Getriebeschaden Passat automatic Händlergewährleistung?

VW Passat B5/3B

Hallo,

ich mißbrauche gerade den account von CokeMan, bin die Mutter ; )

ich hab ein Problem mit dem Automatikgetriebe meines Passat. Gekauft habe ich ihn am 23.09.04 bei km-Stand 54000 von einem Händler. Der hat mir dazu eine Car Garantie verkauft. In der Zwischenzeit war ich beim Bosch Car Service zur 60000-Insp. Seit 3 Wochen spinnt der Rückwärtsgang, bzw. der Wagen rollt nur noch wie ne Schnecke rückwärts. Ich war beim VW, der hat ein defektes Getriebe diagnostiziert, Kostenpunkt um die 3000 €. Schön, hab ich gedacht, kein Problem, hab ja die Car Garantie. Nur leider hat die, wie ich jetzt gesehen habe, die Auflage, das man Service beim Vertragshändler (VW) oder Verkäufer machen muß. Die sagen, der Schaden geht sie somit nichts an. Ist das überhaupt rechtmäßig? Ich habe mich dann an den Verkäufer gewandt, weil ich dachte, die Händlergewährleistung würde hier greifen. Der redet sich allerdings jetzt raus mit dem Argument, der Wagen wäre in Ordnung gewesen bei Übergabe und will auch nichts unternehmen. Ich habe den Wagen in der Zwischenzeit 12000 km gefahren, also hat er jetzt 66000 km runter. Meine Rechtsschutz würde den Fall abdecken, wenn es sich nicht um normalen Verschleiß handelt. Jetzt meine Frage: Ist ein defektes Automatikgetriebe normalerweise nach 66000 km verschlissen? Und nein, ich lege die Gänge immer im Stand ein. Man empfahl mir, ich solle ein Gutachten machen lassen. Kennt sich jemand mit der Rechtslage aus?

Wäre dankbar für jeden Hinweis btw. link

35 Antworten

Die Mühlen mahlen ganz langsam...habe seit 4 Jahren ein Prozess wegen einer Haussanierung...

Lasse bitte alle hier gestellten Fragen von einem Anwalt klären.

Grüße und viel Glück

solange du immer deinen wagen zur inspektion gegeben hast und dies auch dokumentiert hast, stehst du auf der sicheren seite. d.h. der händler hat dafür zu sorgen, deinen wagen wieder zu reparieren, da du 1. garantie hast und 2. deinen wagen ordnungsgemäß gewartet hast! reib denen das mal unter die nase!

hallo, also auf die frage, ob man ein automatikgetriebe schrotten kann, glaube ich erst mal : NEIN! im getriebe sind sensoren, die,wenn sie denn ok sind, unplausible befehle nicht ausführen lassen. beispiel: bei 180km/h die 2, Fahrstufe anwählen.... kann nicht ausgeführt werden, denn die getriebeausgangswelle (der sensor dort) meldet diese fahrgeschwindigkeit an das steuergerät, das wiederum diesen "befehl" nicht ausführt, da die geschwindigkeit zu hoch ist . die sensoren sind i.d.r. unkaputtbar. also fehlbedienung scheidet m.e. aus.
ansonsten wie oben: im 1. 1/2 jahr muss der händler zahlen-ohne wenn und aber...
erfolgreichen abschluss wünscht jochen

kurzes update:

der bearbeitende Richter hat einen Gutachter bestimmt. Die Gegenseite, die auch darüber informiert worden ist, hat nun Einwände gegen den genannten Gutachter in Bezug auf die Kompetenz erhoben und verlangt einen Gutachter der Dekra.

Mir kommt das langsam vor wie Verzögerungstaktik. Bei dem genannten Gutachter handelt es sich selbstverständlich um einen vereidigten. Und der ist der Gegenseite sicher nicht bekannt, weil zwischen dem Händler und dem Gutachter satte 850 km liegen.

Ich sollte mal im Volvo-Forum gucken, ob sich der Händler vielleicht schon anderweitig einen Namen gemacht hat ^^

Gruß, Gabi

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so, es ist wieder einiges passiert:

der vom Richter bestellte Gutachter hat kürzlich den Wagen probe gefahren, ein paar Tage später hatte ich dann den Termin in der Werkstatt zwecks Ausbau und weiterer Begutachtung durch den Gutachter.

Es stellte sich heraus, das das Getriebeöl pechschwarz war, der Gutachter meinte, das dies eindeutig auf einen Materialfehler hinweist. Ich habe das Gutachten bisher nicht gesehen, ich denke, das beide Parteien dies aber zu sehen kriegen. Für Gutachter und Werkstatt hat hier eindeutig ein Getriebeschaden vorgelegen, den ich nicht durch falsche Fahrweise innerhalb von 10000 km schaffen könnte.

