Gebrauchtwagengarantie und Hardyscheibe
Hi zusammen,
habe heute beim Freundlichen meine Räder wechseln lassen und ihn gebeten, mal die Hardyscheibe zu prüfen, da ich leichte Vibrationen während der Fahrt bemerke.
Dies wurde auch gemacht und ein, nach Aussage des Meisters, mittelgroßer Riss gefunden. Laut ihm rechtfertigt der aber noch keinen Wechsel der Scheibe auf Gebrauchtwagengarantie. Dann zeigte er mir Bilder von einer quasi zerrissenen Scheibe als Referenz dafür, wann die Garantie greifen würde. Das Ding auf meine Rechnung zu wechseln soll 450€ kosten.
Meiner Ansicht nach sollte die Scheibe möglichst makellos sein, da eben o.g. Probleme auftreten, welche sich noch verschlimmern können und am Ende ggf. das Getriebe beschädigen.
Wie seht ihr das? Muss ich meinen Freundlichen vom Haken lassen? Und falls nicht: Worauf kann ich mich berufen?
Ich habe den Wagen übrigens gerade mal 2 Monate.
540i xDrive, BJ 2018, 74k gelaufen.
Vielen Dank im Voraus!
29 Antworten
Moin,
ich habe bei meinem Fahrzeug die Hardyscheibe gestern gewechselt und ehrlich gesagt kann er wenn er nichts abgebaut hat die Hardyscheibe garnicht von beiden Seiten sehen. Er kann so nur die Seite sehen die zum Differenzial zeigt und nicht die Seite die zur Kardanwelle zeigt also die Seite wo die Kraft im Grunde herkommt. Bei mir waren es 2 Risse nicht unbedingt doll aber es hat ausgereicht das Vibrationen entstanden.
Ich gehe mal stark davon aus, dass es bei deinem Fahrzeug noch die 1. ist und durch das Alter wird das Gummi auch irgendwann härter und bekommt Risse.
Meine Empfehlung Tausch die Scheibe.
Habe es bei meinem 540d xdrive gemacht ist jetzt die 3. Scheibe die er bekommen hat.
Danke! Die Frage ist halt, ob das auf Garantie gemacht werden muss. Ich kann mir nicht vorstellen, dass BMW das so lange schleifen lässt, bis Folgeschäden entstehen.
Für Bewertung einer Hardyscheibe gibt es ganz klare Vorgaben von BMW. Und danach wird auch die Garantie Handeln.
Ich hänge die Berwertungsvorgaben hier mal an. Ich finde die Schadensbilder bei I.O. nicht so gut. Da würde ich schon tauschen. Meiner bekommt nächste Woche ne neue. Ich mache es aber selber. Kostenpunkt 60€ inkl neuer Schrauben.
Da Du den Wagen erst 2 Monate hast: gekauft vom Händler? Dann ist das ein Gewährleistungsthema. Oder hast Du den gewerblich gekauft?
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Danke! Also geht das wohl nicht über die Garantie. Ich überlege mir, es auf eigene Rechnung zu machen.
@Gourmand: Den habe ich von dieser Niederlassung.
Du hast also vom BMW-Händler gekauft. Alles klar. Hast Du den als Privatmensch gekauft oder gewerblich?
Natürlich wird er eine Gewährleistung haben. Aber wenn die Risse im Normbereich sind, so wie vom Hersteller angegeben, liegt auch kein Gewährleistungsfall vor. Da kannste noch so viele Gewährlestungsanspüche stellen.
Kannst versuchen zu klagen.... Da wird genau das selbe bei rauskommen.
Wissen wir denn schon, ob er überhaupt Gewährleistungsansprüche hat? Auch BMW-Händler verkaufen auch ohne Gewährleistung.
Naja das wird er wohl haben, sonst hätte er nicht in seinem Eingangspost nicht auf seine Gebrauchtwagengarantie verwiesen.
Welche auch immer das ist. Entweder die Gesetzliche Gewährleistung, Reparaturkostenversicherung oder was auch immer er abgeschlossen hat oder verhandelt hat. Spielt auch keine Rolle. Weder das eine noch das andere wird zahlen wenn die Risse im Tolleranzbereich liegen.
Zitat:
@Gourmand schrieb am 4. März 2025 um 08:46:07 Uhr:
Du hast also vom BMW-Händler gekauft. Alles klar. Hast Du den als Privatmensch gekauft oder gewerblich?
Privat.
Zitat:
@Gourmand schrieb am 4. März 2025 um 09:15:22 Uhr:
Wissen wir denn schon, ob er überhaupt Gewährleistungsansprüche hat? Auch BMW-Händler verkaufen auch ohne Gewährleistung.
Ist Gewährleistung nicht gesetzlich geregelt, für jeden gewerblichen Kauf? Mein Fahrzeug hat aber noch eine Premium Selection-Garantie.
@Vaterx25xe: Wie würden Sie, als scheinbar KFZ-Meister, das denn beurteilen? Ist es unbedenklich, mit der Scheibe weiterzufahren, bis der Zustand auf den Bildern erreicht ist?
Richtig, die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt: wenn Du als "Privater" vom Händler ein Kfz erwirbst und es sich nicht um ein "Vermittlungsgeschäft / im Kundenauftrag" handelt, hast Du Anspruch auf gesetzliche Gewährleistung. Die Gewährleistung kann in bestimmten Fällen "hochwertiger" sein als eine Garantieversicherung o.ä..
Zitat:
@Gourmand schrieb am 4. März 2025 um 11:01:25 Uhr:
Richtig, die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt: wenn Du als "Privater" vom Händler ein Kfz erwirbst und es sich nicht um ein "Vermittlungsgeschäft / im Kundenauftrag" handelt, hast Du Anspruch auf gesetzliche Gewährleistung. Die Gewährleistung kann in bestimmten Fällen "hochwertiger" sein als eine Garantieversicherung o.ä..
Genau aus dem Grund finde ich die Thematik hier interessant, allen voran weil der TE den Wagen ja beim gleichen Autohaus gekauft hat.
Spricht man das im Vorfeld des Kaufs an müsste der Händler aus Transparenzgründen ja aktiv werden wenn er einen potentiellen Kunden vor sich hat der da ein Auge für hat, oder liege ich da falsch?
Jetzt im Nachgang sich aber auf die Garantie und den Kriterienkatalog berufen, ist aber sicherlich gängige Praxis.
Wäre interessant zu erfahren wie die Angelegenheit ausgeht, daher bitte um Aufklärung im Nachgang - vielen Dank :-)