Golf 6 (u.a. 2.0 TDI) - rechtliche Lage Software-Updates

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo.

Um den Thread, der sich mit der technischen Seite der reinen Software-Problematik beschäftigt, nicht zu kontaminieren, eröffne ich hier eine neue Diskussion. Im Gegensatz zu technischen Fragen würde ich hier aber gern erfahren, wie die rechtliche Situation (tatsächlich) ist:

  • Hat mein Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis?
  • Hatte es jemals eine BE - trotz oder mit der Schummelsoftware
  • Bin ich verpflichtet, das Software-Update machen zu lassen?
  • Was passiert, wenn ich den VW-Brief ignoriere oder mich weigere?
  • Wer haftet für Schäden, die (eventuell!) als Folgen des Updates auftreten?
  • Wer ist in der Beweislast?
  • Muss VW die Unschädlichkeit des Updates nachweisen?
  • Oder muss ich beweisen, dass ein Fehler aufgrund des Updates aufgetreten ist?

Ich vermute, dass ich nicht der einzige bin, der sich diese Frage stellt, und hoffe auf ergiebige Diskussionen, gern immer mit Link zu einer Fundstelle - zum Nachlesen. Danke!

Beste Antwort im Thema

@3VWBesitzer:
Bitte nicht zwischendurch außer Acht lassen, daß in den streitgegenständlichen Verfahren stets Hersteller UND Verkäufer/Händler Beklagte waren bzw. sind. In vielen Fällen nur der Verkäufer/Händler.
Das geschah und geschieht nicht ohne rechtliche Gründe.

Eine detaillierte Analyse des bundesdeutschen Schadensrechts muß vorliegend als grundsätzlich unbehelflich abgelehnt werden.
Darüber gibt es genügend und vor allem sehr umfangreiche und umfassende Fachliteratur.

Die kriminelle Energie der Verantwortlichen des VW-Konzerns beim vorliegenden Betrug am Kunden und den Möglichkeiten, die zivilrechtlichen Folgen zu minimieren, habe ich bereits mehrfach dargestellt.
Vielleicht gelingt das Verständnis über die externe Quelle besser?
Diese Quelle weist nur einen geringen Teilausschnitt nach.
Der mag reichen.

Der VW-Konzern wollte alle EA 189 Kunden - vorsätzlich - betrügen.
VW will sich von den Rechtsfolgen dieses Betruges - so weit es geht - rechtlich freistellen.
Für den Kunden sind nur zivilrechtliche Ersatzansprüche von Interesse.
Dabei ist es für den Kunden gleichgültig, ob er seine Ansprüche vom Verkäufer/Händler und/oder Hersteller ersetzt bekommt.
Hauptsache, er bekommt sie ersetzt.
Klagegegner sollten daher immer beide sein.
Für den Kunden ist es irrelevant, ob die Verantwortlichen bei VW strafrechtlich verurteilt werden, denn das Strafrecht gibt dem Kunden keinen pekuniären oder sonstigen Ersatz.

VW klärte im Vorfeld ab, wie Ersatzansprüche von Kunden - trotz Pflichtverletzung durch VW - abgewendet werden können.
VW behauptet, mit dem sog. Update sei die Gefahr für Kunden tatsächlich abgewendet, die vorherige Rechtsgutverletzung bestehe nicht mehr, folgerichtig seien Schadensersatzansprüche durch Kunden ausgeschlossen. Folgeschäden könne es nicht geben. Ein merkantiler Minderwert verbleibe nicht, EA 189 KFZ seien als Gebrauchtwagen immer noch so viel oder so wenig Wert, wie vor dem Auffliegen des Betruges.

Die verbalen Auswüchse dieser Abwehr kann die geneigte Leserschaft in diesem Forum in den Beiträgen der konzerneigenen VW-Jubelperser nachlesen. Die bringen nie Neuigkeiten, sondern leiern gebetsmühlenartig herunter, daß kein Schaden entstanden sei, Schäden auch nicht entstehen könnten, usw.

Der Tenor dieser Agitation und Propaganda des VW-Konzerns wird von Müller und Co. ebenso propagiert.
"Das Update sei in Ordnung, Folgeschäden gäbe es keine. Wer das nicht einsehen will, soll klagen."

