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Gewindefahrwerk (Tiefe) nur laut Gutachten abnahmefähig ????

Themenstarteram 9. Mai 2005 um 18:33

HI Leute.

Da ich mal demnächst mein Gewindefahrwerk eintragen lassen muss, habe ich das Fahrwerk auch auf die Höhe Radmitte und Bördelkante eingestellt wie es im Gutachten steht. So, nur mein Problem, bzw. Frage: Muss ich Fahrwerk in die Höhe einstellen dass des mit den Angaben im Gutachten übereinstimmt oder kann ich des auch noch weiter runter drehen, so halt dass nix schleift ??? Weil hinten is mir des doch noch ein bisschen zu hoch.......... Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und ihr könnt mir helfen.

Danke schon mal im vorraus.

Gruß

Sepp

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34 Antworten
am 22. Juli 2013 um 16:31

Hallo,

Sehe du kommst aus Recklinghausen melde dich bei den jungs von digitec das stammt auch mein wagen her.

Die haben direkt in der nähe einen dekra und die jungs sehen da einiges mehr mehr als eintragungen von Federn und co.

Anschrift Industriestr. 12

PLZ / Ort44577 Castrop-Rauxel

Telefon 023 67 / 18 43 380

Einfach Schildern und denke da werden weniger Probleme bekommen und im jeden fall günstiger.

LG Dan

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'HILFE! Bekomme Fahrwerk nicht eingetragen!' überführt.]

Ich hoffe, dass die mir helfen können, denn lt. dem TÜV-Fuzzi müsste das ne 21er Abnahme sein und die darf nur der TÜV in Westdeutschland durchführen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'HILFE! Bekomme Fahrwerk nicht eingetragen!' überführt.]

am 22. Juli 2013 um 16:52

Habe selber inzwischen ein h&r cup kit gewinde fahrwerk drin, glaube die sind im Regelfall auch nicht für die straße erlaubt daher bin ich mit deinem Fahrwerk sehr optimistisch. Viel Erfolg ein Telefonat dürfte dir denke mal aber genugtung geben. Die sind ziehmlich humman.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'HILFE! Bekomme Fahrwerk nicht eingetragen!' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Cruiser1968

Ich hoffe, dass die mir helfen können, denn lt. dem TÜV-Fuzzi müsste das ne 21er Abnahme sein und die darf nur der TÜV in Westdeutschland durchführen.

Ja mit Sonderrädern ist das ne 21er. Macht in den alten Bundesländern der TÜV und in den neuen die Dekra.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'HILFE! Bekomme Fahrwerk nicht eingetragen!' überführt.]

am 22. Juli 2013 um 18:15

Hi,

mit den Rädern ist das eine 21er Abnahme, aber das sollte dir eigentlich jede Tüv-Prüfstelle problemlos eintragen. Ich muss morgen auch zu einer 21er Abnahme (Felgen,Fahrwerk, Spurverbreiterung), kann dir morgen sagen was es gekostet hat.

Gruß

Jörg

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'HILFE! Bekomme Fahrwerk nicht eingetragen!' überführt.]

Vielleicht hilft das

http://www.tuev-sued.de/.../1_vorab_informieren

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'HILFE! Bekomme Fahrwerk nicht eingetragen!' überführt.]

Ne Einzelabnahme ist eigentlich nur notwendig, wenn etwas außerhalb eines Gutachtens eingetragen werden muss - z.B. Distanzscheiben, bei denen die verwendete Felgengröße nicht im Gutachten der Scheiben aufgeführt ist.

Wenn mehrere Sachen zusammenkommen für die jedoch einzeln ein gültiges Gutachten besteht (Felgen,Fahrwerk, Scheiben), dann trägt das jede normale TÜV-Stelle (bzw. Dekra im Osten) als Veränderung nach § 21 ein - wenn ich mich recht erinnere habe ich für die Scheiben (20mm pro Rad) in Verbindung mit 8X18 ET 33 (also von Haus auf 2 mm breiter als deine ET 35) und H&R Federn so um die 70 € bezahlt - hier wurden dann auch die Felgen und Reifen erwähnt, die zwar ab Werk montiert waren, aber in den Papieren nicht standen.

In der Zulassungsbescheinigung (Teil I) steht dann immer "...in Verbindung mit ..."

Gruß Peter

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'HILFE! Bekomme Fahrwerk nicht eingetragen!' überführt.]

Hallo,

 

bei mir hat der TÜV ohne großen Bahnhof folgendes eingetragen:

Distanzscheiben H&R vorne 10 mm; Teilegutachten

Distanzscheiben H&R hinten 15 mm; Teilegutachten

in Verbindung mit:

KW verstellbare Querlenker hinten; Teilegutachten

 

in Verbindung mit:

Bilstein B14 Fahrwerk; Teilegutachten

 

in Verbindung mit:

Serienrädern 225/45 7,5x17 ET32; EG-Zulassungsbescheinigung Audi TT

 

in Verbindung mit:

Audi Sonderrädern S-Line 225/40 8x18 ET33; Ergänzung zur EG-Zulassungsbescheinigung Audi TT

 

 

Vorher wars auch kein Problem mit einem H&R Fahrwerk und breiteren Distanzscheiben.

 

Richtig ist, das alle Änderungen gemeinsam untersucht werden, ob der Verbau insgesamt zulässig ist, soweit die Änderungen technisch zusammengehören.

