Geblitzt brauche Rat von Euch

BMW 5er E60

Hallo Ihr Lieben,

heute brauche ich mal Euren Rat, bzw. Eure Hilfe. Ich bin am 8.5. auf der A1 im Landkreis Oldenburg, Km 142,410, Richtung Hamburg geblitzt worden. Dort ist 120km/h und ich hatte abzüglich der Toleranz 235km/h drauf, also 115km/h zu schnell.

Ich weiß das bei über 70km/h zu schnell, 3 Monate Entzug droht. Ich habe 0 Punkte habe aber in der Vergangenheit mal einen Geschwindigkeitsübertretung mit Führerscheinentzug begangen, bin aber danach brav geworden ;-)

Ich war auf dem Weg zu einem Lieferanten, hatte 250km/h drauf. Die Autobahn war weitestgehend leer und ich war sicher das dort keine Geschwindigkeitsbegrenzung ist. Auf einmal kam ein Schild 120km/h. Ich nahm den Fuß vom Gas weil ich meine Geschwindigkeit anpassen wollte. Ich habe noch überlegt, warum jetzt hier, mitten auf gerader Strecke eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist als es bereits "Blitz" machte. 🙁(

Ich würde gerne folgendes wissen. Meines Wissens nach dürfen die so kurz hinter einen Schild nicht blitzen. So weit ich weiß erst nach dem zweiten Schild. Ich bin natürlich nicht 100% sicher, das ich kein Schild übersehen habe. Und da brauche ich Eure Hilfe

1. Wohnt jemand in der Gegend oder fährt die Autobahn öfter? Kann mir jemand sagen wie lange da bereits 120km/h gilt? Die haben mich genau an einem Rastplatz geblitzt.

2. Hat jemand Tips wie man mit legalen Mitteln die Schwere der Sache mildern kann. Ich will mich nicht aus meiner Verantwortung stehlen, aber ich bin beruflich auf den Lappen angewiesen.

Würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann.

Vielen Dank
Ralf

120 Antworten

Hier ein Link zu den Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung:

http://www.radarfalle.de/recht/richtlinien/

Noch was zum besseren Verständnis:

Es handelt sich hierbei um Richtlinien, und nicht um Gesetzesvorgaben.
D.h., es besteht kein Zwang dazu. Und man kann sich auch nicht wirklich auf diese Richtlinien berufen!

Wenn der Blitzer halt 2m hinter dem Schild steht, steht er halt da.

Zitat:

Original geschrieben von gsmith


.... Fakt ist, dass man bei den hier besprochenen höheren Geschwindigkeiten schon sehr scharf abbremsen muß (!!!), wenn man bereits das Schild sieht. Ansonsten wird man mit der Gefahr leben müssen, zum Fußgänger zu werden. Der Nachweis, dass man nicht abremsen konnte, weil man ansonsten den nachfolgenden Verkehr gefährdet hätte, wird einem wohl nie gelingen.....

Ich fasse mal zusammen:

a) Es ist erlaubt, sofern es die Verhältnisse zulassen, mit >200km/h zu fahren.

b) Der Gesetzgeber verlangt, dass man sobald ein Tempolimit ersichtlich ist eine absolute Vollbremsung einleitet um direkt beim Schild das vorgeschriebene Tempo einhzuhalten (dabei ist es völlig uninteressant ob dies physikalisch überhaupt möglich ist😉).

Fazit: Schwere Unfälle werden damit provoziert und vom Gesetzgeber "verlangt". Das wichtigste ist dass man das Tempolimit einhält. Egal was es kostet !

Das ist Deutschland !

Gruß, Cool1967

...also im Jahr 2001 dürften die Rennleitung in Rheinland-Pfalz NICHT direkt hinter einm Schild blitzen.
Folgende Situation: Bundesstraße ohne Geschwindigkeitsbegrenzug, auf einer Eisenbahnbrücke ca. 250m auf 80 begrenzt. Hier wollte man mir Nachts gegen 2 Uhr ein Foto verkaufen mit der Aufschrift "19x km/h". Da ich diese Foto nicht bestellt hatte 😉 bin ich zum RA. Nach Verhandlung Freispruch, da einem Verkehrsteilnehmer nicht zu zumuten ist hier eine Vollbremsung zu unternehmen, desweiteren war es nicht zulässig das irgendwo plötzlich ein 80er Schild "auftaucht", die Beschilderung muss "reduzierend" sein (120 - 100 - 80).
Einen Monat später war diese Beschilderung auch instaliert (mitlerweile ist die ganze Bundesstraße auf 120 beschränkt)

Ab zum RA, alles andere wird nicht helfen.

Grüße

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Zitat:

Original geschrieben von Cool1967


Ich fasse mal zusammen:

a) Es ist erlaubt, sofern es die Verhältnisse zulassen, mit >200km/h zu fahren.

b) Der Gesetzgeber verlangt, dass man sobald ein Tempolimit ersichtlich ist eine absolute Vollbremsung einleitet um direkt beim Schild das vorgeschriebene Tempo einhzuhalten (dabei ist es völlig uninteressant ob dies physikalisch überhaupt möglich ist😉).

