Golf 6 (u.a. 2.0 TDI) - rechtliche Lage Software-Updates
Hallo.
Um den Thread, der sich mit der technischen Seite der reinen Software-Problematik beschäftigt, nicht zu kontaminieren, eröffne ich hier eine neue Diskussion. Im Gegensatz zu technischen Fragen würde ich hier aber gern erfahren, wie die rechtliche Situation (tatsächlich) ist:
- Hat mein Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis?
- Hatte es jemals eine BE - trotz oder mit der Schummelsoftware
- Bin ich verpflichtet, das Software-Update machen zu lassen?
- Was passiert, wenn ich den VW-Brief ignoriere oder mich weigere?
- Wer haftet für Schäden, die (eventuell!) als Folgen des Updates auftreten?
- Wer ist in der Beweislast?
- Muss VW die Unschädlichkeit des Updates nachweisen?
- Oder muss ich beweisen, dass ein Fehler aufgrund des Updates aufgetreten ist?
Ich vermute, dass ich nicht der einzige bin, der sich diese Frage stellt, und hoffe auf ergiebige Diskussionen, gern immer mit Link zu einer Fundstelle - zum Nachlesen. Danke!
Beste Antwort im Thema
@3VWBesitzer:
Bitte nicht zwischendurch außer Acht lassen, daß in den streitgegenständlichen Verfahren stets Hersteller UND Verkäufer/Händler Beklagte waren bzw. sind. In vielen Fällen nur der Verkäufer/Händler.
Das geschah und geschieht nicht ohne rechtliche Gründe.
Eine detaillierte Analyse des bundesdeutschen Schadensrechts muß vorliegend als grundsätzlich unbehelflich abgelehnt werden.
Darüber gibt es genügend und vor allem sehr umfangreiche und umfassende Fachliteratur.
Die kriminelle Energie der Verantwortlichen des VW-Konzerns beim vorliegenden Betrug am Kunden und den Möglichkeiten, die zivilrechtlichen Folgen zu minimieren, habe ich bereits mehrfach dargestellt.
Vielleicht gelingt das Verständnis über die externe Quelle besser?
Diese Quelle weist nur einen geringen Teilausschnitt nach.
Der mag reichen.
Der VW-Konzern wollte alle EA 189 Kunden - vorsätzlich - betrügen.
VW will sich von den Rechtsfolgen dieses Betruges - so weit es geht - rechtlich freistellen.
Für den Kunden sind nur zivilrechtliche Ersatzansprüche von Interesse.
Dabei ist es für den Kunden gleichgültig, ob er seine Ansprüche vom Verkäufer/Händler und/oder Hersteller ersetzt bekommt.
Hauptsache, er bekommt sie ersetzt.
Klagegegner sollten daher immer beide sein.
Für den Kunden ist es irrelevant, ob die Verantwortlichen bei VW strafrechtlich verurteilt werden, denn das Strafrecht gibt dem Kunden keinen pekuniären oder sonstigen Ersatz.
VW klärte im Vorfeld ab, wie Ersatzansprüche von Kunden - trotz Pflichtverletzung durch VW - abgewendet werden können.
VW behauptet, mit dem sog. Update sei die Gefahr für Kunden tatsächlich abgewendet, die vorherige Rechtsgutverletzung bestehe nicht mehr, folgerichtig seien Schadensersatzansprüche durch Kunden ausgeschlossen. Folgeschäden könne es nicht geben. Ein merkantiler Minderwert verbleibe nicht, EA 189 KFZ seien als Gebrauchtwagen immer noch so viel oder so wenig Wert, wie vor dem Auffliegen des Betruges.
Die verbalen Auswüchse dieser Abwehr kann die geneigte Leserschaft in diesem Forum in den Beiträgen der konzerneigenen VW-Jubelperser nachlesen. Die bringen nie Neuigkeiten, sondern leiern gebetsmühlenartig herunter, daß kein Schaden entstanden sei, Schäden auch nicht entstehen könnten, usw.
Der Tenor dieser Agitation und Propaganda des VW-Konzerns wird von Müller und Co. ebenso propagiert.
"Das Update sei in Ordnung, Folgeschäden gäbe es keine. Wer das nicht einsehen will, soll klagen."