 

Ist die Freigängigkeit und Tragfähigkeit gegeben und liegen für alle Teile Papiere vor, kann meist auch problemlos eingetragen werden.

Auch wenn nicht jede Kombination in jedem Teilegutachten steht.

Das war in meinem Fall natürlich der Fall bei den Kombinationen.

Ungültig wird ein Gutachten dadurch natürlich nicht.

 

Aufgabe des Prüfers ist zu beurteilen, ob der Verbau insgesamt zulässig ist.

Ich würde zu einer kompetenteren Prüfstelle wechseln.

Der TÜV in Bottrop z.B. macht viele Eintragen für Brabus, die residieren quasi nebenan.

Man kennt sich da mit der Problematik aus.

 

In NRW darf glaube ich nur der TÜV solche Eintragungen machen.

Bei mir steht Gutachten §21  StVZO nach Fahrzeugänderung §19.2 ... für 136,85€ auf der Rechnung.

Etwas über eine Stunde hat das gedauert inkl. Probefahrt.

Ich bin allerdings vorher mit den Papieren dahin gefahren und habe mit dem Prüfer gesprochen, ob nach Aktenlage die Eintragung grundsätzlich möglich ist.

 

Grüße

 

Manfred

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'HILFE! Bekomme Fahrwerk nicht eingetragen!' überführt.]

Zitat:

...ist eine absolut umfangreiche Einzelabnahme auf einer Prüfstelle erforderlich. Das wäre mit mehreren Stunden (Fahrten mit Sandsäcken usw.) verbunden und soll zwischen 1000 und 1500 € für die Eintragung kosten - lt. dem Prüfer.

...

Moin!

Der Hirni hat keinen Bock drauf oder, viel schlimmer, keine Ahnung.

Soll er halt weiter stumpf Plaketten kleben und keinen Gebrauch von seinem Ermessensspielraum machen:mad:. Solche Prüfer gibt's leider, ich kenne zum Glück keinen davon.

21er, ok.... aber dafür so ein Fass aufzumachen ist absolut unverhältnismäßig. "Mehrere Stunden Aufwand" ist völlig unbegründet. Die 18" sind mittlerweile ne Standardgröße und du hast ein Qualitätsfahrwerk drin. Wat will der noch? Der soll Radabdeckung und Verschränkung/ Freigängigkeit prüfen, ne Runde aufm Platz mit Volleinschlag samt Beifahrer drehen und gut is.

Wie Manfred geschrieben hat: such dir Jemand kompetenteren. Hoffe, die genannten Anlaufstellen bringen dich weiter!

Grüße, T

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'HILFE! Bekomme Fahrwerk nicht eingetragen!' überführt.]

So, war jetzt gerade beim TÜV in DO-Dorstfeld und habe mir da für Dienstagmorgen einen Termin geholt. Der Prüfer machte einen ganz vernünftigen Eindruck und ich bin guter Hoffnung, dass das Theater Dienstagmittag dann vorbei ist.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'HILFE! Bekomme Fahrwerk nicht eingetragen!' überführt.]

am 23. Juli 2013 um 16:15

War heute mit meinem beim TÜV um eine 21er Abnahme für Felgen(8,5x18 ET 30),Gewindefahrwerk und Spurverbreiterungen machen zu lassen. War alles kein Problem und nach 30 Minuten war ich wieder draußen. Der hat nur eine kurze Probefahrt gemacht. 142 Euro habe ich bezahlt.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'HILFE! Bekomme Fahrwerk nicht eingetragen!' überführt.]

So, Ende gut, alles gut...TÜV ist fertig. Mann muss halt alles selber machen! Dumm nur, dass ich nachher wahrscheinlich noch ein 2tes Mal zum TÜV fahren darf.:(

Der Prüfer hat nämlich extra die neue Fahrzeughöhe (mit Wasserwaage) ermittelt, diese aber leider nicht in die Veränderungsmeldung für den neuen Fahrzeugschein übernommen. Und es macht wenig Sinn nun morgen den Fahrzeugschein korrigieren zu lassen und die Höhe darin stimmt nicht. Echt dumm gelaufen, wenn man nicht alles gleich vor Ort kontrolliert. Hat aber dafür nun auch nur 107,85 € statt der angekündigten 1000-1500€ gekostet.:D

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'HILFE! Bekomme Fahrwerk nicht eingetragen!' überführt.]

... wobei dieses Maß so nötig wie ein Kropf ist - ist ja bei einem einstellbaren Fahrwerk sinnfrei, da du dich im zugelassenen Verstellbereich der Tieferlegung bewegen kannst wie du willst.

Gruß Peter

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'HILFE! Bekomme Fahrwerk nicht eingetragen!' überführt.]

Sei doch froh das er die Höhe nicht mit reingeschrieben hat...

jetzt kannst du rumdrehen wie du willst im zulässigen bereich...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'HILFE! Bekomme Fahrwerk nicht eingetragen!' überführt.]

Eben nicht. Die Gesamthöhe hat er ja nicht verändert, aber jeweils ein Maß von Achsmitte zu Unterkante Kotflügel für vorne und hinten festgelegt. Passt also a) nicht zusammen und b) ist das so nix Halbes und nix Ganzes.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'HILFE! Bekomme Fahrwerk nicht eingetragen!' überführt.]

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