Ich denke, das Gutachten geht jetzt an den Richter, der dann die Verhandlung ansetzen wird.

Ich bin nun gespannt, wie sich der Händler verhält. Greift in diesem Fall trotzdem die Händlergewährleistung? Auch, wenn es sich um einen Herstellerfehler handelt?

Ich habe den Einbau des neuen Getriebes mit satten 3000 € nun vorgestreckt. Ist der Händler nun trotzdem derjenige, von dem ich mein Geld zurückfordern muß, oder kann ich, wenn es sich um einen Materialfehler handelt, das ganze nochmal mit VW durchziehen?

Ich hoffe, ich sehe mein Geld wieder, bevor der Wagen in der Presse landet : (

Jetzt warte ich die Verhandlung ab und werde berichten, was das ganze ergeben hat.

Gruß, Gabi

Hallo Gabi

Das mit dem Gericht ging aber schnell (auch wenn es Dir nicht so vorkommt)

Ich hatte einen verschwiegenen Unfallschaden, und habe den Vorbesitzer verklagt, das ganze hat über 2 Jahre gedauert, nur durch Hinhaltetaktik vom Anwalt der Gegenseite.

Zu Deinem Fall: Du bekommst das, was Dein Anwalt per Klageschrift gefordert hat (vorausgesetzt ihr gewinnt den Prozeß)

Oder habt ihr keine Zahlen drinstehen?

gruss Mickie

Neuigkeiten:

komme gerade zurück von der Gerichtsverhandlung beim Landgericht in Reutlingen.

Vom Gutachten her war eigentlich klar, das es sich um einen Materialfehler handelt. Das hat der Richter auch so gesehen. Was die Gegenseite dann natürlich wieder ins Spiel brachte, war die Tatsache, das mein Mann nicht, wie von der Car Garantie Versicherung in den AGBs verlangt, in einer autorisierten (also VW- ) Werkstatt oder dem verkaufenden Händler den Service hat machen lassen, sondern in einem Bosch-Service. Die Gegenseite meinte, es handle sich hier um eine Verletzung der Schadensminderungspflicht. Schadensminderung, weil in dem Falle die Car Garantie den Schaden übernommen hätte (was natürlich nur zunächst eine Annahme der Gegenseite ist).

Der Richter hat einen Vergleich vorgeschlagen, bei dem es so gelaufen wäre, das wir ca. 1.600 € erstattet bekommen hätten. Die tatsächlichen Kosten belaufen sich allerdings auf 3000 €.

In Betracht der Tatsache, das wir mit der Annahme des Vergleichsangebots das neue Verbraucherschutzgesetz (Halbjahresfrist) ausgehebelt hätten, haben wir den Vergleich abgelehnt und gehen in die nächste Instanz.

Sollte in nächster Instanz dem Händler recht gegeben werden (also mit dem Verkauf einer Gebrauchtwagengarantie werden sämtliche Gewährleistungsansprüche vom Einhalten der AGBs abhängig gemacht), so würde ich jedem, der ein Gebrauchtfahrzeug beim Händler kauft, raten, dieses IN JEDEM FALL nur ohne Garantie zu kaufen, da es dann zu keinen Zuständigkeitsstreitereien kommen kann.

Es wäre schon eine derbe rechtspolitische Farce, wenn ein Händler durch den Abschluß einer Gebrauchtwagengarantie, die ja letztendlich der Käufer bezahlt, aus sämtlichen Verpflichtungen des Verbraucherschutzgesetzes freigesprochen würde.

Weiteres dann nach neuer Verhandlung bzw. Urteilsspruch.

lg
Gabi

Update:

für alle, die es interessiert, hier den neuesten Stand.

Ich habe bei dem Gerichtstermin ja einem Vergleich nicht zugestimmt. Daraufhin hat das Gericht die Bekanntgabe des Urteils verschoben und die Parteien konnten nochmals schriftlich Eingaben machen.

Der Händler hat nochmals versucht, die Versicherung (Car-Garantie) in die Pflicht zu nehmen, jedoch ehne Erfolg.

Das Urteil lautet nun:

volle Schadensersatzpflicht des Beklagten (Händler).
Ich freue mich nicht zu früh, immerhin kann der Händler innerhalb 4 Wochen in Berufung gehen, aber zunächst mal haben wir auf ganzer Linie GEWONNEN !