Zivilprozessual muß jeder Kunde jeden Schaden, den er geltend macht beweisen, weil VW diese Schäden bestreitet.
Nach stattgehabtem Update muß genau dieses Update für aufgetretene Schäden - allein oder zumindest weitestgehend - ursächlich sein.
Kulanterweise (d.h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) werden dem einen oder anderen Kunden nach dem Update kaputte AGR, kaputte INJ und vor der Zeit überfüllte DPF getauscht.
VW meint, dadurch in der PR zu den "Guten" zu gehören, weil VW etwas für Kunden tut - ohne Rechtspflicht.
Schließlich sind das Verschleißteile, die sowieso defekt werden. Was sind wir lieb und nett.
Von VW geplante Obsoleszenz und deren zeitliche Verkürzung durch das Update wurde nur ganz am Anfang auf's rechtliche Tablett gebracht und ist inzwischen überhaupt kein Thema mehr.

Die vorbezeichnete Beweisführung ist für einen Kunden alleine wirtschaftlich kaum zu stemmen.
Das war VW vorher bekannt, das hatte VW eingeplant.
Der einzelne Kunde kann vom Verkäufer/Händler und VW wirtschaftlich totprozessiert werden.
VW verhindert durch sog. Kulanz in Einzelfällen, daß streitbaren Kunden mit entsprechend wirtschaftlichem Hintergrund doch der - allgemeingültige - Beweis gelingen könnte, daß das VW-Update ursächlich für Schäden ist.

Als "Rat der Götter" der Nachkriegszeit handelnd, wurden die von VW in die Politik "eingeschleusten Schläfer" des VW-Konzerns aktiviert.
Diese wehrten eine bereits ausformulierte Verabschiedung der gesetzlichen Einführung einer Sammelklage aller Kunden gegen VW (oder andere Täter) ab, mit der wirtschaftliche Parität im Kampf der Parteien (= umfassender Verbraucherschutz) hätte hergestellt werden können.

Automobilclus, die sich als unabhängig darstellten und Parität zugunsten ihrer Mitglieder hätten herstellen können, erwiesen sich als ganz und gar nicht unabhängig von den Konzernen der KFZ-Industrie.

Daß etliche Rechtschutzversicherer Deckungszusagen in der Sache verweigern, gibt nichts zu Lasten der Kunden her, weil es - seit jeher - Versicherer dieser Art gibt, die es als ihre vornehmste Aufgabe ansehen, alle - auch noch so berechtigten - Ansprüche auf Deckungszusage ihrer Versicherungsnehmer abzubügeln.

Macht euch den Spaß und recherchiert via Internet am Beispiel einer ablehnenden RSV, zu wem welche - scheinbar eigenständig auftretende - Rechtschutzversicherung (RSV) hinter den Kulissen tatsächlich gehört.
Die Verweigerer sind Kinder derselben Mutter. Die Mutter bestimmt die Vorgehensweise.

Den Faden wieder aufnehmend: Trotzdem folgten bisher viele Gerichte erster Instanz nicht den o.g. Darstellungen von VW und dessen Jubelpersern. Diese Urteilsbegründungen sind zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage, ob Verkäufer/Händler außen vor bleiben, sehr instruktiv und müssen hier im Forum nicht wiederholt bis zum Erbrechen zitiert werden.

Daß daraus keine Grundsatzentscheidungen höherer bis höchstrichterlicher Instanz werden, läßt sich verhindern, indem ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wird, der einem Totalanerkenntnis aller Ansprüche - inkl. Anwalts- und Gerichtskosten - entspricht, die dieser eine Kunde (gegen Verkäufer/Händler und/oder VW) geltend gemacht hat (Erlittene Nachteile des Verkäufers/Händlers gleicht der VW-Konzern intern aus).

Kunde bekommt alles, was er geltend gemacht hat, sein Rechtschutzbedürfnis ist weg.
VW verhindert, daß ein rechtssicherer "Flächenbrand" entsteht, der von allen Kunden angefacht werden kann.
Manchmal wird auf das Totalanerkenntnis noch "was draufgelegt".
Hauptsache, die Angelegenheit geht nicht gerichtlich in maßgebliche Instanzen.

Damit dieses Vorgehen möglichst wenig Nachahmer findet, wird Stillschweigen darüber, bei empfindlicher Strafe, vereinbart. Das ist alles der ganz grob skizzierte "Plan A" des VW-Konzerns.
Bloß verhindern, daß das alle betroffenen Kunden bekommen.

So schlaglichtartig die gewählte Form der Darstellung ist, weil das Thema vor dem umfassenden Hintergrund nicht anders dargestellt werden kann, so deutlich sollte die Dimension geworden sein, mit der der VW-Konzern zu Lasten seiner Kunden agierte und agiert - im Rahmen einer bundesdeutschen Rechtsordnung, verabschiedet von einer bundesdeutschen Politik, die genau das zu Lasten der Verbraucher ermöglicht.

