Getriebeschaden Passat automatic Händlergewährleistung?

VW Passat B5/3B

Hallo,

ich mißbrauche gerade den account von CokeMan, bin die Mutter ; )

ich hab ein Problem mit dem Automatikgetriebe meines Passat. Gekauft habe ich ihn am 23.09.04 bei km-Stand 54000 von einem Händler. Der hat mir dazu eine Car Garantie verkauft. In der Zwischenzeit war ich beim Bosch Car Service zur 60000-Insp. Seit 3 Wochen spinnt der Rückwärtsgang, bzw. der Wagen rollt nur noch wie ne Schnecke rückwärts. Ich war beim VW, der hat ein defektes Getriebe diagnostiziert, Kostenpunkt um die 3000 €. Schön, hab ich gedacht, kein Problem, hab ja die Car Garantie. Nur leider hat die, wie ich jetzt gesehen habe, die Auflage, das man Service beim Vertragshändler (VW) oder Verkäufer machen muß. Die sagen, der Schaden geht sie somit nichts an. Ist das überhaupt rechtmäßig? Ich habe mich dann an den Verkäufer gewandt, weil ich dachte, die Händlergewährleistung würde hier greifen. Der redet sich allerdings jetzt raus mit dem Argument, der Wagen wäre in Ordnung gewesen bei Übergabe und will auch nichts unternehmen. Ich habe den Wagen in der Zwischenzeit 12000 km gefahren, also hat er jetzt 66000 km runter. Meine Rechtsschutz würde den Fall abdecken, wenn es sich nicht um normalen Verschleiß handelt. Jetzt meine Frage: Ist ein defektes Automatikgetriebe normalerweise nach 66000 km verschlissen? Und nein, ich lege die Gänge immer im Stand ein. Man empfahl mir, ich solle ein Gutachten machen lassen. Kennt sich jemand mit der Rechtslage aus?

Wäre dankbar für jeden Hinweis btw. link

35 Antworten

Hallo!

Also wenn alles nichts hilft ab zum Anwalt.

Aber erstmal die einfachere Variante:
Gesetzlich hat der Händler die Gewährleitungsgeschichte an der Backe.
Du hast das Auto am 23.9.04 gekauft, heute haben wir den 17.3.2005.
Während des ersten halben Jahres ist der Händler voll in der Haftung, da man davon ausgehen kann, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden hat.
(versteckter Mangel)
Ich würde ihn auffordern, den Mangel abzustellen, auf Dich dürfen keine Kosten zukommen.
Wenn er sich querstellt, würde ich mich an die Schiedsstelle der zuständigen KFZ-Innung wenden
(sofern er Innungsmitglied und kein "Schotterplatzhändler" ist), die helfen Dir weiter.
Laß Dich nicht verarschen...die Beweislastumkehr greift erst nach Ablauf des halben Jahres ab Kaufdatum.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

Danke für deine Antwort. So hatte ich`s mir eigentlich auch gedacht, da man wohl beim Getriebe, das sich nach 66000 km zerlegt, nicht von normalem Verschleiß sprechen kann. Den letzten Schaltwagen (Ford Mondeo) hab ich bis 245000 km gefahren, ohne das das Getriebe irgendeine Macke gehabt hätte....

Das mit der KFZ-Innung ist ne gute Idee. Werd ich Montag mal anrufen....

noch ne Frage nebenher: im Service-Heft ist ein ausserplanmäßiger Zahnriemenwechsel bei 45000 km dokumentiert, gabs da mal irgendeine Rückrufaktion von VW, oder hatte der Wagen womöglich schonmal nen kapitalen Motorschaden, normal ist Zahnriemenwechsel doch erst bei 90000 fällig?

Las dich nicht auf die evtl anfallende zuzahlung ein während der ersten 6 monate muss der händler auch die übernehmen!

ruf hier mal an

http://www.automatikgetriebe.de/01.htm

die helfen dir weiter!
Die können dir sagen was kaputt ist und was es kostet! So das VW dich nicht übern löffel ziehen kann!

gruß thomas

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Moin

Hier greift zu 100% noch die Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, innerhalb derer immer davon ausgegangen wird, das der Schaden schon bei Vertragsschluss vorhanden war.

Zeig den Schaden umgehend schriftlich per Einschreiben mit Rückschein bei dem Händler an, und stell ihm das Fahrzeug innerhalb einer bestimmten Frist (14 Tage...) für eine Nachbesserung zur Verfügung.

