Gestern gekauft und schon defekt
Hallo
ich habe gestern einen Passat kombi 06 ,1,6l, 115ps 120000km, Automatik gekauft.
Das Auto war ca. 500 km von meinem Wohnort enfernt.
Nach 250 km fing er an zu ruckeln beim beschleunigen und die gelbe Kontrollleuchte fing an zu blinken,die für das motorzeichen.
Also rechts ran in die Nothaltebuch, das Lämpchen ging wieder aus.Motor aus und gewartet.
Ich wußte nicht was ich machen sollte, also weitergefahren.
200 km ging alles wieder gut und dann fing die Sch.... wieder los.
Geruckelt Leuchte ging an und wieder aus.
2 km vor dem Ziel ist die Lampe nicht mehr ausgegangen, bin dann so weitergefahren.......
Hat irgend jemand eine Ahnung was das sein könnte????
glg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Shanny
Du hast ein halbes Jahr Garantie. Anrufen und sagen was los ist. Die kosten muss er dann nach Absprache der Werkstatt bezahlen.Zitat:
Original geschrieben von mobalapatoma
Ja, der ist von einem Händler.
Aber was nützt mir die Gewährleistung, bei 500 km Entfernung.
Ich gehe mal davon aus,das sämtliche Kosten an mir hängen bleiben.
vorsichtig mit solchen aussagen! von garantie habe ich nichts gelesen und nicht mit gewährleistung verwechseln.
der händler muss nachbessern und ist für alle kosten verantwortlich. normalerweise wird er dich an den händler vor ort verweisen aber lass dir vorher die kostenübernahme schriftlich bestätigen.
32 Antworten
hiho
1: ja der Verkäufer muss den fehler in Ordnung bringen ( sachmängelhaftung )
2: auch kann er das fahrzeug vor ort abholen lassen ( natürlich auf die kosten vom Käufer )
3: warum ? der verkäufer verdient geld mit der abholung des kaputten KFZ (verbringungskosten )
4: klar kann mann zu ner werkstatt vor ort gehen ...bleibt aber auf den Kosten sitzten wenn der verkäufer kein Ok dafür gibt
Gruss Dirkhallo,
zu4. So sehe ich das auch. das ich auf den Kosten sitzen bleibe.
Da das Auto nicht fahrtüchtig ist, müsste es ja auf einen Hänger geladen werde, schweine teuer, kann ich gleich die Rechnung selber zahlen.
Zitat:
Original geschrieben von mobalapatoma
Ja, der ist von einem Händler.
Aber was nützt mir die Gewährleistung, bei 500 km Entfernung.
Ich gehe mal davon aus,das sämtliche Kosten an mir hängen bleiben.
Ich hatte auch schon 2 mal ein Problem mit einem Fahrzeug, wo der Händler über 200km von mir entfernt war, einmal war es ein BMW Händler und das andere mal ein VW Händler. Beide haben gleich reagiert und mir gesagt, dass sie bis 50km entfernung das Fahrzeug abholen lassen. Bei Entfernungen über 50km sollte ich beide mal einen Werkstatt vor Ort aufsuchen und die Kosten wurden vom jeweiligen Händler direkt übernommen ohne das ich in Vorkasse gehen musste.
Du hast laut Gesetzt 2 Jahre anspruch auf Gewährleistung (Sachmängelhaftung), der Händler darf aber auf 1 Jahr verkürzen wenn es im Kaufvertrag vermerkt ist, aber dieses 1 Jahr muss er gewähren 😉
Vor einer Reperatur in einer Werkstatt bzw. bei einem VW Händler aber erst Rücksprache mit dem Verkäufer halten, er muss das ok geben, ansonsten kann er die erstattung verweigern, da man ihm die Möglichkeit geben muss, dass selber zu beseitigen.
Zitat:
Original geschrieben von Golfschlosser
Das ist so nicht richtig. Der Käufer muß dem Verkäufer mind. 2 Versuche zur Nachbesserung gestatten. Wie der Käufer das Fz. dem Vk zur Verfügung stellt ist das Problem vom Käufer. Es ist auch keine Garantie sondern nur eine Sachmängelhaftung.Zitat:
Original geschrieben von Shanny
Du hast ein halbes Jahr Garantie. Anrufen und sagen was los ist. Die kosten muss er dann nach Absprache der Werkstatt bezahlen.Gruß
Wieso 2x Nachbesserungen. Von zurückgeben habe ich nichts geschrieben. Und ob Sachmangelhaftung oder nicht, es heißt einjährige Gebrauchtwagengarantie. Und in dem halben Jahr kann kaputt gehen was will, der Händler muss Zahlen, solange keine Schuld/Absicht vom Käufer nachgewiesen werden kann.
heisst es nicht. garantie und gewährleistung sind völlig unterschiedliche dinge.
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War es ein Vw Vertragshändler ? Dann sollte es doch keine Probleme geben, ab zum nächsten Händler und reparieren lassen!
Hoffe für dich alles ein gutes Ende nimmt, dass ist sehr ärgerlich wenn man sich ein neues (gebrauchtes) Auto kauft und es sofort in die Werkstatt bringen muss.
MfG
Andy
Das Ergebnis ist das selbe... Im ersten halben Jahr. Und ich habe Gebrauchtwagengarantie geschrieben und das ist ein Offizieller Begriff.
klar gibt es eine gebrauchtwagengarantie, nur garantie und gewährleistung sind unterschiedliche dinge! !
eine garantie ist freiwillig und nicht vorgeschrieben. man sollte beim händler schon das richtige sagen und ob er eine garantie hat, wissen wir nicht. er soll zuerst beim verkäufer anrufen und das klären. vorher aber in den unterlagen gucken, ob es eine garantie gibt.
