Golf 6 Reimport verschwiegen
Hallo Leute,
habe ein Problem. Ich habe letzte Woche meinen Golf 6, 1.4 tsi highline, Bj 2009, verkauft. So wir haben im Kaufvertrag angekreuzt kein reimport. So jetzt ruft heute der Käufer an und hat sich beschwert warum wir das angekreuzt haben obwohl es ein reimport ist.
Das wussten wir nicht erst als ich im alten Kaufvertrag nachgesehen habe, hab ich es bemerkt.
Jetzt will der K natürlich wie es aussieht Geld zurück, es sei ja arglistige Täuschung. Das Auto hat er aber zu ne Spottpreis bekommen
Von der Austattung her hat er fast alles von Navi über Mutifunktionslenkrad, Volleder bis zur Rückfahrkamera.
Wir haben das Auto auch nur verkauft weil ich mit Kind Nr 4 schwanger bin und wir ein grösseres Auto brauchen, sonst hätte ich es im Leben nicht verkauft. Das Auto haben wir für 10000 Euro verkauft.
Was kann jetzt auf uns zukommen, kann er überhaupt noch etwas verlangen, da er das Auto ja eigentlich sehr günstig gekauft hat?
Danke im voraus
Beste Antwort im Thema
Ist schon lustig, wie hier ein (vollendeter) Betrug schöngeredet wird. Ich wäre froh, wenn ich mir "nur" um die zivilrechtliche Seite Sorgen machen müsste. Das hätte auch ganz anders ausgehen können. Und aus erzieherischen Gründen wäre das wohl auch sinnvoll. Einfach mal etwas behaupten und im Kaufvertrag erwähnen (da stand ja nicht "weiß ich nicht", sondern die Eigenschaft "kein Reimport" wurde schriftlich zugesichert) und hinterher irgendwelche rührige Geschichten erzählen. Was zum Teufel hat eine Schwangerschaft, die Anzahl der Kinder, der (aus Verkäufersicht, wer hätte das gedacht) supertolle Preis etc. pp. mit der Eigenschaft "Reimport" zu tun? Schlechtes Gewissen? Einsicht? Reue? Nichts dergleichen. Nur hanebüchene Ausreden.
Was mich aber am meisten aufregt, ist dieser Schmarrn:
"Selbst ohne RSV kannst du ein kostenloses Beratungsgespräch führen, wo dir der RA die rechtlichen Belange darlegen kann, ..."
Wo kommt dieser Blödsinn her? Auch ein - noch so kurzes - Erstberatungsgespräch kostet Geld (Par. 34 RVG)! Alle Nase hat man jemand der diesen Blödsinn erzählt in der Kanzlei. Und es entscheidet immer noch die RSV, ob sie Kosten übernimmt. Und das wird sie in diesem Fall zumindest strafrechtlich schon mal garnicht, weil Betrug nur vorsätzlich begangen werden kann und die ARB es ausschließen afaik. Bevor ich zum Anwalt ginge, würde ich mir vorher eine schriftliche Deckungszusage holen.
48 Antworten
Früher war ein Reimport doch im Fahrzeugschein ersichtlich, ist es das heute nicht mehr? Da war nämlich eine Schlüsselnummer genullt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schl%C3%BCsselnummer
Ich hatte mal einen VW Polo als Reimport, der war genullt.
Und da es ein Händlerankauf war, und die die Berechnung des Ankaufs ja generell obligatorisch mit Fahrzeugschein läuft, verstehe ich den Händler nicht. Er hatte alle Daten vorliegen. Ich würde hier in den Fahrzeugschein / Brief schauen.
Zitat:
@OxYgEnE1980 schrieb am 23. Juni 2015 um 08:11:29 Uhr:
Früher war ein Reimport doch im Fahrzeugschein ersichtlich, ist es das heute nicht mehr? Da war nämlich eine Schlüsselnummer genullt.
Das war einmal. In den ehemals polnischen Papieren meines Tiguan waren schon die HSN und TSN korrekt drin. In den lettischen Papieren meines Yeti waren HSN und TSN nicht vorgesehen, aber bei Zulassung hier in Deutschland hat sich die Zulassungsstelle alle Daten des Fahrzeugs einschl. HSN und TSN über die Fahrgestellnummer aus einem Zentralrechner geholt. Der EU sei Dank