Gebrauchtwagenkauf und ein defekt. Welche Pflichten habe ich? Welche der Verkäufer.
Hallo zusammen.
Nach langem Suchen hatte ich auch dann auch endlich mal einen schönen gepflegten E61 gefunden.
Verkauft wurde mir ein 2006er 525d mit 139000 km. Schekheft gepflegt. Kilometerstand 100% Nachvollziehbar.
Verkäufer war nen Freier Händler, der das Auto von BMW angekauft hat.
Soweit so gut. Probefahrt gemacht. Ca 30 km mit Schnellstrasse. Alles war bestens. Der kleine lief wunderbar.
Echdaten des Kaufvertrages.
Hier steht drin, das der Käufer auf die Garantie verzichtet, darum 250 euro weniger. Das passt auch soweit. So eine blöde Gebrauchtwagengarantie brauche ich auch nicht. Im den ersten 6 Monaten muss mir der Handler ja sowieso die Gesetzliche Gewährleistung geben.
2 Tabe später holte ich das Auto ab. Weg nach Hause 100km. Hier angekommen, merkte ich nen leicht unrunden Motorlauf und beim leichten Beschleunigen in den Unteren Gängen ein Bocken. Hinzu kommt noch das wenn ich Ihn Warm starte er total Bockig läuft. Das beruhigt sich aber nach nen paar Sekunden.
Hatte dann mal von Liqui Moly den Systemreiniger reingekippt und bin heute 400 km BAB gefahren. Wenn er auf Drehzahl istgeht er auch gut vorran und es ist nix zu merken. Aber im Stau mit zartem Beschelunigen ist es wieder da.
Also das Problem besteht weiterhin.
Im Fehlerspeicher steht nix, der ist leer.
Da man hier ja viel lesestoff bekommt, habe ich einige Vermutungen die in betracht kommen. AGR, Drallklappen und Injektoren.
Nun hab ich mal den Verkaufer heute angerufen und ihm das Problem geschildert. Begeistert ist er nicht. Aber auch nicht abweisend. Sein Vorschlag ist jetzt, das ich am Montag mal Vorbeikommen soll. Evtl jetzt doch noch nen Reparatur Kosten Versicherung abschliessen, was ich aber für Käse halte, da ich noch keine gesehen habe, die die Drallklappen versichert. Und dann noch zu BMW in Hannover um ne Diagnose zu stellen. Also erstmal ganz Okay bis hier hin.
Meine Frage ist jetzt im Vorfeld.
Welche Pflichten habe ich, welche der Verkäufer. Ich rede hier jetzt nicht von Zeitfaktoren, sondern Vielmehr Das Finazielle.
Also Fahrtkosten ( Hannover ist 100km entfernt). Was würde mir beim Werkstattaufenthalt zustehen. Muss ich das Auto hinbringen, mit dem Zug nach Hause, 3Tage später wieder mit dem Zug hin um ihn Abzuholen. Die Zeit ist mir erstmal nicht so wichtig, aber die Fahrtkosten.
Habt Ihr Erfahrungen mit sowas gemacht? Rechtschutz ist Vorhanden. Auch wenn ich Hoffe das ich die nicht brauchen werde.
Beste Antwort im Thema
Na ja, bleibt erstmal rechtlich Folgendes festzuhalten... 🙂
Der Händler hat schlicht und einfach versucht Dir gegenüber die Gewährleistung auszuschließen und das auf eine ziemlich dümmliche Art und Weise. Die Geschichte mit "Der Käufer verzichtet auf die Garantie und zahlt Summe X weniger" ist ein alter Hut...
Mittlerweile weiß jeder Händler, dass man die Gewährleistung gegenüber einem privaten Käufer nicht ausschließen kann und das was hier seitens des Händlers probiert wurde, ist schlicht und einfach der klägliche Versuch durch eine mehrdeutige Vertragsklausel irgendeinen Fuß in die Tür zu bekommen. Eine Garantie in dem Sinne gibt es von haus aus eh nicht, es sei denn eine solche wurde unabhängig von der Gewährleistung vereinbart.
Fazit? Der Händler wird es sich anschauen, kommt was Größeres aber Spuchten machen wegen der ausgeschlossenen Garantie. Versprochen...
Argumentation deinerseits? Als Laie bist Du davon ausgegangen, dass hier wirklich nur auf eine weitreichendere, über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantie verzichtet wurde - unabhängig von der bestehenden Gewährleistung, welche Dir gegenüber ja nicht ausgeschlossen werden kann.
