Naja, vielleicht wäre der Spatz ja etwas größer und ziemlich vollgefressen, dann könnte der Kunde "weich" werden. Aber andersherum ist es für den Kunden, der den Vergleich mit VW erzielt, natürlich noch besser.
Zitat:
@Naphtabomber schrieb am 22. Februar 2017 um 15:54:44 Uhr:
Du hast doch jetzt Garantie auf deine Injektoren, also ein Jahr Sorgenfrei.
Was ist schon ein Jahr in einem Autoleben? Dann gehen sie wahrscheinlich nach 1,5 Jahren wieder kaputt.
Außerdem warte ich nur auf den nächsten Defekt. AGR Ventil, Partikelfilter..............
Zitat:
@Tigerlady666
Was hat man euch denn bezüglich der defekten Injektoren im Zusammenhang mit dem Update erzählt?
Würdest du mal ein paar Daten deines Fahrzeuges posten? Baujahr und Laufleistung z.B.
VW behauptet mal pauschal die Injektoren waren schon vorher defekt. Keine Kulanz, weil ich nicht mehr alle Inspektionsrechnungen habe, lol.
"Merkwürdig" dass das Auto vor dem Update 1A lief, nie defekt war und als wir bei VW vom Hof fuhren, fing er an zu stinken wie Sau und ruckelte ohne Ende.
2,o TDI 110PS, BJ 2009, 150000km gelaufen
Zitat:
@P990i schrieb am 22. Februar 2017 um 13:31:39 Uhr:
dreivwbesitzer, darin liegt ein einfach logischer Denkfehler.VW/Händler vergleicht sich nur im Rahmen eines Totalanerkenntnisses, wenn durch das Gericht verdeutlicht wurde, - zumindest weitgehend, - zugunsten des Klägers und dabei abstrakte Rechtsfragen gegen den/die Beklagten zu entscheiden. Insbesondere aus letzteren könnten alle anderen Kläger "Honig" ziehen.
Dem Kläger stünde danach der weitere Rechtszug nicht mehr offen, gleichgültig, welchen Haß er gegen VW/Händler hegen mag.
Er bekommt mehr, als ihm das Gericht rechtlich zusprechen dürfte.
Geht ein Mandant auf einen derart "über"begünstigenden Vergleich nicht ein, wird der eigene Anwalt das Mandat niederlegen.
Derart querulatorische Mandanten haben hernach maximale Schwierigkeiten, erneute anwaltliche Vertretung zu finden - immerhin besteht Anwaltszwang, d.h. der Kläger selbst ist nicht postulationsfähig.
Trotzdem besteht für Anwälte/innen kein Kontrahierungszwang, also kein Zwang, vertreten zu müssen.Manche nennen das "zum Vergleich geprügelt werden".
Aus meiner Sicht kein Problem, solange VW/Händler diese Prügel zu ihren Lasten beziehen.
Haß und Rache können und sollten anwaltlich aus der Sache herausgehalten werden.
Hass kann grundsätzlich nirgends herausgehalten werden. Er wird nämlich im limbischen System verwaltet, entwicklungsgeschichtlich viel älter als die Großhirnrinde. Diese "alten" Teile bestimmen das Handeln, bekannt auch als sog. Bauchgefühl. Das Großhirn ist nur der Assistent oder Moderator des limbischen Systems. In diesem Zusammenhang töten so oft scheinbar stille Wasser unvermittelt.
Möglicherweise ist der Eigentüner eines Schummeldiesels selbst Anwalt und will bis zum BGH klagen, just for fun oder um durch Medieninteresse seine Kanzlei bekannt zu machen.