Erst wenn diese Frist ergebnislos abgelaufen ist, woanders instandsetzen lassen und die Kosten vom Händler per MB, VB über ZV zurückholen lassen.

Wichtig ist, den tatsächlichen Schaden von einem unabhängigen Dritten (Sachverständigen..) feststellen lassen.

Gibt es weitere Probleme, dann funk mich direkt per PN an, ich bin nur unregelmäßig hier

Viel Glück Mickie

Re: Getriebeschaden Passat automatic Händlergewährleistung?

Zitat:

Original geschrieben von CokeMan


Jetzt meine Frage: Ist ein defektes Automatikgetriebe normalerweise nach 66000 km verschlissen? Wäre dankbar für jeden Hinweis btw. link

Mein TT-Getriebe war bei 89000km hinüber (von jetzt auf gleich).

Habe das Teil bei VW für 3000Euro ersetzen lassen, weil ich noch dachte, da nimmt VW bestimmt einen Teil auf Kulanz.

Pustekuchen, ich durfte alles selber bezahlen
(Mein Wagen war schon aus der Gebrauchtwagengarantie reus).

Auf meine 2 Anschreiben an VW erhielt ich nur die Antwort:
"Aufgrund der Laufleistung (89000km) und des Alters des Fahrzeuges (6 Jahre) kann keine Kulant gewährt werden."

Bei Dir dürfte ja noch die Garantie greifen.

Viel Glück.

NIE WIEDER VW....

Wenn in den Garantie-Bedingungen "Service
bei Vertragshändlern" steht dann muß man
das auch machen. Es ist immer wichtig das
Kleingedruckte zu lesen...
Aber: Würde mit dem Problem zu einem
Anwalt gehen da hier wohl keiner die
genaue Rechtslage kennt.
Hat Bosch Öl am Getriebe gewechselt?...glaube
aber das dies bei den neuen Modellen eine
Lebensdauerfüllung ist.

Grüße und viel Glück.

Zitat:

Original geschrieben von classic-line


Wenn in den Garantie-Bedingungen "Service
bei Vertragshändlern" steht dann muß man
das auch machen. Es ist immer wichtig das
Kleingedruckte zu lesen...

Das betrifft baer nur die garantieleistungen, denn diese sind freiwillig und können an bedingungen gebunden werden.

Für die gesetzliche Gewährleistung gilt das nicht.

Erstmal vielen Dank für eure Hilfe. Habe gerade bei de KFZ Innung angerufen. Der Mann hat mir bestätigt, das der Händler hier in der Pflicht ist. Ich habe dem Samstag noch ein Fax geschickt mit der Aufforderung, den Mangel zu beheben und warte jetzt auf eine Antwort.

Der Innungsmensch meinte, sollte der Händler sich nicht melden, wäre das auch ne Antwort, dann darf ich anderswo reparieren lassen und soll den Betrag dann einfordern.

Wenn es Neuigkeiten gibt, werde ich sie hier posten.

mfg Gabi

/edit.: Habe gerade die schriftliche Absage des Verkäufers bekommen. Er beruft sich darauf, das dies keine Händlergewährleistung wäre und lehnt eine Kostenbeteiligung ab.

Zitat:

Original geschrieben von CokeMan


/edit.: Habe gerade die schriftliche Absage des Verkäufers bekommen. Er beruft sich darauf, das dies keine Händlergewährleistung wäre und lehnt eine Kostenbeteiligung ab.

Dann lass instandsetzen und beantrage einen Mahnbescheid (Falls Rechtschutz vorhanden, über Anwalt laufen lassen)

Kannste selber machen, bei Fragen einfach PN

Gruss Mickie

Zitat:

Original geschrieben von Mickie


Dann lass instandsetzen und beantrage einen Mahnbescheid (Falls Rechtschutz vorhanden, über Anwalt laufen lassen)

Kannste selber machen, bei Fragen einfach PN

Gruss Mickie

So werd ich`s machen. Zum Glück haben wir vor Jahren mal ne Rechtsschutz abgeschlossen, bisher noch nie gebraucht. Ich hab mir nen Anwalt, der Vertragsanwalt vom ADAC ist, rausgesucht . Der wird sich wohl mit solchen Dingen schon beschäftigt haben. Obwohl ich nicht im ADAC bin. Danke für dein Angebot. Wenn noch Fragen offen bleiben sollten, schick ich dir ne PN.

Gruss Gabi

update:

die ganze Sache ist jetzt beim Anwalt, der dem Händler auch nochmal ne Frist zur Nachbesserung gesetzt hat, die dieser zum zweiten Mal schriftlich abgelehnt hat.