Zivilprozessual muß jeder Kunde jeden Schaden, den er geltend macht beweisen, weil VW diese Schäden bestreitet.
Nach stattgehabtem Update muß genau dieses Update für aufgetretene Schäden - allein oder zumindest weitestgehend - ursächlich sein.
Kulanterweise (d.h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) werden dem einen oder anderen Kunden nach dem Update kaputte AGR, kaputte INJ und vor der Zeit überfüllte DPF getauscht.
VW meint, dadurch in der PR zu den "Guten" zu gehören, weil VW etwas für Kunden tut - ohne Rechtspflicht.
Schließlich sind das Verschleißteile, die sowieso defekt werden. Was sind wir lieb und nett.
Von VW geplante Obsoleszenz und deren zeitliche Verkürzung durch das Update wurde nur ganz am Anfang auf's rechtliche Tablett gebracht und ist inzwischen überhaupt kein Thema mehr.
Die vorbezeichnete Beweisführung ist für einen Kunden alleine wirtschaftlich kaum zu stemmen.
Das war VW vorher bekannt, das hatte VW eingeplant.
Der einzelne Kunde kann vom Verkäufer/Händler und VW wirtschaftlich totprozessiert werden.
VW verhindert durch sog. Kulanz in Einzelfällen, daß streitbaren Kunden mit entsprechend wirtschaftlichem Hintergrund doch der - allgemeingültige - Beweis gelingen könnte, daß das VW-Update ursächlich für Schäden ist.
Als "Rat der Götter" der Nachkriegszeit handelnd, wurden die von VW in die Politik "eingeschleusten Schläfer" des VW-Konzerns aktiviert.
Diese wehrten eine bereits ausformulierte Verabschiedung der gesetzlichen Einführung einer Sammelklage aller Kunden gegen VW (oder andere Täter) ab, mit der wirtschaftliche Parität im Kampf der Parteien (= umfassender Verbraucherschutz) hätte hergestellt werden können.
Automobilclus, die sich als unabhängig darstellten und Parität zugunsten ihrer Mitglieder hätten herstellen können, erwiesen sich als ganz und gar nicht unabhängig von den Konzernen der KFZ-Industrie.
Daß etliche Rechtschutzversicherer Deckungszusagen in der Sache verweigern, gibt nichts zu Lasten der Kunden her, weil es - seit jeher - Versicherer dieser Art gibt, die es als ihre vornehmste Aufgabe ansehen, alle - auch noch so berechtigten - Ansprüche auf Deckungszusage ihrer Versicherungsnehmer abzubügeln.
Macht euch den Spaß und recherchiert via Internet am Beispiel einer ablehnenden RSV, zu wem welche - scheinbar eigenständig auftretende - Rechtschutzversicherung (RSV) hinter den Kulissen tatsächlich gehört.
Die Verweigerer sind Kinder derselben Mutter. Die Mutter bestimmt die Vorgehensweise.
Den Faden wieder aufnehmend: Trotzdem folgten bisher viele Gerichte erster Instanz nicht den o.g. Darstellungen von VW und dessen Jubelpersern. Diese Urteilsbegründungen sind zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage, ob Verkäufer/Händler außen vor bleiben, sehr instruktiv und müssen hier im Forum nicht wiederholt bis zum Erbrechen zitiert werden.
Daß daraus keine Grundsatzentscheidungen höherer bis höchstrichterlicher Instanz werden, läßt sich verhindern, indem ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wird, der einem Totalanerkenntnis aller Ansprüche - inkl. Anwalts- und Gerichtskosten - entspricht, die dieser eine Kunde (gegen Verkäufer/Händler und/oder VW) geltend gemacht hat (Erlittene Nachteile des Verkäufers/Händlers gleicht der VW-Konzern intern aus).
Kunde bekommt alles, was er geltend gemacht hat, sein Rechtschutzbedürfnis ist weg.
VW verhindert, daß ein rechtssicherer "Flächenbrand" entsteht, der von allen Kunden angefacht werden kann.
Manchmal wird auf das Totalanerkenntnis noch "was draufgelegt".
Hauptsache, die Angelegenheit geht nicht gerichtlich in maßgebliche Instanzen.
Damit dieses Vorgehen möglichst wenig Nachahmer findet, wird Stillschweigen darüber, bei empfindlicher Strafe, vereinbart. Das ist alles der ganz grob skizzierte "Plan A" des VW-Konzerns.
