Gesehen werden mit Einkammer-Rückleuchten
Hallo,
ich hatte vor einigen Tagen einen kleinen Vorfall:
Ich bin an einem sonnigen Nachmittag mit dem Käfer und Einkammerrückleuchten (Eierleuchten) mit verbautem WBB (Wink-Blink-Brems) Relais gefahren. Dabei blinkt das entsprechende Bremslicht, wenn man denn den Blinker setzt. Bei gleichzeitigem Blinken und Bremsen leuchtet das Bremslicht auf der anderen Seite dauerhaft und das entsprechende blinkseitige Bremslicht blinkt in rot. (Der selbe Faden für Bremsen und Blinken wird benutzt).
In meinem Fall springt der entsprechende Winker noch dazu raus und leuchtet dauerhaft.
Nun, da ich an einer einspurigen Straße mit seitlichen Parkplätzen einmal rechts anhalten wollte, bremste ich allmählich, also nicht apprupt und setzte den Blinker vorher schon rechts. Die gute Frau hinter mir im neuen Mercedes fuhr immer weiter auf und Hupte wie verrückt. Ich vermute, sie hat nicht erkannt, dass ich rechts parken will und hat meine Zeichen des Bremsens und Blinkens nicht erkannt.
Da dies in ähnlicher Form bereits öfter aufgetreten ist, finde ich, dass man da mal was machen muss... nur was?
Als originalitäts-Freak möchte ich keinesfalls die Zweikammer Rückleuchten verbauen, diese waren bereits vorher drauf und habe ich extra runter geschmissen. Ich vermute auch, dass das heute übliche fehlende dritte Bremslicht irritiert. Noch dazu kommt, dass beim Blinken eben sogar nur EINES dauerhaft leuchtet.
Diese Zusatzblinker an der Stoßstange finde ich optisch nicht so toll. Ich habe mal etwas gesehen, wo kleine leuchten hinter dem Lüftungsgitter unter dem Rückfenster montiert waren.
Was würdet ihr tun? bzw. was habt ihr getan in solchem Fall?
Und nebenbei: Die vorderen Blinker möchte ich auf kurz oder lang auch von den Kotflügeln verschwinden lassen und dort mittels Zusatzblinker (nötiges Mittel zum Zweck) über oder unter der Stoßstange oder direkt im Scheinwerfer verbauen.
Ich bin für jede Idee oder Anregung dankbar.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Bopp19 schrieb am 11. Mai 2017 um 15:29:17 Uhr:
Irgendwie wird hier Alles zeredet,wenn dieine Batterie bei nichtlaufendem Motor nur 6,1 Volt beträgt sollte man erstmal diese Baustelle beseitigen.als nächtest würde ich dann die Regulierspannung prüfen,usw,.
Komme mir vor wie im Kasperletheather.
B 19
Erstens sind es nahezu bzw. gerundet 6,2 (wer schriftgelehrt ist, ist klar im Vorteil), was vom Normwert von 2,3 bis 2,35 V pro Zelle zwar verbesserungswürdig, aber nicht
garso dramatisch weit entfernt ist und zweitens ist die Mehrheit hier an ätzenden Kommentaren eher nicht interessiert.
Was ist mit Deinem Versprechen, dich vom Forum fernzuhalten?
149 Antworten
Zitat:
@germgerm schrieb am 6. Mai 2017 um 09:23:34 Uhr:
Wenn ein Anwalt dir hinten drauf fährt, bist du mit den nicht genehmigten Zusatzlichtern trotzdem dran.
Mit welcher Argumentation? Daß er Dir draufgefahren ist, weil er 's gesehen hat? Dann kriegt er 's aber in Sachen geistiger Eignung! 😁
Durch den Anbau von nicht bauartgenehmigten Bauteilen (Leuchten) erlischt normalerweise die Betriebserlaubnis, ergo hätte man das Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen dürfen. Interessant wäre aber, zu klären, ob es in dem speziellen Fall, also mit zusätzlichen Leuchten, die explizit der besseren Sichtbarkeit dienen, und somit der Sicherheit zuträglich sind, Ausnahmeregelungen gibt.
