Geblitzt brauche Rat von Euch

BMW 5er E60

Hallo Ihr Lieben,

heute brauche ich mal Euren Rat, bzw. Eure Hilfe. Ich bin am 8.5. auf der A1 im Landkreis Oldenburg, Km 142,410, Richtung Hamburg geblitzt worden. Dort ist 120km/h und ich hatte abzüglich der Toleranz 235km/h drauf, also 115km/h zu schnell.

Ich weiß das bei über 70km/h zu schnell, 3 Monate Entzug droht. Ich habe 0 Punkte habe aber in der Vergangenheit mal einen Geschwindigkeitsübertretung mit Führerscheinentzug begangen, bin aber danach brav geworden ;-)

Ich war auf dem Weg zu einem Lieferanten, hatte 250km/h drauf. Die Autobahn war weitestgehend leer und ich war sicher das dort keine Geschwindigkeitsbegrenzung ist. Auf einmal kam ein Schild 120km/h. Ich nahm den Fuß vom Gas weil ich meine Geschwindigkeit anpassen wollte. Ich habe noch überlegt, warum jetzt hier, mitten auf gerader Strecke eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist als es bereits "Blitz" machte. 🙁(

Ich würde gerne folgendes wissen. Meines Wissens nach dürfen die so kurz hinter einen Schild nicht blitzen. So weit ich weiß erst nach dem zweiten Schild. Ich bin natürlich nicht 100% sicher, das ich kein Schild übersehen habe. Und da brauche ich Eure Hilfe

1. Wohnt jemand in der Gegend oder fährt die Autobahn öfter? Kann mir jemand sagen wie lange da bereits 120km/h gilt? Die haben mich genau an einem Rastplatz geblitzt.

2. Hat jemand Tips wie man mit legalen Mitteln die Schwere der Sache mildern kann. Ich will mich nicht aus meiner Verantwortung stehlen, aber ich bin beruflich auf den Lappen angewiesen.

Würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann.

Vielen Dank
Ralf

120 Antworten

Re: Geblitzt brauche Rat von Euch

@Eutheria

Mist, kann nan da nur sagen.

Ist mir auch passiert und zwar in 3 Fällen in gleichen Abständen.

1. Heisst in ner 30er Zone mit 80 geblitzt worden (jaja ich weiss, war nachts um 1 Uhr und die Strasse ist so breit wie ne Landstrasse und nur 200 meter dsavon sind 30)
2. Auf der BAA mit 80 zu schnell
3. und einmal über Rot

hätte also lange laufen müssen 🙁

Wir haben dann auf die Schreiben so reagoert das jedre das Fhz. fährt und wir die Fahrer nicht festellen können. War 3 mal die Polizei da und hat kurz reingeschaut. War aber nie da und so konnten Sie dne Fahrer nicht festellen.

Somit Fahrtenbuch für 1 Jahr und 85,- € für die Fahrtenbuchaufforderung. Und die Einsicht nun immer höchstens 20 km/h zu schnell zu fahren 😉

Evt. kommst du damit ja auch weiter 😉

Also Fakt ist:

Ab dem 1. Schild gilt sofort das vorgegeben Tempolimit.
Man könnte theoretisch sofort neben dem Schild blitzen.
Alles andere sind Ammenmärchen von wegen 300m Abstand oder so eine Quatsch.

Auf ein schlechtes Bild hoffen ist totaler Blödsinn. die Technik ist heute so weit, da geht meis nix. die schlafen doch auch nicht auf dem Baum und wollen mit jedem Raser diskutieren.

DU hast nur ZWEI Möglichkeiten:

1. Du nimmst di Strafe an und gehst zu Fuss und dass sehr lange.

oder

2. Du lässt Dir von Deinem Arbeitgeber bescheinigen, dass Du zum Erhalt deines Jobs unbedingt einen Führerschein benötigst. Ohne Führerschein muss Dir der Jobverlust drohen.
Dann behälst du den Lappen, aber die Geldstrafe wird um ein vielfaches erhöht. Bei deiner Speed kannst Du schon mal 2000 - 3000 Euronen einpülanen.

Evtl. ist mit einem RA zu prüfen, ob bei der Messung alles richtig gemacht wurde. Aber meist hat man dort wenig Aussicht auf Erfolg.

Viel Glück.

schöne sch... Also, auf ein evtl. unscharfes Foto zu hoffen bringt garnix... Die lösen das ganz schnell mit Gesichtsvermessung usw... Ich kann nur sagen : Ab zum guten Anwalt... Wird aber eher eng, da du ja "Wiederholungstäter"... Geht nur über evtl. Jobverlust bei Führerscheinentzug; kommt aber auf den Richter/ Staatsanwalt an... Brauchst also einen Anwalt, der vor Ort ist und die Beamten im Gericht gut kennt!

Viel Glück!