Fazit: Schwere Unfälle werden damit provoziert und vom Gesetzgeber "verlangt". Das wichtigste ist dass man das Tempolimit einhält. Egal was es kostet !

Das ist Deutschland !

Gruß, Cool1967

du hast es doch jetzt zweimal erklärt bekommen, warum stellst du die dinge immer noch auf den kopf?

umgekehrt läuft der schuh: wenn ich nicht in der lage bin, innerhalb der einsehbaren strecke auf ein erlaubtes tempo runterzubremsen, dann darf ich nicht so schnell fahren. (ich muß sogar anhalten (!) und nicht "nur auf 120 runtergehn" können).

noch einfacher: die geschwindigkeit hat sich den verkehrsverhältnissen anzupassen und nicht umgekehrt.

klar machen wir das bezogen auf die beschriebene situation alle meistens nicht. aber das ist dann "handeln unterm risiko". und wenn es sich verwirklicht, gehts zur kasse.
so einfach ist die welt.

ab zum anwalt. akteneinsicht. taktik festlegen. verbleibende konsequenzen tragen. ist nunmal so.

dirk

@cool1967

Zitat:

a) Es ist erlaubt, sofern es die Verhältnisse zulassen, mit >200km/h zu fahren

Ja, aber nur in Verbindung mit §3 StVO.

Stelle mir gerade die Frage, was Du nicht verstehst???

Man darf nur so schnell fahren, dass man innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann (bis zum Stillstand). Das es in D-Land von vielen anders gemacht wird spielt hierbei keine Rolle, bzw. ist kein Freibrief!

Damit ist doch Deine Frage beantwortet, oder?

Zitat:

Aber wie soll das denn auf der Autobahn funktionieren, man kommt um die Kurve mit 200km/h oder noch schneller und dann kommt das Tempolimit. Bei 200km/h legt man immerhin >55 Meter/Sekunde zurück!

Was ist denn, wenn Anstelle des Schildes ein Hindernis auf Deiner Fahrbahn ist-steht-liegt? Dann bist Du eindeutig zu schnell gewesen, und wirst gandenlos in das Hindernis reinrauschen, Folgen = unbekannt! Und warum? Weil Du nicht innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten konntest.

Deine Frage damit beantwortet? Und das hat nichts mit

Zitat:

Das ist Deutschland !

zu tun, sondern ganz und alleine mit dem individuellen Fehlverhalten einzelner im Straßenverkehr.

Ich verstehe die Problematik ja auch, wenn man von 200 auf 120 abbremsen muss.

Aber letztendlich haben wir eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h und wenn man das ganze darauf auslegt, ist es kein Problem, eine Tempobegrenzung rechtzeitig zu sehen und zu reagieren.

So muss man das auch mal sehen, genauso wenn Dir ein Unfall mit 200 km/h passiert, geht's auch meistens ans Beweisen, dass das mit 130 km/h nicht passiert wäre - und trotzdem fahre ich schneller 😁

Aber das nur zur Erklärung.

Zum Thema: Vor vielen Jahren bin ich auch mal aus einer (etwas anderen) Sache rausgekommen, mit einem guten Anwalt. Heute sehe ich aber bei diesem Vergehen keine Chance auf Erfolg, dazu ist die Technik zu gut und hier hat ja bereits jemand geschrieben, dass in Höhe des genannten Rasthofes mit einem Schild "RADAR" gewarnt wird.

Also ist das ein fester Messpunkt und der wird vom Vorfeld ganz sicher auch so ausgelegt sein, dass da alles stimmt.

Dazu kommt noch diese riesige Überschreitung, das kann ja schon als Vorsatz gesehen werden, da würde ich mir wirklich gar keine Hoffnungen machen...

Zitat:

Original geschrieben von seamoon


...also im Jahr 2001 dürften die Rennleitung in Rheinland-Pfalz NICHT direkt hinter einm Schild blitzen.
Folgende Situation: Bundesstraße ohne Geschwindigkeitsbegrenzug, auf einer Eisenbahnbrücke ca. 250m auf 80 begrenzt. Hier wollte man mir Nachts gegen 2 Uhr ein Foto verkaufen mit der Aufschrift "19x km/h". Da ich diese Foto nicht bestellt hatte 😉 bin ich zum RA. Nach Verhandlung Freispruch, da einem Verkehrsteilnehmer nicht zu zumuten ist hier eine Vollbremsung zu unternehmen, desweiteren war es nicht zulässig das irgendwo plötzlich ein 80er Schild "auftaucht", die Beschilderung muss "reduzierend" sein (120 - 100 - 80)

Grüße

In welchem Land soll das gewesen sein? Meines Wissens nach gilt auf deutschen Bundestraßen auch ohne Geschwindigkeitsbegrenzung das Tempolimit 100 km/h. Oder habe ich da etwas verpasst?

Oder hieß deine "Bundesstraße" vielleicht NORDSCHLEIFE. Dort ist den Piloten eine Abbremsung auf 80 ja wirklich nicht zuzumuten.