Grundsätzlich natürlich klar, Michael.
Und wenn man drei Leute beim TÜV fragt, bekommt man wahrscheinlich vier Meinungen präsentiert... 😉
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danke. Dazu mal kurz ne offtopic Frage: Ich habe ja - warum auch immer - einen 40 PS F Motor verbaut, obwohl original ein 30 PS Motor drin wäre. Eingetragen ist zu aller Verwirrung ein 34 PS Motor. Macht das zwecks H-Abnahme probleme, also dass der konkrete Motor nicht eingetragen ist? Bzw. die Eintragung selbst, muss ich einfach zur Zulassungsstelle, sage dort, ich habe einen neuen Motor? Oder brauche ich da von einer (VW) Werkstatt eine offizielle Bestätigung etc...?
Zitat:
@Naxel63 schrieb am 6. Mai 2017 um 08:39:58 Uhr:
Gegen Zusatz wäre, denke ich, nichts einzuwenden - was mich sowieso wundert: die Blink-Bremslicht-Schaltung ist in D zulässig? In A jedenfalls nicht. Da müssen sogar amerikanische Fahrzeuge, die original derart gebaut sind, umgerüstet werden. Von historischen Genehmigungen einmal abgesehen. Fahrzeuge, die ursprünglich nicht derart gebaut waren, wie ein hiesiger Käfer eben, dürften nie und nimmer so unterwegs sein...
Beim Opel war das in den 50ern Serie. Meinen P1 habe ich aus Österreich geholt, man musste auch dort nicht umrüsten. In A war noch nicht mal der Warnblinker vorgeschrieben...
Zitat:
@Beetle1960 schrieb am 7. Mai 2017 um 09:37:18 Uhr:
danke. Dazu mal kurz ne offtopic Frage: Ich habe ja - warum auch immer - einen 40 PS F Motor verbaut, obwohl original ein 30 PS Motor drin wäre. Eingetragen ist zu aller Verwirrung ein 34 PS Motor. Macht das zwecks H-Abnahme probleme, also dass der konkrete Motor nicht eingetragen ist? Bzw. die Eintragung selbst, muss ich einfach zur Zulassungsstelle, sage dort, ich habe einen neuen Motor? Oder brauche ich da von einer (VW) Werkstatt eine offizielle Bestätigung etc...?
Geht es um deinen 1960er? (der Brezel müsste ja 24,5PS haben).
Da sollte es bzgl. H-Abnahme keine Probleme geben, denn den F-Motor gab es ja innerhalb der 10 Jahre.
34PS wurden aber schon 1960 eingeführt - vielleicht war original doch schon ein 34PS drin, wie eingetragen?
Aber generell fährst Du ohne Betriebserlaubnis, könnte spätestens zu Ärger führen, wenn mal was passiert.
Bei mir ist auch ein F-Motor drin, statt dem 34PS - ich habe den sicherheitshalber beim TÜV eintragen lassen (hat so ca. 150€ gekostet).
Lass den Motor doch bei der H Abnahmen mit abnehmen und gut. Dann bei nächster Gelegenheit in die Papiere eintragen und gut.
Rote Blinker sind doch in D auch nur bis zu einem bestimmten ez Datum erlaubt oder irre ich da?
Zitat:
@Nordmex schrieb am 7. Mai 2017 um 13:35:57 Uhr:
Lass den Motor doch bei der H Abnahmen mit abnehmen und gut. Dann bei nächster Gelegenheit in die Papiere eintragen und gut.Rote Blinker sind doch in D auch nur bis zu einem bestimmten ez Datum erlaubt oder irre ich da?
ja, bis 1.1.1970
Zitat:
@elch1964 schrieb am 7. Mai 2017 um 14:11:45 Uhr:
Zitat:
@Nordmex schrieb am 7. Mai 2017 um 13:35:57 Uhr:
Lass den Motor doch bei der H Abnahmen mit abnehmen und gut. Dann bei nächster Gelegenheit in die Papiere eintragen und gut.Rote Blinker sind doch in D auch nur bis zu einem bestimmten ez Datum erlaubt oder irre ich da?
