Gebrauchten abmelden

Ford Focus Mk3

Hallo
Bei der KFZ-Zulassung komme ich mal wieder nicht durch, darum frag ich hier.
Ich verkaufe jetzt meinen FF II und möchte ihn abgemeldet verkaufen. Wenn ich ihn jedoch abmelde, darf er ja nicht mehr auf der Straße stehen!? (ich bin nicht im Besitz eines Privatgrundstücks)
Empfohlen wird abgemeldet zu verkaufen, aber abgemeldet darf er nicht am Straßenrand stehen.
Oder gibt es da eine Möglichkeit?
Gruß
Schnuppl

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Das sollte zum gesunden Menschenverstand gehören

Wenn das alles so wäre, denn würde MT mindestens 50% weniger Fragen haben 😉

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Zitat:

Original geschrieben von guarddog



Zitat:

Original geschrieben von Der-max


Ich weiß was eine Zwangsstilllegung ist, ist aber nur blöd, wenn man da Auto, welches man entstempeln möchte garnicht findet...
Aber naja, wenn das alles im Kaufvertrag drin steht und auch an die Versicherung übergeht, solls mir recht sein, ich wollte aber nicht, dass jemand mit einem Auto rumfährt, indessen Papieren mein Name und meine Adresse drinstehen.
Das mit dem nicht finden ist ja das Problem vom Straßenverkehrsamt und nicht das Problem des Verkäufers.

Das mit den Papieren ist eigentlich auch schnuppe, weil ja der Eigentumsübergang im Kaufvertrag steht - nungut, dass das alles nicht schön wäre ist ja klar - nur es passiert dem Verkäufer nix - ich würd das auch nicht toll finden wenn jemand meine Karre käuft und dann nicht ummeldet - is ja auch assi sowas.

Glaub mir, dass passiert täglich. Was ich da schon für geschichten mitbekommen habe, und nicht nur auf dem Gebiet des Kaufens/Verkaufens, aber naja, ich glaube das gehört nicht hier rein 😉

Des Weiteren kommt noch das Problem hinzu, das man sofort nach Übergabe der Papiere seine Versicherung informieren muss, das das Fahrzeug verkauft wurde.

Denn nur so zahlt de Versicherung auch einen Schaden, welcher evtl. vom Käufer verursacht wird.
Der Schadenfreiheitsrabatt leidet dadrunter aber nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ


Na, na.
So easy sehe ich es auch nicht.

Das ist dem Staat doch egal, was Du machst.
Bis zur Abmeldung ist es Deins.

Und selbst wenn er Straftaten begeht, musst Du als Halter, welcher Du denn ja bürokratisch noch bist, nachweisen, das Du nicht gefahren bist usw.

Ein angemeldetes Fahrzeug verkaufen, ist evtl. immer mit viel Streß verbunden.

Nicht umsonst sagen Anwälte, ADAC & Co. genau das, das ein Fahrzeug abgemeldet sein sollte.

Die Kaufverträge mit Versicherung & Zulassungsabmeldung helfen vor Gericht nachher nicht wirklich.

..und das weißt du woher ? Zum einen habe ich als Privatperson schon mehrmals meine Autos angemeldet verkauft - nie ist was gewesen und zweitens habe ich Beruflich schon massenhaft Fälle gehabt wo ebenfalls angemeldet verkauft wurde, nur bei 1 von verdammt vielen ist die Karre nicht umgemeldet worden - und was ist dem Verkäufer passiert --- > rat mal ---> nix! Denn genau für sowas ist auch der Kaufvertrag mit den entsprechenden Daten als BEWEIS da. Warum glaubst Du das die Daten die angegeben werden müssen so Wichtig sind ??? Damit es latte ist wenn Du n Wisch hast wo das alles drin steht ??? Kann ja irgendwie nicht sein - denk da nochmal scharf drüber nach.

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ


Des Weiteren kommt noch das Problem hinzu, das man sofort nach Übergabe der Papiere seine Versicherung informieren muss, das das Fahrzeug verkauft wurde.

Denn nur so zahlt de Versicherung auch einen Schaden, welcher evtl. vom Käufer verursacht wird.
Der Schadenfreiheitsrabatt leidet dadrunter aber nicht.

Das sollte zum gesunden Menschenverstand gehören, dass man seine Versicherung anruft und Bescheid sagt - das bedarf keiner extra Betonung.

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Naja, wenn Du blind durch die Weltgeschichte läufst, kann ich da auch nichts für. 😉

Ich erinnere mal an gefälschte Papiere usw usw.