@eutheria

Ich weiß das willste jetzt nicht hören, aber darum fahr ich "520".

Ich würd mit nem 535 auch ewig Post von der Rennleitung bekommen.

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Als "nur" Dipl.Jurist, natürlich mit dem Schwerpunkt/Interessengebiet Verkehrsrecht stimme ich 520dler in allen Punkten zu.

Zusammenfassend:

1. Ohne "sehr guten" RA mit dem Fachgebiet Verkehrsrecht wirst Du zum Fussgänger - meines erachtens aber auch mit!

2. Es darf 1cm hinter dem Schild geblitzt werden, denn die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab Schild, und nicht irgendwann dahinter.

3. "Normalerweise" ist eine Umgehung des Fahrverbotes in der Regel nur dann möglich, wenn es sich um den ersten Verstoß dieser Art handelt, und z.B. der Arbeitsplatzverlust drohen würde - hier wird eine Bescheinigung des Arbeitgebers hilfreich sein - und z.B. kein Resturlaub mehr vorhanden ist - auch hier muss ggf. eine Bescheinigung des AG beigefügt werden - usw usw.
Sollten diese Punkte eintreffen und ggf. nachgewiesen werden können, wird im Regelfall des Bussgeldsatz verdoppelt.

4. Bestehen schon Eintragungen im Zentralverkehrsregister in Flensburg, die ähnlich geartet sind, sinken die Chancen dramatisch gegen Null, und mann wird Fussgänger (imho zurecht!)

5. Da Ausnahmen immer wieder die Regel bestätigen (Phrase), kann es durchaus sein, wenn viele Faktoren unterschiedlichster Art eintreffen, dass man das Fahrverbot noch abwenden kann. Ohne Vorbelastung in Flensburg, drohender Jobverlust etc. kann, je nach Gehalt (welches dann offen gelegt werden muss), der Regelsatz ganz locker die 2000€ Grenze knacken.

6. Allgemeines....bei solchen Vergehen strengt sich die Behörde schon überduchschnittlich an, den Fahrer zu ermitteln. Wenn Du ebenfalls der Halter bist, werden sie Dich mit 100% ermitteln. Die Bilder der Kameras sind gestochen scharf. Die Messungen und deren Protokolle sind zu 99,998& nicht anfechtbar.
In solchen Fällen werden auch schon mal die Nachbarn angesprochen, ob diese die Person auf dem Bild kennen...

7. Rechtsberatungen sind bei MT untersagt!

Hmm ich fahre seit 3 Jahren 535 und hab erst einen Punkt kassiert . Das hat nix mit dem Fahrzeug zu tun sondern mit Disziplin. So gemein es auch klingt, wirklich Mitleid hab ich nicht.

Hi,

aus meiner Erfahrung:

1. Zum Anwalt, der Bekantschaft in der Stadtanwalschaft hat.

2. Gute Gründe (besser vom Chef und auf Papier) vorlegen dass Du dein Job verlierst wenn Du ohne Auto bleibst, besser auch wenn Du Kinder hast und einziger Kostenträger bist.

3. 115 kmh ist "etwas" zu viel aber wenn Du "Glück" hast kommst Du aus der Sache nur mit Punkten und ein "Diät" für deinen Geldbeutel.

Letztendlich will das Gesetz Dich bestrafen, dafür kann man immer (fast) ein Geld-Äquivalent finden.
Aber es wird dann leider auf jeden Fall sehr teuer...
Sogar in meinen Fall (42kmh überschritten) war schon finanziell spürbar.

Mein Rat: Strafe schlucken und für die Zeit (1-3 Monate) einen Fahrer nehmen. Das sollte doch wohl drin sein, wenn man das "Chefauto" für die Eliten fährt 😉

Oder ist das ganze hier eh nur Fake?

Zitat:

Original geschrieben von ABS-Sensor


Mein Rat: Strafe schlucken und für die Zeit (1-3 Monate) einen Fahrer nehmen. Das sollte doch wohl drin sein, wenn man das "Chefauto" für die Eliten fährt 😉

Oder ist das ganze hier eh nur Fake?

Ich glaube, dass gerade solche Kommentare den Thread-Steller nicht sonderlich weiterbringen und ihm hilfreich sind!

Zitat:

Original geschrieben von 520dler


@eutheria

Ich weiß das willste jetzt nicht hören, aber darum fahr ich "520".

Ich würd mit nem 535 auch ewig Post von der Rennleitung bekommen.

sehe ich anders.............. Tempomat sei Dank!

Ich hatte 2003 eine Begegnung der dritten Art auf der A2 Richtung Hannover, Höhe Bad Nenndorf........ 182 Km/H anstelle 120 Km/H ........ allerdings sehr guten Anwalt und keine Vorbelastung sowie
€ 700,00 an das Amt "reichten" aus. Wobei anmerkend zu sagen ist, dass das Amt zwar ein sehr scharfes photo geschossen hat, jedoch die ordnungsgemäße Aufstellung der Kamera nicht hat belegen können - dies war mein Joker (sonst wäre ich 2 Monate gelaufen, da der Dezernatsleiter ein sehr bockiger "Hund" war)!

