Golf 6 Reimport verschwiegen
Hallo Leute,
habe ein Problem. Ich habe letzte Woche meinen Golf 6, 1.4 tsi highline, Bj 2009, verkauft. So wir haben im Kaufvertrag angekreuzt kein reimport. So jetzt ruft heute der Käufer an und hat sich beschwert warum wir das angekreuzt haben obwohl es ein reimport ist.
Das wussten wir nicht erst als ich im alten Kaufvertrag nachgesehen habe, hab ich es bemerkt.
Jetzt will der K natürlich wie es aussieht Geld zurück, es sei ja arglistige Täuschung. Das Auto hat er aber zu ne Spottpreis bekommen
Von der Austattung her hat er fast alles von Navi über Mutifunktionslenkrad, Volleder bis zur Rückfahrkamera.
Wir haben das Auto auch nur verkauft weil ich mit Kind Nr 4 schwanger bin und wir ein grösseres Auto brauchen, sonst hätte ich es im Leben nicht verkauft. Das Auto haben wir für 10000 Euro verkauft.
Was kann jetzt auf uns zukommen, kann er überhaupt noch etwas verlangen, da er das Auto ja eigentlich sehr günstig gekauft hat?
Danke im voraus
Beste Antwort im Thema
Ist schon lustig, wie hier ein (vollendeter) Betrug schöngeredet wird. Ich wäre froh, wenn ich mir "nur" um die zivilrechtliche Seite Sorgen machen müsste. Das hätte auch ganz anders ausgehen können. Und aus erzieherischen Gründen wäre das wohl auch sinnvoll. Einfach mal etwas behaupten und im Kaufvertrag erwähnen (da stand ja nicht "weiß ich nicht", sondern die Eigenschaft "kein Reimport" wurde schriftlich zugesichert) und hinterher irgendwelche rührige Geschichten erzählen. Was zum Teufel hat eine Schwangerschaft, die Anzahl der Kinder, der (aus Verkäufersicht, wer hätte das gedacht) supertolle Preis etc. pp. mit der Eigenschaft "Reimport" zu tun? Schlechtes Gewissen? Einsicht? Reue? Nichts dergleichen. Nur hanebüchene Ausreden.
Was mich aber am meisten aufregt, ist dieser Schmarrn:
"Selbst ohne RSV kannst du ein kostenloses Beratungsgespräch führen, wo dir der RA die rechtlichen Belange darlegen kann, ..."
Wo kommt dieser Blödsinn her? Auch ein - noch so kurzes - Erstberatungsgespräch kostet Geld (Par. 34 RVG)! Alle Nase hat man jemand der diesen Blödsinn erzählt in der Kanzlei. Und es entscheidet immer noch die RSV, ob sie Kosten übernimmt. Und das wird sie in diesem Fall zumindest strafrechtlich schon mal garnicht, weil Betrug nur vorsätzlich begangen werden kann und die ARB es ausschließen afaik. Bevor ich zum Anwalt ginge, würde ich mir vorher eine schriftliche Deckungszusage holen.
48 Antworten
Biete den Käufer die Rückabwicklung an und mach sofort klar, dass es keinen Preisnachlass gibt.
@DirtNnasty
Zitat:
Hättest du ihm alle möglichen Dokumente gezeigt und /oder ausgehändigt und es wäre nicht ersichtlich dass der Golf reimportiert worden ist, kannst du sagen dass du es selbst nicht wusstest.
Völlig egal, für den Käufer ist und bleibt die TE die verantwortliche Vertragspartnerin und da spielt es überhaupt keine Rolle, ob sie vom Reimport wusste, oder selber getäuscht wurde!
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 19. Juni 2015 um 17:36:08 Uhr:
Biete den Käufer die Rückabwicklung an und mach sofort klar, dass es keinen Preisnachlass gibt.@DirtNnasty
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 19. Juni 2015 um 17:36:08 Uhr:
Völlig egal, für den Käufer ist und bleibt die TE die verantwortliche Vertragspartnerin und da spielt es überhaupt keine Rolle, ob sie vom Reimport wusste, oder selber getäuscht wurde!Zitat:
Hättest du ihm alle möglichen Dokumente gezeigt und /oder ausgehändigt und es wäre nicht ersichtlich dass der Golf reimportiert worden ist, kannst du sagen dass du es selbst nicht wusstest.
