Golf 6 Reimport verschwiegen

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo Leute,

 

habe ein Problem. Ich habe letzte Woche meinen Golf 6, 1.4 tsi highline, Bj 2009, verkauft. So wir haben im Kaufvertrag angekreuzt kein reimport. So jetzt ruft heute der Käufer an und hat sich beschwert warum wir das angekreuzt haben obwohl es ein reimport ist.

Das wussten wir nicht erst als ich im alten Kaufvertrag nachgesehen habe, hab ich es bemerkt.

Jetzt will der K natürlich wie es aussieht Geld zurück, es sei ja arglistige Täuschung. Das Auto hat er aber zu ne Spottpreis bekommen

Von der Austattung her hat er fast alles von Navi über Mutifunktionslenkrad, Volleder bis zur Rückfahrkamera.

Wir haben das Auto auch nur verkauft weil ich mit Kind Nr 4 schwanger bin und wir ein grösseres Auto brauchen, sonst hätte ich es im Leben nicht verkauft. Das Auto haben wir für 10000 Euro verkauft.

Was kann jetzt auf uns zukommen, kann er überhaupt noch etwas verlangen, da er das Auto ja eigentlich sehr günstig gekauft hat?

Danke im voraus

Beste Antwort im Thema

Ist schon lustig, wie hier ein (vollendeter) Betrug schöngeredet wird. Ich wäre froh, wenn ich mir "nur" um die zivilrechtliche Seite Sorgen machen müsste. Das hätte auch ganz anders ausgehen können. Und aus erzieherischen Gründen wäre das wohl auch sinnvoll. Einfach mal etwas behaupten und im Kaufvertrag erwähnen (da stand ja nicht "weiß ich nicht", sondern die Eigenschaft "kein Reimport" wurde schriftlich zugesichert) und hinterher irgendwelche rührige Geschichten erzählen. Was zum Teufel hat eine Schwangerschaft, die Anzahl der Kinder, der (aus Verkäufersicht, wer hätte das gedacht) supertolle Preis etc. pp. mit der Eigenschaft "Reimport" zu tun? Schlechtes Gewissen? Einsicht? Reue? Nichts dergleichen. Nur hanebüchene Ausreden.

Was mich aber am meisten aufregt, ist dieser Schmarrn:
"Selbst ohne RSV kannst du ein kostenloses Beratungsgespräch führen, wo dir der RA die rechtlichen Belange darlegen kann, ..."
Wo kommt dieser Blödsinn her? Auch ein - noch so kurzes - Erstberatungsgespräch kostet Geld (Par. 34 RVG)! Alle Nase hat man jemand der diesen Blödsinn erzählt in der Kanzlei. Und es entscheidet immer noch die RSV, ob sie Kosten übernimmt. Und das wird sie in diesem Fall zumindest strafrechtlich schon mal garnicht, weil Betrug nur vorsätzlich begangen werden kann und die ARB es ausschließen afaik. Bevor ich zum Anwalt ginge, würde ich mir vorher eine schriftliche Deckungszusage holen.

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Der Preis ist doch Jacke wie Hose...

Es ist ein Reimport, das habt ihr ihm verschwiegen und er hat das Recht...

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht... Auch kein "Spottpreis"...

Gib ihm die Mücken zurück und verkauf die Kiste anderweitig.

Habt ihr euch nochmal über den Preis unterhalten? Sag dass ich noch was nachlassen könnt oder aber ihr gebt ihm das Geld zurück!

Für wieviel wurde das Auto angeboten?
Würde auf keinen Fall vom Preis runtergehen!
Geld zurück und wenn ihr das Auto für ca. 10500 angeboten habt, vielleicht gibt euch der nächste 10200!

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Das Auto haben wir tatsächlich für 10500 inseriert gehabt.

😁

Ich will um ehrlich zu sein auch nicht runter mit dem Preis, ich finde dass mein Baby mit der Austattung eigentlich viel mehr wert ist. Ich finde weder in mobile noch autoscout eins mit dieser Austattung zu dem Preis.

Baby hin oder her... Laut BGB hat der Käufer einen Anspruch...

Entweder machst du es wie die Kollegen sagen und gibst ihm das ganze Geld wieder oder du gehst mit dem Preis runter...

Würde ich auch nicht machen, nur weil ich im Moment Geld gut brauchen kann, irgendwas fast zu verschenken!!!
Hast du bilder vom Wagen?

Ich hab auch überhaupt kein Problem damit ihm das Geld wiederzugeben, mit dem Preis geh ich definitiv nicht runter. Ich wollte nur wissen was auf mich zukommen könnte. Wenn es natürlich geht dass ich ihm das geld einfach zurück gebe und er mir das Auto wär ich schon zufrieden. Nur kam er direkt mit Anwalt und ich solle mich erkundigen und dann zurückrufen. Klar hab ich Fotos.

Ich denke das er so reagiert hat,weil er sich aufgeregt hat und deshalb mit dem Anwalt direkt um die ecke kam!
Er fühlt sich halt hinters Licht geführt, rede in Ruhe mit ihm und lass euch wieder alles rückgängig machen ( natürlich schriftlich) und gut ist!

Auto sieht doch gut aus 🙂 sofort zurück holen...

Danke für die Antwort ich glaub so machen wir das auch. Alles andere ist mir zu blöd.

Du hast als Verkäufer die Möglichkeit "den Fehler oder das Problem wiedergutzumachen".
Kein Anwalt würde ihn auf dieser Grundlage vertreten...

Theoretisch kann er Schadensersatz fordern wenn ihm bspw. Schaden durch Arbeitsausfall entstanden ist, theoretisch könntest du wiederum Geld abziehen wenn er viele Kilometer drauf gefahren hat usw.

Viel Theorie aber in der Praxis nicht anwendbar.

Einfach nicht diskutieren sondern einfach nachgeben...

Ein anderer Käufer wird sich über dein Auto freuen

Zitat:

@Daniyelaa schrieb am 18. Juni 2015 um 23:35:39 Uhr:


Danke für die Antwort ich glaub so machen wir das auch. Alles andere ist mir zu blöd.

Wünsche euch viel Erfolg und lass mal hören was es gegeben hat.

MfG

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