Aktenzeichen 8 C 731/05 / Amtsgericht Reutlingen

festgestellt wurde im Groben: der Schadensanspruch des Klägers scheitert nicht daran, das die Getriebereparatur vom Kläger nicht (erfolgreich) über die Gebrauchtwagengarantie abgewickelt worden ist oder gegebenenfalls noch abgewickelt werden kann.

D.h., auch wenn eine Versicherung grundsätzlich in Anspruch genommen werden KANN, ist der Händler nicht von der Verpflichtung der Gewährleistung frei.

Zu den Versicherungsbestimmungen, betr. die Wartung des Autos ausschließlich beim verkaufenden Händler oder einer Vertragswerkstatt:

Der Kläger hat nicht durch sein Verhalten die Geltendmachung von Garantieansprüchen vereitelt oder deren Geltendmachung unterlassen. Entgegen der mit Schriftsatz des Beklagtenvertreters vorgelegten Schreiben der Car-Garantie ist die Regelung in §4 im Vertrag mit §7 der Garantiebedingungen zur Gebrauchtwagengarantie gemäß § 307 Abs. 2 BGB unwirksam.

Das bedeutet, eine vertragliche Bindung des Versicherungsnehmers an den Händler oder eine Vertragswerkstatt ist unzulässig und daher unwirksam als Bestandteil eines Versicherungsvertrags.

Mal sehen, ob die Gegenseite in Berufung geht oder nicht.
Ich hoffe, das ich immerhin damit gezeigt habe, das es nicht einfach hinzunehmen ist, wenn eine Gebrauchtwagengarantie die Regulierung eines Schadens aus obigen Gründen ablehnt.

Hallo

Ich drücke die Daumen, das alles klappt.

Vor dem AG Reutlingen (War eine Richterin wo ich von vorn herein schlechte Karten hatte) habe ich mein Waterloo in Bezug auf einen vom Verkäufer verschwiegenen Unfallschaden erlitten.

Habe zwar Recht bekommen, aber den Prozess verloren

Gruss mickie

Respekt von mir erst einmal für die lange Durchhaltung des ganzen und die sehr konsequente Weitergabe der wichtigen Infos an alle Forenteilnehmer, der eine oder andere wird sicher davon noch profitieren können !

Zitat:

Original geschrieben von vagtuning


Respekt von mir erst einmal für die lange Durchhaltung des ganzen und die sehr konsequente Weitergabe der wichtigen Infos an alle Forenteilnehmer, der eine oder andere wird sicher davon noch profitieren können !

Da es sich scheinbar wohl um eine Grundsatzfrage handelt, immerhin hat die Rechtssprechung in der Richtung noch nichts vorliegen, hielt ich das auch für angebracht. Zumal ja heute kein Händler mehr Gebrauchte ohne diese Garantien verkauft und solche Situationen sicher öfter auftauchen.

Ausserdem hasse ich selber Themen, die irgendwo einfach abbrechen und im Sande verlaufen. Bin ja selber Moderatorin auf 3dCenter.

lg

Gabi

Hallo Gabi,

mit grosser Aufmerksamkeit habe ich deinen Fall durchgelesen, Kompliment wie du dich nicht abschrecken hast lassen. Und noch grösseres Kompliment dass du hier über ein Jahr hinweg den Fall domkumentiert hast.

Ich komme aus dem "Passatlager", bin Moderator im xxxxxx.de Forum Motorabteilung und laufe schon seit Jahren einen Kampf gegen Windmühlen was dieses TT5 Getriebe betrifft.

Heute hab ich wieder mal per Zufall in dieses Forum geguckt und prompt diesen Thread gefunden: Dem Forumskollegen hier wurde AGBERATEN einen Ölwechsel zu machen. Und so geht es laufend. Ich sag dir auch warum, in den interen Werkstattanweisungen von VAG steht drinnen dass dieses Getriebe eine lebenslange Ölfüllung hat. Das heisst also, auch wenn du zum Service zu deinen VAG Händler gefahren wärest - er hätte dir das Öl nicht getauscht. Weil es nicht vorgeschrieben ist. Schuld hat meiner Meinung nach nicht VAG sondern ZF - weil die dieses Getriebe so produzieren und in das Lastenheft reingeschreiben haben dass kein Ölwechsel zu machen ist.

Fakt ist, das ATF Öl tut nicht nur schalten sondern auch schmieren. Desweiteren entstehen in diesen Getreibe Abreibsstoffe und ölkohle die durch einen internen FILTER abgefangen werden. Dieser Filter hat KEINE Bypassleitung, wenn er dicht ist macht das Getriebe schlapp. Und wenn der Level nicht 100% passt oder der Druck abfällt spinnt das Getriebe, es ruckt und dadurch geht es in einen Selbstzerstörungsmodus.