Richtig... Ich wollte nur auf das "(...) ich wusste es selbst nicht" eingehen.
Ja, wir würden wissen, wenn wir einen Reimport fahren, aber die junge Frau ist mit dem vierten Kind schwanger, die hat sicher genug anderes um die Ohren und sie ist sicher nicht die einzige, die einen Reimport fährt und es nicht weiß. Also ich würde hier seitens der Verkäuferin jedenfalls keine böse Absicht unterstellen.
Das Auto macht einen guten Eindruck, der Preis ist sicher auch gut und deshalb denke ich, dass der Käufer eher auf einen Nachlass spekuliert, als auf die Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Fakt ist, dass ein Mangel durch den Verkäufer geheilt werden kann, sofern dies möglich ist (falsches Radio verbaut, Verkäufer rüstet auf seine Kosten das richtige Radio nach). Aber ein Reimport bleibt ein Reimport, da kann man nichts rütteln.
Man kann zwar eine Nutzungsentschädigung verlangen, aber dann kommt der Käufer, rechnet die Anmeldegebühr gegen, seinen Zeitaufwand, ggf. einen Mietwagen, den er jetzt braucht, usw. Ich würde deshalb in der Hinsicht kein Faß aufmachen sondern versuchen, mich auf Rückgabe des Geldes gegen Rückgabe des Wagens zu einigen.
Dass nun ein Halter mehr drin steht, sollte keinen großen Wertverlust bedeuten, man kann das ja plausibel erklären. Und wenn doch, ist das eben das Lehrgeld, das man zahlt.
So wie es @Fehlzündung schreibt sehe ich es auch. Mit der Nutzungsentschädigung wird das eh marginal sein wenn der Wagen erst seit einer Woche im Besitz des Käufers ist. Hier mal ein Berechnungsbeispiel eines Gebrauchtwagens für die Nutzungsentschädigung. Kaufpreis 18130€ und 85000km; gefahrene Kilometer 10000; erwartbare Restlaufleistung 200000km. 200tkm - 85tkm = 115tkm. Nutzungsvergütung von 1576,62€ (18130 × 10000 : 115000).
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Das Landgericht Düsseldorf hat mal entschieden, dass ein EU-Gebrauchtwagen 10% weniger wert ist als ein Fahrzeug für den deutschen Markt. Durch das Verschweigen der EU-Vergangenheit hat der Verkäufer einen wirtschaftlichen Vorteil erzielt. Wie hoch er ist, darüber lässt sich streiten. Ist es ein Versehen, sollte man sich mit dem Verkäufer schnell einigen, da sonst der Verdacht des Betruges im Raum steht.
Dass der Käufer nun einen nachträglichen Nachlass fordert, ist verständlich, da er ja beim Verkauf dies so oder angeben muss und bei einem erneuten Verkauf mit einen niedriegeren Erlös rechnen muss.
Ich würde erst einmal klären, welchen Nachlass er haben möchte. Bei einem erneuten korrekten Verkauf als EU-Gebrauchtwagen, muss ja nicht noch einmal der gleiche Preis rauskommen.
Ist schon lustig, wie hier ein (vollendeter) Betrug schöngeredet wird. Ich wäre froh, wenn ich mir "nur" um die zivilrechtliche Seite Sorgen machen müsste. Das hätte auch ganz anders ausgehen können. Und aus erzieherischen Gründen wäre das wohl auch sinnvoll. Einfach mal etwas behaupten und im Kaufvertrag erwähnen (da stand ja nicht "weiß ich nicht", sondern die Eigenschaft "kein Reimport" wurde schriftlich zugesichert) und hinterher irgendwelche rührige Geschichten erzählen. Was zum Teufel hat eine Schwangerschaft, die Anzahl der Kinder, der (aus Verkäufersicht, wer hätte das gedacht) supertolle Preis etc. pp. mit der Eigenschaft "Reimport" zu tun? Schlechtes Gewissen? Einsicht? Reue? Nichts dergleichen. Nur hanebüchene Ausreden.
