Getriebeschaden Passat automatic Händlergewährleistung?
Hallo,
ich mißbrauche gerade den account von CokeMan, bin die Mutter ; )
ich hab ein Problem mit dem Automatikgetriebe meines Passat. Gekauft habe ich ihn am 23.09.04 bei km-Stand 54000 von einem Händler. Der hat mir dazu eine Car Garantie verkauft. In der Zwischenzeit war ich beim Bosch Car Service zur 60000-Insp. Seit 3 Wochen spinnt der Rückwärtsgang, bzw. der Wagen rollt nur noch wie ne Schnecke rückwärts. Ich war beim VW, der hat ein defektes Getriebe diagnostiziert, Kostenpunkt um die 3000 €. Schön, hab ich gedacht, kein Problem, hab ja die Car Garantie. Nur leider hat die, wie ich jetzt gesehen habe, die Auflage, das man Service beim Vertragshändler (VW) oder Verkäufer machen muß. Die sagen, der Schaden geht sie somit nichts an. Ist das überhaupt rechtmäßig? Ich habe mich dann an den Verkäufer gewandt, weil ich dachte, die Händlergewährleistung würde hier greifen. Der redet sich allerdings jetzt raus mit dem Argument, der Wagen wäre in Ordnung gewesen bei Übergabe und will auch nichts unternehmen. Ich habe den Wagen in der Zwischenzeit 12000 km gefahren, also hat er jetzt 66000 km runter. Meine Rechtsschutz würde den Fall abdecken, wenn es sich nicht um normalen Verschleiß handelt. Jetzt meine Frage: Ist ein defektes Automatikgetriebe normalerweise nach 66000 km verschlissen? Und nein, ich lege die Gänge immer im Stand ein. Man empfahl mir, ich solle ein Gutachten machen lassen. Kennt sich jemand mit der Rechtslage aus?
Wäre dankbar für jeden Hinweis btw. link
35 Antworten
Ist ja eine spannende Story. Respekt für Deinem Mut, den Du hattest, um das Ganze über viele Monate vor Gericht durchzustehen. Hoffentlich bekommst du das Geld nun bald. Viel Glück!
Zitat:
Original geschrieben von CokeMan
Irgendwo wurde mal ein link gepostet von einer Firma, die Getriebe zuverlässig und kompetent instandsetzt. Falls jemand den link zur Hand hat, bitte nochmal hier posten.
Bei uns auf dem Firmengelände ist so ein Spezie ansässig, kann bei Interesse mal eine Runummer besorgen
Zitat:
Original geschrieben von Strolchenmann
Bei uns auf dem Firmengelände ist so ein Spezie ansässig, kann bei Interesse mal eine Runummer besorgen
Für Tips bin ich natürlich immer dankbar. Beim freundlichen kostet mich ein Getriebe halt zwischen 3000 und 4000 €. Gut wäre ne Adresse im Süden. Ich wohne im Raum Ulm.
Da ich jetzt nochmal ein bißchen recherchiert habe, hier noch eine zusätzliche Frage:
da sich ein Getriebeölwechsel incl. Filter und Reinigung der Magnete oftmals als günstig erwiesen hat und trotz der Tatsache, das dies vom Werk aus nicht mehr vorgesehen ist, wohl zu empfehlen ist....hätte das in dem neuen Fall noch einen Sinn? Oder ist der Kapitalschaden schon entstanden?
Wie gesagt, rückwärts rollt er nur noch, Gasgeben bringt nichts, und sobald ich bremse, ruckelt es. Vorwärts noch keine Probleme, soweit ich das beurteilen kann. Habe den Wagen noch nicht auf der Autobahn ausgefahren, werde das aber noch testen.
Also, Getriebeölwechsel, ja oder schon zu spät?
Ich würde mal zu einem Automatikspezialisten fahren. Evtl. ist nur das Steuerventil (Magnetventil) für den Rückwärtsgang defekt, oder ein Kabel gebrochen!? Ein ATF-Wechsel mit Filter bietet sich dann sowieso an, da man an diese Magnetventile nur rankommt, wenn die Ölwanne demontiert ist.😉
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Zitat:
Original geschrieben von Harry-NRW
Ich würde mal zu einem Automatikspezialisten fahren. Evtl. ist nur das Steuerventil (Magnetventil) für den Rückwärtsgang defekt, oder ein Kabel gebrochen!? Ein ATF-Wechsel mit Filter bietet sich dann sowieso an, da man an diese Magnetventile nur rankommt, wenn die Ölwanne demontiert ist.😉
Ich werde am Montag ein bißchen telefonieren. Mal sehen, was sich herausfinden läßt.
Danke erstmal für denTip und Powergeri speziell für die links ins Passatforum. Kann ich jedem nur empfehlen.
Den Ausgang der Geschichte werde ich hier natürlich noch posten.
lg
Gabi
Zitat:
Original geschrieben von CokeMan
...
Zu den Versicherungsbestimmungen, betr. die Wartung des Autos ausschließlich beim verkaufenden Händler oder einer Vertragswerkstatt:Der Kläger hat nicht durch sein Verhalten die Geltendmachung von Garantieansprüchen vereitelt oder deren Geltendmachung unterlassen. Entgegen der mit Schriftsatz des Beklagtenvertreters vorgelegten Schreiben der Car-Garantie ist die Regelung in §4 im Vertrag mit §7 der Garantiebedingungen zur Gebrauchtwagengarantie gemäß § 307 Abs. 2 BGB unwirksam.
Das bedeutet, eine vertragliche Bindung des Versicherungsnehmers an den Händler oder eine Vertragswerkstatt ist unzulässig und daher unwirksam als Bestandteil eines Versicherungsvertrags.
...
das ist doch der Grund, warum ich meine Durchsicht auch in einer freien Werkstatt machen lassen kann und VW trotzdem die Mobilitätsgarantie gewähren MUSS.
Da gabs vor 3 oder 4 Jahren ein Gerichtsurteil, darin hieß es auch schon, dass solche Car-Garantiebedingungen (Vertragshändler etc...) nichtig sind.