Gebrauchtwagenkauf und ein defekt. Welche Pflichten habe ich? Welche der Verkäufer.
Hallo zusammen.
Nach langem Suchen hatte ich auch dann auch endlich mal einen schönen gepflegten E61 gefunden.
Verkauft wurde mir ein 2006er 525d mit 139000 km. Schekheft gepflegt. Kilometerstand 100% Nachvollziehbar.
Verkäufer war nen Freier Händler, der das Auto von BMW angekauft hat.
Soweit so gut. Probefahrt gemacht. Ca 30 km mit Schnellstrasse. Alles war bestens. Der kleine lief wunderbar.
Echdaten des Kaufvertrages.
Hier steht drin, das der Käufer auf die Garantie verzichtet, darum 250 euro weniger. Das passt auch soweit. So eine blöde Gebrauchtwagengarantie brauche ich auch nicht. Im den ersten 6 Monaten muss mir der Handler ja sowieso die Gesetzliche Gewährleistung geben.
2 Tabe später holte ich das Auto ab. Weg nach Hause 100km. Hier angekommen, merkte ich nen leicht unrunden Motorlauf und beim leichten Beschleunigen in den Unteren Gängen ein Bocken. Hinzu kommt noch das wenn ich Ihn Warm starte er total Bockig läuft. Das beruhigt sich aber nach nen paar Sekunden.
Hatte dann mal von Liqui Moly den Systemreiniger reingekippt und bin heute 400 km BAB gefahren. Wenn er auf Drehzahl istgeht er auch gut vorran und es ist nix zu merken. Aber im Stau mit zartem Beschelunigen ist es wieder da.
Also das Problem besteht weiterhin.
Im Fehlerspeicher steht nix, der ist leer.
Da man hier ja viel lesestoff bekommt, habe ich einige Vermutungen die in betracht kommen. AGR, Drallklappen und Injektoren.
Nun hab ich mal den Verkaufer heute angerufen und ihm das Problem geschildert. Begeistert ist er nicht. Aber auch nicht abweisend. Sein Vorschlag ist jetzt, das ich am Montag mal Vorbeikommen soll. Evtl jetzt doch noch nen Reparatur Kosten Versicherung abschliessen, was ich aber für Käse halte, da ich noch keine gesehen habe, die die Drallklappen versichert. Und dann noch zu BMW in Hannover um ne Diagnose zu stellen. Also erstmal ganz Okay bis hier hin.
Meine Frage ist jetzt im Vorfeld.
Welche Pflichten habe ich, welche der Verkäufer. Ich rede hier jetzt nicht von Zeitfaktoren, sondern Vielmehr Das Finazielle.
Also Fahrtkosten ( Hannover ist 100km entfernt). Was würde mir beim Werkstattaufenthalt zustehen. Muss ich das Auto hinbringen, mit dem Zug nach Hause, 3Tage später wieder mit dem Zug hin um ihn Abzuholen. Die Zeit ist mir erstmal nicht so wichtig, aber die Fahrtkosten.
Habt Ihr Erfahrungen mit sowas gemacht? Rechtschutz ist Vorhanden. Auch wenn ich Hoffe das ich die nicht brauchen werde.
Beste Antwort im Thema
Na ja, bleibt erstmal rechtlich Folgendes festzuhalten... 🙂
Der Händler hat schlicht und einfach versucht Dir gegenüber die Gewährleistung auszuschließen und das auf eine ziemlich dümmliche Art und Weise. Die Geschichte mit "Der Käufer verzichtet auf die Garantie und zahlt Summe X weniger" ist ein alter Hut...
Mittlerweile weiß jeder Händler, dass man die Gewährleistung gegenüber einem privaten Käufer nicht ausschließen kann und das was hier seitens des Händlers probiert wurde, ist schlicht und einfach der klägliche Versuch durch eine mehrdeutige Vertragsklausel irgendeinen Fuß in die Tür zu bekommen. Eine Garantie in dem Sinne gibt es von haus aus eh nicht, es sei denn eine solche wurde unabhängig von der Gewährleistung vereinbart.
Fazit? Der Händler wird es sich anschauen, kommt was Größeres aber Spuchten machen wegen der ausgeschlossenen Garantie. Versprochen...
Argumentation deinerseits? Als Laie bist Du davon ausgegangen, dass hier wirklich nur auf eine weitreichendere, über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantie verzichtet wurde - unabhängig von der bestehenden Gewährleistung, welche Dir gegenüber ja nicht ausgeschlossen werden kann.