Was mich aber am meisten aufregt, ist dieser Schmarrn:
"Selbst ohne RSV kannst du ein kostenloses Beratungsgespräch führen, wo dir der RA die rechtlichen Belange darlegen kann, ..."
Wo kommt dieser Blödsinn her? Auch ein - noch so kurzes - Erstberatungsgespräch kostet Geld (Par. 34 RVG)! Alle Nase hat man jemand der diesen Blödsinn erzählt in der Kanzlei. Und es entscheidet immer noch die RSV, ob sie Kosten übernimmt. Und das wird sie in diesem Fall zumindest strafrechtlich schon mal garnicht, weil Betrug nur vorsätzlich begangen werden kann und die ARB es ausschließen afaik. Bevor ich zum Anwalt ginge, würde ich mir vorher eine schriftliche Deckungszusage holen.
Zitat:
@TEgold schrieb am 20. Juni 2015 um 14:32:31 Uhr:
Ist schon lustig, wie hier ein (vollendeter) Betrug schöngeredet wird. Ich wäre froh, wenn ich mir "nur" um die zivilrechtliche Seite Sorgen machen müsste. Das hätte auch ganz anders ausgehen können. Und aus erzieherischen Gründen wäre das wohl auch sinnvoll. Einfach mal etwas behaupten und im Kaufvertrag erwähnen (da stand ja nicht "weiß ich nicht", sondern die Eigenschaft "kein Reimport" wurde schriftlich zugesichert) und hinterher irgendwelche rührige Geschichten erzählen. Was zum Teufel hat eine Schwangerschaft, die Anzahl der Kinder, der (aus Verkäufersicht, wer hätte das gedacht) supertolle Preis etc. pp. mit der Eigenschaft "Reimport" zu tun? Schlechtes Gewissen? Einsicht? Reue? Nichts dergleichen. Nur hanebüchene Ausreden.Was mich aber am meisten aufregt, ist dieser Schmarrn:
"Selbst ohne RSV kannst du ein kostenloses Beratungsgespräch führen, wo dir der RA die rechtlichen Belange darlegen kann, ..."
Wo kommt dieser Blödsinn her? Auch ein - noch so kurzes - Erstberatungsgespräch kostet Geld (Par. 34 RVG)! Alle Nase hat man jemand der diesen Blödsinn erzählt in der Kanzlei. Und es entscheidet immer noch die RSV, ob sie Kosten übernimmt. Und das wird sie in diesem Fall zumindest strafrechtlich schon mal garnicht, weil Betrug nur vorsätzlich begangen werden kann und die ARB es ausschließen afaik. Bevor ich zum Anwalt ginge, würde ich mir vorher eine schriftliche Deckungszusage holen.
Jemandem Vorsatz zu unterstellen ist auch nicht sonderlich clever! In Teilen hast du sicherlich Recht, ich finde aber, dass man ja miteinander reden kann. Mal angenommen die Herrschaften wussten nichts von dem Reimport und kennen sich auch einfach nicht aus, wissen also nicht, dass Reimporte aus diversen Gründen weniger wert sind, dann waren sie sicherlich selbst überrascht! Miteinander reden, Geld gegen Auto und gut ist! Wenn wir mehr miteinander reden würden, gäbe es deutlich weniger Streit ;-)
Geschäftsfähigkeit = wissen was die Kreuze im Vertrag bedeuten bzw einschätzen können!
Reimport? Ja / nein oder ich weiß es nicht und offen lassen bzw. darauf aufmerksam machen dass man sich nicht sicher ist. Dann muss recherchiert werden um diesen Punkt zu klären.
Als ich meine studentenkarre gekauft habe war es mir egal ob reimport oder nicht, der Preis war gut.
Als ich die Karre dann verkauft habe, wusste ich nicht ob es ein reimport war und habe kein Kreuz gemacht, dem Käufer war es aber wichtig. Ich habe ihm alle Unterlagen gezeigt die ich hatte und es war ihm ausreichend... Frage beantwortet und der Käufer kannte die Historie...
