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Gewindefahrwerk (Tiefe) nur laut Gutachten abnahmefähig ????

Themenstarteram 9. Mai 2005 um 18:33

HI Leute.

Da ich mal demnächst mein Gewindefahrwerk eintragen lassen muss, habe ich das Fahrwerk auch auf die Höhe Radmitte und Bördelkante eingestellt wie es im Gutachten steht. So, nur mein Problem, bzw. Frage: Muss ich Fahrwerk in die Höhe einstellen dass des mit den Angaben im Gutachten übereinstimmt oder kann ich des auch noch weiter runter drehen, so halt dass nix schleift ??? Weil hinten is mir des doch noch ein bisschen zu hoch.......... Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und ihr könnt mir helfen.

Danke schon mal im vorraus.

Gruß

Sepp

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34 Antworten

Wieso legt der ein Maß fest - ich hab zwar nur Federn verbaut, aber es wurden lediglich Hersteller und Farbe der Federn eingetragen - kein Wort von Tieferlegung um soundsoviel cm.

Wie gesagt macht das bei einem einstellbaren Fahrwerk erst recht keinen Sinn - du hast einen geprüften und freigegebenen Bereich und musst doch nicht bei jedem Dreh am Gewinde wieder zum TÜV und ein neues Maß von Achsmitte zur Kotflügelkante eintragen lassen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'HILFE! Bekomme Fahrwerk nicht eingetragen!' überführt.]

@Oltti: Normalerweise müsste der Prüfer die in der ZBT I angegebene Fahrzeughöhe korrigieren- das is schon richtig so, denn die dort stehende Höhe stimmt ja nicht mehr mit der Realität überein. Und da isses egal, ob Gewindefahrwerk oder feste Tieferlegung. Bei fester Tieferlegung wird normalerweise sowohl Hersteller als auch Farbe der Federn sowie die Anzahl der Windungen eingetragen (warum kann sich jeder denken;)), manchmal sogar noch die Drahtstärke.

Es gibt Prüfer, die lassen die Fahrzeughöhe in der ZBT I unberichtigt. Bisher gab's da auch noch keine Beschwerden soweit mir bekannt ist.

Zum Gewindefahrwerk:

Klar darf man innerhalb des lt. Gutachten geprüften Bereiches verstellen. Aber genau genommen müsste dann nach JEDER Verstellung eine Achsvermessung erfolgen und der neue Abstand Radnabe<-> Kotflügelkante eingetragen werden*. Ist natürlich völlig idiotisch in der Praxis, klar. Allerdings ist ein Gewindefahrwerk primär auch nicht dafür gedacht, jede Woche dran rumzudrehen- sondern um seine Wunschhöhe einzustellen und gut is.

*Prüfer mit Herz und Verstand machen das elegant und tragen den zulässigen Verstellbereich Radnabe <-> Kotflügelkante als Maximal- und Minimalwerte ein;).

@Cruiser: hattest du den auf maximale Tiefe gedreht bei der Vorführung? Dann lass alles wie es ist, hol dir nen neuen Fahrzeugschein und lass es gut sein damit:). In der Praxis wird dir sicherlich kein Blaurock einen Strick draus drehen, wenn der mal ein paar mm höher ist als im Schein angegeben.

Grüße, T

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'HILFE! Bekomme Fahrwerk nicht eingetragen!' überführt.]

War nochmals beim TÜV und der Prüfer hat die Höhe auf gemessene 1310mm festgelegt.

Diese Höhe stand sogar im Fahrzeugschein eingetragen (mit Vermerk zu 20: bis zu 1347mm möglich).

Die 1347mm entsprechen der tatsächlichen vorherigen Höhe meines Modells und ein gleicher S-Line habe halt durchs tiefere Fahrwerk die Höhe von 1310mm. Somit ist meiner nun genau 37 mm tiefer und entspricht damit dann wohl der Höhe des S-Line.

Und da ich mit der Abstimmung so wie sie nun ist zufrieden bin und auch noch gerade so über die Schrägen unserer Firmentiefgarage passe ohne aufzusetzen, wird da eh nichts mehr verstellt.

Setzen tut sich das Bilstein auf den ersten 1000 Km eh noch ein wenig.

Also alles gut jetzt und der Schein kann somit am Do. berichtigt werden.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'HILFE! Bekomme Fahrwerk nicht eingetragen!' überführt.]

Na dann hat er ja Ober- und Untergrenze festgehalten. Ende gut alles gut. Viel Spaß mit deinem Hüpfer:)!

Grüße, T

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'HILFE! Bekomme Fahrwerk nicht eingetragen!' überführt.]

So nun hat die Odyssee endlich ein Ende.

Nachdem meine Frau heute geschlagene 3 Stunden in der Hitze auf dem Straßenverkehrsamt verbracht hat, steht nun auch alles fett im Schein.

Fett darum, da der Schein nun ein Beiblatt bekommen hat :D

Aber auch hier ging es nicht ohne Komplikationen. Nachdem Sie meinen Perso, den Schein, den Brief und die TüV-Unterlagen der Eintragung mit hatte, rief Sie mich dann an, ob ich ihr bitte kurz den TÜV-HU-Bericht noch zufaxen könnte, da auch dieser Scheiß noch benötigt wurde. Demnächst brauchen die Ochsen da wahrscheinlich noch ne beglaubigte Geburtsurkunde, um nur das Fahrwerk und die Felgen zusätzlich eintragen zu können. Und weil die ja jetzt noch eine 2. Seite brauchten und da dann auch noch ein Stempel und Siegel draufkam, kostete das dann auch noch 1 € Aufpreis.

Ende vom Ganzen: Zwar nun alles endgültig abgehakt und fertig, dafür aber gestresste und verärgerte Frau zuhause! :( Hätte ich das vorher gewusst, wäre wieder ein normales Fahrwerk reingekommen und ich hätte mir mindestens 1 Woche Stress erspart.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'HILFE! Bekomme Fahrwerk nicht eingetragen!' überführt.]

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