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Gebrauchten abmelden

Ford Focus Mk3
Themenstarteram 8. Juni 2011 um 13:26

Hallo

Bei der KFZ-Zulassung komme ich mal wieder nicht durch, darum frag ich hier.

Ich verkaufe jetzt meinen FF II und möchte ihn abgemeldet verkaufen. Wenn ich ihn jedoch abmelde, darf er ja nicht mehr auf der Straße stehen!? (ich bin nicht im Besitz eines Privatgrundstücks)

Empfohlen wird abgemeldet zu verkaufen, aber abgemeldet darf er nicht am Straßenrand stehen.

Oder gibt es da eine Möglichkeit?

Gruß

Schnuppl

Beste Antwort im Thema
am 8. Juni 2011 um 20:12

Zitat:

Das sollte zum gesunden Menschenverstand gehören

Wenn das alles so wäre, denn würde MT mindestens 50% weniger Fragen haben ;)

41 weitere Antworten
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41 Antworten

Verkaufe den doch ruhig angemeldet. Im Kaufvertrag musst Du aber Datum, Uhrzeit und Kilometerstand vermerken, sowie eine Frist bis zur Ummeldung setzen.

Gruß, fasy

am 8. Juni 2011 um 14:14

Also ich habs in zwei Zügen gemacht - funzt natürlich nur, wenn der Käufer in der Nähe wohnt und mitmacht. Erst Kaufvertrag unterschrieben, Kohle und Brief ausgetauscht. Am nächsten Tag hat Sie dann die Schlüssel bekommen und ich ne Abmeldebestätigung.

= No Risk! :cool:

am 8. Juni 2011 um 14:27

Es gibit sowieso kein Risiko wenn im Kaufvertrag folgendes festgehalten wurde:

- Ort, Datum und genaue Uhrzeit der Übergabe

- Personalausweiß Daten inc. Nummer !!!!!!

- KM Stand

- Vermerk "...muss innerhalb von 2 - 3 Werktagen umgemeldet werden"

Wenn diese Punkte beachtet werder kann angemeldet verkauft werden ohne Probleme !!!

am 8. Juni 2011 um 17:36

so wie Fasy sagt ist es

am 8. Juni 2011 um 17:45

Zitat:

Original geschrieben von racemondi

so wie Fasy sagt ist es

nicht ganz, die Personalausweißnummer MUSS mit drauf sein, damit der oder die Käufer EINDEUTIG identifiziert werden können !!

Themenstarteram 8. Juni 2011 um 18:08

Vielen Dank!

am 8. Juni 2011 um 19:05

Zitat:

Original geschrieben von guarddog

Zitat:

Original geschrieben von racemondi

so wie Fasy sagt ist es

nicht ganz, die Personalausweißnummer MUSS mit drauf sein, damit der oder die Käufer EINDEUTIG identifiziert werden können !!

sorry hast Recht

Ich würde dennoch darauf achten, dass du dabei bist, wenn das Fahrzeug abgemeldet/umgemeldet wird. Meine Mutter arbeitet auf der Zulassung und ich habe schon oft genug erlebt, dass das Auto im angemeldeten Zustand verkauft wurde und der Käufer dann mit dem Auto nach was weiß ich wo hin verschwunden ist und das Auto nicht abmeldet. In solch einem Fall kann man ihn nur anzeigen und die Polizei kann ihn suchen, mehr nicht.

Eine weitere Möglichkeit wäre mit dem Auto auf die Zulassungsstelle des Käufers zu fahren und dsa Fahrzeug dort direkt umzumelden, dann gibt es auch keine Probleme mit dem verbleib des Autos.

am 8. Juni 2011 um 19:40

Zitat:

Original geschrieben von Der-max

Ich würde dennoch darauf achten, dass du dabei bist, wenn das Fahrzeug abgemeldet/umgemeldet wird. Meine Mutter arbeitet auf der Zulassung und ich habe schon oft genug erlebt, dass das Auto im angemeldeten Zustand verkauft wurde und der Käufer dann mit dem Auto nach was weiß ich wo hin verschwunden ist und das Auto nicht abmeldet. In solch einem Fall kann man ihn nur anzeigen und die Polizei kann ihn suchen, mehr nicht.

Eine weitere Möglichkeit wäre mit dem Auto auf die Zulassungsstelle des Käufers zu fahren und dsa Fahrzeug dort direkt umzumelden, dann gibt es auch keine Probleme mit dem verbleib des Autos.

Selbst wenn das Auto weiterverkauft wird im zugelassenem Zustand ergibt sich für den Erstverkäufer kein Problem - was soll denn bitteschön passieren ? Unfall - das geht nicht zu lasten des Verkäufers ! Straftaten im Straßenverkehr - geht ebenfalls nicht zu lasen des Verkäufers ! Geschwindigkeitsüberschreiten - das gleiche in grün !

Außerdem hat nicht jeder Zeit mit dem Käufer auf das Straßenverkehrsamt zu gondeln - was ja auch unsinn ist.

