Golf 6 Reimport verschwiegen

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo Leute,

 

habe ein Problem. Ich habe letzte Woche meinen Golf 6, 1.4 tsi highline, Bj 2009, verkauft. So wir haben im Kaufvertrag angekreuzt kein reimport. So jetzt ruft heute der Käufer an und hat sich beschwert warum wir das angekreuzt haben obwohl es ein reimport ist.

Das wussten wir nicht erst als ich im alten Kaufvertrag nachgesehen habe, hab ich es bemerkt.

Jetzt will der K natürlich wie es aussieht Geld zurück, es sei ja arglistige Täuschung. Das Auto hat er aber zu ne Spottpreis bekommen

Von der Austattung her hat er fast alles von Navi über Mutifunktionslenkrad, Volleder bis zur Rückfahrkamera.

Wir haben das Auto auch nur verkauft weil ich mit Kind Nr 4 schwanger bin und wir ein grösseres Auto brauchen, sonst hätte ich es im Leben nicht verkauft. Das Auto haben wir für 10000 Euro verkauft.

Was kann jetzt auf uns zukommen, kann er überhaupt noch etwas verlangen, da er das Auto ja eigentlich sehr günstig gekauft hat?

Danke im voraus

Beste Antwort im Thema

Ist schon lustig, wie hier ein (vollendeter) Betrug schöngeredet wird. Ich wäre froh, wenn ich mir "nur" um die zivilrechtliche Seite Sorgen machen müsste. Das hätte auch ganz anders ausgehen können. Und aus erzieherischen Gründen wäre das wohl auch sinnvoll. Einfach mal etwas behaupten und im Kaufvertrag erwähnen (da stand ja nicht "weiß ich nicht", sondern die Eigenschaft "kein Reimport" wurde schriftlich zugesichert) und hinterher irgendwelche rührige Geschichten erzählen. Was zum Teufel hat eine Schwangerschaft, die Anzahl der Kinder, der (aus Verkäufersicht, wer hätte das gedacht) supertolle Preis etc. pp. mit der Eigenschaft "Reimport" zu tun? Schlechtes Gewissen? Einsicht? Reue? Nichts dergleichen. Nur hanebüchene Ausreden.

Was mich aber am meisten aufregt, ist dieser Schmarrn:
"Selbst ohne RSV kannst du ein kostenloses Beratungsgespräch führen, wo dir der RA die rechtlichen Belange darlegen kann, ..."
Wo kommt dieser Blödsinn her? Auch ein - noch so kurzes - Erstberatungsgespräch kostet Geld (Par. 34 RVG)! Alle Nase hat man jemand der diesen Blödsinn erzählt in der Kanzlei. Und es entscheidet immer noch die RSV, ob sie Kosten übernimmt. Und das wird sie in diesem Fall zumindest strafrechtlich schon mal garnicht, weil Betrug nur vorsätzlich begangen werden kann und die ARB es ausschließen afaik. Bevor ich zum Anwalt ginge, würde ich mir vorher eine schriftliche Deckungszusage holen.

48 weitere Antworten
48 Antworten

Biete dem Käufer an den Wagen zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung zurück zu erstatten... Diese wiederrum steht dir zu. Mal sehen was er dazu sagt 😉
Nicht zu vergessen: Das KFZ wurde zugelassen! 1 Halter mehr im Brief (weniger Wert für dich...); Kosten für die Abmeldung des KFZ...

https://autokaufrecht.info/.../

Auf dieser Basis ist das nicht durchführbar.

Wäre das Auto kein Reimport bzw. hätte der Verkäufer wahrheitsgemäß (und hätte die Kreuze bedacht) wäre eine Wiedergutmachung nicht notwendig.

Ein Wertverlust ist definitiv vorhanden aber den muss der Verkäufer selbst tragen (wenn ich mein iPhone zurückgebe, muss Apple auch damit klar kommen dass das iPhone benutz ist und muss es als gebraucht verkaufen).

Und den Käufer beim nächsten Verkauf zu verschweigen ist auch keine Lösung... Nur so nebenbei!

In den sauren Apfel beißen, Auto zurücknehmen und damit leben das nun ein Halter mehr vorhanden war. Falls du das Geld nicht zurück geben willst und er es bei der Polizei anzeigt, wird ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges gegen dich eingeleitet. Denn du hast durch Täuschung einen Vermögensvorteil erzielt und einem anderen einen Schaden zugefügt. Doch da du ja davon nichts wusstest und somit auch nicht vorsätzlich gehandelt hast, würde es sicherlich eh vor Gericht eingestellt. Also das war die strafrechtliche Seite.

Ähnliche Themen

Das ist ganz einfach ein Pisser , dem das wohl völlig Latte ist , dass der Wagen ein Reimport ist , der will nur daraus jetzt Kapital schlagen , aber als Verkäufer man muß doch wissen ob der eigene Wagen ein Reimport ist

Man wird sehen, was daraus wird.

Hallo

Ich selbst habe auch ein Golf 6 gekauft und im Kaufvertrag stand auch nichts von einem Reimport.
Was sich aber dann bei VW rausgestellt hat. Verkäufer angerufen und das Auto zurückgegeben.
Ich bzw. Wir haben keinen Geld austauscht gemacht über Nutzungsausfall. Fahrzeugpreis zurück und gut war, ich wollte keinen Reimport und der Preis war auch nicht so günstig!
es für mich.