ja, bis 1.1.1970
Richtig
Zitat:
@elch1964 schrieb am 7. Mai 2017 um 13:09:42 Uhr:
Zitat:
@Beetle1960 schrieb am 7. Mai 2017 um 09:37:18 Uhr:
danke. Dazu mal kurz ne offtopic Frage: Ich habe ja - warum auch immer - einen 40 PS F Motor verbaut, obwohl original ein 30 PS Motor drin wäre. Eingetragen ist zu aller Verwirrung ein 34 PS Motor. Macht das zwecks H-Abnahme probleme, also dass der konkrete Motor nicht eingetragen ist? Bzw. die Eintragung selbst, muss ich einfach zur Zulassungsstelle, sage dort, ich habe einen neuen Motor? Oder brauche ich da von einer (VW) Werkstatt eine offizielle Bestätigung etc...?
Geht es um deinen 1960er? (der Brezel müsste ja 24,5PS haben).
Da sollte es bzgl. H-Abnahme keine Probleme geben, denn den F-Motor gab es ja innerhalb der 10 Jahre.34PS wurden aber schon 1960 eingeführt - vielleicht war original doch schon ein 34PS drin, wie eingetragen?
Aber generell fährst Du ohne Betriebserlaubnis, könnte spätestens zu Ärger führen, wenn mal was passiert.
Bei mir ist auch ein F-Motor drin, statt dem 34PS - ich habe den sicherheitshalber beim TÜV eintragen lassen (hat so ca. 150€ gekostet).
Geht um den 60er. Der ist EZ Januar, da war der 30 PS Motor drin.
Wusste nicht, dass man den einfach so beim tüv übernehmen lassen kann. Sage ich da einfach, dass ich nen ersatzmotor drin habe und der aber noch nicht eingetragen ist und fertig?
Wegen h mache ich mir da klar keine Gedanken, mir ging's jetzt drum, ob ich kein h bekommen kann, WEIL er nicht eingetragen ist.
Gibt's bei der h Abnahme wie beim tüv auch so ne 4 wöchige Frist zum Bearbeiten?
Zitat:
Wusste nicht, dass man den einfach so beim tüv übernehmen lassen kann. Sage ich da einfach, dass ich nen ersatzmotor drin habe und der aber noch nicht eingetragen ist und fertig?
So habe ich das gemacht - war überhaupt kein Problem. Der TÜV-Prüfer hatte zwar erst mal einen Käfer-Experten bei einem anderen TÜV angerufen, von dem er wusste, dann aber eh in seinem Computer gewühlt und den Motor - natürlich nach einer Inspizierung und Prüfung der Fahrgestellnummer - eingetragen.
Zitat:
@jof schrieb am 7. Mai 2017 um 12:03:56 Uhr:
Zitat:
@Naxel63 schrieb am 6. Mai 2017 um 08:39:58 Uhr:
Gegen Zusatz wäre, denke ich, nichts einzuwenden - was mich sowieso wundert: die Blink-Bremslicht-Schaltung ist in D zulässig? In A jedenfalls nicht. Da müssen sogar amerikanische Fahrzeuge, die original derart gebaut sind, umgerüstet werden. Von historischen Genehmigungen einmal abgesehen. Fahrzeuge, die ursprünglich nicht derart gebaut waren, wie ein hiesiger Käfer eben, dürften nie und nimmer so unterwegs sein...Beim Opel war das in den 50ern Serie. Meinen P1 habe ich aus Österreich geholt, man musste auch dort nicht umrüsten. In A war noch nicht mal der Warnblinker vorgeschrieben...
Ich meinte ja von historischen abgesehen - und da fällt der OPEL ja zweifelsfrei drunter.
Warnblinker muß auch heute nicht nachgerüstet werden - wenn original keiner da war, dann ist keiner da. Punkt. 🙂