Auf das Schreiben unseres Anwalts kam vom Gegenanwalt schnell eine Antwort. In dieser wird ein Gewährleistungsfall ausgeschlossen, da der Händler meint, beweisen zu können, das zum Zeitpunkt der Übergabe der Wagen mängelfrei war. Es müsse sich hier um einen Bedienungsfehler handeln, der den Schaden verursacht hat. Ich frage mich deshalb, ob ein Bedienungsfehler überhaupt möglich ist bei einem Automatic-Getriebe, ausser, man haut den Rückwärtsgang rein, wenn man noch am rollen ist. Und davon gehe ich mal nicht aus, das das passiert ist. Ein Gutachten wird das klären müssen.

Sicher wird sich das Ganze noch ne Weile hinziehen, ich habe keine Ahnung, wie schnell ein solcher Gerichtstermin anberaumt wird. Da es sich hier um einen Fall handelt, bei dem auch die Car Garantie auf Leistung verklagt wird ( wir hatten uns ja leider aus Unkenntnis nicht an das kleingedruckte gehalten und sind nicht in eine VW-Werkstatt oder zum Verkäufer zum Service gewesen ) könnte es für das Forum auch interessant sein, zu erfahren, wie die Sache ausgeht. Immerhin könnte es sein, das so eine vertragliche Gängelung des Versicherungsnehmers nicht rechtens ist. Ich werde also in Abständen über den Stand der Dinge posten.

Meine Frage aber nochmal: kann ich ein Automatic-Getriebe in irgendeiner Form so schlecht behandeln, das ich so ein Teil innerhalb von 12000 km, davon 4 lange Autobahnfahrten von jeweils 1.700 km, bei denen ich sicher nicht rückwärts fahre, zerlege?

Gruß, Gabi

hi cokeman !

klar kann man/frau ein automatic-getriebe shrotten, wenn man OFT die fahrstufen reinknallt, aber wie du ja schreibst, hast du das nicht gemacht.
Vielleicht wars ja auch dein vorgänger und dann hat der mangel auch schon vorglegen, als du gekauft hast.

So oder so, es ist definitiv ein gewährleistungsfall!

Oder es ist die schon legendäre VW-qualität, bei der so ein getriebe nur die geringste halbwertzeit hält.

Mein auto ist eine einzige baustelle und das getriebe (6-gang-schalter) hat nur 50.000 km durchgehalten.
Die baustelle hat mittlerweile ca. 8.000 (!!!) euro an garnatieleistungen gefressen (und jetzt kommt noch mehr dazu) !!!

Nicht unterkriegen lassen und drum kämpfen !!

neues von der Passat-Front:

das ganze hat jetzt der Anwalt übernommen. Die Gegenseite hat, wie nicht anders zu erwarten, jegliche Gewährleistung schriftlich ausgeschlossen. Daraufhin ist der Vorgang ans Gericht gegangen. Dieses muß nun einen Gutachter bestellen. Die Mühlen der Justiz mahlen leider langsam, wenn man bedenkt, das das Ganze nun schon seit März läuft. Ich warte jetzt auf die Nennung des Gutachters. Damit das Gericht einen Gutachterauftrag gibt, muß aber vorher unsere Rechtsschutzversicherung die Kosten des Gutachtens auslegen und dem Gericht überweisen. Das alles kostet enorm viel Zeit.

In der Zwischenzeit hat das Getriebe leider weitere Macken. Beim Anfahren greift es erst nicht, dann ruckt der Wagen mit Verzögerung an. Während der Fahrt leuchten im Instrumentenbrett immer wieder alle Gänge auf (soll wohl heißen: ich bin in jedem Gang...X-( ) Die Werkstatt hat einen Elektronikfehler ausgeschlossen. Ich kann davon ausgehen, das sich das Getriebe nun in Kürze endgültig verabschiedet. Was wäre, wenn bis dahin kein Gutachten gemacht worden wäre? Ich muß doch jetzt wohl mit der Reparatur warten, bis die Formalitäten erledigt sind.

Steht mir in so einem Fall eigentlich ein Ersatzfahrzeug zu? Habe ich jetzt unter Umständen Pech und demnächst kein Auto zur Verfügung? Oder würden die Kosten für einen Leihwagen u.U. auch dem Verkäufer in Rechnung gestellt, wenn er gerichtlich zur Zahlung des Getriebeschadens herangezogen würde?

Das ganze nervt mittlerweile gewaltig, auch, weil es sich elend lange hinzieht....

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