Bloß verhindern, daß das alle betroffenen Kunden bekommen.
So schlaglichtartig die gewählte Form der Darstellung ist, weil das Thema vor dem umfassenden Hintergrund nicht anders dargestellt werden kann, so deutlich sollte die Dimension geworden sein, mit der der VW-Konzern zu Lasten seiner Kunden agierte und agiert - im Rahmen einer bundesdeutschen Rechtsordnung, verabschiedet von einer bundesdeutschen Politik, die genau das zu Lasten der Verbraucher ermöglicht.
Daher Tenor aus dem VW-Konzern für deutsche Kunden:
Wir sind der VW-Konzern.
Wir dürfen Pflichten verletzen.
Wir dürfen betrügen.
Wir haben die Ermächtigungsgesetze der bundesdeutschen Rechtsordnung dafür (mit gestaltet).
Fliegen wir auf, gleichen wir nach unserem Gusto wirtschaftlich billig aus.
Wir behaupten, das sei rechtlich so in Ordnung.
Sollten Schadensersatzansprüche entstanden sein, sind diese jedenfalls erloschen.
Folgeschäden können gar nicht entstehen.
Hochgeschätzte Kunden, bitte betreibt den Aufwand und beweist das Gegenteil.
Wir haben uns schriftlich entschuldigt.
Damit ist alles Vertrauen hergestellt.
Thema ist für uns beendet.
Kauft gefälligst Karren aus dem VW-Konzern.
Klassische Vorgehensweise von Soziopathen.
Soziopathen sind in Konzernen gesuchte MitarbeiterInnen für Führungspositionen.
BWL ist mit Abstand der Lieblingsstudiengang bei Soziopathen.
Zugegeben, dicht gefolgt von den Rechtswissenschaften.
Vielleicht veräußert Piech seine Anteile am VW-Konzern an "die Chinesen"?
Vordergründig vermeiden Asiaten Gesichtsverluste, wie sie VW - en passant - fertiggebracht hat.
Bliebe abzuwarten, ob sich hernach genügend Anteile in chinesicher Hand vereinen, damit sich die Chinesen gegen den "Rat der Götter" durchsetzen könnten - wenn sie das - für Nicht-Chinesen - überhaupt wollten.
781 Antworten
Es ging mir eher ob myRight auch Leute vertritt die Probleme nach dem Update haben und das Auto halt auch nicht mehr verkaufen können.
Soweit ich weiss ist es seitens myRight egal, ob das Update bereits ausgeführt wurde.
https://www.my-right.de/rechte-autobesitzer/
Ist egal ob Update oder nicht.
Die Angelegenheit mit myright verhält sich ganz einfach, immer so direkt wie möglich die Quelle selbst befragen:
Den individuellen Lebenssachverhalt direkt bei myright vortragen und sich schriftlich bestätigen lassen was sie im konkreten Einzelfall in welcher Höhe geltend machen und durchsetzen wollen. Soweit bisher bekannt, ist dieser Vorgang kostenlos.
Danach kann dazu - ganz nach persönlichem Geschmack - Ja oder Nein gesagt werden.
Schlußendlich werden unterm Strich wenigstens 30% fällig.
Darüber sollte sich jeder sehr genau von myright aufklären lassen.
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Myright erklärt, dass nach deren Auffassung weder Garantie- noch Gewährleistungsansprüche durch Inanspruchnahme des Updates verloren gehen. Sie erklären aber auf der verlinkten Seite nicht, dass sie Kunden vertreten, die das Update bereits haben durchführen lassen. Letztlich empfehlen Sie den Kunden ja auch, das Fahrzeug schnellstmöglich zu verkaufen, warnen vor Fahrverboten in Innenstädten und vor einer Verweigerung der HU-Plakette. Man muss also heiß drauf sein, unbedingt klagen zu wollen, wenn man deren Effekthascherei nicht durchschaut (bzw. nicht durchschschauen möchte).
@tigerlady666
Frag doch einfach dort an, ob sie dich trotzdem vertreten. Dann bekommst du zu 100% die richtige Antwort. Ich wünsche viel Erfolg.