Zitat:
@ARPIpappen schrieb am 20. Juni 2015 um 14:39:55 Uhr:
Jemandem Vorsatz zu unterstellen ist auch nicht sonderlich clever! In Teilen hast du sicherlich Recht, ich finde aber, dass man ja miteinander reden kann. Mal angenommen die Herrschaften wussten nichts von dem Reimport und kennen sich auch einfach nicht aus, wissen also nicht, dass Reimporte aus diversen Gründen weniger wert sind, dann waren sie sicherlich selbst überrascht! Miteinander reden, Geld gegen Auto und gut ist! Wenn wir mehr miteinander reden würden, gäbe es deutlich weniger Streit ;-)
Warum ist das nicht besonders clever? Da bitte ich mal um eine Erläuterung. Von außen betrachtet sieht es nämlich nach Vorsatz aus, wenn im Vertrag "kein Re-Import" angekreuzt wird und das nicht den Tatsachen entspricht. Später zu sagen, dass man davon nichts wusste, würde fast jeder zunächst als Schutzbehauptung äußern.
Wenn man sich nicht auskennt, dann kann man eben einfach keine Eigenschaften vertraglich zusichern. Die Unkenntnis und das Unwissen des Verkäufers sind hier sicher nicht auf den Käufer abzuwälzen, das liegt in der Verantwortung des Verkäufers.
Bei nüchterner Betrachtung helfen auch keine rührenden Geschichten mit Kindern und Schwangerschaft. Ich möchte wetten, dass das Verständnis für die Verkäuferseite hier weit geringer ausfallen würde, wenn es sich um einen klischeehaften schmierigen Gebrauchtwagenverkäufer handeln würde.
Hey Leute also so langsam wird es hier aber dreckig. Ich hab nun mal keine Ahnung von solchen Dingen, kaufe und verkaufe Autos nicht jede Woche und bin auch kein Autofreak.
Und ich habe das mit meiner Schwangerschaft und meinen Kindern nicht gesagt um Mitleid zu bekommen. Ich habe ja gesagt dass ich im Nachhinein es erst selbst gesehn hab. Ich hab es ja dann zugegeben und nicht versucht es zu verschleiern. Ich wollte auch nur wissen was auf mich zukommt oder was ich jetzt in meiner Situation tun kann um schlimmeres zu verhindern, weil ich ja wie gesagt nicht viel Ahnung davon hab! Danke für die Antworten die ernst gemeint waren!
Deshalb empfehle ich dir, eine Rechtsberatung bei einem Anwalt, dann hast du es aus erster Hand und ohne irgendwelche Anwürfe.
Wozu? Ist denn inzwischen überhaupt schon mit dem Käufer bezüglich einer (vernünftigen) Rückabwicklung gesprochen worden?
Dazu hat sich die Threaderstellerin noch nicht geäußert.
Stimmt, da wäre ich auch mal neugierig.
In der Tat ist es so, daß Händler bei Ankauf kräftig abziehen, wenn sie erfahren, daß es ein EU-Reimport ist, frei nach dem Motto "Ich zahle Ihnen doch nicht die Ersparnis drauf".
Damit muß man leben, ich habe bisher 2 Reimporte über mobile.de verkauft und bei beiden stand dieses Merkmal ausgewiesen. Damit habe ich meiner Auskunftspflicht genüge getan.
Dem TE ist es aus nachvollziehbaren Umständen entfallen, so what, der Wagen wird deswegen nicht schlechter oder besser, manche bekommen diese Denke einfach nicht aus dem Kopf.
Ich würde da gar nicht lange schwafeln, Fehler eingestehen und Rücktausch anbieten, aber keinen Preisnachlaß. Die Chance wegen dieses Vertragsfehlers ein Strafverfahren wegen arglistiger Täuschung oder Vorsatz zu bekommen, liegt ganz sicher im kalkulierbaren Bereich.
Ich habe der Fragestellerin vorgestern eine Privatnachricht geschickt, weil ich noch was bzgl. Betrugsvorwurf, Anwalt, Kaufvertrag, usw. nachtragen wollte. Da es den Thread unnötig aufgebläht hätte, habe ich das so erledigt.
Dafür gabs als Antwort nicht mal ein "Danke". Ich gehe daher davon aus, dass sich die Angelegenheit mittlerweile, in welche Form auch immer, erledigt hat. Für mich hat sie das auf jeden Fall.