Schade dass du dich nicht etwas mehr im Internet informiert hast, denn über dieses Getriebe haben wir im Passatforum und im Audiforum schon sehr viel geschrieben. Da hätten wir dich eher mit guten Argumenten versorgen können. Und vor allem mit Beispielen von ruckelnden Getrieben die durch den Öl- und Ölfilterwechsel wieder seidenweich gelaufen sind.

Bitte guck mal diesen Thread im Motortalk und folge meinen letzten posting bzw dessen Link in das Passatforum. Ich will hier nicht soviel in andere Foren linken, ich hoffe das es hier keinen Mod sauer aufstösst. Auf jeden Fall werde ich diesen Link hier im Passatforum posten, ist sehr interessant was hier abgelaufen ist.

http://www.motor-talk.de/t1001772/f269/s/thread.html

Alles Gute noch!

hallo an alle, und insbesondere an Powergeri.

Dank dir erstmal für deine Infos und den link. Werde ich mir als nächstes zu Gemüte führen.

Neues von der Getriebefront gibts auch. Die Gegenseite (also der Händler) ist auf Zahlung des Schadens verklagt worden, hat aber jetzt Berufung eingelegt. Was dann heißt, neuer Gerichtstermin, eventuell ja noch in diesem Jahrhundert.

Was mich dabei allerdings wundert, ist, das der Händler sich die Berufung leistet. Beim ersten Gerichtstermin sagte uns unser Rechtsanwalt nämlich, das Händler meist keinen Rechtsschutz abschließen können. Ich weiß nicht, was an der Aussage dran ist, aber ich bin gespannt, wie sich das Ganze nun weiter entwickelt, weil es sich ja doch um ein Grundsatzurteil handeln könnte.

Eventuell kontaktiere ich auch nochmal die KFZ-Innung. Die haben mich schon ganz am Anfang sehr gut beraten.

Weiteres dann, wenn es soweit war.

lg
Gabi

Hallo

Na denn viel Glück bei diesem Fall.

Ich vermute der Händler hofft, das deine RSV aussteigt, denn in der nächsten Instanz zahlen die nicht immer, denn vor dem Landgericht sind die Kosten um einiges höher als vor dem Amtsgericht.

Oder er hofft über Zermürbungstaktik da raus zu kommen.

Möglich wäre auch, das versucht wird Zeit zu gewinnen um ein Urteil aus ähnlicher Instanz zu finden wo für ihn entschieden wurde...

mfg Strolch

finales update (hoffentlich)

nachdem der Händler nach der Verhandlung und dem Urteil des Landgerichts Reutlingen in Revision gegangen ist, ist wieder einige Zeit verstrichen. Der Termin beim OLG stand kurz bevor, da wurde uns schriftlich mitgeteilt, das der Händler aufgrund einer dringenden Empfehlung des zuständigen Richters am OLG die Berufung aufgrund von Aussichtslosigkeit zurückgezogen hat. Das bedeutet also, wir haben den Prozess gewonnen und der Händler schuldet uns aufgrund der gültigen und nicht durch eine Gebrauchtwagenversicherung ausserkraftgesetzten Händlergewährleistung den vollen Schadensersatz. Wir warten nun auf den Eingang des Geldes.

Damit wäre dann der beschriebene Getriebeschadensfall erledigt. Man könnte sich freuen, wenn nicht unser anderer Passat 1.9 TDI, Baujahr 2000 und 150.000 km, jetzt genau den gleichen Fehler aufweisen würde. Rückwärts geht unter Last nichts mehr. Vorwärts läuft er noch normal. Getriebeschaden (ebenfalls Automatic, Tiptronic, wobei die Tiptronic nie benutzt wurde) ist durch Werkstatt bestätigt worden. Im Fehlerspeicher bisher nicht auslesbar. Läuft noch nicht im Notprogramm, was aber sicher kommen wird.

Wenns nicht so tragisch wäre, könnte man schon fast drüber lachen. : (

Irgendwo wurde mal ein link gepostet von einer Firma, die Getriebe zuverlässig und kompetent instandsetzt. Falls jemand den link zur Hand hat, bitte nochmal hier posten.

Abschließend werde ich, sobald ich die Unterlagen habe, zu dem oben genannten Fall noch das Aktenzeichen des Urteils des OLG posten. Mit diesem hat jeder, der in ähnlicher Situation ist, weit bessere Chancen, sich gegen Händler zu wehren, die sich der Gewährleistungspflicht mit Hinweis auf Car-Garantie und Konsorten entziehen wollen.

lg
Gabi (atlantic aus dem 3DC)

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