Positiover Nebeneffekt? Durch den untauglichen Versuch die Gewährleistung auszuschließen, hat sich der Verkäufer ans eigene Bein gepinkelt. Da die Klausel nicht rechtsgültig ist, besteht keine Gewährleistungsverkürzung, sodass Du jetzt 2 Jahre Gewährleistung auf deinen Gebrauchten hast. Bringt Dir aber in der Regel nicht viel, weil eh nur die ersten 6 Monate im Zuge der Beweislastumkehr von Interesse sind...
Welche Rechte Du im Einzlenen hast ist hinsichtlich der damit verbundenen Kosten nicht immer ganz so klar geregelt. Mittlerweile gehen die Gerichte schon davon aus, dass es zumutbar ist, auch eine etwas längere Strecke in Kauf zu nehmen. In der Regel wird dafür auch keine Entschädigung fällig, denn prinzipiell ist es ja deine eigene Schuld, wenn Du dein Auto nicht beim ortsansässigen Händler kaufst. Sonst würde ein Händler zukünftig bei Kauf noch Preisaufschläge je Entfernungskilometer des Käufers machen. Ich denke, das kann man irgendwo auch nachvollziehen... 🙂
Anders hingegen schaut es aus, wenn das Fahrzeug auf Grund eines Mangels nicht oder nur eingeschränkt fahrbereit ist. In dem Fall muss der Händler das Fahrzeug abholen, nachbessern und auch wieder zurückbringen.
Mein Tipp: Such Dir auf jeden Fall einen Fachanwalt für Verkehrs- und Vertragsrecht. Meiner Erfahrung nach gibt es nämlich mittlerweile Anwälte (gerade ältere die man als erfahren einstufen würde), welche die rechtlichen Änderungen hinsichtlich der Gewährleistung regelrecht verpennt haben. Hab da schon Sachen gelesen, die rechtlich gesehen an Unsinn kaum mehr zu übertreffen waren... 🙂
49 Antworten
Nachdem Rechtschutz vorhanden ist, würde ich mich erstmal bei einem Anwalt schlau machen und dann vorbereitet beim Verkäufer vorsprechen.
Hannes
Ja das stimmt schon. Das Problem ist nur das ich heute mit dem Verkäufer telefoniert habe und am Montag zu ihm fahre.
Über das WE wird das schlecht.
Und Grundsatzlich habe ich erstmal nix zu verlieren wenn ich Montag hinfahre.
Wollte nur erstmal eure Meinungen und Errahrungen haben.
Hallo Vaterx25xe,
meine Meinung hab ich Dir weitergegeben. Deine Erfahrung wirst Du dann am Montag machen.
Lass Dich nicht belabern, sonst kann's eventuell teuer werden.
Hannes
Ja du hastmja schon recht. Und son klein Bischen Erfahrungen hab ich ja auch schon gemacht. Wie gesagt erstmal hab ich nicht viel zu verlieren. Unterschrieben wird auch nix. Und alles was mir Komisch vorkommt lehne ich erstmal ab und hole mir entsprechenden rat.
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O.K. , gesunde Einstellung, dann mal viel Glück und lass mal hören was bei der ganzen Sache raus gekommen ist :-))
Zitat:
Original geschrieben von Vaterx25xe
Da man hier ja viel lesestoff bekommt, habe ich einige Vermutungen die in betracht kommen. AGR, Drallklappen und Injektoren.
Drallklappen hat ein 525D nicht, oder?
Mein erster E39 520D hatte diese Symptome auch. Da war es der LMM. Stand auch nicht im Fehlerspeicher.
Weitere Verdächtige wären für mich noch die Unterdruckschläuche.
Na ja, bleibt erstmal rechtlich Folgendes festzuhalten... 🙂
Der Händler hat schlicht und einfach versucht Dir gegenüber die Gewährleistung auszuschließen und das auf eine ziemlich dümmliche Art und Weise. Die Geschichte mit "Der Käufer verzichtet auf die Garantie und zahlt Summe X weniger" ist ein alter Hut...
Mittlerweile weiß jeder Händler, dass man die Gewährleistung gegenüber einem privaten Käufer nicht ausschließen kann und das was hier seitens des Händlers probiert wurde, ist schlicht und einfach der klägliche Versuch durch eine mehrdeutige Vertragsklausel irgendeinen Fuß in die Tür zu bekommen. Eine Garantie in dem Sinne gibt es von haus aus eh nicht, es sei denn eine solche wurde unabhängig von der Gewährleistung vereinbart.
