Gebrauchtwagenkauf und ein defekt. Welche Pflichten habe ich? Welche der Verkäufer.
Hallo zusammen.
Nach langem Suchen hatte ich auch dann auch endlich mal einen schönen gepflegten E61 gefunden.
Verkauft wurde mir ein 2006er 525d mit 139000 km. Schekheft gepflegt. Kilometerstand 100% Nachvollziehbar.
Verkäufer war nen Freier Händler, der das Auto von BMW angekauft hat.
Soweit so gut. Probefahrt gemacht. Ca 30 km mit Schnellstrasse. Alles war bestens. Der kleine lief wunderbar.
Echdaten des Kaufvertrages.
Hier steht drin, das der Käufer auf die Garantie verzichtet, darum 250 euro weniger. Das passt auch soweit. So eine blöde Gebrauchtwagengarantie brauche ich auch nicht. Im den ersten 6 Monaten muss mir der Handler ja sowieso die Gesetzliche Gewährleistung geben.
2 Tabe später holte ich das Auto ab. Weg nach Hause 100km. Hier angekommen, merkte ich nen leicht unrunden Motorlauf und beim leichten Beschleunigen in den Unteren Gängen ein Bocken. Hinzu kommt noch das wenn ich Ihn Warm starte er total Bockig läuft. Das beruhigt sich aber nach nen paar Sekunden.
Hatte dann mal von Liqui Moly den Systemreiniger reingekippt und bin heute 400 km BAB gefahren. Wenn er auf Drehzahl istgeht er auch gut vorran und es ist nix zu merken. Aber im Stau mit zartem Beschelunigen ist es wieder da.
Also das Problem besteht weiterhin.
Im Fehlerspeicher steht nix, der ist leer.
Da man hier ja viel lesestoff bekommt, habe ich einige Vermutungen die in betracht kommen. AGR, Drallklappen und Injektoren.
Nun hab ich mal den Verkaufer heute angerufen und ihm das Problem geschildert. Begeistert ist er nicht. Aber auch nicht abweisend. Sein Vorschlag ist jetzt, das ich am Montag mal Vorbeikommen soll. Evtl jetzt doch noch nen Reparatur Kosten Versicherung abschliessen, was ich aber für Käse halte, da ich noch keine gesehen habe, die die Drallklappen versichert. Und dann noch zu BMW in Hannover um ne Diagnose zu stellen. Also erstmal ganz Okay bis hier hin.
Meine Frage ist jetzt im Vorfeld.
Welche Pflichten habe ich, welche der Verkäufer. Ich rede hier jetzt nicht von Zeitfaktoren, sondern Vielmehr Das Finazielle.
Also Fahrtkosten ( Hannover ist 100km entfernt). Was würde mir beim Werkstattaufenthalt zustehen. Muss ich das Auto hinbringen, mit dem Zug nach Hause, 3Tage später wieder mit dem Zug hin um ihn Abzuholen. Die Zeit ist mir erstmal nicht so wichtig, aber die Fahrtkosten.
Habt Ihr Erfahrungen mit sowas gemacht? Rechtschutz ist Vorhanden. Auch wenn ich Hoffe das ich die nicht brauchen werde.
Beste Antwort im Thema
Na ja, bleibt erstmal rechtlich Folgendes festzuhalten... 🙂
Der Händler hat schlicht und einfach versucht Dir gegenüber die Gewährleistung auszuschließen und das auf eine ziemlich dümmliche Art und Weise. Die Geschichte mit "Der Käufer verzichtet auf die Garantie und zahlt Summe X weniger" ist ein alter Hut...
Mittlerweile weiß jeder Händler, dass man die Gewährleistung gegenüber einem privaten Käufer nicht ausschließen kann und das was hier seitens des Händlers probiert wurde, ist schlicht und einfach der klägliche Versuch durch eine mehrdeutige Vertragsklausel irgendeinen Fuß in die Tür zu bekommen. Eine Garantie in dem Sinne gibt es von haus aus eh nicht, es sei denn eine solche wurde unabhängig von der Gewährleistung vereinbart.
Fazit? Der Händler wird es sich anschauen, kommt was Größeres aber Spuchten machen wegen der ausgeschlossenen Garantie. Versprochen...
Argumentation deinerseits? Als Laie bist Du davon ausgegangen, dass hier wirklich nur auf eine weitreichendere, über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantie verzichtet wurde - unabhängig von der bestehenden Gewährleistung, welche Dir gegenüber ja nicht ausgeschlossen werden kann.