Seitdem fahre ich in der tempobegrenzten Zone + 20 Km/H und lasse die anderen Autofahrer auch in den Genuss kommen mal einen Porsche oder jetzt einen M5 auf der AB zu überholen😁😁😁

Einen Dipl.Jurist im Forum - was will man mehr!

Brezelpaul - man sieht das Du von Deinem Job etwas verstehst
Hochachtung!

Noch eine kleine Anmerkung meinserseits:

Zitat:

Original geschrieben von brezelpaul1


1. Ohne "sehr guten" RA mit dem Fachgebiet Verkehrsrecht wirst Du zum Fussgänger - meines erachtens aber auch mit!

 

Ich hatte einen guten RA .... und bin anschließend gelaufen.

- Perfekte Bilder 100% Qualität

- Eine Bescheinigung meines AG --> hat NICHTS genützt

- Bei dieser schwere des Vergehens .... vergiss'es

Ich habe (nach 14 Punkte) einiges für mich mitgenommen:

1. Langsam machen (es gibt hiet irgendjemand der hat in der Sig
so etwas wie "Wer langsamer fährt - wird länger gesehen)
2. Zu seinem Bockmist stehen
3. Zahlen & dann evtl. laufen
4. ... un das war mein größtes Prob --> Abstand halten!

Grüße

angeldust (Seit Anfang Mai'07 wieder auf Null Punkte)

Zitat:

Original geschrieben von brezelpaul1


2. Es darf 1cm hinter dem Schild geblitzt werden, denn die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab Schild, und nicht irgendwann dahinter.

Das kann aber doch nicht sein !

O.K. bei einem Ortsschild, welches von weitem sichtbar ist, kann man verlangen, dass man ab dem Schild 50km/h fährt.

Aber wie soll das denn auf der Autobahn funktionieren, man kommt um die Kurve mit 200km/h oder noch schneller und dann kommt das Tempolimit. Bei 200km/h legt man immerhin >55 Meter/Sekunde zurück!
Wann bitteschön soll denn Zeit für Reaktion und vor allem Bremsweg sein ???

Gruß, Cool1967..... der genau aus diesem Grund derzeit auch um sein Punktekonto kämpfen muss 😉.

@cool1967

Zu Deiner Aussage...

Zitat:

Aber wie soll das denn auf der Autobahn funktionieren, man kommt um die Kurve mit 200km/h oder noch schneller und dann kommt das Tempolimit. Bei 200km/h legt man immerhin >55 Meter/Sekunde zurück!

kurz folgendes:

Du fragst wie das funktionieren soll? Indem Du Dich an §3 der StVO hälst....Ganz einfach! 😁

Nachfolgend ein kleiner Auszug:

StVO §3,Abs.1
§3 Geschwindigkeit

Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

Zitat:

Original geschrieben von Cool1967


Das kann aber doch nicht sein !

O.K. bei einem Ortsschild, welches von weitem sichtbar ist, kann man verlangen, dass man ab dem Schild 50km/h fährt.

Aber wie soll das denn auf der Autobahn funktionieren, man kommt um die Kurve mit 200km/h oder noch schneller und dann kommt das Tempolimit. Bei 200km/h legt man immerhin >55 Meter/Sekunde zurück!
Wann bitteschön soll denn Zeit für Reaktion und vor allem Bremsweg sein ???

Gruß, Cool1967..... der genau aus diesem Grund derzeit auch um sein Punktekonto kämpfen muss 😉.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

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In den Radarforen findet man die Regelungen, in welchem Abstand vom Temobegrenzungsschild die Blitzanlage aufgebaut werden darf. Ich meine in den meisten Bundesländern sind es innerorts 100-150 m nach dem Schild. Wie es auf der BAB ist, weiss ich nicht.

Es mag zwar richtig sein, dass das Tempolimit ab dem Schild gilt. Die Überprüfung der Geschwindigkeit und die Ahndung einer Geschwindigkeitsübertretung darf meines Erachtens erst nach einer gewissen (wenn auch geringen) Entfernung nach dem Schild geschehen.

Fakt ist, dass man bei den hier besprochenen höheren Geschwindigkeiten schon sehr scharf abbremsen muß (!!!), wenn man bereits das Schild sieht. Ansonsten wird man mit der Gefahr leben müssen, zum Fußgänger zu werden. Der Nachweis, dass man nicht abremsen konnte, weil man ansonsten den nachfolgenden Verkehr gefährdet hätte, wird einem wohl nie gelingen. Bei einem 120er-Schild nur den Wagen ausrollen zu lassen, führt bei Tempo 150 schon zu einem Punkt!

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