Gebrauchten abmelden

Ford Focus Mk3

Hallo
Bei der KFZ-Zulassung komme ich mal wieder nicht durch, darum frag ich hier.
Ich verkaufe jetzt meinen FF II und möchte ihn abgemeldet verkaufen. Wenn ich ihn jedoch abmelde, darf er ja nicht mehr auf der Straße stehen!? (ich bin nicht im Besitz eines Privatgrundstücks)
Empfohlen wird abgemeldet zu verkaufen, aber abgemeldet darf er nicht am Straßenrand stehen.
Oder gibt es da eine Möglichkeit?
Gruß
Schnuppl

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Das sollte zum gesunden Menschenverstand gehören

Wenn das alles so wäre, denn würde MT mindestens 50% weniger Fragen haben 😉

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Zitat:

Original geschrieben von huti99


Zitat:
Nun gut dann gehen wir noch tiefer in die Sache *seufz*

Sollte wirklich der Käufer das Fahrzeug nicht abmelden, was passiert dann ??? Na ??? Es wird dann ZWANGSSTILLGELEGT [frag mal Deine Mami !]. Spätestens wenn der Verkäufer ein neues Auto anmeldet fällt das nämlich auf - so dann wenn alle Daten im Kaufvertrag stehen, bekommt der Verkäufer auch Steuer + Versicherung wieder - weil ^^ er ja ab dem genannten Datum nicht mehr Besitzer und auch nicht mehr Eigentümer des Autos ist ... und ^^ die Versicherung etc. geht dann "stillschweigend" auf den Käufer über - und alle die was haben wollen können sich dann mit dem auseinandersetzen !!

So, ich hoffe das reicht Dir jetzt ??
Zitat Ende:

So, dann wollen wir als Versicherungskaufmann aus der Branche mal eben die Sache vertiefen *seufz* !!!

Habe jeden Tag damit zu tun und daher kann ich Dir sagen, das Du deine Prämie von der Versicherung nicht wiederbekommst ab Kaufvertrag, sondern erst ab der tatsächlichen Abmeldung !!! Also erst reden, wenn Du genau weißt wovon !!! Du schreibst leider in einem Ton, der die anderen alle für Blöde hält, von daher mische ich mich mal ein.
Du als letzter Halter hast nämlich immer erstmal die Nachweispflicht und die Kosten am Hals. Eine Zwangsstillegung geht immer mit Kosten einher, die können ganz schnell bis über 300 EUR gehen. Die kannst du Dir dann vom neuen Besitzer ggf. über eine Zivilklage wiederholen !!!
Ist auch nicht schön.

Auch das Finazamt kann ( und wird ) normalerweise erst nach der Abmeldung dein Geld erstatten und nicht vorher !!! Daher kann ich jedem nur Raten ein abgemeldetes Fahrzeug zu verkaufen.

Wenn du dein Fahrzeug nicht unterstellen kannst, dann Frage bei deiner Versicherung nach einem Kurzkennzeichen ( für 5 Tage gültig ). Wenn du bei deiner Versicherung das neue Kfz innerhalb eine gewissen Frist anmeldest, bekommst du das günstig oder sogar umsonst. Das Kennzeichen machen ( Kosten glaube ich bis 20 EUR ) und ab damit auf Auto für den Verkauf. Du kannst die Probefahrt damit machen und der neue Besitzer kann damit innerhalb der Frist nach Hause gondeln. Oder noch besser, der neue Besitzer bringt sich ein solches Kurzkennzeichen mit !!! So hab ich es vor 6 Wochen auch gemacht und schon hat man keine Probleme.

Soviel von mir dazu.
Gruss
Huti99

ok du bist hier im tread der held !!! Ich würd mir an deiner stelle n neuen job suchen !

scheinst scheinbar keine vernünftigen Worte mehr zu finden, daher erspare ich mir ab jetzt jeden weiteren Kommentar zu deinen Äußerungen.
Zurück zum Thema 😁

Zitat:

Original geschrieben von huti99


scheinst scheinbar keine vernünftigen Worte mehr zu finden, daher erspare ich mir ab jetzt jeden weiteren Kommentar zu deinen Äußerungen.
Zurück zum Thema 😁

Sehr vernünftig von Dir, brauch ich mich auch nicht mehr aufregen - Dankeschön :-)

Hey, hey,

dat is ja mal gaaaaaanz großes Kino hier!😁

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Huti99, vielen Dank für die Aufklärung - in diesem Thread wird ja wirklich viel Unsinn verzapft.

Ich war von dem Thema persönlich betroffen. Hatte mein Auto auf einem Automarkt an einen Litauer verkauft. Er hat den Vertrag unterschrieben, und auch schriftlich bestätigt, dass der das Fhzg. innerhalb von drei Tagen ummeldet. Ich hatte auch die Pass-Nummer des Käufers notiert, und dachte, ich bin auf der sicheren Seite. Er hat das Auto jedoch nie umgemeldet, wahrscheinlich fährt er heute noch mit meinem deutschen Kennzeichen in Litauen rum.

Die Versicherung hat von mir verlangt, dass ich die Beiträge weiterzahle - obwohl ich ja alles richtig gemacht hatte. Nach wochenlanger Diskussion haben die sich dann bereit erklärt, den Vertrag zu beenden, wenn ich eine polizeiliche Bestätigung bringe, dass das Auto zur Fahndung ausgeschrieben ist. Die habe ich dann besorgt (war natürlich ein Riesenaufwand), und dann war alles ok, aber ich musste im Endeffekt drei Monate die Versicherungsbeiträge zahlen.