Positiover Nebeneffekt? Durch den untauglichen Versuch die Gewährleistung auszuschließen, hat sich der Verkäufer ans eigene Bein gepinkelt. Da die Klausel nicht rechtsgültig ist, besteht keine Gewährleistungsverkürzung, sodass Du jetzt 2 Jahre Gewährleistung auf deinen Gebrauchten hast. Bringt Dir aber in der Regel nicht viel, weil eh nur die ersten 6 Monate im Zuge der Beweislastumkehr von Interesse sind...
Welche Rechte Du im Einzlenen hast ist hinsichtlich der damit verbundenen Kosten nicht immer ganz so klar geregelt. Mittlerweile gehen die Gerichte schon davon aus, dass es zumutbar ist, auch eine etwas längere Strecke in Kauf zu nehmen. In der Regel wird dafür auch keine Entschädigung fällig, denn prinzipiell ist es ja deine eigene Schuld, wenn Du dein Auto nicht beim ortsansässigen Händler kaufst. Sonst würde ein Händler zukünftig bei Kauf noch Preisaufschläge je Entfernungskilometer des Käufers machen. Ich denke, das kann man irgendwo auch nachvollziehen... 🙂
Anders hingegen schaut es aus, wenn das Fahrzeug auf Grund eines Mangels nicht oder nur eingeschränkt fahrbereit ist. In dem Fall muss der Händler das Fahrzeug abholen, nachbessern und auch wieder zurückbringen.
Mein Tipp: Such Dir auf jeden Fall einen Fachanwalt für Verkehrs- und Vertragsrecht. Meiner Erfahrung nach gibt es nämlich mittlerweile Anwälte (gerade ältere die man als erfahren einstufen würde), welche die rechtlichen Änderungen hinsichtlich der Gewährleistung regelrecht verpennt haben. Hab da schon Sachen gelesen, die rechtlich gesehen an Unsinn kaum mehr zu übertreffen waren... 🙂
49 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Vaterx25xe
Ja das mit dem Verschleiß hatten wir doch schonmal in einem anderen Thread....
Genau, da ging es wohl um die Injektoren... 😁 😁 😁
Ernsthafte Sorgen würde ich mir jedenfalls erstmal nicht machen. Der Kaufvertrag ist grottig in jeder Hinsicht, der Mangel (Gott sei Dank) sehr schnell zu Tage getreten am Ende kann man nur abwarten, wie der Verkäufer reagiert. Vielleicht läuft ja auch alles verhältnismäßig reibungslos.
Hi Neo,
da der Zusammenhang gerade passt:
In einem anderen BMW-Forum stellt sich gerade die Frage, wie lange der Händler für eine Reparatur benötigen darf?
Die Ausgangssituation ist die gleiche:
Mangel am E61 nach ganz kurzer Zeit. Händler hat nach viel Gezerre den Gewährleistungsfall anererkannt, möchte aber in der eigenen (..wohl Hinterhof-?😁)Werkstatt mit gleich alten Gebrauchtteilen reparieren, so weit, so zulässig.
Allerdings veranschlagt er für die Reparatur "mindestens" 14 Tage (BMW 2 Tage), vielleicht, weil der Wagen zur Reparatur nach Osteuropa gebracht wird 😉, vielleicht auch einfach, um den Käufer zu ärgern.
Kann der Käufer dagegen mit realistischer Chance angehen, Leihwagenersatz verlangen o.ä.?
...........................
TE,
nur ganz am Rande, weil du's im Eingangspost erwähnst:
Eine seriöse (!) Garantie ist m.E. grundsätzlich gar nicht so unsinnig, wenn auch bei deiner Laufleistung wegen der Zuzahlungsquoten grenzwertig.
Die Abwicklung ist manchmal deutlich schneller (klar, mit Pech ziert sich auch ein Garantiegeber), vor allem aber sehen die meisten Garantien eine Reparatur in einer Vertragswerkstatt vor, und die arbeiten mit Neuteilen.
Der Händler darf selbst mit maximal gleich alten Gebrauchtteilen basteln (fachkundig, versteht sich..)
Zitat:
Original geschrieben von HelldriverNRW
Hi Neo,
da der Zusammenhang gerade passt:In einem anderen BMW-Forum stellt sich gerade die Frage, wie lange der Händler für eine Reparatur benötigen darf?