Du warst schneller, danke! 😉
Zitat:
@7746frank schrieb am 4. März 2017 um 18:57:57 Uhr:
Die Klage kann ich jedem ans Herz legen, da kostenlos. Mann tritt ledilich 35% der Endschädigungssumme am myRight ab, wenn sie Erfolg hat.
Glückwunsch!
VW-Müller meint ja, dass der Konzern durch sei mit dem Skandal.
Ich hoffe im Namen von Justizia, dass die Gerechtigkeit obsiegt und sie noch ein bischen drauflegen müssen für den Vergleich. So billig sollten sie hier in Europa nicht vom Acker kommen.
Hi, ich habe kürzlich das update machen lassen. Laut auskunft des werkstattmeisters sollte es danach keinerlei veränderung geben.
fakt ist: Das auto nimmt fast einen liter mehr sprit als vorher, bei gleichbleibender fahrweise und strecken. sebst das wetter ist besser geworden, wo er vorher sparsamer fuhr. zudem kommt sporadisch ein merkwürdiges phänomen dazu.... eine art ruckeln was sich durchs ganze auto zieht.... erst 3 oder 4 mal aufgetreten in den letzten 10 tagen.
vorher ließ sich der wagen hier in den bergen im schnitt mit 4,3 bis 4,5 liter fahren, jetzt bekomme ich ihn nicht unter 5,2. gehe ich in die werkstatt, höre ich mit sicherheit nur das sowas nicht sein kann, das problem sei nur eingebildet....
was tut man in so einem fall?
1.6 TDI Blue Motion (kein BlueMotionTech) 2012
Hast du Statistiken zu deinem Verbrauch? Excel Tabelle mit real gefahreren km und getankten Litern?
Darüber kannst du das ganz einfach nachweisen! Denk aber dran, was der BC dir anzeigt ist geschönt, kannst du bestimmt 10% zum realen Wert draufaddieren!
ja, habe es mal eine zeit lang per excel geführt.... bis vor etwa 1,5 jahren....
ich weiß das der bc nicht die genauen werte zeigt, doch nen liter hatte er bis jetzt nie daneben gelegen.... meist bis max 0,2 oder 0,3..... allerdings nur dann so viel wenn ich die standheizung regelmäßig benutzt hatte....
Mein BC verschönt schon seit Jahren den Verbrauch um 0,5 - 0,7 Ltr/100 km. Ich führe seit 7 Jahren eine Excel Datei für den Verbrauch. Und der ist seit dem Update im Schnitt um 0,5 Liter höher als vor dem Update.
Wenn ich mir den Verbrauch im Modus [2] ansehe, dann stimmt der bis auf plusminus 0,1l mit der Realität überein. Und das erachte ich für ausreichend genau. Sogar jetzt, wo das BC nur 2 Monate Zeit hatte zum rechnen (hab Mitte Januar die Batterie gewechselt), stimmt es.
@hoc777
Wenn du eine derart gute und aussagekräftige Statistik vorzuweisen hast, dann sollte es doch möglich sein, bei VW vorzusprechen und den Sachverhalt zu erläutern?! Ich würde es versuchen.
Btw: wie lange/wie viele km ist dein Update her?
Da die Datei von @hoc777 privat geführt und nicht von irgendeiner Seite beglaubigt ist, wird VW sich genau null dafür interessieren. Leider!
Führe auch eine Datei seit knapp 80.000 km, welche aufgrund dessen leider kein "Beweismittel" werden kann, falls ich das Update irgendwann machen muss.
Mein Update ist vor ca. 4000 km gewesen, Anfang Januar. Meine Exeldatei ist nicht wirklich ein Beweismittel. Aber mal abwarten, sie ist schließlich seit 2010 und mittlerweile 215.000 km geführt.
Mit den dazugehörigen Tankquittungen dürfte die Glaubwürdig gegeben sein
Leider stellen solche Aufzeichnungen rechtlich keinen Beweis dar, lediglich ein widerlegbares Indiz.
Ein Gutachten wird die Angelegenheit über einen beweiserheblich relevanten Zeitraum klären müssen.
Ein Gegengutachten wird es geben.
Ein Obergutachten fällt an ... (?)
Zeit, Geld und Nerven werden - in Mengen - verbrannt.
Wer hat das alles eingeplant? Der VW-Konzern!