Daher Tenor aus dem VW-Konzern für deutsche Kunden:
Wir sind der VW-Konzern.
Wir dürfen Pflichten verletzen.
Wir dürfen betrügen.
Wir haben die Ermächtigungsgesetze der bundesdeutschen Rechtsordnung dafür (mit gestaltet).
Fliegen wir auf, gleichen wir nach unserem Gusto wirtschaftlich billig aus.
Wir behaupten, das sei rechtlich so in Ordnung.
Sollten Schadensersatzansprüche entstanden sein, sind diese jedenfalls erloschen.
Folgeschäden können gar nicht entstehen.
Hochgeschätzte Kunden, bitte betreibt den Aufwand und beweist das Gegenteil.
Wir haben uns schriftlich entschuldigt.
Damit ist alles Vertrauen hergestellt.
Thema ist für uns beendet.
Kauft gefälligst Karren aus dem VW-Konzern.

Klassische Vorgehensweise von Soziopathen.
Soziopathen sind in Konzernen gesuchte MitarbeiterInnen für Führungspositionen.
BWL ist mit Abstand der Lieblingsstudiengang bei Soziopathen.
Zugegeben, dicht gefolgt von den Rechtswissenschaften.

Vielleicht veräußert Piech seine Anteile am VW-Konzern an "die Chinesen"?
Vordergründig vermeiden Asiaten Gesichtsverluste, wie sie VW - en passant - fertiggebracht hat.
Bliebe abzuwarten, ob sich hernach genügend Anteile in chinesicher Hand vereinen, damit sich die Chinesen gegen den "Rat der Götter" durchsetzen könnten - wenn sie das - für Nicht-Chinesen - überhaupt wollten.

781 weitere Antworten
781 Antworten

P990i meint, dass das KBA sich für eine Lösung entschieden hat, die nicht gesetzeskonform ist.

Ahso. Ich hatte es überigens wirklich nicht verstanden.

Wenn P990i sich wieder beruhigt hat, wäre es schön wenn er den Beleg nachliefern könnte. Ich glaube dazu war in einigen Gerichtsurteilen etwas zu lesen, aber ich war der Meinung das es hierzu noch kein Grundsatzurteil gibt und/oder diese Urteile nicht rechtskräftig geworden sind.

Zitat:

@berschle schrieb am 26. Januar 2017 um 08:07:18 Uhr:


Teilweise wird ja das Update von VW aufgespielt, obwohl ausdrücklich vorher gesagt wurde, dass es nicht gemacht werden soll. Ich würde mir das auf jeden Fall vorher schriftlich bestätigen lassen. Bin gerade am überlegen, ob ich den nächsten Service überhaupt bei VW machen lassen soll. Ich will auf jeden Fall verhindern, dass das Update aufgespielt wird.
Bin mir mittlerweile sicher, dass es vom KBA keine Zwangsstillegung geben wird. Es gibt bisher unzählige Fakten, dass das Update zu einer Verschlechterung führen kann. Deshalb kann VW das Update rechtlich nicht mehr erzwingen. Wenn das KBA nun eine Zwangsstillegung ohne Update durchsetzen würde, hätten alle Kunden ein Recht auf Wandlung, da das Update eben so, wie es heute ist, unzumutbar ist.
Ich halte es für absolut unverschämt, dass VW derzeit den Kunden suggeriert, man müsse das Update zwingend durchführen lassen. Genau so unverschämt ist die Tatsache, dass es bei technischen Problemen nach dem Update keine Möglichkeit gibt, dieses ganz legal bei VW wieder rückgängig zu machen.
Wer das Update bei VW machen lässt und dann selbst bei einem Tuner die alte Software wieder aufspielen lässt, erweist VW einen großen Dienst. Damit ist das Fahrzeug durch den Kunden manipuliert und VW ist aus jeglicher Gewährleistung.

Zitat:

@Fargrin schrieb am 26. Januar 2017 um 08:14:21 Uhr:


Das bekommst du aber nicht schriftlich vom Händler.

Wenn dann, musst du ihm das schriftlich verbieten, an deinem Eigentum, die Feldaktion durchzuführen, nur die Vereinbarte Inspektion darf gemacht werden.

Hier kommt dann aber das nächste Problem, damit hast du das Update sogar schriftlich verweigert, was später zum Nachteil werden könnte.

Wer also keine Garantie mehr hat, ist gut bedient zu einer anderen Werkstatt zu gehen.