Hallo Helldriver,
ausgegangen wird eigentlich von einer angemessenen Nachbesserungszeit, nur gibt es da keine eindeutige gesetzliche Regelung. Wenn BMW nur 2 Tage für die Reparatur veranschlagt, sind 14 Tagen mit Sicherheit etwas zu lang bemessen.
Einen Anspruch auf Ersatz gibt das Gewährleistungsrecht aber eigentlich auch nicht her. Egal ob es sich um eine Kaffeemaschine (für mich die schiere Katastrophe), ein Handy oder ein Auto handelt.
Es gibt aber zwischen den Zeilen sowas wie Unzumutbarkeitsklauseln, welche erlauben eine Nachbesserung wegen Unzumutbarkeit abzulehnen, das Fahrzeug in der eigenen Werkstatt reparieren zu lassen und dann Schadenersatz bzw. Kaufpreisminderung einzufordern.
Aber gut, 2 Wochen sind da etwas grenzwertig wenig. Mit 4 oder 6 Wochen wäre die Sache problemloser. Ich denke, jenem welchen wird nix anderes übrig bleiben, als auf die 2 Wochen einzugehen.
Eventuell würde ich aber schon im voraus klar eine Grenze setzen und bei Überschreitung schon jetzt einen Schadenersatzanspruch in den Raum stellen.
Vielen Dank dir! 🙂
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Vaterx25xe
Als Anlage packe ich mal den KV bei zum schmökern...😁Namen und Anschriften habe ich entfernt.
Als Verkäufer wäre ich nicht gerade begeistert, wenn Du Namen und Anschrift öffentlich machst. Beim "Entfernen" warst Du nämlich nicht gerade sorgfältig.
Gruß
Der Chaosmanager
Wenn ich so alles lese möchte ich kein Autoverkäfer sein.Der Käufer hat ein Gebrauchtwagen gekauft da und dort kann mal Mangel sein.Wo ist bitter schön hier arglistige Täuschung?😠
Zitat:
Original geschrieben von Alper1
Wenn ich so alles lese möchte ich kein Autoverkäfer sein.Der Käufer hat ein Gebrauchtwagen gekauft da und dort kann mal Mangel sein.Wo ist bitter schön hier arglistige Täuschung?😠
So ähnlich sehe ich das auch. Der Verkäufer scheint ja sogar gesprächsbereit zu sein.
Zudem sehe ich auch keine Täuschung darin, wenn der Käufer ausdrücklich keine Garantieversicherung haben möchte (die der Verkäufer wohl angeboten hatte) und dies im Vertrag im Zusammenhang mit der Preissenkung vermerkt wurde.
Dass der Händler eine Gewährleistungspflicht hat, steht außer Frage. Aus den bisherigen Posts erkenne ich aber nicht, dass er sich davor drücken möchte.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Ich denke mal es handelt sich hier lediglich um "vorbeugendes Fragen" für den Fall der Fälle... 😉
Bezogen auf den TE --> ja.
Bezogen auf manche Beiträge in diesem Thread --> eher weniger
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Zudem sehe ich auch keine Täuschung darin, wenn der Käufer ausdrücklich keine Garantieversicherung haben möchte (die der Verkäufer wohl angeboten hatte) und dies im Vertrag im Zusammenhang mit der Preissenkung vermerkt wurde.
Ich glaube hier täuscht Du Dich sinngemäß... 😁 Wer solche Kaufverträge abschließt (wie gezeigt) hat in der Regel keine "echte" Gebrauchtwagen-Garantieversicherung im Angebot. Hier wurde lediglich mal wieder versucht, verklauselt die Gewährleistung zu umgehen, indem man einen Garantieverzicht gegen Preisminderung vorgaukelt, in der Hoffnung, dass der dumme Käufer den Unterschied nicht kennt... 🙂
Von 50 Fällen werden wohl nur etwa 20 in Sachen Gewährleistung nachhaken. Der Rest tut es wegen des Garantieverzichts gleich bleiben lassen. Kann sich in der Masse schon rentieren, wenn man es auf eine anwaltliche Vertretung des Käufers nicht anlegt...