Positiover Nebeneffekt? Durch den untauglichen Versuch die Gewährleistung auszuschließen, hat sich der Verkäufer ans eigene Bein gepinkelt. Da die Klausel nicht rechtsgültig ist, besteht keine Gewährleistungsverkürzung, sodass Du jetzt 2 Jahre Gewährleistung auf deinen Gebrauchten hast. Bringt Dir aber in der Regel nicht viel, weil eh nur die ersten 6 Monate im Zuge der Beweislastumkehr von Interesse sind...
Welche Rechte Du im Einzlenen hast ist hinsichtlich der damit verbundenen Kosten nicht immer ganz so klar geregelt. Mittlerweile gehen die Gerichte schon davon aus, dass es zumutbar ist, auch eine etwas längere Strecke in Kauf zu nehmen. In der Regel wird dafür auch keine Entschädigung fällig, denn prinzipiell ist es ja deine eigene Schuld, wenn Du dein Auto nicht beim ortsansässigen Händler kaufst. Sonst würde ein Händler zukünftig bei Kauf noch Preisaufschläge je Entfernungskilometer des Käufers machen. Ich denke, das kann man irgendwo auch nachvollziehen... 🙂
Anders hingegen schaut es aus, wenn das Fahrzeug auf Grund eines Mangels nicht oder nur eingeschränkt fahrbereit ist. In dem Fall muss der Händler das Fahrzeug abholen, nachbessern und auch wieder zurückbringen.
Mein Tipp: Such Dir auf jeden Fall einen Fachanwalt für Verkehrs- und Vertragsrecht. Meiner Erfahrung nach gibt es nämlich mittlerweile Anwälte (gerade ältere die man als erfahren einstufen würde), welche die rechtlichen Änderungen hinsichtlich der Gewährleistung regelrecht verpennt haben. Hab da schon Sachen gelesen, die rechtlich gesehen an Unsinn kaum mehr zu übertreffen waren... 🙂
49 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Vaterx25xe
Ich denke es wird so laufen, das ich das Auto jetzt reparieren lasse, und die mir entstandenen Kosten beim Händler einklagen werde.
Was anderes bleibt wohl nicht...
Ne leider noch nix neues.
Das wird noch ne Langwierige Sache werden. So einfach wie ich mir das Vorgestellt habe ist es leider nicht.
Ich hatte mir das ja so gedacht, das ich den jetzt einfach Repariere, und ihm die Rechnung schicke.
Den Zahn hat mir mein RA aber gezogen.
Es muss nachgewiesen werden, das auch wirklich ein Defekt vorliegt.
Heisst also.
RA schreibt den Verkäufer an und mahnt ihn zu Nachbesserung ab.(oder so ähnlich)
Sollte der Verkäufer darauf nicht Reagieren, muss nen Gutachter eingeschaltet werden, der den Schaden entsprechend festhält.
Es muss also Quasi bewiesen werden was kaputt ist. Und das soll wohl nur so gehen damit es auch Wasserdicht ist
Diese Summe kann man dann entsprechend einklagen.
Nach dieser Begutachtung kann ich natürlich das Auto reparieren lassen, die kosten dafür muss ich allerding zunächst selber tragen.
Wird also eine Neverending Story. Und ob man im Endeffekt wirklich sein Recht bekommt ist noch eine andere Sache. Denn Recht haben und Recht bekommen sind 2 völlig Unterschiedliche Dinge.
Na ja, zumindest kann ich Dir versichern, dass Dein Rechtsanwalt ein bissl Stuss von sich gegeben hat.
In jedem Fall reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt aus - weil - ohne Defekt - kein Kostenvoranschlag. Der Kostenvoranschlag der Werkstatt bildet letztlich nebst der Rechnung im Folgenden die Grundlage der Forderung.
Scheint wieder mal ein Anwalt zu sein, der sich im Gewährleistungsrecht und der entsprechenden Abwicklung nicht wirklich auskennt. Dein Auto unterscheidet sich nämlich in keinem Fall von einer kaputten Kaffeemaschine, die zu kalt brüht, einem kaputten Reißverschluss an der neuen Jack Wolfskin Jacke oder einem Toaster, der den Toast erstmal quer durch die Bude schießt... 😁
Würde man da jedesmal einen Gutachter beauftragen wollen, würde jedes Gericht abwinken. Einzig bei Unfallschäden ist der Weg über einen Gutachter der einzig mögliche und sinnvolle Weg.
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ich würde dir empfehlen bei einem anderen RA vorzusprechen,vielleicht bei einem mit mehr biss.denn laut deinem jetztigen RA kannst du die Sache sowieso vergessen.