Gruß

Ich wusste es wirklich nicht, erst als er uns drauf angesprochen hat und ich nachgesehen hab. Das Auto war für mich top mit Top Austattung und preislich in Ordnung. Und Autos kaufe und verkaufe ich nicht jeden Tag dass ich darauf geachtet hätte. Kenn mich bei solchen Dingen dementdprechend nicht so gut aus

Du sagst ich habe durch Täuschung einen Vermögensvorteil erzielt, das ist ja aber nicht der Fall. Das Auto mit der Austattung hat er ja theoretisch günstig gekauft. Wie gesagt wenn ich bei mobile oder autoscout nach vergleichbaren Autos such finde ich keins mit dieser Austattung und zu dem Preis erst recht nicht.
Und wenn ich bei ' wir kaufen dein Auto' die Daten eingeb, kommt 9990 Euro ohne Austattung bei raus. Nicht das ich das bei denen auch bekommen würde aber das sei der Wert ohne Austattung im Moment, laut denen.

@Daniyelaa

nur mal so, hast Du denn selbst schon mal geprüft ob der Käufer recht hat und Dein "ehemaliger" Golf wirklich ein Re-Import ist?

Zitat:

@Senke schrieb am 19. Juni 2015 um 14:20:21 Uhr:


@Daniyelaa

nur mal so, hast Du denn selbst schon mal geprüft ob der Käufer recht hat und Dein "ehemaliger" Golf wirklich ein Re-Import ist?

Ja, siehe Post #1

Zitat:

@Senke schrieb am 19. Juni 2015 um 14:20:21 Uhr:


@Daniyelaa

nur mal so, hast Du denn selbst schon mal geprüft ob der Käufer recht hat und Dein "ehemaliger" Golf wirklich ein Re-Import ist?

Wenn der neue Besitzer schon festgestellt hat, daß es ein Re-Import ist, wirds wohl auch einer sein. Auch mal das geschriebene lesen und dann fragen...

Zitat:

@Daniyelaa schrieb am 19. Juni 2015 um 13:55:42 Uhr:


Du sagst ich habe durch Täuschung einen Vermögensvorteil erzielt, das ist ja aber nicht der Fall. Das Auto mit der Austattung hat er ja theoretisch günstig gekauft. Wie gesagt wenn ich bei mobile oder autoscout nach vergleichbaren Autos such finde ich keins mit dieser Austattung und zu dem Preis erst recht nicht.
Und wenn ich bei ' wir kaufen dein Auto' die Daten eingeb, kommt 9990 Euro ohne Austattung bei raus. Nicht das ich das bei denen auch bekommen würde aber das sei der Wert ohne Austattung im Moment, laut denen.

Du hast real keinen Vermögensvorteil durch Täuschung erzielt, das mag sein.

Aber: Du hast vertraglich eine Eigenschaft des verkauften Gegenstandes (Auto) zugesichert, die nicht vorliegt, und zwar: Kein Reimport.

Nur um das prinzipiell deutlich zu machen: wenn der Verkäufer im Vertrag "unfallfrei" ankreuzt und das stimmt nicht, dann wird auch eine Eigenschaft zugesichert, die der Verkaufsgegenstand nicht hat. Da hat der Käufer Ansprüche auf Minderung des Kaufpreises oder Rückabwicklung des Kaufvertrages.

Insofern liegt schon ein Vorteil deinerseits vor, da der Käufer möglicherweise nicht den geforderten Kaufpreis gezahlt hätte, wenn er vor dem Kauf gewusst hätte, dass es sich um einen Reimport handelt.

Der Preis ist vollkommen irrelevant... Selbst bei einem Euro ist es Täuschung.

Hättest du ihm alle möglichen Dokumente gezeigt und /oder ausgehändigt und es wäre nicht ersichtlich dass der Golf reimportiert worden ist, kannst du sagen dass du es selbst nicht wusstest. Wenn es dir egal war ob der Golf reimportiert worden ist, ist es ebenfalls deine Sache, aber nur weil es dich nicht interessiert heißt es nicht dass es andere auch nicht interessiert. Wenn es in deinem Vertrag steht dass der Golf reimportiert worden ist, hättest du es wissen können. Du musst dir halt auch mal deine Verträge durchlesen...

@Daniyelaa ,wenn du eine RSV hast, würd ich erstmal einen RA fragen, denn was ich hier stellenweise lese, omg.
Selbst ohne RSV kannst du ein kostenloses Beratungsgespräch führen, wo dir der RA die rechtlichen Belange darlegen kann, auch eine eventuelle Nutzungsentschädigung (@DirtyNasty, wenn du bei VW ein Auto zurück wandelst, wirst du an VW auch eine Abnutzungsgebühr zahlen müssen, dein Vergleich mit dem gayPhone kannste hier nicht anwenden). Ich würde auch dem Typen keinen Cent Nachlass gewähren. Lass dich von nem Anwalt beraten, da kommt mehr raus als aus dem "Stammtischwissen" mancher hier.

Deine Antwort
Ähnliche Themen