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Ich glaube hier täuscht Du Dich sinngemäß... 😁 Wer solche Kaufverträge abschließt (wie gezeigt) hat in der Regel keine "echte" Gebrauchtwagen-Garantieversicherung im Angebot. Hier wurde lediglich mal wieder versucht, verklauselt die Gewährleistung zu umgehen, indem man einen Garantieverzicht gegen Preisminderung vorgaukelt, in der Hoffnung, dass der dumme Käufer den Unterschied nicht kennt... 🙂Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Zudem sehe ich auch keine Täuschung darin, wenn der Käufer ausdrücklich keine Garantieversicherung haben möchte (die der Verkäufer wohl angeboten hatte) und dies im Vertrag im Zusammenhang mit der Preissenkung vermerkt wurde.
Da hatte ich den TE dann wohl falsch verstanden. Er hatte gepostet, dass er "so eine blöde Gebrauchtwagenversicherung nicht braucht", da ihm "der Händler ja sowieso die gesetzliche Gewährleistung geben müsse".
Aus der Formulierung glaubte ich zu erkennen, dass der TE den Unterschied schon kennt ... insofern ist der TE vielleicht doch nicht so ein dummer Käufer ... 😉
Gruß
Der Chaosmanager
Hallo zusammen,
vielleicht sollten wir uns jetzt nur ein bisschen gedulden bis der TE von seinem "Informationsgespräch" zurückkommt. Persönlich glaube ich eher nicht, daß er eine für ihn befriedigende Antwort bzw. Lösung
vorgeschlagen bekommt. Vielleicht täusche ich mich auch, dann umso besser für ihn.
Hannes
Zitat:
Original geschrieben von interdental
Hallo zusammen,vielleicht sollten wir uns jetzt nur ein bisschen gedulden bis der TE von seinem "Informationsgespräch" zurückkommt. Persönlich glaube ich eher nicht, daß er eine für ihn befriedigende Antwort bzw. Lösung
vorgeschlagen bekommt. Vielleicht täusche ich mich auch, dann umso besser für ihn.Hannes
Ich habe mir mal die Homepage dieses Händlers angesehen. Der BMW des TE dürfte einer seiner teuersten Gebrauchtwagen gewesen sein, die er verkauft. Die Angebote bewegen sich ansonsten zwischen 2.000 und 5.000 € ...
Gruß
Der Chaosmanager
Hi Chaosmanager,
vom Gefühl her bin ich da eher auf der Linie mit neoneo und Deine Ergänzung bestätigt mich in meiner Vorahnung, aber wie gesagt, ich drücke dem TE beide Daumen....
Übrigens habe ich dem TE gleich anfangs geraten sich erstmal Informationen bei einem Anwalt einzuholen, er hätte auch noch einen Tag später zu dem Verkäufer gehen können.
Hannes
So ich bin wieder zurück...
War es Befriedigend? Eigentlich schon.
Natürlich trat der Fehler vor Ort nicht auf, klar, Vorführeffekt.
Glücklicherweise hatte ich aber mal nen kleines Videi gedreht, wo man das Gut erkennen konnte.
Dann sind wir zu BMW gefahren, die hatten aber nur sehr wenig Zeit. Trotzalledem konnten wir mit dem Meister sprechen und das Problem auf den Tisch legen.
Der erste Tip vom Meister wegen des Motorlaufs: Injektoren.
Des weiteren ist der Motor unterhalb der Ansaugbrücke Ölverschmiert. Hier kommt die Ansaugbrücke oder Ventildeckeldichtung in Betracht.
Beides müsse aber genauer Diagnstiziert werden und die rufen dafür erstmal 3 Stunden Arbeit auf.
Nun sieht der Händler natürlich auch nen Problem und ist Lösungsorientiert.
Wir haben noch heute eine Rep. Kostenversicherung für 550€ abgeschlossen, da er natürlich Angst vor hohen Kosten hat. Verstehe ich natürlich. So sind wenigstens die Lohnkosten gedeckelt. Aufgrund der LAufleistung fallen jetzt aber immer noch 60% der Ersatzteilkosten an, welche er natürlich abdecken wird und muss.
Das weiß er auch und hat sich nicht versucht rauszureden.
Großzügiger Weise habe ich mich mit 150€ an dieser Versicherung beteiligt.
Nun warten wir den Eingang der Police ab, (so ca. 2 Wochen) und werden dann den Schaden melden.
Tja..... soweit so gut. Grundsätzlich bin ich erstmal mit dem ganzen Einverstanden. Auto läuft ja noch und ist auch gut Fahrbar.
In 2 Wochen werden wir weiter sehen.