Ich kann Euch nur raten: Ist der Käufer kein deutscher Staatsbürger, dann verkauft das Auto nur abgemeldet. Habe gerade meinen alten Focus mk1 über mobile.de an einen Rumänen verkauft. Er kam, hat den Kaufvertrag unterschrieben und gezahlt, dann bin ich schnell zur Zulassungsstelle gefahren, habe das Auto abgemeldet, und ihm dann die Papiere gegeben. Er hatte überhaupt kein Problem damit.

Noch ein Vorschlag wie ich es gemacht habe.

Nachdem sich der Interessent entschlossen hat mein Auto zu kaufen
habe ich mit ihm abgesprochen er gibt sofort eine Anzahlung zur Sicherheit,
denn ich werde das Auto dann am nächsten Tag abmelden und er kann dann noch bis 24:00 Uhr damit nach Hause fahren.

Wir haben es dann auch so gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von guarddog


Es gibit sowieso kein Risiko wenn im Kaufvertrag folgendes festgehalten wurde:

- Ort, Datum und genaue Uhrzeit der Übergabe
- Personalausweiß Daten inc. Nummer !!!!!!
- KM Stand
- Vermerk "...muss innerhalb von 2 - 3 Werktagen umgemeldet werden"

Wenn diese Punkte beachtet werder kann angemeldet verkauft werden ohne Probleme !!!

FALSCH! Wenn der Käufer nicht ummeldet, muss der Verkäufer Versicherung und Steuer weiterzahlen. Auch wenn das alles im Kaufvertrag festgehalten ist. Problematisch besonders dann, wenn der Käufer mit dem angemeldeten Auto ins Ausland verschwindet.

Zitat:

Original geschrieben von StevieMUC



Zitat:

Original geschrieben von guarddog


Es gibit sowieso kein Risiko wenn im Kaufvertrag folgendes festgehalten wurde:

- Ort, Datum und genaue Uhrzeit der Übergabe
- Personalausweiß Daten inc. Nummer !!!!!!
- KM Stand
- Vermerk "...muss innerhalb von 2 - 3 Werktagen umgemeldet werden"

Wenn diese Punkte beachtet werder kann angemeldet verkauft werden ohne Probleme !!!

FALSCH! Wenn der Käufer nicht ummeldet, muss der Verkäufer Versicherung und Steuer weiterzahlen. Auch wenn das alles im Kaufvertrag festgehalten ist. Problematisch besonders dann, wenn der Käufer mit dem angemeldeten Auto ins Ausland verschwindet.

Jo, mein reden 😉

Leute... nach all Euren Beschimpfungen untereinander halte ich mein Modell immer noch für ein sehr gutes:

Zitat:

Original geschrieben von cm1312


Also ich habs in zwei Zügen gemacht - funzt natürlich nur, wenn der Käufer in der Nähe wohnt und mitmacht. Erst Kaufvertrag unterschrieben, Kohle und Brief ausgetauscht. Am nächsten Tag hat Sie dann die Schlüssel bekommen und ich ne Abmeldebestätigung.

= No Risk! 😎

Kann ich auch so vorgehen? Ich bringe dem Käufer das Auto samt Brief vorbei und schraube dann die Kennzeichen ab. Ich würde dann das Auto abmelden, indem ich nur die Kennzeichen, den Schein und die Veräußerungsbestätigung bei der Zulassungsstelle vorlege. Wenn das erledigt ist, kann der Käufer das Auto wieder anmelden.
Klappt das auch, oder muss zwingend der Brief mit dabei sein?

Denn kann ja jeder Fahrzeuge abmelden.
Ausserdem wird im Brief ja vermerkt, das das Fahrzeug abgemeldet wurde.

Man oh man, hier ist ja bei manchem einfach nur Kopfschütteln angesagt. Ich habe regelmässig mit Fahreugen zu tun welche im Ausland angemeldet sind, und die Fahrer dann immer Unschuldig behauten, sie hätten das Fahrzeug erst Gestern gekauft, oder es würde ihre "Oma " gehören... Somit warne ich die unter euche welche das Fahrzeug nicht abmelden: wenn das Fahrzeug ins Ausland verschwindet und nicht abgemeldet wurde, könnt ihr sicher sein dass Unfug damit getrieben wird!!!

Für die, die es Interessiert, man hat auch bei uns in Luxemburg, die Pflicht ein Fahrzeug nach Verkauf abzumelden, was von manchen aber auch all zu oft auf die leichte Schulter genommen wird. Versicherung ist an sich kein Problem, denn die ist bei uns nicht mit der Anmeldung des Fahrzeugs verbunden, sprich man braucht eine Versicherung um ein Fahrzeug anzumelden, ein Fahrzeug kann aber z.b. angemeldet sein und auf einem Privatgelände stehen, dann ist keine Versicherung nötig. Steuern zahlt bei uns der, auf den das Fahrzeug angemeldet ist, ein Fax des Kaufvertrags an das Zollamt reicht aber meist, damit man die fürs Jahr zuviel gezahlten Steuern zurückerhällt und auch nicht weiter besteuert wird.
Was die Anmeldung selbst betrifft, haben wir ein Forumlar, welches man einfach ausfüllen muss und mit dem Kaufvertrag, einsenden oder Faxen kann, dann ist man aus allem Raus.
Tut man das nicht riskiert man eine saftige Geldstrafe und ein paar Punkte. Meist ist die Polizei aber nicht an den Verkäufern, welche ihre Papiere in Ordnung gehalten hatten, interessiert (ist aber auch kein Freifahrtsschein), sondern an den Übeltätern welche ohne Versicherung mit einem nichtangemeldeten Fahrzeug unterwegs sind.

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