Denn ärger bis zur Klärung bügelst Du aus, nicht der Käufer.
Denn der ist schon 2 Länder weiter und das Fahrzeug hat schon den 6. Halter 😉

Zitat:

denk da nochmal scharf drüber nach.

Zitat:

Das sollte zum gesunden Menschenverstand gehören

Wenn das alles so wäre, denn würde MT mindestens 50% weniger Fragen haben 😉

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ


Naja, wenn Du blind durch die Weltgeschichte läufst, kann ich da auch nichts für. 😉

Ich erinnere mal an gefälschte Papiere usw usw.

Denn ärger bis zur Klärung bügelst Du aus, nicht der Käufer.
Denn der ist schon 2 Länder weiter und das Fahrzeug hat schon den 6. Halter 😉

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ



Zitat:

denk da nochmal scharf drüber nach.

naja wenn du dieser Meinung bist - ok - dann ist gut.

Die "Klärung" ist mit einer einzigen Kopie [oder Original] des Kaufvertrages erledigt.
Nochmal, dafür ist es WICHTIG, dass man alle Daten des Käufer auch hat !

Und wenn die Karre 100000 mal verkauft wurde und irgendwo im Dschungel durch die Gegend fährt, ändert es nix daran, dass dem Verkäufer niemand was kann wenn der Käufer die Karre nicht abmeldet.

Dafür --> Kaufvertrag als BEWEIS.

Ok, vielleicht ist mit der Kopie ein polizeiliches Protokoll nötig, das wars dann aber auch.

Und nochwas.... morgen kann auch die ganze Welt untergehen - immer diese Horrorvorstellungen von allen - ihr müsst ja echt böse was erlebt haben ....

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ



Zitat:

Das sollte zum gesunden Menschenverstand gehören

Wenn das alles so wäre, denn würde MT mindestens 50% weniger Fragen haben 😉

OK hierbei gebe ich Dir zu 100000000% Recht !!!!

:-)

Zitat:

morgen kann auch die ganze Welt untergehen - immer diese Horrorvorstellungen von allen - ihr müsst ja echt böse was erlebt haben

Hat nichts mit dem Teufel an die Wand malen zutun......

Denke das ist eher ein Eigenschutz, zumal solche Sachen ja nun nicht fremd sind.
Sofern man solche negativen Sachen umgehen kann, kann man dies doch im Vorwege machen.

Spart Zeit und Ärger.

Was der TE noch machen kann, das Fahrzeug bei einem Händler abstellen und den Platz bezahlen.
Oder sich ein befristetes Kennzeichen holen.
Er kann die Kennzeichen beim Verkauf auch abmachen.

So, nun ist der TE noch mehr verunsichert und weiß nicht, was er machen soll.
Das natürlich der Nachteil eines Forums, bei solchen Fragen 😉

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ



Zitat:

So, nun ist der TE noch mehr verunsichert und weiß nicht, was er machen soll.
Das natürlich der Nachteil eines Forums, bei solchen Fragen 😉

Da hast Du leider Recht mit :-(

Ich hörte nur von einer abenteuerlichen Geschichte, bei der die Kennzeichen des angemeldet verkauften Fahrzeugs für irgendeinen Diebstahltransfer benutzt wurden. Und der Verkäufer bekam arge Probleme. Darum stellte ich die Frage. Ok, einigen ists hier schnuppe und einige legen Wert auf Abmeldung. 😉
Ab morgen steht das Teil im Netz. Ein paar Tage zum überlegen hab ich also noch.
🙂

Zitat:

Als gebranntes Kind rate ich ebenfalls dringendst vom Verkauf des Fahrzeuges ohne Schilder, also Abmeldung.

Ich selber hatte im Januar gutgläubig meinen Unfallgeschädigten, aber fahrbereiten BMW 528i verkauft, an einen russischen Käufer aus dem Ruhrgebiet - er bot am meisten für den Wagen.

Im Kaufvertrag stand die übliche Floskel, der Käufer hat den Wagen binnen drei Tagen, spätestens bis zum xx.xx.2005 umzumelden.

Der Verkauf wurde der Versicherung und der Zulassungsstelle umgehend mittgeteilt (WICHTIG !!!).

Zwei Wochen später flattert ein Brief einer Baustoffhandlung aus dem Ruhrgebiet ins Haus, mein Fahrzeug hätte einen Unfall mit einem der Fahrzeuge der Baustoffhandlung verursacht. Fahrer war eine Frau XY, mir völlig unbekannt. Der Unfall ereignete sich zwei Tage später nach dem Verkauf des Autos. Da ich also noch als Halter eingetragen war, wand sich der Unfallgegner folglich an mich.