Bosch Dienst oder Marken fremd zu BMW/Mercedes und co.
So ein Stempel sieht auch nicht schlecht im Wartungsbuch aus und mindert den Verkaufspreis dadurch nicht.

Ähnliche Themen

Zitat:

@pichocki schrieb am 26. Januar 2017 um 09:06:32 Uhr:



Zitat:

@berschle schrieb am 26. Januar 2017 um 08:07:18 Uhr:


Ich halte es für absolut unverschämt, dass VW derzeit den Kunden suggeriert, man müsse das Update zwingend durchführen lassen.

Ach, ist das tatsächlich so?
In unserem Brief steht das nicht.

Zitat:

@pichocki schrieb am 26. Januar 2017 um 09:06:32 Uhr:



Zitat:

VW schrieb "im Dezember 2016


möchten wir Sie informieren, dass [...] Ihr Fahrzeug nun umprogrammiert werden kann. [...]
Wir möchten Sie bitten, sich [...] in Verbindung zu setzen.

Kein Zwang, keine Drohung.

Zitat:

@Gudi1983 schrieb am 26. Januar 2017 um 09:19:35 Uhr:


Ich denke langfristig werden wir alle nicht ohne das Update auskommen, auch ohne Intervention des KBA nicht. Wenn die technischen Prüforganisationen ab Juli nächsten Jahres die Plakette ohne Update verweigern, sind ganz ohne KBA Rückruf alle Fahrzeuge spätestens im Juli 2019 umgerüstet.
So etwas hats in der Geschichte des TÜV noch nicht gegeben. Da kann man die Macht der Lobbyisten von VW sehen...

Zitat:

@berschle schrieb am 26. Januar 2017 um 09:24:47 Uhr:



Zitat:

@pichocki schrieb am 26. Januar 2017 um 09:06:32 Uhr:



Ach, ist das tatsächlich so?
In unserem Brief steht das nicht.

Zitat:

@berschle schrieb am 26. Januar 2017 um 09:24:47 Uhr:



Zitat:

@pichocki schrieb am 26. Januar 2017 um 09:06:32 Uhr:



Kein Zwang, keine Drohung.

Also in meinem Schreiben steht wörtlich:
Zitat: "Wir möchten Sie zudem darauf hinweisen, dass bei Nicht-Teilnahme an der Rückrufaktion eine Betriebsuntersagung gem. §5 FZV durchgeführt werden kann. Außerdem kann bei der nächsten Hauptuntersuchung die Teilnahme überprüft und die Plakette nicht erteilt werden."

Natürlich versucht VW seine Kunden zum Update zu zwingen. Dabei geht es aber nach meinem Dafürhalten in erster Linie darum, dass für den Kunden durch das Update sämtliche Ansprüche auf Schadenersatz abgegolten werden.

Zitat:

@berschle schrieb am 26. Januar 2017 um 09:34:16 Uhr:



Zitat:

@Gudi1983 schrieb am 26. Januar 2017 um 09:19:35 Uhr:


Ich denke langfristig werden wir alle nicht ohne das Update auskommen, auch ohne Intervention des KBA nicht. Wenn die technischen Prüforganisationen ab Juli nächsten Jahres die Plakette ohne Update verweigern, sind ganz ohne KBA Rückruf alle Fahrzeuge spätestens im Juli 2019 umgerüstet.
So etwas hats in der Geschichte des TÜV noch nicht gegeben. Da kann man die Macht der Lobbyisten von VW sehen...

Glaube definitiv nicht, dass das so kommen wird. Wie gesagt, durch eine Zwangsstillegung würde uns Kunden automatisch ein nachweisbarer Schaden entstehen und VW hätte eventuell tausende Klagen am Hals. Da das KBA und VW (auch durch die Beteiligung des Landes Niedersachsen) hier sehr eng zusammen arbeiten, wird das sicher nicht passieren. Und selbst wenn das passieren würde, könnte das Update ja dann immer noch durchgeführt werden.

Wer das Update jetzt nicht machen lässt, hat null Risiko. Ein Risiko sehe ich im Moment für mich nur, wenn ich das Update machen lassen. Ich habe weder Bock auf teure Reparaturen, weniger Leistung oder Mehrverbrauch. Und diesem Thread ist zu entnehmen, das hier sehr wohl ein erhebliches Risiko besteht, auch wenn VW das gebetsmühlenartig bestreitet.