Fazit? Der Händler wird es sich anschauen, kommt was Größeres aber Spuchten machen wegen der ausgeschlossenen Garantie. Versprochen...
Argumentation deinerseits? Als Laie bist Du davon ausgegangen, dass hier wirklich nur auf eine weitreichendere, über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantie verzichtet wurde - unabhängig von der bestehenden Gewährleistung, welche Dir gegenüber ja nicht ausgeschlossen werden kann.
Positiover Nebeneffekt? Durch den untauglichen Versuch die Gewährleistung auszuschließen, hat sich der Verkäufer ans eigene Bein gepinkelt. Da die Klausel nicht rechtsgültig ist, besteht keine Gewährleistungsverkürzung, sodass Du jetzt 2 Jahre Gewährleistung auf deinen Gebrauchten hast. Bringt Dir aber in der Regel nicht viel, weil eh nur die ersten 6 Monate im Zuge der Beweislastumkehr von Interesse sind...
Welche Rechte Du im Einzlenen hast ist hinsichtlich der damit verbundenen Kosten nicht immer ganz so klar geregelt. Mittlerweile gehen die Gerichte schon davon aus, dass es zumutbar ist, auch eine etwas längere Strecke in Kauf zu nehmen. In der Regel wird dafür auch keine Entschädigung fällig, denn prinzipiell ist es ja deine eigene Schuld, wenn Du dein Auto nicht beim ortsansässigen Händler kaufst. Sonst würde ein Händler zukünftig bei Kauf noch Preisaufschläge je Entfernungskilometer des Käufers machen. Ich denke, das kann man irgendwo auch nachvollziehen... 🙂
Anders hingegen schaut es aus, wenn das Fahrzeug auf Grund eines Mangels nicht oder nur eingeschränkt fahrbereit ist. In dem Fall muss der Händler das Fahrzeug abholen, nachbessern und auch wieder zurückbringen.
Mein Tipp: Such Dir auf jeden Fall einen Fachanwalt für Verkehrs- und Vertragsrecht. Meiner Erfahrung nach gibt es nämlich mittlerweile Anwälte (gerade ältere die man als erfahren einstufen würde), welche die rechtlichen Änderungen hinsichtlich der Gewährleistung regelrecht verpennt haben. Hab da schon Sachen gelesen, die rechtlich gesehen an Unsinn kaum mehr zu übertreffen waren... 🙂
Danke Neo.
Auf Deine Ausführung hab ich gewartet.
Wo wohnst Du? Dann schicke ich Dir mal die Unterlagen!!😁😁😁
Spaß beisteite.
Deine Ausführüng war sehr Interessant, danke dafür.
So ungefähr hatte ich mir das schon gedacht.
Als Anlage packe ich mal den KV bei zum schmökern...😁
Namen und Anschriften habe ich entfernt.
Nen RA habe ich, ist Mittleren Alters. Der regelt schon seit Jahren alles für mich. Und das immer mit Erfolg.
Aktuell liegt bei Ihm noch ne Unfallsache aus 01/2014.
Ach eins noch.....
Mal angenommen die Rep Kosten sind hoch. So 2000€ oder mehr.
Und dem Verkäufer ist das zu teuer, und schlägt mir eine Rücknahme vor.
Muss ich mich dem Fügen, oder habe ich anspruch auf eine Reparatur.
Denn ich möchte den unbedingt behalten.
Glaube der Kaufvertrag sagt alles... 😁
Ist aber tatsächlich so, wie ich es mir gedacht habe. Ein kläglicher Versuch, die Gewährleistung gegenüber Dir als privatem Käufer auszuschließen.
Üblich bei solchen Händlern ist auch der Passus mit den Mängeln und Vorschäden. Soll so ein bissl Freibrief sein was versteckte Unfallschäden angeht.
Aber ich denke mal, im Falle eines Falles, nimmt dein Anwalt den Kaufvertrag und somit den Händler auseinander. So ein dürftiges Geschreibsel hat vor Gericht nur selten Bestand - wenn es denn überhaupt soweit kommen sollte... 😁
Zitat:
Original geschrieben von Vaterx25xe
Ach eins noch.....Mal angenommen die Rep Kosten sind hoch. So 2000€ oder mehr.
Und dem Verkäufer ist das zu teuer, und schlägt mir eine Rücknahme vor.
Muss ich mich dem Fügen, oder habe ich anspruch auf eine Reparatur.Denn ich möchte den unbedingt behalten.
Rein rechtlich hat der Verkäufer natürlich erstmal ein Nachbesserungsrecht - soweit klar. Verweigert er sich dieser Verpflichtung, kannst Du den Wagen in einer Werkstatt deiner Wahl reparieren lassen und ihm die Kosten anschließend als Schadenersatz in Rechnung stellen.