Sachmängelhaftung ist gesetzlich geregelt. Wenn der Verkäufer ein Gewerbe hat, kann er die Sachmängelhaftung nicht ausschliessen. EGAL ob er eine einjährige Garantie oder Gewährleistung vertraglich zugesichert hat.
In dem ersten halben Jahr wo Sachmängelhaftung aktiv ist, werden alle defekte innerhalb des halben Jahres so gehandhabt, als wenn sie beim Kauf des Fahrzeuges schon da waren. Der Verkäufer muss also nachweisen, dass das nicht der Fall ist und das kann er nicht.
Im zweiten halben Jahr ( oder länger ) wenn Garantie oder Gewährleistung vorhanden, giltdann Beweislastumkehr. Dann ist der Käufer in der Beweispflicht.
Also, es war nicht bei Vw, sondern skoda. Garantie steht nichts im KV.Ansprüche des Käufers wegen Sachmangel verjahren in einem Jahr.
Ich ruf den Verkäufer morgen früh an und dann seh ich weiter.
Es ist verdammt ärgerlich wenn man so ein "teueres" Auto kauft und direkt kaputt geht.
Zitat:
Original geschrieben von mobalapatoma
Ich ruf den Verkäufer morgen früh an und dann seh ich weiter.
hiho
das wird erstmal der beste weg sein mit dem verkäufer freundlich (aber bestimmt ) den sachverhalt zu klären um evt eine Kostenübernahme durch eine rep in der werksatt vot ort zu erwirken ... ( aber dies bitte schriftlich gben lassen per fax mail oder so )
und auch zusätzlich die vor ort werkstatt infomieren das die sich vorab mit dem Verkäufer in verbindung setzten können
Gruss Dirk
Es wurden hier unterschiedliche Begriffe und Sachverhalte und diese zum Teil falsch dargestellt.
Beim Gebrauchtwagenkauf vom gewerblichen Händler an privaten Kunden gilt folgendes:
2 Jahre gesetzlich vorgeschriebene Haftung bei Sachmängeln. Diese dürfen im EInzelfall - also im Kaufvertrag, nicht aber grundsätzlich über die AGBs - auf 1 Jahr verkürzt werden.
In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass ein aufgetretener Mangel nicht schon beim Kauf vorlag. Dies wird in der Regel nicht möglich sein, ausser diese Mängel wären im Kaufvertrag aufgeführt gewesen und damit Bestandteil des Vertrags und somit dokumentiert und dem Käufer bekannt.
Viele Gebrauchtwagenhändler geben dem Käufer eine Gebrauchtwagengarantie, z.B. von 1 Jahr. Diese kann aber Garantieausschlüsse enthalten (z.B. keine Verschleißteile, keine Dichtungen, Einschränkungen bei Laufleistung > x tkm, Kostenbeteiligung des Käufers etc.) All dies ist bei der gesetzlichen Haftung bei Sachmängeln nicht so. (Natürlich ist hier auch kein Verschleiß, der über Fahrleistung des Käufers beim Käufer passiert, abgedeckt).
Zudem muss meiner Erinnerung nach der Verkäufer alle für den Käufer entstehenden Kosten übernehmen (also auch Verbringung des Fahrzeugs, ggf. Nutzungsausfall).
Allerdings ist bei der Haftung bei Sachmängeln ausschließlich der Verkäufer der Ansprechpartner für den Käufer. Der Käufer muss dem Verkäufer 2 Versuche zur Nachbesserung einräumen. Danach ist im Ermessen des Käufers ein Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung des Kaufpreises, Lieferung eines gleichwertigen Ersatzes etc. möglich.
Der Käufer darf also nicht einfach bei einer beliebigen Werkstatt den Mangel beheben lassen und dem Verkäufer die Rechnung schicken. Dieser kann die Kostenübernahme dann ablehnen und ist aus der Sache raus. Hier liegt auch der Unterschied zur Gebrauchtwagengarantie, wo man in der Regel eine beliebige Werkstatt, z.B. vor Ort auswählen kann und die Rechnung einreicht.
Grundsätzlich stellt dies keine Rechtsberatung dar, die aus gutem Grund nur von Rechtsanwälten gegeben werden darf. Ich schildere hier nur meine Sicht der Dinge, wie ich sie durch Schulungen, Erfahrungen und Gelesenem gesammelt habe.
Zunächst würde ich den Verkäufer mit dem Sachverhalt konfrontieren und schauen, welche Lösung er vorschlägt. Es kann natürlich nicht schaden, wenn Du VORHER mal eine Beratung beim Rechtsanwalt einholst, um Deine Rechte korrekt zu kennen, um nicht in die "Garantiefalle" zu tappen. Du solltest zunächst keiner Lösung zustimmen, die mit Kosten für Dich verbunden ist. Spätestens dann würde ich einen RA einschalten. Falls so etwas vorgeschlagen wird, würde ich zumindest am Telefon darauf hinweisen, dass Du die vorgeschlagene Lösung zunächst mit Deinem Rechtsanwalt besprechen möchtest, bevor Du zu irgendwas zusagst.
Hab meinen Passat auch vom Skoda-Händler (Hamburg) gekauft: In der Regel gibt es eine Gebrauchtwagengarantie (Perfect-Car). Meine Erfahrung: Man wird versuchen, die Reparatur über die Garantie abzurechnen - blöderweise hat die einen Eigenanteil von 150 € pro Schadenfall. Mich hat es unzählige E-Mails, Telefonate etc. gekostet, um bei insgesamt 5 Werkstattbesuchen im ersten Jahr des Kaufs die nichts zahlen zu müssen. War aber echt mühsam.