Moin,

ich frage mich immer, welcher Richter ernsthaft einen Menschen mit gesundem Verstand zwingen kann, ein zweites Mal zum selben Betrüger zu gehen?
Man wurde von VW einmal betrogen (Software mit Prüfstandserkennung) und soll nun dazu genötigt werden, nochmal zu dem selben Betrüger zu gehen und eine neue Software aufspielen lassen?
Der selbe Richter würde in einem anderen Fall von Vorsatz sprechen. Sich einmal ver***schen lassen ist ok, aber doch nicht ein zweites Mal vom selben.
Wobei hinzukommt, dass VW nicht offenlegt, was verändert wird und nur eine Garantie auf den Verbrauch und die Emissionswerte gibt, wohlwissend, dass die Hardware wie DPF, Injektoren und AGR, welche durch das SW-Update höher belastet sind, eben nicht unter die Garantie fällt.

Lieber Ralf,
ich kann keinen Sinn und keine Notwendigkeit erkennen, warum du aus verschiedenen Themen hier zitierst. Es wird verworren, ich persönlich kann nicht erkennen, worauf das hinauslaufen soll.

Aber ich möchte mal was prinzipielles zu Foren sagen: man kann hier Hilfe zu bestimmen Problemen suchen und Meinungen austauschen. Ersteres funktioniert sehr gut, letzteres auch, aber man kann diese Meinungen nicht als allgemein gültig oder gar als Spiegelbild der breiten Masse sehen. Diese Meinungen sind immer subjektiv.
Zahlenbeispiel: wenn von 100 Leuten mit Update 10 Probleme haben, werden von den 10 auch 7-8 aktiv, z.B. in einem Forum. Von den restlichen 90 sagen vielleicht höchstens 10 (eher weniger), dass alles OK ist, der Rest schweigt. Und schon sieht es so aus, als hätten die meisten große Probleme. Man kann also allein aus den Foren-Beiträgen nicht schließen, ob die Probleme quantitativ wirklich so groß sind, wie einige gern darstellen.
Ich will hier gar nichts schönreden, aber ich halte es für eine kleine bis mittlere Hysterie, die ausgebrochen ist und die in 2 Jahren sicherlich fast in der Versenkung verschwunden ist.

Zitat:

@Collossus schrieb am 26. Januar 2017 um 12:42:17 Uhr:


ich kann keinen Sinn und keine Notwendigkeit erkennen, warum du aus verschiedenen Themen hier zitierst. Es wird verworren, ich persönlich kann nicht erkennen, worauf das hinauslaufen soll.

Die Zitate sind alle aus dem selben Thread. Dort wurde die aufkommende Diskussion zum Thema "VW droht mit Zwang" zurecht als off-topic bemängelt.

Da aber der Mod die Postings "aus technischen Gründen" nicht verschieben konnte, bat er mich, dies manuell zu tun.

Jetzt können wir hier herausfinden, ob und wem VW mit Stilllegung droht (was sie bei mir bisher nicht getan haben, bei berschle aber offenbar schon), ohne den technischen Abgasthread zu kontaminieren.

Folgendes Schreiben hab ich vom TÜV Süd erhalten:

Sehr geehrter Herr XY,

im Rahmen der Hauptuntersuchung haben wir derzeit (noch) keine Prüfhinweise, ob ein bestimmtes Fahrzeug von der Umrüstpflicht betroffen ist, oder ob diese Umrüstung bei einem bestimmten Fahrzeug (Fahrgestellnummer bezogen) bereits durchgeführt wurde. Den von Ihnen genannten Termin kann ich (Stand heute) nicht bestätigen. Technisch wäre es möglich, falls das KBA bzw. der Hersteller uns den Fahrgestellnummern-Kreis der umgerüsteten und noch nicht umgerüsteten Fahrzeuge zur Verfügung stellen würde.

Abgesehen davon kann natürlich das KBA bzw. die Zulassungsstelle sie auffordern, innerhalb einer bestimmen Frist den Nachweis für die erfolgte Umrüstung vorzulegen. Bei Nichteinhaltung könnte die Betriebserlaubnis ihres Fahrzeuges seitens der Behörde entzogen werden.


Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
Dipl. Ing.(FH)

@xavair1:
Die flunkern alle nur, frag' mal Pikachu (oder so ähnlich) hier im Thread.
Im Ernst, daß der TÜV Süd die zutreffende Rechtslage zum jetzigen Zeitpunkt offenlegt, verheißt für die Updateverweigerer nichts gutes, denn die Planung ist bereits fertig.
Weiterhin bin ich der Ansicht, daß bis 24.09.17 - aus naheliegend nachvollziehbaren Gründen - eine Art Zurückhaltung geübt werden wird.

Deine Antwort
Ähnliche Themen