Dem Gegner wars auch egal, ob der Wagen bereits verkauft sei, ich sei verantwortlich und müsse meine Versicherungsdaten anzeigen.

Die Versicherung sagte mir zunächst auch, dass ich da Pech hätte und ich den Schaden ersetzen müsse, bzw. die Versicherung und meine Prämie geht dafür in die Höhe. Rein rechtlich ist dies völlig korrekt - wenn Du deinen Wagen verkaufst, und der Käufer begeht ein Delikt mit dem Wagen, solange er noch auf dich zugelassen ist, haftest Du !

Der Hammer kommt aber jetzt:

Die Versicherung ruft mich zwei Wochen später an und fragt, warum ich den Wagen zweimal verkauft habe. Es stellte sich heraus, dass der Russe den Kaufvertrag mit meiner Unterschrift manipulierte, und "meinen" Unfall-BMW in meinem Namen einen Tag nach dem Unfall an eine andere Person verkaufte !

Massen im Netz auffindbar 😉

Naja komm, sind wir fair - ich kann auch 1000000000000 Sachen im Netz suchen wo was nicht geklappt hat, aus meiner beruflichen Erfahrung heraus hab ich da wie gesagt 1 mal bei einem Kunden erlebt, dass es nicht geklappt hat.

Und versicherst dem TE, das er es nicht gleich beim erstem Mal erlebt?

Also, rechne immer mit dem Schlimmsten und Du wirst bei Gelingen positiv überrascht 😉

Zitat:
Nun gut dann gehen wir noch tiefer in die Sache *seufz*

Sollte wirklich der Käufer das Fahrzeug nicht abmelden, was passiert dann ??? Na ??? Es wird dann ZWANGSSTILLGELEGT [frag mal Deine Mami !]. Spätestens wenn der Verkäufer ein neues Auto anmeldet fällt das nämlich auf - so dann wenn alle Daten im Kaufvertrag stehen, bekommt der Verkäufer auch Steuer + Versicherung wieder - weil ^^ er ja ab dem genannten Datum nicht mehr Besitzer und auch nicht mehr Eigentümer des Autos ist ... und ^^ die Versicherung etc. geht dann "stillschweigend" auf den Käufer über - und alle die was haben wollen können sich dann mit dem auseinandersetzen !!

So, ich hoffe das reicht Dir jetzt ??
Zitat Ende:

So, dann wollen wir als Versicherungskaufmann aus der Branche mal eben die Sache vertiefen *seufz* !!!

Habe jeden Tag damit zu tun und daher kann ich Dir sagen, das Du deine Prämie von der Versicherung nicht wiederbekommst ab Kaufvertrag, sondern erst ab der tatsächlichen Abmeldung !!! Also erst reden, wenn Du genau weißt wovon !!! Du schreibst leider in einem Ton, der die anderen alle für Blöde hält, von daher mische ich mich mal ein.
Du als letzter Halter hast nämlich immer erstmal die Nachweispflicht und die Kosten am Hals. Eine Zwangsstillegung geht immer mit Kosten einher, die können ganz schnell bis über 300 EUR gehen. Die kannst du Dir dann vom neuen Besitzer ggf. über eine Zivilklage wiederholen !!!
Ist auch nicht schön.

Auch das Finazamt kann ( und wird ) normalerweise erst nach der Abmeldung dein Geld erstatten und nicht vorher !!! Daher kann ich jedem nur Raten ein abgemeldetes Fahrzeug zu verkaufen.

Wenn du dein Fahrzeug nicht unterstellen kannst, dann Frage bei deiner Versicherung nach einem Kurzkennzeichen ( für 5 Tage gültig ). Wenn du bei deiner Versicherung das neue Kfz innerhalb eine gewissen Frist anmeldest, bekommst du das günstig oder sogar umsonst. Das Kennzeichen machen ( Kosten glaube ich bis 20 EUR ) und ab damit auf Auto für den Verkauf. Du kannst die Probefahrt damit machen und der neue Besitzer kann damit innerhalb der Frist nach Hause gondeln. Oder noch besser, der neue Besitzer bringt sich ein solches Kurzkennzeichen mit !!! So hab ich es vor 6 Wochen auch gemacht und schon hat man keine Probleme.

Soviel von mir dazu.
Gruss
Huti99

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