Irgendwie bin ich offensichtlich missverstanden worden.
Die rechtliche Situatioin ist fast jedem, (auch mir😉) sehr wohl bekannt. Diese muss nicht noch x-mal wiederholt werden.

Nur sieht die PRAXIS doch ganz anders aus und genau DARUM geht es:

Zitat:

a) Es ist erlaubt, sofern es die Verhältnisse zulassen, mit >200km/h zu fahren.
b) Der Gesetzgeber verlangt, dass man sobald ein Tempolimit ersichtlich ist .... direkt beim Schild das vorgeschriebene Tempo einhzuhalten.

Bei einem generellen Tempolimit 130km/h ist das machbar, aber ohne dieses Tempolimit direkt beim ersten Schild zu kontrollieren ist völliger Nonsens und praxisfremd.

Gruß, Cool1967

Zitat:

Original geschrieben von Cool1967


Bei einem generellen Tempolimit 130km/h ist das machbar, aber ohne dieses Tempolimit direkt beim ersten Schild zu kontrollieren ist völliger Nonsens und praxisfremd.

Gruß, Cool1967

Deswegen wird ja auch meist ein Abstand von 100 - 150 m hinter dem Schild eingehalten. Aber das sind Richtlinien und nicht verpflichtend. Wenn vorher geblitzt wird, kostet es auch vorher Strafe.

So - jetzt beginnt der Endlosschleifenmodus. Bin raus.

Grüße

Kai

Zitat:

Original geschrieben von hpiechatzek


Oder habe ich da etwas verpasst?

...sieht stark danach aus 😉

In Deutschland gilt KEINE 100km/h Beschränkung auf Bundesstraßen wenn diese zweispurig sind, eine Mittelleitplanke haben und über einen Standstreifen verfügen.

Man sollte seine Pflichten im Straßenverkehr unbedingt kennen, seine Rechte kann man kennen...

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Cool1967


Bei einem generellen Tempolimit 130km/h ist das machbar, aber ohne dieses Tempolimit direkt beim ersten Schild zu kontrollieren ist völliger Nonsens und praxisfremd.

Aus diesem Grund gibt es in Deutschland eine RICHTgeschwindigkeit von 130km/h. An dieser sollen sich alle Verkehrsteilnehmer (soweit nicht anders Beschränkt) halten.

Wenn du sie überschreitest, dann wird dir in Folge eines durch die Geschwindigkeit ursächlichen Schadens eine nicht geringe Mitschuld eingeräumt.

Also: Du DARFST in Deutschland schneller fahren - auf dein eigenes Risiko. Deshalb gelten trotzdem die gleichen Regeln für dich. Das Tempolimit beginnt am Schild...

Natürlich kenne ich auch entsprechende Situationen. Leere Autobahn, 3 spuren, weit vor mir fährt ein Fahrzeug (welches meinen Sichtbereich verlängert, da es nicht bremst). Mittelstreifen stark bewachsen. Lange Linkskurve. Ich fahre 200, dann siehe ich erst spät das 100er Schild, dann 100m später schon 80. Ich bremse stark (keine Vollbremsung) ab und bin - noch bevor ich die 120km/h erreicht habe am "Tempolimit aufgehoben" Schild vorbei....
Wenn dort geblitzt worden wäre hätte ich auch erstmal Beweissicherung betrieben (zugewachsenes Schild, Aufstellort nicht von weitem erkennbar, etc.). Aber ob das was genutzt hätte...

Gruss
Volkmar

Zitat:

Original geschrieben von seamoon


In Deutschland gilt KEINE 100km/h Beschränkung auf Bundesstraßen wenn diese zweispurig sind, eine Mittelleitplanke haben und über einen Standstreifen verfügen.

Man sollte seine Pflichten im Straßenverkehr unbedingt kennen, seine Rechte kann man kennen...

Das Problem: Das weiss nicht jeder. U.a. auch nicht der Transporterfahrer, der ohne Grund auf die links Spur wechselte und mich bei 200km/h zu einer Vollbremsung nötigte.... (auch da wäre ich Mitschuld gewesen, da schneller als 130km/h).

Gerade bei diesen "doppelten Bundestraßen" sollte man SEHR vorausschauend fahren - eben weil viele nicht mit mehr als 100km/h rechnen...

Gruss
Volkmar

@Volkmar
Danke, dass Du deinen Text nochmal geändert hast; ich war nämlich schon am Kontra geben; aber so sehe ich dass wir uns vollkommen einig sind 🙂.

Gruß, Cool1967

P.S.: Gilt nicht auf mehrspurigen Bundesstraßen (mit Mittelleitplanke und Standstreifen) ein generelles Tempolimit von 130 km/h, sofern dort nicht ausdrücklich etwas anderes beschildert ist ?!?

@Volkmar
...da hast Du natürlich vollkommen recht. Auch user hpiechatzek
hat/hatte dieses Wissen nicht 😉

@cool1967
nö, eine Bundesstraße mit den baulichen Vorraussetzungen ist einer BAB gleich zu setzten, also Richtgeschwindigkeit 130 km/h.

Grüße

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