Aber nungut es muss ja jeder selber wissen wie er handelt - es ist nur, um es mal salopp auszudrücken --> schnurz egal :-)

Zitat:

Original geschrieben von guarddog

Zitat:

Original geschrieben von Der-max

Ich würde dennoch darauf achten, dass du dabei bist, wenn das Fahrzeug abgemeldet/umgemeldet wird. Meine Mutter arbeitet auf der Zulassung und ich habe schon oft genug erlebt, dass das Auto im angemeldeten Zustand verkauft wurde und der Käufer dann mit dem Auto nach was weiß ich wo hin verschwunden ist und das Auto nicht abmeldet. In solch einem Fall kann man ihn nur anzeigen und die Polizei kann ihn suchen, mehr nicht.

Eine weitere Möglichkeit wäre mit dem Auto auf die Zulassungsstelle des Käufers zu fahren und dsa Fahrzeug dort direkt umzumelden, dann gibt es auch keine Probleme mit dem verbleib des Autos.

Selbst wenn das Auto weiterverkauft wird im zugelassenem Zustand ergibt sich für den Erstverkäufer kein Problem - was soll denn bitteschön passieren ? Unfall - das geht nicht zu lasten des Verkäufers ! Straftaten im Straßenverkehr - geht ebenfalls nicht zu lasen des Verkäufers ! Geschwindigkeitsüberschreiten - das gleiche in grün !

Außerdem hat nicht jeder Zeit mit dem Käufer auf das Straßenverkehrsamt zu gondeln - was ja auch unsinn ist.

Aber nungut es muss ja jeder selber wissen wie er handelt - es ist nur, um es mal salopp auszudrücken --> schnurz egal :-)

Eben nicht, wer zahlt denn Steuer und Versicherung?

am 8. Juni 2011 um 19:51

Zitat:

Original geschrieben von Der-max

Zitat:

Original geschrieben von guarddog

 

Selbst wenn das Auto weiterverkauft wird im zugelassenem Zustand ergibt sich für den Erstverkäufer kein Problem - was soll denn bitteschön passieren ? Unfall - das geht nicht zu lasten des Verkäufers ! Straftaten im Straßenverkehr - geht ebenfalls nicht zu lasen des Verkäufers ! Geschwindigkeitsüberschreiten - das gleiche in grün !

Außerdem hat nicht jeder Zeit mit dem Käufer auf das Straßenverkehrsamt zu gondeln - was ja auch unsinn ist.

Aber nungut es muss ja jeder selber wissen wie er handelt - es ist nur, um es mal salopp auszudrücken --> schnurz egal :-)

Eben nicht, wer zahlt denn Steuer und Versicherung?

Nungut dann gehen wir noch tiefer in die Sache *seufz*

Sollte wirklich der Käufer das Fahrzeug nicht abmelden, was passiert dann ??? Na ??? Es wird dann ZWANGSSTILLGELEGT [frag mal Deine Mami !]. Spätestens wenn der Verkäufer ein neues Auto anmeldet fällt das nämlich auf - so dann wenn alle Daten im Kaufvertrag stehen, bekommt der Verkäufer auch Steuer + Versicherung wieder - weil ^^ er ja ab dem genannten Datum nicht mehr Besitzer und auch nicht mehr Eigentümer des Autos ist ... und ^^ die Versicherung etc. geht dann "stillschweigend" auf den Käufer über - und alle die was haben wollen können sich dann mit dem auseinandersetzen !!

So, ich hoffe das reicht Dir jetzt ??

Ich weiß was eine Zwangsstilllegung ist, ist aber nur blöd, wenn man da Auto, welches man entstempeln möchte garnicht findet...

Aber naja, wenn das alles im Kaufvertrag drin steht und auch an die Versicherung übergeht, solls mir recht sein, ich wollte aber nicht, dass jemand mit einem Auto rumfährt, indessen Papieren mein Name und meine Adresse drinstehen.

am 8. Juni 2011 um 19:58

Zitat:

Original geschrieben von Der-max

Ich weiß was eine Zwangsstilllegung ist, ist aber nur blöd, wenn man da Auto, welches man entstempeln möchte garnicht findet...

Aber naja, wenn das alles im Kaufvertrag drin steht und auch an die Versicherung übergeht, solls mir recht sein, ich wollte aber nicht, dass jemand mit einem Auto rumfährt, indessen Papieren mein Name und meine Adresse drinstehen.

Das mit dem nicht finden ist ja das Problem vom Straßenverkehrsamt und nicht das Problem des Verkäufers.

Das mit den Papieren ist eigentlich auch schnuppe, weil ja der Eigentumsübergang im Kaufvertrag steht - nungut, dass das alles nicht schön wäre ist ja klar - nur es passiert dem Verkäufer nix - ich würd das auch nicht toll finden wenn jemand meine Karre käuft und dann nicht ummeldet - is ja auch assi sowas.

am 8. Juni 2011 um 19:58

Na, na.

So easy sehe ich es auch nicht.

Das ist dem Staat doch egal, was Du machst.

Bis zur Abmeldung ist es Deins.

Und selbst wenn er Straftaten begeht, musst Du als Halter, welcher Du denn ja bürokratisch noch bist, nachweisen, das Du nicht gefahren bist usw.

Ein angemeldetes Fahrzeug verkaufen, ist evtl. immer mit viel Streß verbunden.

Nicht umsonst sagen Anwälte, ADAC & Co. genau das, das ein Fahrzeug abgemeldet sein sollte.

Die Kaufverträge mit Versicherung & Zulassungsabmeldung helfen vor Gericht nachher nicht wirklich.

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