Ansonsten liegt die Wahl der weiteren Vorgehensweise allein in deinem Ermessen, nicht in dem des Verkäufers. Du allein entscheidest, ob Du den Wagen gegen vollständige Erstattung des Kaufpreises zurückgibst, eine Kaufpreisminderung ansetzt oder Schadenersatz in Form der Reparaturkosten geltend machst.
Aber wie gesagt - wenn - es sich um einen Gewährleistungsmangel handelt...
Zitat:
Aber wie gesagt - wenn - es sich um einen Gewährleistungsmangel handelt...
Du schreibst das so.
Warum sollte es kein Gewährleistungsmangel sein?
Zitat:
Original geschrieben von Vaterx25xe
Du schreibst das so.Zitat:
Aber wie gesagt - wenn - es sich um einen Gewährleistungsmangel handelt...
Warum sollte es kein Gewährleistungsmangel sein?
Nun ja, ganz klar, weil nicht jeder Mangel auch automatisch unter die Gewährleistung fällt. In Deinem Fall gehe ich mal davon aus, schon wegen der kurzen Vorlaufszeit zwischen Kauf und offensichtlichem Mangel. Aber noch weiß man ja nichts genaues, deshalb auch zunächst mal das -
falls...
Aber nur mal als Beispiel einen Benziner, bei dem die Zündkerzen tot sind. Das fiele dann auf Grund der Verschleißteilregelung eben nicht unter die Gewährleistung, weil Zündkerzen eben auch mal zu wechseln sind. Gleiches bei einem zugesetzten Benzinfilter, Luftfilter oder so.
Dem entgegen wären aber defekte Zündkabel oder eine streikende Benzinpumpe wiederum ein Gewährleistungsmangel, da diese in der Regel nicht zu tauschen sind bei dieser Laufleistung. Hätte der Wagen aber 220.000 Km runter oder mehr, würde auch hier kein Gericht mehr einen Gewährleistungsschaden sehen, als vielmehr alters- und laufleistungsbedingten Verschleiß.
Nun müsste man natürlich wieder sagen, dass ALLES an einem Fahrzeug dem alters- beziehungsweise lauflkeistungsbedingten Verschleiß unterliegt, aber genau da wird halt schon ausreichend differenziert. Ein Motorschaden wird innerhalb der ersten 6 Monate auch bei hohen Laufleistungen noch als Gewährleistungsschaden angesehen werden, ebenso HD-Pumpe, Lima, Klimakompressor, Turbo und dergleichen, wobei man sich auch da schon auf eine vergleichsweise Regelung einstellen darf, wenn die Laufleistung des Fahrzeuges exorbitant hoch ist.
Bei Bremsen zum Beispiel wird aber differenziert unterschieden, ob ein Verschleiß vorliegt (Scheiben und Beläge) oder eben ein Defekt (Bremssattel).
* * * * *
Du siehst, es gibt bei der Thematik schon einige Wenn und Aber, weshalb man das Ganze auch nur in Grundzügen andeuten kann. Bei Dir muss man halt erstmal wissen, wo genau das Problem liegt, ehe man die Rechtslage beurteilen kann.
Die ersten 6 Monate nach Kauf sind halt trotz Beweislastumkehr nicht gleich ein Freibrief nebst Vollgarantie. Das vergessen Viele... 🙂
Grob angeschlagen könnte man aber durchaus sagen, dass ein ruckelnder und zuckelnder Motor so kurz nach dem Kauf durchaus als Gewährleistungsmangel durchgeht, selbst wenn die Ursache des Problems gar nicht so direkt unter die Gewährleistung fallen würde.
Die Gerichte sind da durchaus kulant und entscheiden im Falle eines Falles eher zu Gunsten des Käufers, weniger zu Gunsten des Fähnchenhändlers, der zudem noch versucht gesetzliche Regelungen zu umgehen... 😉
Man darf das Thema Gewährleistung nur eben nicht als Schwarz - Weiß und in Stein gemeißelt verstehen, die Grautöne dazwischen sind es, die letztlich die Richtung vorgeben...
Ja das mit dem Verschleiß hatten wir doch schonmal in einem anderen Thread....
Deine Ausführungen sind super, hilfreich, gut erklärt und Interessant.
Ich bin gespannt auf Morgen und werde auf jedenfall hier weiter Berichten.
Schönen Sonntag noch, und denkt dran heute ist Mittertag.